Berater-Homepage von Birgit Sandrock

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-STP5-88EUS-94 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-STP5-88EUS-94

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-STP5-88EUS-94


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-STP5-88EUS-94 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-STP5-88EUS-94

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Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Freiwilliges soziales Jahr

Ausbildung oder Studium?

Wie geht es nach der Schulzeit weiter

Freiwilliges soziales Jahr

Ausbildung oder Studium?

Wie geht es nach der Schulzeit weiter

Schulabschluss geschafft – wie geht es jetzt weiter?

Die letzten Prüfungen sind geschrieben, die Klassenkameraden verabschiedet, und das Ausbildungszeugnis liegt im Zimmer in der elterlichen Wohnung.

Endlich kann es losgehen, der Schulabschluss ist geschafft und ein neuer Lebensabschnitt beginnt.

Die eigentlichen Planungen dafür beginnen aber schon vor den Abschlussprüfungen, wenn die Entscheidungen für den weiteren Lebenslauf anstehen.

Inhaltsverzeichnis

Ausbildung oder Studium?

Welche Ausbildungsmöglichkeiten gibt es?

Schon vor dem Schulabschluss steht die Entscheidung für ein Studium oder eine Ausbildung.

Die klassische duale Ausbildung dauert zwischen 18 Monaten und 3,5 Jahren.

  • Sie findet in der Berufsschule und dem Ausbildungsbetrieb statt.
  • Klassische Ausbildungsberufe in diesem Bereich sind Bürokaufleute in verschiedenen Varianten und Einzelhandelskaufleute.
  • Auch die Ausbildungen in den meisten Handwerksberufen gehören dazu.

Alternativ gibt es Berufe, die durch eine schulische Ausbildung in Verbindung mit Praktika erlernt werden.

Dazu gehören viele Berufe im sozialen Bereich, zum Beispiel Erzieher oder Altenpfleger.

Wer sich für einen Ausbildungsplatz im öffentlichen Dienst entscheidet, wählt zwischen der „normalen“ Ausbildung oder der Beamtenlaufbahn.

Welche Studienmöglichkeiten gibt es?

Der Beginn eines Studiums ist an der Fachhochschule oder einer Universität möglich.

Zudem gibt es einige Unternehmen, die ein duales Studium anbieten.

  • Dabei wechseln die Studenten zwischen Universität und Betrieb hin und her und kombinieren eine normale Ausbildung mit einem Studium mit Bachelor-Abschluss.
  • Die Dauer beträgt drei Jahre.
  • Im Gegensatz zu einem normalen Studium erhalten die Absolventen eine Vergütung vom Unternehmen und können sich so ganz auf den Wissensaufbau konzentrieren.
  • Ein duales Studium beginnt in der Regel am 01.10 eines Jahres.
  • Die Bewerbungsfristen variieren von Unternehmen zu Unternehmen, je früher Sie sich bewerben, desto besser.

Auch bei normalen Studiengängen gibt es Bewerbungsfristen.

  • Für das Wintersemester, das im Oktober beginnt, müssen sich Schulabgänger spätestens bis zum 15.07. des Jahres bewerben, wenn der Studiengang zulassungsbeschränkt ist.
  • Bei zulassungsfreien Studiengängen ist die Bewerbung bis zum 15.09. möglich.
  • Wer ab dem Sommersemester im April studieren möchte, muss sich bis Ende März beworben haben.

Wie überbrücke ich die Zeit bis zum Studium?

Wenn der Abi-Schnitt noch nicht für das Wunschstudium reicht, können Studenten die eigene Position durch Wartesemester verbessern.

Für die Überbrückungszeit gibt es verschiedene Optionen.

  • Wer schon weiß, dass er später ein bestimmtes Fach studieren will, kümmert sich um einen Praktikumsplatz in der entsprechenden Branche.
  • Alternativ kann ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr infrage kommen.

In unserem Ratgeber FSJ finden Sie weiterführende Informationen und Anregungen.

Reiselustige verbringen mit Work-and-Travel-Anbietern eine längere Zeit in einem anderen Land. Auch ein Jahr als Au-pair kommt für viele in Betracht.

Schulabschluss nicht geschafft – was nun?

Ein nicht erreichter Schulabschluss ist heute kein Problem mehr.

An Berufsschulen kann der verpasste Abschluss nachgeholt werden. Die Schulen bieten zusätzliche Kurse an.

Der Hauptschulabschluss wird mit dem Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) erreicht, der Realschulabschluss mit dem Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) und die Fachhochschulreife oder die Allgemeine Hochschulreife können an der Berufsoberschule erworben werden.

Schüler können zwischen Berufsschulen mit unterschiedlicher Ausrichtung wählen. Es gibt Schulen mit technischem oder wirtschaftlichem Schwerpunkt. Die Abschlüsse sind gleichwertig.

Die Entscheidung sollte von der geplanten weiteren Ausbildung abhängig gemacht werden. Wer eine kaufmännische Ausbildung anstrebt, wählt besser eine Berufsschule mit Wirtschaftsschwerpunkt.

Muss man sich nach dem Schulabschluss selbst versichern?

Volljährige, unverheiratete Kinder sind in der Privathaftpflicht, Rechtsschutz- und Hausratversicherung während der Erstausbildung bei ihren Eltern kostenlos mitversichert.

An der Mitversicherung ändert auch ein freiwilliges soziales, ökologisches oder Bundesfreiwilligenjahr nichts.

Unerheblich ist zudem, ob die Dienste direkt nach dem Schulabschluss, während oder direkt nach der Ausbildung absolviert werden.

In der Privaten Haftpflichtversicherung sind zusätzlich der Freiwillige Wehrdienst, ein einjähriges Work & Travel-Programm oder eine einjährige Au-pair-Tätigkeit miteingeschlossen.

Natürlich dürfen die Mitversicherten in dieser Zeit kein eigenes Einkommen haben: Bafög, Lehrlingsgehalt oder der typische Studentenjob, um ein bisschen Taschengeld dazu zu verdienen, spielen keine Rolle.

Auch die typische Studentenbude ist durch die Hausratversicherung der Eltern mitversichert.

Und selbst wenn man sich nach Abschluss der Erstausbildung auf eigene Füße stellt und eine eigene Wohnung einrichtet, besteht die kostenlose Mitversicherung noch ein halbes Jahr weiter.

Ereignet sich während der Mitversicherungszeit allerdings ein Schaden, ist die Entschädigung auf einen gewissen Prozentsatz der Versicherungssumme begrenzt.

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Welche Versicherungen sind für junge Leute wichtig?

Sichern Sie am besten existenzbedrohende Risiken ab.

  • Auch als junger Mensch kann man eine Krankheit bekommen, die eine Berufsunfähigkeit nach sich zieht.
  • Und denken Sie schon jetzt mal an die Altersvorsorge. Sie sollten wissen, dass die gesetzliche Rentenversicherung für junge Leute, die ins Berufsleben starten eigentlich nur noch einen Notgroschen bietet.

Haftung, Berufsunfähigkeit, Versicherungssumme, Altersvorsorge… Wenn jetzt die Ohren von all diesen Begriffen klingeln, gibt es nur Hilfe: Lassen Sie sich umfassend beraten.

Ein guter Berater erklärt verständlich, was Sie wissen müssen. Gemeinsam mit Ihnen findet er alle wichtigen Versicherungen für Ihre ganz persönliche Situation. Die müssen auch nicht viel kosten.

Der Berater kann Ihnen auch sagen, wo Sie eventuell noch bei Ihren Eltern mitversichert sind.

Spezielle Tipps für Beamtenanwärter

Auch für junge Leute, die sich für eine Laufbahn im öffentlichen Dienst entschieden haben, gilt im Grundsatz das gerade Gesagte.

Es gibt dennoch Unterschiede: Hier sollten Sie mit einem Versicherungsspezialisten für den öffentlichen Dienst über die private Krankenversicherung, die Dienstunfähigkeitsversicherung oder die Amtshaftpflichtversicherung sprechen.

Vorab können Sie sich gerne in unserem Ratgeber für Beamtenanwärter informieren.

Sie wollen Beamter werden oder sind bereits Beamtenanwärter?

Hier finden Sie Informationen rund um die Beamtenlaufbahn und die private Krankenversicherung.

Versicherung nach dem Abitur

Nach dem Abitur können folgende Versicherungen relevant sein:

Direkt nach dem Abschluss ändert sich in der Krankenversicherung zunächst nichts.

  • Absolventen sind in der Regel noch über ihre Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert.
  • Das bleibt auch bestehen, wenn zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein Studium aufgenommen werden soll.
  • Die Mitversicherung über die Eltern ist maximal bis zum 26. Lebensjahr möglich.

Wer einen längeren Zeitraum bis zum Studienbeginn überbrücken muss, sollte sich eine passende Krankenkasse suchen.

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Wartesemester

Wartesemester verbessern die Chancen auf einen Studienplatz bei zulassungsbeschränkten Studiengängen.

Zu diesen gehören zum Beispiel alle medizinischen Fächer.

Ein Wartesemester entspricht sechs Monaten.

Im Wartesemester ist gegebenenfalls der Abschluss einer eigenen Krankenversicherung notwendig.

Wenn bereits bei Abschluss der Schule bekannt ist, dass das Studium nicht zum nächstmöglichen Zeitpunkt begonnen werden wird, endet die Mitgliedschaft in der Familienversicherung mit dem Verlassen der Schule.

Muss man sich während eines Gap Year versichern?

Ein Gap Year ist ein Jahr, das zur Überbrückung bis zu einem Ausbildungs- oder Studienbeginn genutzt wird (Gap = engl. Lücke).

Wenn Sie nach dem Schulabschluss ein freiwilliges soziales Jahr machen oder den Bundesfreiwilligendienst ableisten, entfällt für diesen Zeitraum die Familienkrankenversicherung und Sie müssen sich selbst versichern.

Als Bufdi oder FSJler übernimmt die Dienststelle die Kosten für die Krankenversicherung.

Wenn Sie für ein Übergangsjahr ins Ausland gehen, um dort zu arbeiten, brauchen Sie eine Auslandsreisekrankenversicherung, die gesetzliche Krankenversicherung ruht dann ebenfalls.

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Welche Versicherungen brauchen Auszubildende?

Auszubildende sollten sich rechtzeitig Gedanken über die notwendigen Versicherungen machen. Für den Start sind folgende Versicherungen wichtig:

Was ist beim Abschluss einer Kranken­versicherung wichtig?

Auszubildende sind in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert und können daher keine private Krankenvollversicherung abschließen.

Eine Ausnahme ist nur möglich, wenn schon vor Beginn der Ausbildung Einnahmen aus einer nicht versicherungspflichtigen Tätigkeit erzielt wurden.

Auszubildende, die vor Beginn der Ausbildung über die Eltern privat versichert waren, können den Vertrag auf eine Anwartschaft umstellen.

Mit dieser ist der spätere Wechsel zurück in die PKV zu den bisherigen Konditionen möglich.

Azubis müssen sich spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Ausbildung für eine gesetzliche Krankenkasse entscheiden.

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Warum ist eine Berufs­unfähigkeits­versicherung in der Ausbildung sinnvoll?

In den ersten Jahren der beruflichen Tätigkeit haben junge Menschen nur einen geringen Schutz über die gesetzliche Rentenversicherung, wenn sie erwerbsunfähig werden.

Die Leistungen sind in der Regel nicht ausreichend, sodass im schlimmsten Fall Bürgergeld droht.

Je früher eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen wird, desto günstiger sind die Beiträge.

Zudem prüft der Versicherer bei Abschluss die Gesundheit der versicherten Person.

Junge Menschen haben meist keine oder nur geringe Vorerkrankungen, sodass der Abschluss des Vertrags noch ohne Einschränkungen möglich ist.

So einfach geht's

Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen rund um die Absicherungen gegen Berufsunfähigkeit zusammengestellt.

Brauchen Azubis eine Haft­pflicht­versicherung?

Auch Auszubildende brauchen grundsätzlich eine Private Haftpflichtversicherung.

Allerdings ist bei vielen Versicherern die Erstausbildung eines Kindes im Vertrag der Eltern mitversichert.

Einige Versicherer erweitern diesen Schutz sogar auf die zweite Ausbildung. Ein Blick in die Vertragsbedingungen bringt Klarheit.

Brauchen Azubis eine eigene Hausrat­versicherung?

Eine Hausratversicherung ist nur notwendig, wenn es eine eigene Wohnung gibt, die dauerhaft bezogen werden soll.

Wer nur für die Ausbildung vorübergehend in eine andere Wohnung zieht, ist unter Umständen noch im Vertrag der Eltern mitversichert.

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Wie bin ich als Praktikant versichert?

Bei einem Praktikum testen Praktikanten über einen längeren Zeitraum, ob der Beruf, in dem sie später arbeiten wollen, der Richtige für sie ist.

Praktika gibt es sowohl bezahlt als auch unbezahlt.

Zudem gibt es in einigen Ausbildungsberufen und Studiengängen Pflichtpraktika, die für die Anerkennung der Ausbildung notwendig sind.

Bei unbezahlten Praktika bleibt die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bestehen, solange der Praktikant noch jünger als 25 Jahre alt ist und die Eltern in der GKV pflichtversichert sind.

Bezahlte Praktika gelten bei einem Verdienst von weniger als 450 € pro Monat als Minijob.

  • Der Praktikant zahlt keine eigenen Abgaben.
  • Der Arbeitgeber übernimmt einen Pauschalbetrag für Renten-, Kranken-, und Pflegeversicherung, wenn der Praktikant gesetzlich versichert ist.

Welche Versicherung brauche ich, wenn ich ein Praktikum im Ausland mache?

Bei einem längeren Aufenthalt in einem EU- oder Nicht-EU-Land ist der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung absolut empfehlenswert.

Bei Praktika im Ausland erlischt im Regelfall die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland, sodass schlimmstenfalls kein Versicherungsschutz besteht.

Je nach Land kann der Abschluss von weiteren Versicherungen wie Private Unfallversicherung, Private Haftpflichtversicherung, Reisegepäck- und Reiserücktrittsversicherung sinnvoll sein.

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Wie sieht es nach dem Studium mit der Versicherung aus?

Wer nach dem Studium in ein Angestelltenverhältnis wechselt, ist gesetzlich pflichtversichert und erhält darüber den notwendigen Krankenversicherungsschutz.

Wer nach dem Studium zunächst keinen normalen Job annimmt, muss sich gegebenenfalls für den Zeitraum zwischen Studium und Job freiwillig gesetzlich krankenversichern.

  • Der Gesetzgeber geht für die Berechnung des Einkommens von einem fiktiven Betrag aus, der im Jahr 2023 bei 1.131,67 € liegt.
  • Daraus berechnet die gesetzliche Krankenkasse den Beitrag zur freiwilligen Krankenversicherung.
  • Wer gar keine Einnahmen hat, kann unter Umständen auch Arbeitslosengeld II beantragen und ist dann über die Arbeitsagentur wieder krankenpflichtversichert.

Noch Fragen?

Ob Sie Berufseinsteiger sind, studieren oder gerade Ihre Ausbildung starten: Wir sind Ihr Partner für jede Lebensphase.

Zu allen Fragen bezüglich Ihrer Versicherungssituation stehen Ihnen unsere Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung.

Sie können sich auch jederzeit direkt über unsere Servicehotline an unseren Kundenservice wenden.

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

So erreichen Sie mich:

Kundendienstbüro

Birgit Sandrock

Versicherungsfachfrau

Altstadtstr. 6
36199 Rotenburg

Tel. 06623 912838
Fax 06623 912839

Beratung:

Montag 09:00 - 12:30 Uhr 15:30 - 18:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:30 Uhr 15:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:30 Uhr  
Donnerstag 09:00 - 12:30 Uhr 15:30 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:30 Uhr  
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