Berater-Homepage von Bernd Naumann

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-HU3T-47DP5-06 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-HU3T-47DP5-06

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-HU3T-47DP5-06


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-HU3T-47DP5-06 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-HU3T-47DP5-06

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
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Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Selbstgemachtes Iso-Getränk neben Yogamatte

Isotonische Getränke selbst herstellen

#HUKhandmade

Selbstgemachtes Iso-Getränk neben Yogamatte

Isotonische Getränke selbst herstellen

#HUKhandmade

Iso-Getränk selber machen – Anleitung

Wer Sport treibt, verliert Flüssigkeit und sollte ausreichend trinken. Oft greift man dabei auf „Isotonische Getränke“ zurück, die den Körper Nährstoffe schneller aufnehmen lassen. Grund dafür sind Zucker und Minerale im Wasser, die eine gleiche Konzentration wie unser Blut haben.

In der Regel reicht das Trinken von Wasser aus. Wer aber über einen längeren Zeitraum und bei höheren Temperaturen aktiv ist, der kann seinen Nährstoffverlust mit Iso-Drinks ausgleichen. Wir zeigen, wie man diese ganz leicht selber machen kann.

DIY – Materialien für die Iso-Getränke

Dauer:
Gesamtzeit: 5 Minuten

Material für 500 ml:

  • 500 ml Wasser
  • 30 g Traubenzucker
  • 15 g Fruchtzucker
  • 5 g Natron
  • 5 g Zitronensäure
  • 1 Prise Salz

Anleitung:

DIY - Schritt 1: alles in eine Schüssel geben und vermischen

Alle Zutaten vermischen und zusammen mit dem Wasser gut verrühren, bis sich alles aufgelöst hat.

Das Pulver kann auch auf Vorrat gemischt werden. Es hält sich für mindestens ein Jahr, wenn es trocken und dunkel gelagert wird. Bei Bedarf dann einfach ca. 25 g Pulver in ein Glas mit 250 ml Wasser geben.

Anwendung: Bei leichtem Training reicht normalerweise die Aufnahme von Wasser vor und nach dem Sport. Wer länger oder bei hohen Temperaturen aktiv ist, der kann alle 30 Minuten etwa 250 ml des isotonischen Getränks in kleinen Schlucken zu sich nehmen.

Tipp: Wer keine Zitronensäure zur Hand hat, kann auch den Saft einer Zitrone nehmen. (Nicht für die Herstellung von Pulver auf Vorrat geeignet.)

Hinweis: Isotonische Getränke in Maßen zu sich nehmen und hauptsächlich auf Wasser als Durstlöscher setzen.

Selbstgemachtes Iso-Getränk neben Yogamatte

Viel Spaß beim Nachmachen!

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