Fehlerhafte Nebenkostenabrechnung: Widerspruch einlegen
Fehlerhafte Nebenkostenabrechnung: Widerspruch einlegen
Nebenkostenabrechnung widersprechen: Rechte und Tipps
Zum Jahresende oder am Anfang des neuen Jahres bekommen Mieter von Ihrem Vermieter die Nebenkostenabrechnung, auch Betriebskostenabrechnung genannt.
Selbstverständlich haben Mieter das Recht auf eine Nebenkostenabrechnung, die fehlerfrei ist.
Allerdings beinhalten die Dokumente nicht selten formale oder inhaltliche Fehler.
Welche Rechte Sie haben und wie Sie gegen eine fehlerhafte Nebenkostenabrechnung Widerspruch einlegen, haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Inhaltsverzeichnis
Widerspruch gegen Nebenkostenabrechnung einlegen: Darauf müssen Sie als Mieter achten
Bekommen Sie von Ihrem Vermieter eine ordnungsgemäße Abrechnung, dann ist der Betrag in der Regel spätestens 30 Tage nach Erhalt zu zahlen.
Wollen Sie gegen die Abrechnung Widerspruch einlegen, ist dies schriftlich und verbindlich beim Vermieter zu tun. Ein mündlicher Widerspruch reicht hier nicht aus.
Wie lange kann ich Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung einlegen?
Sie haben 12 Monate Zeit, um gegen eine Nebenkostenabrechnung Widerspruch einzulegen.
Nach Ablauf dieser Frist haben Sie keine Möglichkeit mehr die Abrechnung zu beanstanden.
Legen Sie Widerspruch ein, dann ist die Angabe konkreter Gründe erforderlich, denn pauschale Aussagen ohne Angabe einer schlüssigen Begründung genügen nicht.
- Enthält die Abrechnung formale Fehler, ist sie meist nichtig und der Mieter hat unter anderem den Anspruch auf Erstellung einer „neuen“ Abrechnung.
- Bei inhaltlichen Fehlern muss der Mieter den Betrag innerhalb der Widerspruchsfrist begleichen und einen Hinweis wie „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und unter Vorbehalt der Rückforderung“ ergänzen.
Welche Fehler kann eine Nebenkostenabrechnung enthalten?
Als Mieter haben Sie das Recht auf eine fehlerfreie Abrechnung Ihrer Betriebskosten.
- Bei formellen Fehlern können Mieter Widerspruch einlegen und die Zahlung verweigern.
- Handelt es sich um wirkliche inhaltliche Fehler, können Sie als Mieter Fehler reklamieren und ihre Korrektur fordern.
Formelle Fehler
Formelle Fehler liegen z. B. vor, wenn bestimmte Angaben des Mindestinhalts der Abrechnung fehlen.
Dazu gehören:
- Anschrift des Mieters und Vermieters, Ort und Datum der Ausfertigung
- Abrechnungszeitraum
- Aufstellung der Nebenkosten-Einzelpositionen
- Gesamtkosten der Einzelpositionen
- Erläuterung der Verteilerschlüssel
- Einzelkosten je Einzelposition
- Gesamtsumme der Einzelkosten
- Darstellung des Mieteranteils der Nachzahlung
Inhaltliche Fehler
- Höhe der Nebenkosten
- Fehlerhafte Berechnung der Nebenkosten
- Wohnfläche falsch berechnet
- Nicht umlagefähige Positionen
- Vorauszahlungen wurden nicht berücksichtigt
Was tun, wenn der Vermieter nicht auf den Widerspruch reagiert?
Sie haben Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung eingelegt und Ihr Vermieter reagiert nicht?
Als Mieter sollten Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte vorsichtig sein. Behalten Sie die laufenden Betriebskosten ein oder halten Sie die Frist für die Nachzahlung nicht ein, kann dies im Ernstfall zu einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter führen.
Handelt es sich um formale Mängel und eine Reaktion des Vermieters auf den Widerspruch bleibt aus, können Sie die Erstellung einer neuen Abrechnung rechtlich vom Vermieter einfordern. Allerdings gestaltet sich eine eindeutige Unterscheidung formeller und inhaltlicher Fehler meist schwierig.
Um sicher zu gehen, sollten Sie als Mieter die Kosten unter Vorbehalt zahlen und im Anschluss die Nachforderungen eventuell durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen.
Passenden Rechtsanwalt finden mit unserer Rechtsschutzversicherung
Sie sind mit Ihrer Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden und benötigen für einen Widerspruch professionellen Rechtsschutz?
Mit dem Rechtsschutz für selbst genutzte Wohneinheiten bieten wir Ihnen umfassende Leistungen. Wir helfen Ihnen außerdem, auf Wunsch einen passenden Rechtsanwalt für Ihren Rechtsfall zu finden.
Nutzen Sie auch unsere Beratungs- und Online-Services, wie z. B. die von uns vermittelte telefonische Anwaltliche Beratung oder Online-Rechtsberatung – zur schnellen Klärung mietrechtlicher Fragen.
Beachten Sie: Verfahren gegen den Vermieter sind nicht über den Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz (PBV) versichert. Sofern gegen die Nebenkostenabrechnung (oder sonstige mietrechtliche Probleme) vorgegangen werden soll, benötigen Sie den Rechtsschutz für selbstgenutzte Objekte – dieser kann gegen Mehrbeitrag eingeschlossen werden.
Noch Fragen?
Haben Sie noch Fragen oder interessieren sich für unsere Leistungen im Bereich Rechtsschutz?
Die Kundenberater der HUK-COBURG informieren Sie gerne vor Ort.
Natürlich können Sie uns auch über unsere Servicehotline unter 0800 2 153 153 650 kontaktieren.
Unser Team ist jederzeit für Sie da!
So erreichen Sie mich:
Vertrauensfrau
Brigitte Henning
Dr.-von den Driesch-Str. 2
52538 Gangelt
Tel. 02454 7548
Fax 0800 2875322539
Beratung:
Beratung nach telefonischer Vereinbarung