Berater-Homepage von Christa Begert

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-M09M-OZKK8-77 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-M09M-OZKK8-77

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-M09M-OZKK8-77


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-M09M-OZKK8-77 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-M09M-OZKK8-77

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Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
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Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Lehrerin steht vor ihrer Klasse

Schulabschluss nachholen

Wie erreiche ich im Nachhinein noch den gewünschten Schulabschluss?

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Schulabschluss nachholen

Wie erreiche ich im Nachhinein noch den gewünschten Schulabschluss?

Schulabschluss nicht geschafft – wie geht es weiter?

Nicht immer erreichen Menschen ihre Ziele auf dem ersten Weg. Auch der Schulabschluss kann verpasst werden, weil die Noten einfach nicht ausreichend sind oder die Abschlussprüfungen schlecht laufen. Nach dem nicht gelungenen Abschluss stehen zunächst einige grundsätzliche Überlegungen an. Beginnen Sie sofort mit einer Ausbildung, wechseln Sie zu einer Berufsschule oder verdienen Sie erst einmal Geld mit Aushilfsjobs und lernen nebenbei an der Abendschule? Egal, wie Sie sich entscheiden, Sie können jeden Schulabschluss nachholen, wenn Sie bereits im Berufsleben stehen.

Inhaltsverzeichnis

Warum soll ich den Schulabschluss nachholen?

Es gibt verschiedene Gründe, warum Menschen ihren Schulabschluss nachholen möchten. Häufig haben sie bisher nicht den Abschluss erreicht, den sie sich eigentlich vorgenommen hatten. Vielleicht ist der bisherige Abschluss für den weiteren Bildungsweg auch nicht ausreichend und ein Studium oder der gewünschte Ausbildungslehrgang setzen einen höheren Abschluss voraus.

Wie kann ich den Schulabschluss nachholen?

Wenn Sie noch die Möglichkeit haben, wiederholen Sie einfach die Klasse und versuchen den Abschluss im nächsten Jahr erneut. Sonst holen Sie den Abschluss auf dem zweiten Bildungsweg nach.

Schulabschluss auf dem zweiten Bildungsweg machen

Sie können den Schulabschluss z. B. berufsbegleitend auf einer Abendschule nachholen. Dafür gibt es eigens Abendhauptschulen, Abendrealschulen und Abendgymnasien. An Berufsschulen und Kollegs ist der Abschluss auch in Vollzeit möglich. Einige Fernschulen bieten ebenfalls Kurse für die Erlangung von Schulabschlüssen an.

Übersicht: Welcher Schulabschluss an welcher Schulart?

(Qualifizierender) Hauptschulabschluss
  • Abendschule
  • Volkshochschule
  • Andere Bildungsträger
Mittlerer Bildungsabschluss
  • Abendrealschule
  • Berufsfachschule
  • Berufsschule
Fachhochschulreife
  • Abendgymnasium
  • Berufsoberschule/Fachoberschule
  • Fachschule
Fachgebundene Hochschulreife
  • Fachoberschule Klasse 13 mit einer Fremdsprache
  • Berufsoberschule
Allgemeine Hochschulreife
  • Kolleg (Vollzeit) oder Abendgymnasium (Teilzeit)
  • Berufliches Gymnasium/Fachgymnasium
  • Berufsoberschule (mit Nachweis der zweiten Fremdsprache)
  • Fachoberschule Klasse 13 mit zweiter Fremdsprache

Schulabschluss an der Abendschule nachholen

Wenn Sie neben der Schule einem Job ausüben möchten, ist die Abendschule der richtige Weg für Sie. Der Unterricht findet vorwiegend abends, aber teilweise auch als Blockunterricht am Wochenende statt. Trotz der Präsenzkurse findet sehr viel selbstständiges Lernen statt. Um an einer Abendschule den Schulabschluss nachzuholen, müssen Sie die normale Schulpflicht (auch Vollzeitschulpflicht genannt) erfüllt und mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben. Eine Ausnahme gilt für Schüler, die die Fachhochschulreife oder das Abitur nachholen möchten. Diese müssen mindestens 19 Jahre alt sein.

Der Hauptschulabschluss kann innerhalb eines Jahres nachgeholt werden. Für einen Realschulabschluss müssen Sie ebenfalls ein Jahr einplanen, wenn Sie bereits einen Hauptschulabschluss haben. Ohne Abschluss dauert die Ausbildung 2 bis 3 Jahre. Die Fachhochschulreife erlangen Sie innerhalb von circa 2 Jahren, wenn Sie bereits einen vorhergehenden Abschluss erreicht haben. Die schulische Ausbildung teilt sich in einen Vorkurs, eine Einführungsphase und eine Qualifikationsphase auf. Für das Abitur benötigen Sie ebenfalls 2 Jahre und müssen mindestens die Mittlere Reife erreicht haben. Empfehlenswert sind zumindest Grundkenntnisse in einer weiteren Fremdsprache neben Englisch.

Die öffentlichen Abendschulen sind in der Regel kostenlos. Schüler, die auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind, können z. B. Schüler-BAföG beantragen, das später nicht zurückgezahlt werden muss.

Vorbereitungskurse an der Volkshochschule (VHS)

Auch Volkshochschulen bieten Kurse an, bei denen Sie auf die sogenannte Externenprüfung an Abendschulen vorbereitet werden. Das Lernen unterscheidet sich von dem Lernen an Abendschulen durch eine höhere Flexibilität und mehr Eigenverantwortung. Die Kurse sind als unterstützendes Angebot gedacht. Üblicherweise benötigen Sie etwas mehr Zeit als an einer Abendschule. Die Voraussetzungen für die Aufnahme sind dieselben wie bei Abendschulen. Meist finden die Kurse unter der Woche abends statt, doch es gibt auch Vollzeitlehrgänge.

Für einen Hauptschulabschluss benötigen Sie durchschnittlich 18 Monate, für die Mittlere Reife sind circa 2 Jahre eingeplant und die Fachhochschulreife oder das Abitur benötigen ebenfalls 2 Jahre. Die Kurse für Abitur und Fachhochschulreife können nur begonnen werden, wenn Sie bereits über einen Realschulabschluss verfügen.

Die Kurse sind bei vielen Volkshochschulen kostenfrei, allerdings müssen Sie im Normalfall die Bücher und andere Lernmaterialien selbst beschaffen. Die Materialkosten sind insgesamt dennoch eher gering. Das Programm der Schulen ist von Ort zu Ort unterschiedlich und nicht alle Volkshochschulen bieten passende Kurse an. Lassen Sie sich Ihrer Schule vor Ort beraten, wenn es diese Möglichkeit gibt.

Maximale Flexibilität an der Fernschule

Fernschulen bieten ihren Schülern die maximale Flexibilität. Die Unterrichtseinheiten können zu beliebigen Zeiten durchgeführt werden, es gibt nur wenige oder gar keine Präsenzphasen. Die Schüler lernen zu Hause in ihrem gewohnten Umfeld und müssen nicht regelmäßig zur Schule gehen. Ideal für alle, die nebenbei einem Job nachgehen. Die Kurse dienen als Vorbereitungskurse für die Externenprüfung zu den entsprechenden Abschlüssen. Das Lernen an Fernschulen setzt ein hohes Maß an Disziplin voraus, da es kaum Kontrolle gibt und die meisten Inhalte im Eigenstudium erlernt werden. In Deutschland gibt es viele Anbieter von Fernlehrgängen, ein Vergleich lohnt sich.

Der Hauptschulabschluss dauert bei einem Fernlehrgang circa 18 Monate, abhängig von den eigenen Fremdsprachenkenntnissen der englischen Sprache. Je besser diese sind, desto schneller kann der Kurs abgeschlossen werden.

Der Realschulabschluss kann über einen Zeitraum von 2 Jahren erreicht werden, wenn bereits ein Hauptschulabschluss vorhanden ist. Gibt es noch gar keinen Schulabschluss, bietet sich ein Kombinationskurs an, der beide Abschlüsse ermöglicht. Dieser dauert 2 bis 3 Jahre und Schüler sind mit der Kombination schneller, als wenn sie beide Kurse einzeln nacheinander machen.

Die Fachhochschulreife (umgangssprachlich „Fachabitur” genannt) kann über einen Zeitraum von 2 Jahren erworben werden, wenn der Kursteilnehmer bereits die Mittlere Reife bestanden hat. Ohne Realschulabschluss kann ein Kombikurs belegt werden, der 3 bis 4 Jahre dauert.

Abiturkurse dauern je nach vorherigem Abschluss zwischen 2,5 Jahren und 3,5 Jahren. Wer als Schüler bereits die gymnasiale Oberstufe besucht hat, aber ohne Abschluss abgegangen ist, kann nach einer Beratung mit einem individuellen Plan starten. Voraussetzung für die Zulassung zum Kurs ist ein erfolgreicher Hauptschulabschluss.

Wer auf den Geschmack gekommen ist, kann anschließend ein Fernstudium an einer Hochschule beginnen.

Kurse an Fernschulen sind vergleichsweise teuer und es gibt kaum Fördermöglichkeiten durch den Staat oder andere Quellen. Unter Umständen können Sie eine Förderung über Bildungsgutscheine des Arbeitsamts erhalten.

Externenprüfung – Im Selbststudium auf den Schulabschluss vorbereiten

Alle Schulabschlüsse können Sie auch im Rahmen der Externenprüfung nachholen. Sie lernen entweder im Selbststudium oder mit speziellen Vorbereitungskursen. Die Prüfung selbst findet dann an einer Schule für Erwachsenenbildung statt. Alle notwendigen Informationen und die Zugangsvoraussetzungen erhalten Sie von Ihrem zuständigen Schulamt.

Schulabschluss an der Berufsschule nachholen

Sie können jeden Schulabschluss auch an einer Berufsschule nachholen. Obwohl der Fokus der Berufsschulen meistens auf der dualen Ausbildung liegt, gibt es an den meisten Schulen auch Kurse, mit denen Sie Schulabschlüsse nachholen können. Den Hauptschulabschluss erreichen Sie z. B. mit dem Berufsvorbereitungsjahr (BVJ). Einen Realschulabschluss holen Sie mit dem Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) nach. Die Fachhochschulreife oder das Abitur werden an der Berufsoberschule (BOS) oder der Fachoberschule nachgeholt. Die Fachhochschulreife erreichen Sie nach einem Jahr, das Abitur haben Sie nach 2 Jahren in der Tasche. Der Berufsschulunterricht ist kostenlos und Teil des staatlichen Bildungssystems.

Alle Kurse werden nur in Vollzeit angeboten. Für den Hauptschulabschluss gilt, dass das Jahr nicht auf eine spätere Berufsausbildung angerechnet wird. Wenn Sie den Realschulabschluss nachholen möchten, wählen Sie zwischen Berufsschulen mit technischer oder wirtschaftlicher Ausrichtung. Teilweise gibt es auch beide Richtungen an einer Schule. Hier lohnt es sich, in die Richtung einer später geplanten Ausbildung zu gehen, da das Jahr unter bestimmten Voraussetzungen auf die Ausbildung angerechnet werden kann. Sie verkürzt sich damit um ein Jahr und Sie erreichen den gewünschten Abschluss schneller. Das Abitur oder die Fachhochschulreife können Sie nur an der Berufsschule nachholen, wenn Sie bereits eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben.

Wenn Sie Ihren Schulabschluss in Vollzeit nachholen, benötigen Sie meist eine finanzielle Unterstützung für Ihren Lebensunterhalt. Eine Möglichkeit ist BAföG. Alle Infos dazu finden Sie in unserem Ratgeber für BAföG in der Ausbildung.

Studium ohne Abitur

Haben Sie bereits Berufserfahrung gesammelt? Dann steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen auch der sogenannte dritte Bildungsweg offen und Sie dürfen auch ohne Abitur ein Studium beginnen. Die Voraussetzungen dafür sind eine abgeschlossene Berufsausbildung, eine mehrjährige Berufspraxis oder eine qualifizierte Weiterbildung. Je nach Studiengang können weitere Voraussetzungen gelten:

  • Mindestnoten bei vorhandenen Abschlüssen
  • Mittlere Reife
  • Nachweis der Prüfungsvorbereitung

Es gibt verschiedene Modelle, mit denen Sie Zugang zu den Studienkursen erhalten können. Einige Kurse erfordern eine Zugangsprüfung, bei anderen studieren Sie zunächst auf Probe. Einige Universitäten bieten einen Direktzugang nach einem Eignungsgespräch an, andere ermöglichen ein sogenanntes Meisterstudium. Haben Sie z. B. einen Meister in einem handwerklichen Beruf erreicht, können Sie an der Fachhochschule studieren.

Viele Selbstständige und Angestellte arbeiten auch während des Studiums weiter im erlernten Beruf, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Wenn weitere finanzielle Unterstützung notwendig sein sollte, beantragen Sie z. B. Aufstiegs-BAföG, mit dem Fortbildungen aller Art gefördert werden. Dazu zählen Bachelor- und Masterstudiengänge, aber auch andere Weiterbildungen, die zum Berufsbild passen.

Noch Fragen?

Ob sich an Ihrer Versicherungssituation etwas ändert, während Sie Ihren Schulabschluss nachholen? Wir beantworten Ihnen gerne alle Fragen rund um die notwendigen Versicherungen während Ihrer Ausbildung. Kontaktieren Sie einfach Ihren Vertrauensmann vor Ort oder rufen Sie unsere Servicehotline an. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

So erreichen Sie mich:

Vertrauensfrau

Christa Begert

Am Wachtberg 24
91235 Velden

Tel. 09152 7385
Fax 0800 2875323907

Beratung:

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