Berater-Homepage von Bärbel Bergstein

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-SCAF-768RK-52 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-SCAF-768RK-52

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-SCAF-768RK-52


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-SCAF-768RK-52 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-SCAF-768RK-52

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-SCAF-768RK-52


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Junges Paar betrachtet eine sich in Renovierung befindende Wohnung
Junges Paar betrachtet eine sich in Renovierung befindende Wohnung

Bauherren­haftpflicht

  • Günstige Tarife und umfassende Leistungen für Sie als Bauherrn
  • Abgesichert in jeder Situation
  • Hohe Deckungssumme
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Ihre Bauherren­haftpflicht­versicherung – schon ab 75 € * für die gesamte Bauzeit

Beim Bau eines neuen Hauses gibt es für Sie als Bauherren einige Punkte zu beachten. Neben Statik, Raumaufteilung und Baumaterial, müssen Sie auch im Blick haben, dass auf Ihrer Baustelle kein Dritter zu Schaden kommt. Gegen die finanziellen Folgen eines solchen Risikos können Sie sich mit Ihrer Bauherrenhaftpflichtversicherung optimal absichern.

Warum brauche ich als Bauherr eine extra Haftpflicht?

Der Bauherr hat in der Regel eine Bauunternehmung mit der Ausführung und einen Architekten mit der Bauaufsicht beauftragt. Damit ist er allerdings nicht aus der Haftung. Ihm obliegt u. a. die Sicherung der Baustelle.

Unsere Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer, wenn er als Bauherr und/oder Besitzer des zu bebauenden Grundstücks einem Dritten Schaden zufügt und dafür nach den gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen verantwortlich gemacht wird.

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Was ist in der Bauherren­haftpflicht versichert?

Versichert sind Ansprüche aus der Verletzung von Pflichten, die dem Versicherungsnehmer obliegen.

Schadenbeispiele sind:

  • Ein auf der Baustelle spielendes Kind fällt in eine nicht abgesicherte Grube.
  • Ein Besucher wird durch herabfallende Bauteile verletzt.
  • Beim Aushub des Kellers beschädigt der Bagger einen Baum auf dem Nachbargrundstück.

Die Mitversicherung der vom Bauherren (Versicherungsnehmer) oder von privaten Bauhelfern selbst ausgeführten Bauarbeiten fällt unter die Rubrik „Bauen in eigener Regie“. Versicherungsschutz hierfür besteht nur, wenn dies ausdrücklich mit uns vereinbart wurde.

Schadenbeispiele sind:

  • Der Bauherr deckt sein Dach selbst. Ein Dachziegel fällt dabei hinunter und verletzt einen Besucher.
  • Ein Bauhelfer baut ein Gerüst auf, um den Dachfirst zu streichen. Das Gerüst fällt zusammen und beschädigt das vor dem Haus parkende Auto des Nachbarn.

Nicht versichert sind z. B.:

  • Haftpflichtansprüche aus dem Verändern der Grundwasserverhältnisse (Versicherungsschutz besteht jedoch für Schäden, für die der Versicherungsnehmer als Inhaber einer geothermischen Anlage verantwortlich gemacht wird)
  • Vertragliche Ansprüche der Firmen, die Baumaterial liefern oder das Bauwerk mit erstellt haben
  • Schäden am eigenen Bauwerk (dafür wäre eine Bauleistungsversicherung erforderlich, die jedoch nicht von uns angeboten wird)

Wer baut, braucht sie: Unsere Bauherren­haftpflicht­versicherung

Die Baustelle ist nicht ausreichend abgesichert – jemand stürzt. Schon kann eine beträchtliche Summe an Schadenersatzansprüchen auf Sie als Bauherr zukommen. Mit unserer Bauherrenhaftpflichtversicherung sind Sie besonders günstig während der gesamten Bauzeit abgesichert.

  • Wir leisten für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zu 15 Millionen € je Versicherungsfall.
  • Wir zahlen, wenn Sie zum Schadenersatz verpflichtet sind.
  • Wir wehren alle unberechtigten Ansprüche an Sie als Bauherr ab, notfalls auch vor Gericht.
  • Wir schützen bei Verletzungen von Verkehrssicherungspflichten, z. B. die Sicherung der Baustelle oder das Räumen und Streuen im Winter.
  • Wir leisten, wenn bei den Bauarbeiten Erdleitungen wie Kabel- oder Wasserleitungen beschädigt werden.
  • Wir springen bei Allmählichkeitsschäden, beispielsweise am Nachbargrundstück, ein. Temperatur, Gase oder Dämpfe können Schäden anrichten, die oft erst nach einiger Zeit sichtbar sind.
  • Wir leisten bei Senkungsschäden am Nachbargrundstück. Denn: Wenn sich der Untergrund verändert, kann sich das auch auf das Nachbargebäude auswirken.
  • Und Sie? Freuen sich auf die Zeit im neuen Zuhause.

Günstiger Einmalbeitrag für die gesamte Bauzeit bis zu 3 Jahren

Je angefangene 1.000 € Bausumme 0,30 €
Mindestbeitrag 75,00 €
Zuschlag für die Ausführung von Bauarbeiten in eigener Regie 25,00 €

Für den Fall, dass Sie einen Teil der Bauarbeiten in privater Eigenleistung ausführen, können Sie den Versicherungsschutz erweitern. Schäden durch mit den Bauarbeiten beschäftigte Personen (z. B. Nachbarschaftshelfer) in Ausführung der Eigenleistung oder Nachbarschaftshilfe sind dann ebenfalls versichert.

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Leistungsbeispiele

Ein kleines Kind steht schaut durch das Fenster auf die Baustelle.

Verkehrssicherungspflichten

Sie vergessen Ihre Baustelle richtig abzusichern. Das Nachbarskind fällt in die ungesicherte Baugrube.

Ein Mann baggert im Garten.

Erdleitungsschäden

Bei Erdarbeiten auf Ihrem Baugrundstück wird die Telefonleitung des Nachbarn beschädigt. 

Zwei kleine Kinder schauen in ihren Kescher.

Gewässerschäden

Ein Kanister mit Motorenöl für eine Baumaschine wird versehentlich umgestoßen. Durch das auslaufende Öl droht ein Gewässerschaden. Es sind Rettungsmaßnahmen erforderlich.

Die genannten, versicherten Beispiele basieren auf den aktuellen Versicherungsbedingungen für die Bauherrenhaftpflichtversicherung

Down­load: Alle Leis­tungen auf einen Blick

In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu unserer Bauherrenhaftpflichtversicherung.

Allgemeine Versicherungs­bedingungen zur Bauherren­haftpflicht­versicherung

Sichern Sie als Bauherr ein wichtiges Risiko ab: mit der Bauherrenhaftpflichtversicherung der HUK-COBURG. Sprechen Sie mit uns – wir beraten Sie gerne!

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Silbertablett mit 45 € in Form von Geldscheinen sowie Amazon-Gutschein im Wert von 45 €

Wir checken Ihre Versicherungen und 45€ sind Ihnen sicher!

  • Vorbeikommen
  • Versicherungen checken lassen
  • 45€ sichern

Wir meinen, dass Sie bei einem Wechsel von mindestens 3 Versicherungen, zur HUK-COBURG mindestens 45€ im Jahr sparen! Sollten wir nicht günstiger sein, erhalten Sie einen 45-€-Amazon.de-Gutschein.

Zu den Teilnahmebedingungen.

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Häufige Fragen zur Bauherren­haftpflicht­versicherung

Welche Versicherung brauche ich zusätzlich?

Da Feuer nicht in den Leistungen der Bauherrenhaftpflicht inkludiert ist, sollte zusätzlich eine Feuerrohbauversicherung abgeschlossen werden. Alternativ kann schon vor dem Baubeginn eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden, die eine Feuerrohbauversicherung beinhaltet.

Ab welcher Bausumme brauche ich eine Bauherren­haftpflicht?

Für folgende größere Bauvorhaben brauchen Sie möglicherweise eine Bauherrenhaftpflicht:

  • Hausbau
  • Energetische Ertüchtigungen
  • Kernsanierungen

Für kleinere Umbauten am Haus oder die Renovierung eines Treppenhauses ist die Bauherrenhaftpflicht hingegen nicht zwangsläufig notwendig. Die private Haftpflichtversicherung deckt Bausummen bis 200.000 € ab.

Auch, wenn Sie als Vermieter eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abgeschlossen haben, besteht Versicherungsschutz für kleinere Baumaßnahmen. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht deckt Bausummen bis 150.000 € ab.

Für welchen Zeitraum ist die Bauherren­haftpflicht sinnvoll?

Die Bauherrenhaftpflicht muss während der gesamten Bauzeit gelten. Sinnvoll ist es, die Bauherrenhaftpflicht bereits ab dem Erwerb des Grundstücks abzuschließen, da Sie auch für das brachliegende Grundstück bereits haften. Die Bauherrenhaftpflicht beinhaltet eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Das Bauvorhaben selbst kann 6-12 Monate in Anspruch nehmen. Einzurechnen sind Schlechtwetterphasen oder Zwangspausen, die dadurch entstehen, dass Gewerke aufeinander warten müssen, weil Fristen nicht eingehalten wurden. Die Bauherrenhaftpflicht ist im Vergleich zu anderen Haftpflichtversicherungen zeitlich beschränkt. Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, besteht bis zur Fertigstellung des Bauwerks und gilt maximal 3 Jahre ab Versicherungsbeginn.

Was kostet die Bauherren­haftpflicht?

Die Kosten der Bauherrenhaftpflicht richten sich nach der Bausumme. Eigenleistungen werden bei der Ermittlung der Prämie zusätzlich berechnet, dadurch kann sich der Beitrag noch erhöhen.

Warum wird für Eigenleistungen ein Beitragszuschlag erhoben?

Führen Sie selbst und/oder Freunde und Bekannte von Ihnen auf Ihrem Bau Arbeiten aus, und entsteht daraus ein Haftpflichtschaden, greift die Bauherrenhaftpflicht nur, wenn die Eigenleistungen vorher mit uns vereinbart worden sind.

Nach unseren Erfahrungen ist die Wahrscheinlichkeit für einen Schaden größer, wenn Arbeiten selbst durchgeführt werden. Wir erheben deshalb einen Zuschlag in Höhe von pauschal 25 €.

Wann endet der Versicherungsschutz?

Sobald Ihr Haus fertiggestellt ist, erlischt auch der Versicherungsschutz der Bauherrenhaftpflicht. Ihr selbstgenutztes Einfamilienhaus ist dann in der Regel im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung mitversichert.

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Beitragsbeispiel: Mindest-Einmalbeitrag für 3 Jahre Bauzeit

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Wohn­gebäude­versicherung

Wir wissen: Ihr Haus ist mehr als ein Gebäude, es ist Ihr Zuhause. Und das sichern wir für Sie mit unserer Wohngebäudeversicherung optimal gegen finanzielle Folgen bei verschiedenen Schäden ab.

Bauleistungs­versicherung

Unser Partner Gothaer Allgemeine Versicherungs AG bietet mit einer Bauleistungsversicherung für Bauherren einen umfassenden Schutz bei unvorhergesehenen Beschädigungen, Zerstörungen und Diebstahl auf der Baustelle.

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