Berater-Homepage von Brigitte Hofer

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-990V-FOMS5-50 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-990V-FOMS5-50

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-990V-FOMS5-50


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-990V-FOMS5-50 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-990V-FOMS5-50

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Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Familie vor Wohnwagen

Wohnwagen-Versicherung

Jetzt günstig den Caravan versichern

  • Vorzelt mitversichert
  • Schäden durch Reifenplatzer mitversichert
  • Sturmschäden schon ab Windstärke 7
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Freiheit im mobilen Zuhause: Wohnwagen wie versichern?

Stellen Sie sich vor, Sie wachen jeden Tag an einem neuen, atemberaubenden Ort auf – mit Ihrem mobilen Zuhause können Sie die schönsten Straßen Europas bereisen und die Freiheit entdecken.

Damit Sie Ihren Urlaub mit Wohnwagen in vollen Zügen genießen können, sollten Sie sich und Ihren Caravan vor unerwarteten Ereignissen schützen.

Die Wohnwagen-Versicherung der HUK-COBURG bietet Ihnen individuellen und umfassenden Schutz zu günstigen Konditionen.

Inhaltsverzeichnis

Umfassender Schutz für Ihren Wohnwagen oder Caravan

Mit dem Wohnwagen auf der Straße erleben Sie ein einzigartiges Gefühl von Unabhängigkeit, sind jedoch auch besonderen Risiken ausgesetzt. Wie das Zugfahrzeug sollten Sie also auch Ihren Caravan umfassend versichern, um unbeschwert in den Urlaub zu starten.

Unvorhergesehene Ereignisse wie ein Reifenplatzer, der Schäden am Fahrzeug verursacht hat, ein Sturm- oder Hagelschaden oder ein Unfall können die Weiterreise unterbrechen oder gar unmöglich machen.

Ihre Nerven und Ihre Reisekasse profitieren dann von schneller und unkomplizierter Hilfe, wie sie die Wohnwagen-Versicherung der HUK-COBURG leisten kann.

Darum sollten Sie Ihren Wohnwagen gegen Schäden versichern

Haben Sie sich einen neuen Wohnwagen angeschafft oder sind bereits seit vielen Jahren Wohnwagenbesitzer? Dann wissen Sie, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihren Wohnwagen ebenso wie für das Zugfahrzeug in Deutschland Pflicht ist.

Auf Urlaubsreisen legen Sie mit Ihrem Caravan teils weite Strecken auf der Straße zurück oder übernachten an ungeschützten Plätzen.

Das bedeutet viel Freiheit aber auch Verantwortung. Sie wissen – es kann vieles passieren und nicht alles liegt in Ihrer Hand. Ein unvorhergesehenes Ereignis wie ein Unwetter kann Ihren Wohnwagen stark beschädigen.

Sie haben Ihren Caravan sorgfältig verschlossen abgestellt und es wird eingebrochen. Oder es entstehen erhebliche Schäden an der Karosserie durch einen Reifenplatzer, ganz zu schweigen von einem Verkehrsunfall.

Diese unerfreulichen Ereignisse könnten Ihren Traumurlaub abrupt beenden oder Sie, Ihre Familie und andere Verkehrsteilnehmer gefährden.

Ohne eine passende Versicherung für Ihren Wohnwagen können diese Risiken nicht nur Ihren von langer Hand geplanten Urlaub oder Ihren Kurztrip ruinieren, sondern auch erhebliche finanzielle Belastungen mit sich bringen.

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Zuhause und unterwegs – perfekter Schutz mit Ihrer Wohnwagen-Versicherung

Damit Sie Ihre Urlaubsreise mit dem Wohnwagen so sorglos wie möglich genießen können, bietet die HUK-COBURG Ihnen eine Versicherung für Ihren Caravan zu günstigen Konditionen an, die Sie individuell auf Ihre Bedürfnisse abstimmen können.

  • Besonderer Schutz für den Caravan – Versicherungsschutz besteht auch, wenn der Wohnwagen per Hand rangiert wird oder abgestellt ist, und die Bremse sich von allein löst.
  • Vorzelt – Als fest ein- oder angebautes Fahrzeugbestandteil in Voll- und Teilkasko mitversichert.
  • Reifenplatzer – Im Vollkasko-Tarif sind Schäden am Fahrzeug mitversichert, deren alleinige Ursache ein geplatzter Reifen ist.
  • Rangier- und Schlingerschäden – Mitversichert, wenn das Zugfahrzeug bei uns vollkaskoversichert sind. Versichert sind unter bestimmten Voraussetzungen gegenseitige Schäden zwischen dem ziehenden Fahrzeug und seinem Anhänger.
  • Schutz für Ihren Inventar – Mit dem Zusatzbaustein Hausrat PLUS in unserer Hausratversicherung erhalten Sie zusätzliche Vorteile für Ihren Hausrat im Wohnwagen.
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Die Kfz-Haft­pflicht­versicherung für Ihren Wohnwagen

Nur kurz nicht aufgepasst, schon gibt es einen Unfall und Sie haften. Entstehen anderen dabei Schäden oder werden Personen verletzt, kann es ganz schön teuer werden.

Deshalb gehört die Kfz-Haftpflicht auch für Wohnwagen zu den wenigen Pflichtversicherungen in Deutschland.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihren Caravan sollte eine hohe Versicherungssumme abdecken.

  • Wir leisten in der Kfz-Haftpflichtversicherung bis zu 100 Millionen € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadenfall.
  • Bei Personenschäden übernehmen wir bis zu 15 Millionen € je geschädigte Person und Schadenfall.
  • Wir prüfen Haftpflichtansprüche, die gegen Sie erhoben werden, und wehren unbegründete Ansprüche ab.
  • Und Sie? Brauchen sich um nichts zu kümmern.

Für die Zulassung Ihres Wohnwagens benötigen Sie, analog zu Ihrem Zugfahrzeug, einen Nachweis über den Versicherungsschutz.

Die sogenannte elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) erhalten Sie telefonisch, per E-Mail nach Abschluss unseres Tarifrechners oder persönlich in einem unserer Kundenbüros.

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Teilkasko oder Vollkasko für Ihren Wohnwagen?

Insbesondere bei einem Wohnwagen besteht oft nicht nur ein ideeller, sondern auch ein hoher materieller Wert.

Dabei müssen es nicht immer Unfallschäden sein – auch ein Hagelschaden oder ein beschädigtes Rücklicht an Ihrem Caravan kann schnell teuer werden.

Ergänzend zur Kfz-Haftpflichtversicherung lohnt es sich oft, eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung für Ihren Wohnwagen abzuschließen.

Was leistet die Teilkasko-Versicherung für Ihren Wohnwagen?

Die Teilkaskoversicherung deckt

  • Schäden durch Naturgewalten (z.B. Hagel, Sturm ab Windstärke 7 oder Blitzschlag),
  • Zusammenstöße mit Tieren (z.B. Wildunfälle),
  • Diebstahl sowie
  • Schäden durch Explosion,
  • Kurzschluss, Brand oder Glasbruch ab.

Was leistet die Vollkasko zusätzlich bei Ihrem Wohnwagen?

Die Vollkaskoversicherung greift auch dann, wenn die Unfallschäden durch den Halter, also Sie selbst verursacht wurden.

  • Der Versicherungsschutz tritt auch dann in Kraft, wenn der Wohnwagen von Fremden mutwillig beschädigt wurde.
  • Die Vollkasko-Police lohnt sich dementsprechend in erster Linie für neuwertige bzw. hochpreisige Caravans, insbesondere mit großzügiger Ausstattung.

Sowohl Teil-, als auch Vollkasko beziehen sich allerdings nur auf Schäden am Wohnwagen bzw. auf fest ein- oder angebaute Bestandteile (z. B. Photovoltaikanlagen). Wir versichern bei Ihrem Wohnwagen also beispielsweise auch Ihre Antennenanlage. Ohne Beitragsaufschlag mitversichert ist auch das Vorzelt.

Im Vollkasko-Tarif sind auch Schäden am Fahrzeug versichert, deren alleinige Ursache ein geplatzter Reifen ist. Das ist für Camper besonders wichtig, denn ein geplatzter Reifen kann beim Wohnwagen bauartbedingt schnell zu teuren Karosserieschäden führen.

Die Versicherung von beweglichem Inventar und Reisegepäck ist bei der HUK-COBURG in der Kfz-Versicherung nicht möglich – aber in unserer Hausratversicherung über den Zusatzbaustein Hausrat PLUS.

Alle Leistungen der Teilkasko und Vollkasko-Versicherung im Detail

Sie erhalten Ersatz für Schäden durch Teilkasko Vollkasko
Bruch der Verglasung
Unfallschäden, auch selbst verschuldete
Mutwillige Beschädigung Ihres Wohnwagens durch Fremde / Vandalismus (z.B. „Neidkratzer“)
Schäden am Fahrzeug durch einen geplatzten Reifen
Entwendung, insbesondere Diebstahl
Brand und Explosion
Naturgewalten
Zusammenstoß mit Tieren
Kurzschluss an der Verkabelung inkl. Folgeschäden am Wohnwagen
Tierbiss (z. B. durch einen Marder) am Fahrzeug inkl. Folgeschäden am Wohnwagen
Schäden durch Transport des Wohnwagens auf einem Schiff

Z. B. Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawine, Dachlawine. Wir sind einer der wenigen Versicherer, bei dem Sturm schon ab Windstärke 7 (ca. 52 km/h) aufkommt – nicht wie marktüblich erst ab Windstärke 8.

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Wie sind Gespanne versichert?

Wenn Ihr Zugfahrzeug (meist Ihr Pkw oder Wohnmobil) bei uns vollkaskoversichert ist, sind gegenseitige Schäden zwischen dem ziehenden Fahrzeug und Ihrem gezogenen Anhänger ohne Einwirkung von außen mitversichert.

Dazu zählen z. B. Rangierschäden, Schäden beim An- oder Abhängen sowie Schlingerschäden.

  • Ihr Zugfahrzeug ist bei uns noch nicht vollkaskoversichert?
    Sie können Ihren Versicherungsschutz in der Autoversicherung jederzeit erweitern.
  • Mit Ihrem Zugfahrzeug zur HUK wechseln?
    Kein Problem, hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln können.

Braucht man für den Wohnwagen einen Schutzbrief?

Nein – ist Ihr Zugfahrzeug bei uns schutzbriefversichert, dann ist Ihr mitgeführter Wohnwagen ohne Aufpreis auch im Kfz-Schutzbrief mitversichert.

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Ist Hausrat im Wohnwagen versichert?

Mit dem Zusatzbaustein Hausrat PLUS in unserer Hausratversicherung erhalten Sie zusätzliche Vorteile für Ihren Hausrat im Wohnwagen:

  • Schutz für Dauercamper: Wir versichern Ihren Hausrat, den Sie dauerhaft in Ihrem Wohnwagen oder einem vergleichbaren Mobilheim aufbewahren, in Höhe von bis zu 5.000 € – innerhalb Deutschlands.
  • Schutz bei einfachem Diebstahl auf der Parzelle auf einem Campingplatz oder auf einem Wohnwagenstellplatz: Versichert ist z.B. der Diebstahl von Gartenmöbeln, Gartengeräten (z.B. Rasenmäher), Grills, Planschbecken, Wäsche und Kleidung sowie von mobilen Anlagen zur regenerativen Energieversorgung (z.B. mobile PV-Anlage) in Höhe von bis zu 5.000 € – weltweit während des Urlaubs.
  • Schutz bei Schäden durch Unfall: Wir erstatten das versicherte Inventar, das sich zum Unfallzeitpunkt im oder am Campingfahrzeug befunden hat, in Höhe von bis zu 5.000 € – weltweit während des Urlaubs.
  • Schutz von elektronischen Geräten: Wird Ihr verschlossenes Kfz aufgebrochen, so sind Ihre elektronischen Geräte (bspw. Laptop, Smartphone, Navigationsgerät) bei Diebstahl bis zu einer Höhe von 2.500 € versichert – weltweit. Gleiches gilt auch für den Diebstahl aus verschlossenen Dachboxen oder Anhängern. Dabei schreiben wir Ihnen nicht vor, wie und wo Sie Ihre Geräte verstauen müssen. Wir beschränken den Schutz auch nicht auf bestimmte Zeiten und Örtlichkeiten.

Down­load: Alle Leis­tungen auf einen Blick

In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu unserer Kfz-Versicherung.

Allgemeine Versicherungs­bedingungen zur Kfz-Versicherung

Mit der Wohnwagen-Versicherung der HUK-COBURG fahren Sie gut – und sparen bares Geld! Überzeugen Sie sich selbst.

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Häufige Fragen zur Wohnwagen-Versicherung

Welche Kosten entstehen für eine Wohnwagen-Versicherung?

Anhänger-Versicherungen sind deutlich günstiger als Versicherungen für den Pkw. Auch mit zusätzlicher Kaskoversicherung sind die Policen in der Regel erschwinglich.

Konkret werden Prämien z. B. anhand der zulässigen Gesamtmasse und der Art des Anhängers (Wohnwagen oder Güterbeförderung) berechnet. Die Prämien für Teil- und Vollkaskoversicherungen errechnen sich anhand des Wertes des Anhängers.

Anders als bei der Pkw-Versicherung gibt es bei der Wohnwagen-Versicherung keine Einstufung in Schadenfreiheitsklassen (Prozente) – die Einstufung liegt immer bei 100%.

Dementsprechend steigt die Prämie im Falle eines Schadens nicht. Es gibt allerdings auch keinen Schadensfreiheitsrabatt.

Die Kündigungsfristen für Wohnwagen-Versicherungen sind in der Regel mit denen der Kfz-Versicherung identisch.

Muss ich meinen Wohnwagen überhaupt versichern?

Seit 2002 müssen Anhänger separat versichert werden – eine Haftpflichtversicherung für das Zugfahrzeug reicht nicht mehr aus.

Grund für diese Gesetzesänderung war die Häufung von schweren Unfällen mit Transport-Anhängern und Wohnwagen sowie Schäden durch stehende Anhänger. In vielen Fällen stellte sich die Schadensregulierung als schwierig heraus.

Durch die separate Anhänger-Haftpflichtversicherung soll deshalb sichergestellt werden, dass nicht nur der Halter des Zugfahrzeugs, sondern auch der Halter des Anhängers für Schäden Dritter haftet.

Konkret schreibt das Pflichtversicherungsgesetz eine Versicherung für Wohnanhänger vor, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen verwendet wird (§1 PflVG). Diese Haftpflichtversicherung muss Personen-, Sach- und sonstige Vermögensschäden abdecken, die durch den Gebrauch des Anhängers verursacht werden.

Unfall mit Wohnwagen – welche Versicherung zahlt?

Kommt es während der Fahrt mit einem Fahrzeuggespann zu einem Unfall, übernimmt in der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges den Schaden.

In einigen Fällen springt aber auch die Wohnwagen-Versicherung ein, wenn dieser in Benutzung ist. Das kann etwa dann geschehen, wenn er von der Spur abkommt und ein anderes Fahrzeug beschädigt – beispielsweise aufgrund eines Reifenplatzers.

Die Wohnwagen-Haftpflicht kommt außerdem zum Tragen, wenn der Wohnwagen vom Zugfahrzeug abgekoppelt wurde und z. B. beim Rangieren per Hand bei einem Dritten ein Schaden verursacht wird.

Welchen Führerschein braucht man, um einen Wohnwagen zu ziehen?

Ob Sie einen Wohnwagen ziehen dürfen, ist abhängig von der erworbenen Führerscheinklasse. In Ihrem Führerschein eingetragen ist auch die zulässige Gesamtmasse, die Sie bewegen dürfen.

Wie kann ich einem Unfall bereits vor der Fahrt vorbeugen?

Viele Beschädigungen entstehen bereits während der Fahrt – z. B. durch plötzliches Bremsen, Wetter-Einflüsse oder unebene Straßen.

Diese Risiken können deutlich reduziert werden, wenn das Inventar sowie alle Wertgegenstände im Wohnwagen richtig gesichert sind.

Praktische Tipps, wie Sie die Ladung sicher verstauen finden Sie in unserem Ratgeber Mit dem Auto in den Urlaub:

  • Antirutschmatten sind kostengünstige Schadensminimierer.
  • Spanngurte sichern in Anhänger und Wohnwagen die Ladung vor dem Verrutschen.
  • Zur Befestigung benötigte Ösen und Haken sollten fachgerecht montiert werden.
  • Im Wohnwagen sollten offene Ablagen grundsätzlich ausgeräumt werden.
  • Anhänger gleichmäßig beladen – dies verringert die Gefahr des Umkippens deutlich.

Grundsätzlich gilt: Wohnwagen sollten nicht zu schwer beladen und das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten werden. Denn das ist nicht nur gefährlich, sondern kann im Falle einer Polizeikontrolle auch richtig teuer werden.

Im Zweifelsfall kann vor der Fahrt oder Reise eine öffentliche Waage aufgesucht werden. Diese werden unter anderem von TÜV- oder Dekra-Niederlassungen zur Verfügung gestellt.

Mehr dazu in den Ratgeber zu Stützlast und Anhängelast.

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