Berater-Homepage von Britta Braun

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-2LWO-JALAJ-23 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-2LWO-JALAJ-23

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-2LWO-JALAJ-23


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Berater-Homepage von Britta Braun
Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-2LWO-JALAJ-23 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-2LWO-JALAJ-23

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-2LWO-JALAJ-23


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Zwei Kinder auf dem Schulweg

Sicherer Schulweg für Schulanfänger

Zwei Kinder auf dem Schulweg

Sicherer Schulweg für Schulanfänger

Sicherer Schulweg für Schulanfänger

Wenn bundesweit die Sommerferien enden, beginnt für rund 700.000 Jungen und Mädchen ein neuer Lebensabschnitt: Sie kommen in die Schule.

Nicht nur die Schule an sich ist dabei eine Herausforderung, vor allem der Schulweg kann problematisch sein, denn es müssen Straßen überquert und der Verkehr immer im Auge behalten werden.

Viele Gefahrenpotentiale lauern hier für die Kinder auf unseren immer voller werdenden Straßen. Wir geben Ihnen Tipps für einen sichereren Schulweg Ihrer Kinder.

Inhaltsverzeichnis

Schulwegtraining – Rechtzeitig den Schulweg üben

Zur Übung richtigen Verhaltens im Straßenverkehr gehört es, dass Eltern von Schulanfängern gemeinsam mit ihren Kindern die Route zur und von der Schule planen und sie auf mögliche Gefahrenstellen aufmerksam machen.

Auf die Theorie folgt dann die Praxis. Eltern sollten den Weg mit den angehenden Schulkindern zusammen abgehen – am besten mehrfach und in etwa 1 - 2 Wochen vor Schulbeginn.

Experten empfehlen, die Strecken 5 - 10 Mal mit dem Kind zurückzulegen. Richtig üben lässt sich nur unter realen Bedingungen: Deshalb sollte man mit seinem Nachwuchs zu Zeiten unterwegs sein, zu denen er üblicherweise zur Grundschule geht.

Dabei ist zu beachten, dass die kürzeste Route zur Schule nicht unbedingt auch die sicherste sein muss. Vielfach kann ein kleiner Umweg, der dafür an weniger stark befahrenen Straßen entlangführt, gefahrlosere

Überwege aufweist und vielleicht sogar durch Schülerlotsen gesichert ist, der bessere sein. Hierzu halten Schulen häufig Informationsmaterial bereit.

Ein Schulwegplan etwa zeigt für Schulanfänger besonders sichere und angenehme Wege zur Schule auf und macht auf Gefahren aufmerksam.

Wichtig beim Schulwegtraining ist, dass alle Gefahrenpunkte auf dem Weg durchgesprochen werden. Anfangs können zudem Orte festgelegt werden, an denen ein Kind die Straße überqueren sollte, damit ihm Kurven, Zäune oder parkende Autos möglichst nicht die Sicht verperren.

Das Kind muss zudem verstanden haben, dass es von dem abgesprochenen Weg nicht abweichen und nicht mit fremden Menschen mitgehen darf.

Zu einer vernünftigen Verkehrserziehung gehört es auch, dass man Kinder nicht zu spät auf den Schulweg schickt. Denn der Druck, nicht zu spät zu kommen, verleitet die Kleinen nur allzu schnell zu Leichtsinn, Unachtsamkeiten oder Fehlern. Das kann im Straßenverkehr unerwünschte Folgen haben.

Deshalb sollten Eltern als Erstes dafür sorgen, dass ihre Kinder auf dem Schulweg nicht unter Zeitdruck stehen.

Gefahrenstellen auf dem Schulweg

Auf dem Schulweg gibt es eine Vielzahl möglicher Gefahrenstellen. Es können beispielsweise schlecht einsehbare Kurven sein oder auch parkende Autos, zwischen denen ein Kind niemals versuchen sollte, die Straße zu überqueren.

Denn häufig werden Kinder zwischen Fahrzeugen von Autofahrern wegen ihrer Größe nicht wahrgenommen.

Beim Wechseln der Straßenseite müssen Kinder grundsätzlich immer stehen bleiben, nach rechts und links schauen und erst dann gehen, wenn die Straße wirklich frei ist.

Zudem sollten Eltern beim Schulwegtraining Wert darauf legen, dass ihr Kind am Bordstein stehen bleibt, Blickkontakt zum Fahrer eines Fahrzeugs sucht und die eigene Absicht deutlich macht, bevor es die Straße wirklich überquert.

Ganz wichtig ist es, den Kleinen beizubringen, dass wenn sie etwas sehen, dies nicht gleichbedeutend damit ist, dass sie gleichfalls gesehen werden.

Lieber soll ein herannahendes Fahrzeug noch abgewartet werden, als dass die Straße zu früh überquert wird.

Ist ein Zebrastreifen in der Nähe, sollte dieser in jedem Fall benutzt werden. Doch auch hier gilt, immer erst gucken, bevor man losläuft. Gleiches gilt auch für die Fußgängerampel. Hier muss ein Kind wissen, dass es nur bei „Grün“ die Straße überqueren darf.

Eltern sollten ihren Nachwuchs unbedingt darauf hinweisen, dass man einem verlorenen Spielzeug, das auf die Straße rollt, nicht blindlings hinterherlaufen darf. Zu groß ist die Gefahr!

Befinden sich Freunde auf der anderen Straßenseite, soll das Kind auf jeden Fall bis zur nächsten Fußgängerampel oder dem Zebrastreifen gehen, um erst dann sicher die Straßenseite zu wechseln.

Fehler anderer Verkehrsteilnehmer

Wichtig ist auch, ABC-Schützen dafür zu sensibilisieren, dass sie mögliche Fehler der anderen Verkehrsteilnehmer mit einkalkulieren müssen.

Nicht jedes Auto bleibt am Zebrastreifen stehen und manchmal biegt noch ein Fahrzeug ab, obwohl die Fußgängerampel schon längst auf Grün zeigt. Einmal mehr gucken und einen Moment länger warten kann Leben retten.

Befindet sich die Schule weiter weg vom Wohnort und die Kinder müssen mit Bus oder Bahn fahren, sollte auch dies ausgiebig trainiert werden. Die Kinder müssen wissen, wo sie sich im vollen Fahrzeug festhalten können, um beim Anfahren oder Bremsen nicht hinzufallen.

Vor allem das Aussteigen birgt viele Gefahren. Kinder müssen lernen, dass sie den Bus oder die Bahn erst weiterfahren lassen, bevor sie über die Straße gehen.

Natürlich sollten auch Autofahrer gerade in den ersten Wochen nach dem Ferienende besondere Aufmerksamkeit walten lassen und bei jüngeren Schülern immer darauf gefasst sein, dass schon im nächsten Moment etwas Unüberlegtes passieren könnte.

Zum Schuljahresbeginn führen die meisten Kommunen Verkehrssicherheitsaktionen durch, um Autofahrer auf den Schulbeginn hinzuweisen.

Verhalten beobachten

Experten empfehlen Eltern und Erziehungsberechtigten übrigens, das Verhalten ihrer Kinder auf dem Schulweg am Anfang öfter und auch später von Zeit zu Zeit zu überprüfen. Man kann sich dazu von seinen Kindern führen lassen oder hat „zufällig“ den gemeinsamen Weg.

Gehen mehrere Kinder in einer Gruppe zur Schule, können begleitende Erwachsene deren „Verkehrstüchtigkeit“ ganz gut beobachten, wenn sie ein paar Schritte zurückbleiben, damit die Kleinen sich nicht so beaufsichtigt fühlen.

Unfallvermeidung durch Signalfarben und Reflektoren

Gleichzeitig zum Schulanfang beginnt auch der Herbst. Die Tage werden kürzer und dunkler – und das Risiko für die kleinen und ungeübten Verkehrsteilnehmer steigt. Da verlieren Autofahrer leicht den Durchblick und übersehen schnell mal etwas – leider viel zu oft auch Kinder auf dem Schulweg.

Fast 22.000 Kinder waren im letzten Jahr in Verkehrsunfälle verwickelt. Zusätzlich belegen Zahlen des Statistischen Bundesamtes, dass Kinder häufig am frühen Morgen zwischen 7 und 8 Uhr, sowie ab Mittag, zwischen 12 und 13 Uhr, wenn die Schule aus ist, verunglücken.

Die meisten Unfälle passieren in der dunklen Jahreszeit von Oktober bis März aufgrund von schlechter Sicht durch Nebel, Regen und Dunkelheit. Je dunkler es ist, desto leichter können Kinder von Autofahrern übersehen oder erst zu spät gesehen werden.

Die Gefahr für Kinder, etwa auf dem morgendlichen Schulweg zu verunglücken, ist in der dunklen Jahreszeit doppelt so hoch wie im Sommer. Schulkinder sollten daher vor allem mit Signalfarben und Reflektoren auf sich aufmerksam machen.

Leider sieht man immer weniger Erstklässler mit Schulranzen mit möglichst großen fluoreszierenden Flächen unsere Straßen bevölkern.

Damit die Kleinen gut von anderen Verkehrsteilnehmern gesehen werden, sollten sie helle und auffällige Kleidung tragen.

Katzenaugen am Schultornister und vor allem Reflektoren an der Jacke sind nicht nur schick, sondern leisten einen großen Beitrag zu einem sicheren Schulweg.

Für Radfahrer empfiehlt es sich, auf eine funktionsfähige Beleuchtung an ihrem Fahrrad zu achten und diese besser früher als später einzuschalten. Gerade auch in den Wochen, wenn es morgens immer dunkler zum Schulbeginn wird.

Elterntaxi – Kinder zur Schule bringen?

Eltern bringen ihre Kinder immer mehr mit dem Auto in die Schule oder begleiten sie auf dem Fußweg wegen der inzwischen größer werdenden Risiken im Straßenverkehr.

Laut einer Erhebung des Forschungsinstituts Forsa hat die Zahl der Kinder, die selbstständig zur Schule kommen, von 91% im Jahr 1971 auf nur noch 50% im Jahr 2012 abgenommen.

Aber: Experten sind sich einig und empfehlen, dass Kinder eigenständig zu Fuß zur Schule gehen sollten. Es fördert nicht nur die Selbstständigkeit, sondern auch das Selbstvertrauen der Kinder, wenn sie mit der richtigen Verkehrserziehung an einen sicheren Schulweg herangeführt werden.

Eltern haben auch eine Aufsichtspflicht für den Schulweg. Damit ist jedoch nicht gemeint, dass der Nachwuchs täglich zur Grundschule eskortiert werden muss.

Vielmehr sollen die Kinder anfangs begleitet und auf Gefahren aufmerksam gemacht werden, bevor sie den Weg zwischen Wohnung und Schule alleine zurücklegen. Eine ständige Beaufsichtigung ist mit etwas Übung jedoch nicht nötig.

Die Frage ab wann Kinder den Schulweg alleine bewältigen sollen, hängt von der Reife des Kindes und natürlich auch der Schwierigkeit des Weges an sich ab.

Das Phänomen Elterntaxi tritt vor allem zum Schulbeginn- und ende auf. Parkplätze und Haltemöglichkeiten sind rar gesät an Schulen und viele Eltern halten sich nicht an Verkehrsregeln.

Sie stellen ihr Fahrzeug auf Rettungswegen, auf dem Gehweg oder in zweiter Reihe ab und Schulkinder müssen meist auf die Fahrbahn ausweichen. Die gut gemeinte Absicht der Eltern wird somit zur Herausforderung für Schulkinder auf dem Schulweg.

Vorbild sein im Straßenverkehr

Eine ganz wichtige Regel für alle Erwachsene, deren Beachtung wesentlich zur Verbesserung der Verkehrssicherheit von Kindern ganz allgemein beitragen könnte, wird leider nur allzu oft außer Acht gelassen: den Kleinen ein Vorbild sein.

Kinder kopieren nun mal häufig das Verhalten von Erwachsenen oder orientieren sich daran. Um die Sicherheit für Kinder auf dem Schulweg zu erhöhen sind die „Großen“ daher gefordert, sich vorbildlich zu benehmen – sprich: vernünftig, rücksichtsvoll und regelgerecht. Das käme letztlich allen Verkehrsteilnehmern zugute.

Speziell in Innenstadtgebieten und in der Nähe von Schulen sollten Autofahrer immer bremsbereit sein, wenn viele Fahrzeuge am Straßenrand stehen.

Hier ist damit zu rechnen, dass plötzlich ein Kind zwischen den parkenden Wagen auftaucht und versucht, die Straße zu überqueren, ohne zuvor nach rechts und links zu schauen und auf den Verkehr zu achten.

Besondere Vorsicht geboten ist auch beim Wechsel von Sommer- auf Winterzeit: Dadurch gewinnt man zwar rein rechnerisch eine Stunde Schlaf hinzu, doch der menschliche Körper braucht eine ganze Weile, bis er sich angepasst hat. Während dieser Übergangsphase nimmt im Straßenverkehr auch das Unfallrisiko zu.

Schlechte Sicht bei schlechtem Licht ist insbesondere für Kinder gefährlich, wenn sie zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sind.

Wer haftet bei einem Schulwegunfall?

Der Gesetzgeber weiß, dass Kinder trotz aller Vorsichtsmaßnahmen oft überfordert sind, wenn sie die Gefahren im motorisierten Straßenverkehr erkennen sollen.

Dies gilt besonders für die Einschätzung von Geschwindigkeiten und Entfernungen, als auch für Richtungshören und die Rechts-Links Unterscheidung.

Darum haften Kinder für Schäden, die sie einem Dritten bei einem Verkehrsunfall fahrlässig zufügen, erst ab ihrem 10. Geburtstag. Autofahrer, die in einen Unfall mit einem nicht-deliktsfähigen Kind verwickelt werden, haften also unabhängig von der Schuldfrage.

Ob ältere Kinder über 10 Jahren tatsächlich für einen Unfall und seine Folgen einstehen müssen, hängt von ihrer allgemeinen Einsichtsfähigkeit ab – ob sie also die eigene Verantwortung und die Konsequenzen ihrer Handlungen generell richtig einschätzen können.

Gleichzeitig kommt es auf das individuelle Verschulden in der konkreten Situation an und auf die Frage, ob von einem Kind dieses Alters korrektes Verhalten überhaupt erwartet werden konnte.

Lautet die Antwort: Ja, dann müssen aber auch Kinder für sämtliche Haftpflichtansprüche ihres Opfers aufkommen. Haben die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt, können auch sie zur Kasse gebeten werden. Schutz bietet in solchen Fällen eine private Haftpflichtversicherung.

Durch diese Haftungsprivilegierung von Kindern unter 10 Jahren müssen Autofahrer stets damit rechnen, dass Kinder sich im Straßenverkehr nicht regelkonform verhalten.

Wer Kinder sieht, muss vorsichtig fahren: also beide Straßenseiten im Auge behalten und so fahren, dass man jederzeit bremsen kann. Dies gilt besonders in verkehrsberuhigten Zonen sowie vor Kindergärten und Schulen.

Während des Unterrichts, in Pausen auf dem Schulgelände, aber auch unterwegs auf Veranstaltungen wie Wandertagen oder Klassenfahrten sind Schüler zudem geschützt durch die gesetzliche Unfallversicherung.

Ein Unfall sollte der gesetzlichen Schülerunfallversicherung über die Unfallkasse schnellstmöglich gemeldet werden.

Schulweg mit dem Fahrrad zurücklegen

Im Straßenverkehr muss auf Kinder besondere Rücksicht genommen werden, besagt die Straßenverkehrs-Ordnung. Gleichzeitig liegt es an den Eltern ihren Kindern die Fähig- und Fertigkeiten beizubringen, mit denen sie sicher im Straßenverkehr zurechtkommen. Dies gilt besonders, wenn Kinder den Schulweg mit dem Fahrrad zurücklegen.

Besonders die Sommerferien, in denen der Verkehr meist geringer ausfällt, bieten sich an, um den Schulweg auf dem Fahrrad zu trainieren. Anfangs sollte das Kind neben einem Erwachsenen herfahren, der erklärt, wo man sich umblicken, anhalten oder das Fahrrad besser schieben sollte.

Grundschüler und -schülerinnen können Gefahren oft noch nicht richtig einschätzen und benötigen hier die richtige Führung. Später kann man das Kind ein Stück vorfahren lassen, um zu beobachten, ob es sich an die abgesprochenen Regeln hält.

Manchmal machen Schulleiter oder Lehrkräfte jedoch darauf aufmerksam, dass der Schulweg ohne bestandene Fahrradprüfung besser zu Fuß zurückgelegt werden sollte.

Gut zu wissen – Bedeutung von Blinkern bei Bussen

Bus an Haltestelle

Wie war das nochmal? Man nähert sich mit dem Fahrzeug einer Bushaltestelle, an der ein Bus mit eingeschalteter Warnblinkanlage steht. Das ist eine der Standardsituationen der theoretischen und praktischen Führerscheinprüfung. Doch wie genau muss man sich hier verhalten? Hier eine kleine Auffrischung:

Fährt ein Bus an eine Haltestelle heran, um Personen ein- und aussteigen zu lassen, geht entweder der Blinker oder die Warnblinkanlage an.

Achtung: Fahrer müssen sich in diesen Fällen unterschiedlich verhalten:

  • Blinker: Blinkt der Bus rechts, darf man den Bus vorsichtig überholen.
  • Warnblinker: Solange der Bus fährt, darf nicht überholt werden. Erst wenn der Bus steht, darf mit Schritttempo vorbeigefahren werden. Erinnerung: Dies gilt auch für den Gegenverkehr!

In beiden Fällen gilt jedoch immer: Wer an einem Hindernis auf der Fahrbahn oder einem haltenden Fahrzeug vorbeifahren will, muss entgegenkommenden Fahrzeugen Vorfahrt gewähren.

Die passende Versicherung für Sie

Familien­haftpflicht

Mit Ihrer Familienhaftpflicht sind nicht nur Sie selbst, sondern auch die meisten Ihrer Familienmitglieder, die in Ihrem Haushalt wohnen, mitversichert. Das gilt für alle Personen, die nicht mit Ihnen verheiratet sind – ohne Altersbegrenzung oder andere Einschränkungen.

Jetzt berechnen

Das könnte Sie auch interessieren

Tipps zum Fliegen mit Baby und Kleinkind
Vorbeugen ist besser als heilen
  1. Haus, Haftung & Recht
  2. Sicherer Schulweg