Berater-Homepage von Bernd Immel

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-QMN3-GZA3D-48 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-QMN3-GZA3D-48

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-QMN3-GZA3D-48


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-QMN3-GZA3D-48 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-QMN3-GZA3D-48

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-QMN3-GZA3D-48


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Landschaftsbild: Blitz schlägt ein

Sturmschaden melden

Landschaftsbild: Blitz schlägt ein

Sturmschaden melden

Sind Sie von einem Unwetterschaden betroffen? So gehen Sie jetzt vor.

In einigen Teilen Deutschlands wurden Schäden durch Hagel verursacht.

Jetzt Schaden online melden

  • Ganz einfach online – ohne Warteschleife
  • Schnell erledigt – nur wenige Schritte
  • Sofortige Übersicht über alle Angaben – jederzeit änderbar
Schaden online melden
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Focus Money, Fairste Schadenregulierung Ausgabe 11/2024

In weiten Teilen Deutschlands wurden Schäden durch erhbeliche Unwetter verursacht.

Jetzt Schaden online melden

  • Ganz einfach online – ohne Warteschleife
  • Schnell erledigt – nur wenige Schritte
  • Sofortige Übersicht über alle Angaben – jederzeit änderbar
Schaden online melden
Weitere Kontaktmöglichkeiten

Wie geht es nach meiner Onlineschadenmeldung weiter?

Icon: Brief

Nachdem Sie Ihre Schadenmeldung abgesendet haben, erhalten Sie eine E-Mail mit allen Informationen.

Icon: Check

Wir prüfen den gemeldeten Schaden und setzen uns mit Ihnen in Verbindung. Bitte warten Sie unsere Rückmeldung ab.

Icon: Handy

Schadenstatus jederzeit im digitalen Kundenbereich einsehen. Wir halten Sie über den Bearbeitungsstand auf dem Laufenden.

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Wir prüfen den gemeldeten Schaden und setzen uns mit Ihnen in Verbindung. Bitte warten Sie unsere Rückmeldung ab.

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Schadenstatus jederzeit im digitalen Kundenbereich einsehen.
Wir halten Sie über den Bearbeitungsstand auf dem Laufenden.

Weiteres Vorgehen bei:

Kfz-Schäden

Haben Sie einen Hagelschaden für Ihr Fahrzeug gemeldet, kann eine Sammelbesichtigung zur Begutachtung nötig sein. Findet eine Sammelbesichtigung statt, erhalten Sie über den gewünschten Kommunikationsweg einen Link zur Terminfindung.

Hausrat- und Wohngebäudeschäden

Fotografieren Sie dazu bitte die eingetretenen Schäden und heben Sie die beschädigten Gegenstände – soweit möglich – auf. Übermitteln Sie uns die Fotos sowie vorhandene Belege (z. B. Anschaffungsrechnungen) per E-Mail an info@huk-coburg.de. Wählen Sie als Betreff bitte Ihre Schaden- oder Vertragsnummer.

Den Schadenstatus unter „Meine HUK“ einsehen.

Den aktuellen Bearbeitungsstand immer im Blick.

Digitaler Schadenstatus auf Laptop & Handy
  • Schadenverwaltung – Schäden digital einreichen und den Schadenstatus jederzeit einsehen.
  • Volle Übersicht – Den aktuellen Bearbeitungsstand von überall abrufen.
  • Zuverlässige Benachrichtigungen – Wir benachrichtigen Sie per Mail sobald sich etwas getan hat.
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Informationen zum Verhalten nach Eintritt eines Unwetterschadens

Unwetterschaden an meinem Auto

Wer zahlt einen Unwetterschaden an meinem Auto?

Hat Ihr Auto einen Hagel-, Sturm- oder Überschwemmungsschaden erlitten, ist das eine Sache für die Teilkaskoversicherung.

Sie kommt für die Kosten zur Beseitigung von Elementarschäden auf – und das bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts des betroffenen Fahrzeugs.

Ist der Schaden höher, spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden.

Wie melde ich einen Sturmschaden an meinem Auto?

Teilkasko-Versicherte melden einen Unwetterschaden am Auto möglichst zeitnah bei uns.

Die Meldung des Schadens an uns sollte die Beschädigungen möglichst präzise dokumentieren, einschließlich genauer Angaben zu

  • Ort
  • Datum und
  • Uhrzeit des Schadenereignisses

Am besten fügt man aussagefähige Fotos von den Schäden hinzu.

Wenn Ihr Wagen von einem solchen Schaden betroffen ist, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf – wir vereinbaren mit Ihnen einen Besichtigungstermin.

Was ist eine Sammelbesichtigung?

Durch die aktuellen Unwetterereignisse sind sehr viele Fahrzeuge betroffen. Damit die Schäden beziffert werden können, müssen die Autos besichtigt werden.

Damit vielen Kunden, auch Ihnen, möglichst schnell geholfen werden kann, planen wir sogenannte Sammelbesichtigungen an geeigneten Standorten, möglichst in Ihrer Nähe. Von Sachverständigen werden dort die Autos begutachtet.

Nachdem Sie uns Ihren Schaden gemeldet haben, informieren wir Sie über einen Termin. Die Schadenbegutachtung dauert ca. 30 Minuten. Danach erhalten Sie das Gutachten zu Ihrem Fahrzeug.

Sollten Sie Fragen zur Schadenregulierung haben, steht Ihnen ein:e Berater:in vor Ort zur Verfügung.

Wie läuft eine Sammelbesichtigung bei der HUK-COBURG ab?

Was darf ich tun, um den Innenraum meines Autos trocken zu legen?

Sie dürfen – und sollen – alle Maßnahmen einleiten, die zur Minderung von Schäden am Fahrzeug hilfreich sind.

Bitte dokumentieren Sie vorher den Zustand des Fahrzeuges z. B. durch Fotos, ebenso wie gegebenenfalls die Maßnahmen selbst.

Achten Sie jedoch darauf, sich selbst dabei nicht in Gefahr zu begeben.

Was tun, wenn das Auto unter Wasser stand?

Sie sollten nie versuchen, den Motor eines überschwemmten Autos selbst zu starten.

Auch wenn das Wasser abgeflossen ist, droht noch Gefahr.

Sobald es in den Motorblock eindringt, kann der Ölfilm reißen. Für bewegliche Teile des Motorblocks, wie z. B. Kolben, heißt das: Wird der Motor einfach gestartet, reibt Metall auf Metall.

Ohne Schmiermittel ist ein Motor schnell kaputt. Darum muss das Auto auf jeden Fall abgeschleppt und fachgerecht gereinigt werden. Die Reinigung schließt natürlich den Innenraum mit ein.

Vorsicht auch vor unerwartet auslösenden Airbags: Bei Fahrzeugen mit schweren Wasserschäden kann es beim Starten durch Kurzschlüsse in der Bordelektronik dazu kommen, dass der Airbag auslöst.

Zahlt die Versicherung, wenn ich mein Auto trotz Hochwasserwarnung nicht sicher abgestellt habe?

Wenn Sie Ihr Fahrzeug trotz Hochwasserwarnung im Gefahrenbereich abgestellt haben, könnte das „grob fahrlässig“ sein.

Wir verzichten in der Regel auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit und regulieren den Schaden ohne Einwände. Die Fälle müssen wir jedoch im Einzelfall prüfen.

Unwetterschaden an Wohngebäude oder Hausrat

Wer zahlt den Unwetterschaden an meinem Haus/meiner Wohnung/meinem Hausrat?

Für Hagel- und Sturmschäden am Wohnhaus und an der Garage ist die Wohngebäudeversicherung, für die beweglichen Sachen im Haus die Hausratversicherung zuständig.

Haben Sie zusätzlich eine Wohngebäude Plus abgeschlossen, werden auch die Aufwendungen für die Beseitigung umgestürzter Bäume im vertraglichen Rahmen übernommen.

In unserem Ratgeber Wie gegen Sturmschäden versichern? lesen Sie mehr über die richtigen Versicherungen für Sie und Ihr Hab und Gut.

Vorgehen bei der Schadenabwicklung

Bitte melden Sie uns umgehend die eingetretenen Schäden. Wir stimmen dann das weitere Vorgehen mit Ihnen ab.

Fotografieren Sie bitte die eingetretenen Schäden und heben Sie die beschädigten Gegenstände – soweit möglich – auf.

Was kann ich tun, um den Sturmschaden zu minimieren?

Bitte veranlassen Sie – soweit Ihnen möglich und ohne sich dabei selbst in Gefahr zu bringen – eine erforderliche Notsicherung, z. B. in dem das beschädigte Dach mit einer Plane provisorisch verschlossen wird.

Dadurch kann vermieden werden, dass Regen weitere Schäden verursacht.

Unsere weiteren Kontaktmöglichkeiten

Schaden telefonisch melden
In Deutschland
Kfz-, Haftpflicht-, Hausrat- oder Wohngebäudeschaden und Panne 09561 96 108 *
Im Ausland
Autounfall oder Panne +49 69 66 555 66 **
Auslandskrankenversicherung 24-Stunden-Notrufservice +49 69 66 555 44 **

Serviceleistungen

Unsere Auslandskrankenversicherung hilft Ihnen in vielen Fällen, z. B.:

... wenn Sie im Ausland erkranken.

In vielen Ländern sind die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung eingeschränkt oder entfallen ganz. Oft werden Sie nicht auf Krankenschein behandelt und müssen viele Kosten selbst tragen. Mit unserer Auslandsreisekrankenversicherung sind Sie dagegen im Gastland Privatpatient bei dort zugelassenen anerkannten Ärzten. Der 24-Stunden-Notrufservice hilft Ihnen, einen Arzt in Ihrer Nähe zu finden.

.... wenn ein Krankenrücktransport nötig ist.

Ist ein Rücktransport erforderlich, dann organisiert und bezahlt unsere Notrufzentrale den Krankenrücktransport.

... wenn Sie vor Ort ins Krankenhaus müssen.

Wir zahlen Ihnen den Transport und die Behandlung als Privatpatient. Zudem übernimmt der 24-Stunden-Notrufservice für Sie die Abwicklung von Krankenhausrechnungen.

* Rund um die Uhr
** Die Ländervorwahl für Deutschland kann von Land zu Land variieren. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Telefonanbieter.

Pannenhilfe anfordern / Schutzbriefleistung melden

Sie möchten eine Pannenhilfe anfordern? Dann nutzen Sie dafür gerne unseren digitalen Pannenservice:

Mehr zum digitalen Pannenservice

Jetzt Pannenhilfe anfordern
In Deutschland
Pannenhilfe anfordern / Kfz-Schutzbrief 069 66 555 66
Fahrrad-Schutzbrief 069 66 555 130
Haus- und Wohnungsschutzbrief 069 66 555 11
Im Ausland
Pannenhilfe anfordern / Kfz-Schutzbrief +49 69 66 555 66 **
Fahrrad-Schutzbrief +49 69 66 555 130 **

** Die Ländervorwahl für Deutschland kann von Land zu Land variieren. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Telefonanbieter.

Schaden persönlich melden

Wenden Sie sich nach einem Schadenfall an unsere Mitarbeiter in den Schadenaußenstellen. Sie erhalten schnelle und kompetente Unterstützung bei allem, was dann nötig ist.

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Erst durch Klick auf diese Schaltfläche erfolgt ein Datenaustausch mit dem Kartenanbieter GoogleMaps.
Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

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