Berater-Homepage von Bernd Oncken

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-GT74-HBFXW-93 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-GT74-HBFXW-93

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-GT74-HBFXW-93


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-GT74-HBFXW-93 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-GT74-HBFXW-93

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Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Ein Eiskratzer auf einer zugefrorenen Scheibe.
Ein Eiskratzer auf einer zugefrorenen Scheibe.

Vereiste Autoscheiben

Was tun?

So viel Zeit muss sein: Vor dem Losfahren Scheiben enteisen

Keine Garage? Dann gehört es zum Winter, morgens erst einmal die Autoscheiben vom Eis frei zu kratzen. Meist nimmt man dazu den Eiskratzer.

Kalte Hände machen keinen Spaß. Deshalb kratzen viele, bevor sie losfahren, lediglich ein kleines Guckloch in die Eisschicht auf ihrer Windschutzscheibe. Dass das nicht genügt, um den fließenden Verkehr im Auge zu behalten, weiß jeder. Darum verlangt die Straßenverkehrsordnung (§23 Abs.1) auch deutlich mehr: „Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör (…) nicht durch den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.“

Um den Ansprüchen der Straßenverkehrsordnung gerecht zu werden, muss man Windschutz- und Heckscheibe ebenso wie die Seitenscheiben von Schnee und Eis befreien. Ist das Auto zugeschneit, müssen Kühlerhaube, Dach und ein eventuell vorhandener Kofferraum abgefegt werden.

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Vor dem Losfahren müssen Windschutzscheiben komplett enteist werden

Kommt es durch verminderte Sicht zu einem Unfall, kann sich zu sparsames Eiskratzen oder mangelhaftes Schnee-Entfernen auch auf den Versicherungsschutz auswirken. Dies gilt sowohl für die Kfz-Haftpflicht- als auch für die Kaskoversicherung

Es reicht definitiv nicht, den Fuß vom Gaspedal zu nehmen, die Geschwindigkeit zu drosseln und auf ein baldiges Auftauen zu vertrauen. Nach Ansicht der Gerichte, muss mindestens die für eine Bremsung notwendige Wegstrecke zu überblicken sein.

Wer mit vereisten Scheiben unterwegs ist und auf einen Autofahrer trifft, der ihm die Vorfahrt nimmt, kommt um eine Mithaftung oft nicht herum, wenn sich herausstellen sollte, dass die schlechte Sicht verantwortlich für den Unfall war.

Das Unfallopfer wird also nicht voll entschädigt, sondern muss einen Teil seines Schadens selbst tragen. Heikel kann das speziell bei Personenschäden werden, wenn zum Beispiel der Anspruch auf Schmerzensgeld gekürzt wird. Und Autofahrer ohne Vollkasko-Versicherung müssen bei einer Mithaftung einen Teil der Reparaturkosten selbst begleichen.

Auch für denjenigen, der schuldlos in einen Unfall verwickelt wird, kann also mangelnde Sicht Konsequenzen haben. Wenn vereiste Scheiben dazu führten, dass der Fahrer zu spät auf die Bremse trat, kann es sein, dass die Kaskoversicherung in der Autoversicherung nicht den ganzen Schaden reguliert, sondern nur einen Teil.

Wie kann ich die Scheiben freimachen, ohne zu kratzen?

Fachleute warnen immer wieder, dass Eiskratzer und andere harte Gerätschaften die Scheiben verkratzen können. Denn durch den Druck, den man auf den Eiskratzer ausübt, werden zugleich kleine Schmutzpartikel ins Glas gedrückt. Dabei kommt es zu Beschädigungen, die den Fahrer später bei Sonnen- oder Gegenlicht blenden können.

Welche Alternativen gibt es zum Kratzer?

  • Scheibenabdeckung
    Als sinn- und sehr wirkungsvolle Vorsorge gegen vereiste Autoscheiben empfehlen Experten die Scheibenabdeckung. Dieses in Zubehörhandlungen und Heimwerkermärkten preiswert erhältliche Hilfsmittel wird abends über die Frontscheibe gelegt und morgens wieder abgenommen. Fertig und fahrbereit! Einfacher und schonender für die Glasoberfläche geht’s kaum.
  • Enteisungsspray
    Als sanfter Ersatz für den Eiskratzer haben sich in den vergangenen Jahren auch Enteisungssprays durchgesetzt. Ihre Inhaltsstoffe, zu denen auch Alkohol gehört, lassen das Eis auf den Scheiben schmelzen, bis es ohne Rückstände abgewischt werden kann. Inzwischen müssen Autofahrer bei der Anwendung solcher Sprays auch keine Angst mehr um ihre Wischerblätter haben: Deren Gummilippen können moderne und hochwertige Sprays nichts mehr anhaben.
  • Kein heißes Wasser zum Enteisen verwenden
    Weniger empfehlenswert ist dagegen, die Eisschicht auf den Autoscheiben mit heißem Wasser anzugehen. Denn durch den hohen Temperaturunterschied kann es zu Spannungsrissen im Glas kommen. Bei richtigen Minusgraden und wenn das Wasser nicht heiß genug ist, läuft man darüber hinaus Gefahr, dass es nur noch zusätzlich auf der Scheibe gefriert.
  • Scheibe nicht mit zerbrechlichen Gegenständen freikratzen
    Ebenfalls keine gute Idee ist es, andere Gegenstände zu behelfsmäßigen Kratzern umzufunktionieren, wie zum Beispiel CD-Hüllen oder Scheckkartenhüllen. Denn in der Regel sind diese Hilfsmittel nicht stabil genug, um tatsächlich etwas gegen das Eis ausrichten zu können. Zudem können sie brechen und zu Verletzungen führen.

Fazit

Am besten fährt im Winter deshalb derjenige, der abends vorausschauend die Scheibenabdeckung auf der Autoscheibe anbringt. Man nimmt am nächsten Morgen nur die Abdeckung wieder ab und kann entspannt und mit vollem Durchblick in den Tag starten. Alternativ kann man die Scheibe morgens mit einer der oben aufgezeigten Alternativen enteisen.

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