Berater-Homepage von Birgit Sandrock

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-STP5-88EUS-94 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-STP5-88EUS-94

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-STP5-88EUS-94


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-STP5-88EUS-94 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-STP5-88EUS-94

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
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Registrierungsnummer: D-STP5-88EUS-94


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Autos auf Parkplatz

Typklassen & Regionalklassen in der Kfz-Versicherung

Autos auf Parkplatz

Typklassen & Regionalklassen in der Kfz-Versicherung

Was sind Typklassen?

Typklassen in der Autoversicherung sind einer von vielen Faktoren, die Einfluss auf die Höhe der Versicherungsprämie haben.

  • Je niedriger die Typklasse eines Pkw ist, desto günstiger fällt der zu zahlende Beitrag aus.
  • Die Typklassen gibt es nur für Pkw, die in Deutschland zugelassen werden.
  • Mindestens 5.000 Modelle müssen erfasst werden, damit es eine separate Typklasse für diesen Pkw gibt.

Bei geringeren Zulassungszahlen fassen die Versicherer ähnliche Modelle in Konstruktionsgruppen zusammen. Ein Beispiel dafür sind der Jaguar XJ und der Jaguar XJS, die als Konstruktionsgruppe gelten.

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Inhaltsverzeichnis

Wie erfolgt die Einstufung in die Typklassen?

Die Einstufung beruht auf den Schaden- und Unfallbilanzen aller in Deutschland angemeldeten Modelle in Relation zur Schadenhäufigkeit, der durchschnittlichen Schadenhöhe und der Entwicklung in den letzten drei Jahren.

Die Typklassen der Pkw werden jährlich überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Die Daten für das neue Jahr veröffentlicht der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) immer im September eines Jahres.

Die Typklassen eines Pkws sind für den Versicherer nicht verbindlich. Er kann selbst entscheiden, ob er die Einstufung übernimmt oder eine andere Einstufung verwendet.

Dasselbe gilt auch für Veränderungen der Typklassen. Kein Versicherer ist dazu verpflichtet, die Änderung auch umzusetzen.

In der Regel kommt die neue Typklasseneinstufung zum 1. Januar des Folgejahres zum Tragen.

Die Einstufung in die Typklassen erfolgt durch unabhängige Gutachter, die die Statistiken der Versicherungsgesellschaften auswerten.

  • In der Kfz-Haftpflichtversicherung fließen die Schadenaufwendungen an Dritte in die Statistik ein.
  • In der Kaskoversicherung gibt es 2 Typklassen, eine für die Vollkaskoversicherung und eine für die Teilkaskoversicherung:
    • Bei der Teilkasko erheben die Versicherer Informationen über die Anzahl der Autodiebstähle, Brandschäden und Glasschäden.
    • Für die Vollkasko werden Informationen zu den Schadenzahlungen an die eigenen Versicherungsnehmer ausgewertet.

Häufig haben hochwertige Pkws auch verhältnismäßig hohe Typklassen, weil sie zum einen häufiger gestohlen werden und zum anderen die Reparaturkosten höher als bei einem Kleinwagen, z. B. bei einem Dacia Sandero, ausfallen.

Nicht direkt berücksichtigt werden übrigens Fahrassistenzsysteme.

Notbremsassistenten und andere Systeme, die die Unfallgefahr verringern sollen, verändern die Schadenstatistik aber in der Regel über mehrere Jahre positiv, sodass die Typklasse des Pkws langfristig sinkt, weil die Schadenaufwendungen gegenüber anderen Modellen geringer sind.

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Wie viele Typklassen gibt es?

  • In der Haftpflichtversicherung gibt es 16 Typklassen. Die niedrigste Typklasse ist die 10, die höchste und damit teuerste Typklasse die 25.
  • In der Teilkaskoversicherung gibt es 24 Typklassen, beginnend bei 10 bis hin zur 33.
  • In der Vollkaskoversicherung gibt es sogar 25 Typklassen, höchstmögliche ist die 34, die günstigste Typklasse ist ebenfalls die 10.

Wie werden neue Fahrzeugmodelle eingestuft?

Bei neuen Fahrzeugmodellen liegen noch keine Daten über die Schadenhäufigkeit und die angemeldeten Fahrzeuge vor.

Um dennoch zu einer vorläufigen Einschätzung zu gelangen, nutzen die Gutachter die Daten vergleichbarer Fahrzeuge für eine erste Einstufung. In der Kaskoversicherung werden zudem teilweise Daten aus sogenannten Crashtests herangezogen.

Für die Einstufung werden die entstandenen Schäden am Fahrzeug bewertet.

Eine ähnliche Regelung gilt bei den Versicherern für Pkws, die ursprünglich nicht in Deutschland zugelassen worden sind und dementsprechend keine Typschlüsselnummer haben.

Im Fahrzeugschein steht statt einer Typschlüsselnummer dann nur dreimal die Ziffer Null.

Die Versicherer nutzen dann für eine korrekte Einstufung des Fahrzeugs vergleichbare Modelle.

Betroffen sind zum einen Reimporte aus der EU und zum anderen Importe aus Ländern außerhalb der EU.

Reimporte lassen sich in der Regel einem bestimmten Modell zuordnen. Fahrzeuge, die von außerhalb der EU importiert werden, bekommen häufig nur einen vergleichbaren Typ für die Prämienberechnung zugeordnet.

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Welche Typklasse hat mein Auto?

Der GDV stellt ein Tool zur Verfügung, mit dem Sie bequem die Typklasse Ihres Pkws abfragen und mit anderen Automodellen vergleichen können

Sie haben dabei verschiedene Recherchemöglichkeiten:

  • Liegt Ihnen Ihr Fahrzeugschein vor, finden Sie das exakte Modell durch Eingabe von Hersteller- und Typschlüsselnummer.
  • Sie können aber auch über eine normale Suche nach Hersteller und Modell das gewünschte Fahrzeug ermitteln.

Auch der Vergleich zwischen verschiedenen Fahrzeugen ist möglich. Das Ergebnis können Sie sich auf Wunsch per E-Mail zuschicken lassen oder im PDF-Format abspeichern.

Was sind Regionalklassen?

Regionalklassen werden ebenfalls von unabhängigen Gutachtern ermittelt und vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft einmal pro Jahr im September veröffentlicht.

Es gibt für jeden der über 400 Zulassungsbezirke in Deutschland eine eigene Regionalklasse.

In bestimmten Ballungsgebieten existieren sogar mehrere Regionalklassen für einen Zulassungsbezirk.

Das gilt zum Beispiel in Großstädten wie Berlin und Hamburg. Daraus ergeben sich teilweise unterschiedliche Regionalklassen für ein und dieselbe Straße in einer Großstadt.

Je höher die Regionalklasse ausfällt, desto höher wird der Versicherungsbeitrag für den Versicherungsnehmer. Sie gilt unabhängig vom Fahrzeugmodell für alle Pkw gleichermaßen.

Einige Anbieter verwenden Regionalklassen nur bei Pkw, andere setzen sie auch bei Motorrädern zur Differenzierung der Prämienberechnung ein.

Es gibt eigene Regionalklassen für die Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung.

  • Die Haftpflichtversicherung unterteilt sich in 12 Stufen,
  • die Teilkaskoversicherung in 16 und
  • die Vollkaskoversicherung in 9 Stufen.

Die Regionalklassen sind für den Versicherer unverbindlich und müssen nicht übernommen werden. Auch die Änderungen, die der GDV ermittelt, müssen nicht in die Verträge übernommen werden.

In der Praxis nutzen aber die meisten Versicherer die Daten des Gesamtverbands zur Prämienermittlung und ergänzen die Daten noch durch eine individuelle Einschätzung basierend auf eigenen Daten.

Auch die Regionalklassen kommen in der Regel ab dem 1. Januar des folgenden Jahres zum Tragen.

Auch für die Regionalklasse gibt es beim GDV eine Übersicht mit Auswahl der Regionen

Wie setzt sich der Beitrag zur Kfz-Versicherung zusammen?

Die Prämie, die Sie für Ihre Kfz-Versicherung bezahlen, setzt sich aus vielen verschiedenen Faktoren zusammen:

  • Berücksichtigt werden dabei unter anderem die Regionalklasse Ihres Wohnorts,
  • die Typklasse Ihres Pkws
  • und Ihre individuelle Schadenfreiheitsklasse.

Daneben werden auch verschiedene weiche Tarifmerkmale berücksichtigt:

Dazu gehören unter anderem

  • die Fahrleistung des Pkws,
  • das Alter der Fahrer,
  • der Fahrerkreis,
  • der Berufsstand des Versicherungsnehmers und
  • der nächtliche Abstellort des Pkws.
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Noch Fragen?

Gern beraten wir Sie bei allen Fragen rund um Ihre Kfz-Versicherung und erstellen Ihnen persönliche Angebote für Ihre Fahrzeuge.

Sie erreichen unseren Kundenservice jederzeit telefonisch über unsere Servicehotline und persönlich bei Ihrem Berater vor Ort.

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

So erreichen Sie mich:

Kundendienstbüro

Birgit Sandrock

Versicherungsfachfrau

Altstadtstr. 6
36199 Rotenburg

Tel. 06623 912838
Fax 06623 912839

Beratung:

Montag 09:00 - 12:30 Uhr 15:30 - 18:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:30 Uhr 15:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:30 Uhr  
Donnerstag 09:00 - 12:30 Uhr 15:30 - 18:00 Uhr
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