Was wird aus dem digitalen Erbe im Todesfall?
Was wird aus dem digitalen Erbe im Todesfall?
Was bedeutet digitaler Nachlass?
Wenn jemand stirbt, hinterlässt er nicht nur physische Gegenstände, sondern auch immaterielle Dinge, die vor allem in digitaler Form vorliegen. Der digitale Nachlass gestaltet sich meist recht facettenreich.
Der digitale Nachlass besteht unter anderem aus:
- Accounts in sozialen Netzwerken
- Datensammlungen bei Cloudanbietern
- E-Mail-Adressen und Passwörtern
- Dokumenten und Bildern auf dem eigenen PC
- Diverse Daten auf dem Smartphone
Inhaltsverzeichnis
Was gehört zum digitalen Nachlass?
Während Dateien und Bilder auf dem PC in der Regel einfach zu sichten sind, können die Hinterbliebenen auf Konten und Daten bei digitalen Diensten häufig nicht so einfach zugreifen. Dennoch haben die Hinterbliebenen ein berechtigtes Interesse an einem Zugriff auf das digitale Erbe des Verstorbenen. Nur die wenigsten Verträge enden mit dem Tod des Vertragspartners, meist gehen die Verträge auf die Erben über. Für eine ordnungsgemäße Nachlassverwaltung und die Abwicklung des Erbes muss ein Zugriff sichergestellt werden, damit zum Beispiel per E-Mail eingehende Rechnungen beglichen werden können.
Zum digitalen Nachlass gehören nicht nur Daten, sondern auch Verträge bei Onlineanbietern, Accounts bei Onlineshops und E-Mail-Anbietern.
Auch Accounts bei sozialen Netzwerken wie:
- Snapchat
- TikTok
- Tinder
- YouTube
Und Mitgliedschaften bei Streamingdiensten wie:
- Amazon Prime
- Apple
- DAZN
- Deezer
- Disney+
- Netflix
- Sky Ticket
- Spotify
- Twitch
Außerdem wird häufig ein Teil der eigenen Daten in Cloud-Diensten ausgelagert, teilweise vollautomatisch über das Smartphone. Insofern gehören zum digitalen Nachlass auch Dienste wie:
- Google Drive
- Microsoft OneDrive
- Apple Cloud
Wie regle ich mein digitales Erbe?
Es ist sinnvoll, eine Liste mit vorhandenen Accounts zu erstellen, um Hinterbliebenen die Suche zu vereinfachen und eine schnelle Abwicklung zu ermöglichen. Gehen Sie anhand einer Checkliste vor. Vermerken Sie am besten nicht nur die Accounts, sondern auch die gewünschte Vorgehensweise mit den Daten. So können Sie selbst regeln, ob die Daten gesichert oder gelöscht werden sollen.
Wie bestimme ich einen Nachlassverwalter für mein digitales Erbe?
Sie können Ihren Nachlassverwalter für Ihr digitales Erbe in Ihrem Testament festlegen und dort auch entscheiden, was mit Ihren Accounts, Daten und Bildern nach Ihrem Tod passieren soll. Dabei können Sie auch einen Dienstleister auswählen, der sich professionell um die Abwicklung der Verträge und Accounts kümmert. Dies ist allerdings mit gewissen Kosten verbunden.
Alternativ können Sie auch per Vollmacht bestimmen, wer einen Zugriff auf Ihre Daten erhalten soll und in dieser festlegen, was mit den Daten und Zugängen passieren soll. Ihr digitaler Nachlassverwalter muss übrigens kein Verwandter sein, Sie dürfen frei entscheiden, wen Sie mit der Abwicklung Ihres digitalen Erbes betrauen.
Bestimmen Sie im Zuge der Nachlassregelung am besten auch gleich, was mit den Endgeräten passieren soll, auf denen Ihre Daten gespeichert sind. Legen Sie fest, ob die Daten auf Ihrem Smartphone gesichert oder gelöscht werden sollen und was mit den gespeicherten Musikdateien auf Ihrem Tablet passieren soll. Gegebenenfalls ist bei gekauften Softwarelizenzen auch eine Weiternutzung durch Ihre Angehörigen möglich.
Wie bekommen Ihre Erben dann Zugriff auf die Nutzerkonten?
Wenn Sie Ihren digitalen Nachlass nicht regeln werden sich Ihre Hinterbliebenen fragen, wo Sie online unterwegs waren. Um auf die Daten von Verstorbenen zuzugreifen, können sich Hinterbliebene an den jeweiligen Provider wenden. Dieser muss bei berechtigtem Interesse die Daten herausgeben. Ein erster Hinweis können gespeicherte Zugangsdaten im Browser auf dem Computer sein. Teilweise kann schon mit diesen ein Zugriff erlangt werden.
Was wird aus meinen Profilen in den sozialen Netzwerken? Was kann ich bei sozialen Netzwerken bereits selber regeln?
Facebook
Löschung oder Gedenkseite
Facebook bietet seinen Nutzern eine „Nachlassfunktion“ an, mit der der digitale Nachlass relativ unkompliziert geregelt werden kann. Das eigene Profil kann nach dem Tod entweder durch Facebook gelöscht oder in einen Gedenkzustand versetzt werden. Im Benutzerprofil kann ein Nachlasskontakt ausgewählt werden, der auch auf Facebook angemeldet und mit dem Nutzer befreundet sein muss. Der Nachlassverwalter kann wahlweise vor dem Löschen des Profils eine Kopie der Daten herunterladen oder alternativ das Profil im Gedenkzustand verwalten und zum Beispiel Freundesanfragen annehmen, einen fixierten Post erstellen oder ein späteres Löschen anstoßen. Ein direkter Log-in in das Konto ist dem Nachlassverwalter nicht möglich. Die Erben des Verstorbenen haben aber ein Recht auf Kontenzugriff. Die einfachste Variante zur Kontrolle des Accounts ist jedoch das Hinterlassen der Zugangsdaten bei einer Vertrauensperson. Streng genommen verstößt der Log-in einer anderen Person aber gegen die Nutzungsbedingungen von Facebook.
Mehrere Verwalter benennen
Bei Google-Accounts können Benutzer eine Frist bestimmen, nach der das Konto ohne einen Log-in deaktiviert wird. Sie liegt zwischen 3 und 18 Monaten. Sie können bis zu 10 Kontakte hinterlegen, die bei einer Inaktivität benachrichtigt werden sollen. Diese können die hinterlegten Daten dann bis zu 3 Monate lang sichern, bevor das Konto deaktiviert wird.
Löschung nach einem Monat
Bei Twitter lassen sich keine Vorkehrungen für den eigenen Tod treffen. Wenn ein Accountinhaber verstirbt, kann das Konto in den Gedenkzustand versetzt und nach einem Monat komplett gelöscht werden. Die Erben müssen sich dafür mit Sterbeurkunde, Identitätsnachweis und Erbschein an das Unternehmen wenden.
Einfache Löschung möglich
Direkte Vorkehrungen wie beispielsweise bei Google sind hier nicht möglich. Hinterbliebene können unter Angabe des Profils und der notwendigen Unterlagen das Konto deaktivieren lassen. Zudem dürfen alle Mitglieder des Netzwerks Mitglieder als verstorben melden. XING überprüft diese Meldungen durch mehrmalige Nachrichten an das betroffene Mitglied. Wenn innerhalb von 3 Monaten gar keine Rückmeldung erfolgt, wird das Konto gelöscht.
Welche Rechte habe ich als Erbe?
Hinterbliebene haben ein Zugriffsrecht auf Konten von Verstorbenen. Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 12.07.2018 entschieden, dass Facebook den Eltern eines verstorbenen Mädchens Zugriff auf den Account gewähren muss. Dem Zugriffsrecht stünden weder das Fernmeldegeheimnis noch das Datenschutzrecht entgegen. Das Urteil unter dem Aktenzeichen III ZR 183/17 ist rechtskräftig.
Was passiert mit Onlinediensten und Abos?
Abgeschlossene Abos bei Streamingdiensten und Onlineservices gehen zunächst auf die Erben des Verstorbenen über. Diese können die Verträge dann unter Einhaltung der normalen Kündigungsfristen kündigen. Insbesondere bei den meisten Streamingdiensten ist die Kündigung mit einer kurzen Frist möglich, sodass keine hohen Kosten entstehen. Damit Sie sich gegenüber den Unternehmen legitimieren können, müssen Sie eine Sterbeurkunde, Erbschein und einen Identitätsnachweis übermitteln.
Was passiert mit den Daten bei der HUK-COBURG?
Die Versicherungsverträge des Verstorbenen gehen auf die Erben über. Mit der Meldung des Todes wird ein gegebenenfalls bei uns bestehender Zugang zum Kundenportal „Meine HUK“ gelöscht. Ein weiterer Zugriff ist dann nicht möglich.
Noch Fragen?
Gern beantworten wir Ihre Fragen rund um die Abwicklung des Nachlasses eines Verstorbenen und die Übertragung von bestehenden Verträgen auf die Erben. Sie erreichen unseren Kundenservice jederzeit telefonisch über unsere Servicehotline 09561 96 101 oder persönlich vor Ort bei Ihrem Vertrauensmann. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
So erreichen Sie mich:
Vertrauensfrau
Birgit Oltmanns
Möörte 58
26316 Varel OT Dangastermoor
Tel. 04451 956426
Fax 0800 2875322843
Beratung:
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