Berater-Homepage von Bernhard Münchhoff

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-GOMP-QOE4U-98 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-GOMP-QOE4U-98

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-GOMP-QOE4U-98


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
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Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Kleiner Hund schaut aus dem Autofenster.
Kleiner Hund schaut aus dem Autofenster.

So sichern Sie Ihren Hund im Auto

Hund im Auto sicher transportieren

Wer einen Hund hat, möchte ihn natürlich auch gern im Auto mitnehmen, wenn es einmal weiter als um die nächste Ecke gehen soll. Da lässt man Bello schnell im Fußraum oder auf der Rücksitzbank einsteigen. Aber was ist eigentlich erlaubt?

Inhaltsverzeichnis

Wo darf der Hund im Auto sitzen?

Hundebesitzer werden es nicht gern hören, aber ihre vierbeinigen Freunde gelten laut Straßenverkehrsordnung (StVO) als Ladung, wenn man sie im Auto transportieren möchte. Und wie jedes Gepäckstück müssen deshalb auch Hunde im Auto so verstaut und gesichert werden, "dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können."

So will es das Gesetz. Dem normalen Hundehalter kommt es zudem sehr darauf an, dass es dem Tier während der Fahrt gut geht. Daher stellt sich spätestens, wenn ein Urlaub ansteht, unweigerlich die Frage, welche Transportmöglichkeit für den Hund die beste ist? Experten empfehlen hierfür eine Transportbox.

Risiko Vollbremsung: Vom Schoßhund zum Geschoss

Doch nicht nur für die Fahrt in den Urlaub sollte man sich Gedanken über eine sichere Unterbringung des Hundes im Auto machen. Auch im Alltag, beim Weg zur Lieblings-Spazierstrecke oder beim Besuch des Tierarztes kann ein nicht ausreichend gesichert transportierter Vierbeiner zu einem Risiko für den Hundeführer selbst und andere Verkehrsteilnehmer werden: wenn das Tier bei einem Unfall oder einem abrupten Bremsmanöver durch den Fahrzeuginnenraum geschleudert wird. Immerhin kann sich das Gewicht des vierbeinigen Freundes bei einer Vollbremsung aus 50 km/h um rund das 50-Fache multiplizieren. Da wird selbst ein Schoßhündchen zu einem unheilvollen Geschoss. Und ein 20 Kilogramm schweres Tier bekommt eine Durchschlagskraft von rund 600 Kilo.

Bußgelder und Punkte drohen

Wenn Hunde einen Artgenossen entdecken, reagieren sie oft nicht nur mit Bellen sondern springen herum. Wenn der Hund das ungehindert im Auto macht, kann das den Autolenker massiv vom Verkehrsgeschehen ablenken. Wie auch immer, ein nicht sicher untergebrachtes Haustier stellt eine erhebliche Gefahr dar. Außerdem ist es selbst ebenfalls eindeutig gefährdet. Deshalb sieht der Bußgeldkatalog auch entsprechende Strafen vor, wenn vierbeinige Passagiere im Auto nicht angemessen gesichert transportiert werden.

Diese Bußgelder reichen von 30 € für eine nicht angemessene Sicherung über 60 € plus einen Punkt in Flensburg. Bei Sachbeschädigung drohen bei zusätzlicher Gefährdung bis zu 75 € plus einen Punkt. Darüber hinaus kann es Ärger mit der Autoversicherung geben, wenn ein nicht ausreichend gesichertes Tier im Auto nachweislich einen Unfall – auch nur mit – verursacht hat.

Transportbox empfohlen

Daher ist es ein nicht zu vernachlässigendes Gebot für Hundebesitzer, im eigenen wie im Interesse des Tieres für ein zuverlässiges und für den Vierbeiner angenehmes Transportmittel im Auto zu sorgen. Von den am Markt angebotenen Sicherungssystemen hat sich in Crash-Tests die Transportbox als am empfehlenswertesten erwiesen. Sie soll gute Sicherheit auch für den vierbeinigen Mitfahrer bieten, insbesondere wenn die Box mit dem Tier quer zur Fahrtrichtung direkt hinter der Rücksitzlehne positioniert wird. Große Boxen müssten speziell bei älteren Fahrzeugen zusätzlich festgezurrt werden. Denn bei diesen Fahrzeugen reicht demnach vielfach die Stabilität der Sitzlehnen nicht aus, um eine rutschende Transportbox abzufangen. Zu diesem Zweck wird ein stabiles Laderaumtrenngitter, -trennnetz oder das Festspannen mit Gurten empfohlen.

Den Hund an die Box gewöhnen

Weitere Vorteile der Transportbox sehen die Tester darin, dass der vierbeinige Passagier die Unterbringung als eine Art „Schlafhöhle“ akzeptiert, wenn er vorher daran gewöhnt wurde. Das soll mögliche Nervosität beim Tier während der Fahrt verringern und so auch den Fahrer entlasten. Außerdem könne der Hund in der Box Rettungskräfte bei einem möglichen Unfall nicht behindern, stellen die Tester fest. Für kleinere Boxen mit einem kleineren Tier stellte sich in den Crash-Tests der Fußraum hinter dem Fahrersitz als sicherste Position im Auto heraus – nach dem Kofferraum.

Wenig einzuwenden haben die Tester auch gegen Trenngitter im Auto, etwa bei Kombis. Vorausgesetzt diese Gitter sind stabil im Fahrzeug verankert. Als nachteilig bei diesem Transportsicherungssystem kann sich allerdings erweisen, dass bei viel Platz zwischen Hund und Laderaumgitter das Tier bei einem Unfall oder einer Vollbremsung heftig herumgeschleudert wird.

Gurte und Decken

Sicherheitsgurte für Hunde, sogenannte Geschirre, schnitten in den Tests weniger gut ab: Denn bei zu viel Bewegungsspielraum für den Hund in solchen Vorrichtungen können sowohl das Tier als auch der davorsitzende Passagier verletzt werden. Mit derartigen Gurten werden die Tiere auf dem Rücksitz untergebracht. Spezielle Tiersicherheitssitze wiederum bieten hohe Sicherheit für Tier und Mensch im Auto, wenn der Hund kleiner und nicht schwerer als acht bis neun Kilogramm ist. Positiv daran fanden die Tester auch die geringe Verschmutzung des Fahrzeuginnenraums bei dieser Transportart. Schutzdecken für den Hundetransport im Auto eignen sich nach Ansicht der Tester dagegen ausschließlich, um das Auto sauber zu halten.

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