Berater-Homepage von Ayleen Reitz

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-LLNU-MAD1C-60 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-LLNU-MAD1C-60

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-LLNU-MAD1C-60


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-LLNU-MAD1C-60 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-LLNU-MAD1C-60

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-LLNU-MAD1C-60


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Junges Paar betrachtet eine sich in Renovierung befindende Wohnung
Junges Paar betrachtet eine sich in Renovierung befindende Wohnung

Bauherren­haftpflicht

  • Günstige Tarife und umfassende Leistungen
  • Absicherung für Sie als Bauherrn
  • Hohe Deckungssumme
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Ihre Bauherren­haftpflicht­versicherung – schon ab 75 € * für die gesamte Bauzeit

Beim Bau eines neuen Hauses gibt es für Sie als Bauherren einige Punkte zu beachten. Neben Statik, Raumaufteilung und Baumaterial, müssen Sie auch im Blick haben, dass auf Ihrer Baustelle kein Dritter zu Schaden kommt. Gegen die finanziellen Folgen eines solchen Risikos können Sie sich mit Ihrer Bauherrenhaftpflichtversicherung optimal absichern.

Inhaltsverzeichnis

Warum brauche ich eine Bauherren­haftpflicht­versicherung?

Der Bauherr hat in der Regel eine Bauunternehmung mit der Ausführung und einen Architekten mit der Bauaufsicht beauftragt. Damit ist er allerdings nicht aus der Haftung. Ihm obliegt u. a. die Sicherung der Baustelle.

Unsere Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer, wenn er als Bauherr einem Dritten Schaden zufügt und dafür nach den gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen verantwortlich gemacht wird.

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Schadenbeispiele zur Bauherren­haftpflicht

Sie zeigen Ihren Freunden stolz den Fortschritt beim Bau Ihres Hauses und ein loses Bauteil stürzt herunter und verletzt Ihren Bekannten am Kopf.

Wenn Sie wie viele junge Familien in einem Neubaugebiet Ihr Haus bauen, lässt es sich nicht vermeiden, dass sich spielende Kinder oder unbeaufsichtigte Jugendliche auf Ihre Baustelle verirren. Schnell ist es passiert: Das Nachbarskind stürzt in eine nicht ausreichend abgesicherte Baugrube und verletzt sich.

In beiden Fällen sind Sie als Bauherr verantwortlich für die Sicherheit auf der Baustelle und haften für alle Unfälle sowie die Folgekosten. Wird eine medizinische Behandlung erforderlich, kann es sich dabei schnell um größere Summen handeln.

Ähnlich ist die Sachlage, wenn Sie das Eigentum anderer bei baulichen Aktivitäten beschädigen. Sie heben auf Ihrem Grundstück eine Grube aus und treffen mit der Baggerschaufel die Telefon- oder Wasserleitung – oder Sie beschädigen den Lieblingsbaum Ihres Nachbarn, der daraufhin gefällt werden muss.

Mit unserer Bauherrenhaftpflichtversicherung unterstützen wir Sie im Schadenfall und prüfen die gestellten Schadensersatzforderungen.

Auf einer Baustelle herrscht viel Trubel und viele Menschen sind in den Bau eines Hauses involviert – das können Handwerker oder Handwerkerinnen, Freunde oder Freundinnen, die als private Bauhelfer mit anpacken, oder der Architekt bzw. die Architektin sein.

Für alle tragen Sie als Bauherr eine Verantwortung, können aber unmöglich überall gleichzeitig nach dem Rechten sehen. Verlassen Sie sich deshalb auf die Bauherrenhaftpflicht der HUK-COBURG.

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Wer baut, braucht sie: Was in unserer Bauherren­haftpflicht versichert ist

Die Baustelle ist nicht ausreichend abgesichert – jemand stürzt. Schon kann eine beträchtliche Summe an Schadenersatzansprüchen auf Sie als Bauherr zukommen. Mit unserer Bauherrenhaftpflichtversicherung sind Sie besonders günstig während der gesamten Bauzeit abgesichert.

  • Wir leisten für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zu 15 Millionen € je Versicherungsfall.
  • Wir zahlen, wenn Sie zum Schadenersatz verpflichtet sind.
  • Wir wehren alle unberechtigten Ansprüche an Sie als Bauherr ab, notfalls auch vor Gericht.
  • Wir schützen bei Verletzungen von Verkehrssicherungspflichten, z. B. die Sicherung der Baustelle oder das Räumen und Streuen im Winter.
  • Wir leisten, wenn bei den Bauarbeiten Erdleitungen wie Kabel- oder Wasserleitungen beschädigt werden.
  • Wir springen bei Allmählichkeitsschäden, beispielsweise am Nachbargrundstück, ein. Temperatur, Gase oder Dämpfe können Schäden anrichten, die oft erst nach einiger Zeit sichtbar sind.
  • Wir leisten bei Senkungsschäden am Nachbargrundstück. Denn: Wenn sich der Untergrund verändert, kann sich das auch auf das Nachbargebäude auswirken.

Mit unserer leistungsstarken Bauherrenhaftpflicht bleibt Ihnen nichts weiter zu tun, als den baulichen Fortschritt zu überwachen und sich auf die Zeit im neuen Zuhause zu freuen.

In unserer Bauherrenhaftpflicht nicht mitversichert sind z. B.:

  • Schäden am eigenen Bauwerk (dafür wäre eine Bauleistungsversicherung erforderlich, die jedoch nicht von uns angeboten wird).
  • Haftpflichtansprüche aus dem Verändern der Grundwasserverhältnisse (Versicherungsschutz besteht jedoch für Schäden, für die der Versicherungsnehmer als Inhaber einer geothermischen Anlage verantwortlich gemacht wird).
  • Vertragliche Ansprüche der Firmen, die Baumaterial liefern oder das Bauwerk mit erstellt haben.

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Leistungsbeispiele

Ein Mann baggert im Garten.

Erdleitungsschäden

Bei Erdarbeiten auf Ihrem Baugrundstück wird die Telefonleitung des Nachbarn beschädigt. 

Zwei kleine Kinder schauen in ihren Kescher.

Gewässerschäden

Ein Kanister mit Motorenöl für eine Baumaschine wird versehentlich umgestoßen. Durch das auslaufende Öl droht ein Gewässerschaden. Es sind Rettungsmaßnahmen erforderlich.

Die genannten, versicherten Beispiele basieren auf den aktuellen Versicherungsbedingungen für die Bauherrenhaftpflichtversicherung

Kosten der Bauherren­haftpflicht: Günstiger Einmalbeitrag für die gesamte Bauzeit

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung der HUK-COBURG zeichnet sich durch einen günstigen Einmalbetrag aus, der für die gesamte Bauzeit, jedoch höchstens 3 Jahre gilt.

Je angefangene 1.000 € Bausumme 0,30 €
Mindestbeitrag 75,00 €
Zuschlag für die Ausführung von Bauarbeiten in eigener Regie 25,00 €

Für den Fall, dass Sie einen Teil der Bauarbeiten in privater Eigenleistung ausführen, können Sie den Versicherungsschutz erweitern. Schäden durch mit den Bauarbeiten beschäftigte Personen (z. B. Nachbarschaftshelfer) in Ausführung der Eigenleistung oder Nachbarschaftshilfe sind dann ebenfalls versichert.

Down­load: Alle Leis­tungen auf einen Blick

In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu unserer Bauherrenhaftpflichtversicherung.

Allgemeine Versicherungs­bedingungen zur Bauherren­haftpflicht­versicherung

Sichern Sie als Bauherr ein wichtiges Risiko ab: mit der Bauherrenhaftpflichtversicherung der HUK-COBURG. Sprechen Sie mit uns – wir beraten Sie gerne!

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Silbertablett mit 45 € in Form von Geldscheinen sowie Amazon-Gutschein im Wert von 45 €

Wir checken Ihre Versicherungen und 45€ sind Ihnen sicher!

  • Vorbeikommen
  • Versicherungen checken lassen
  • 45€ sichern

Wir meinen, dass Sie bei einem Wechsel von mindestens 3 Versicherungen, zur HUK-COBURG mindestens 45€ im Jahr sparen! Sollten wir nicht günstiger sein, erhalten Sie einen 45-€-Amazon.de-Gutschein.

Zu den Teilnahmebedingungen.

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Häufige Fragen zur Bauherren­haftpflicht­versicherung

Welche Versicherung brauche ich zusätzlich?

Da z.B. Schäden am Gebäude, die durch Feuer verursacht wurden, nicht in der Bauherrenhaftpflicht inkludiert sind, sollte zusätzlich eine Feuerrohbauversicherung abgeschlossen werden.

Alternativ kann ab dem Baubeginn eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden, die eine Feuerrohbauversicherung beinhaltet.

Ab welcher Bausumme brauche ich eine Bauherren­haftpflicht?

Für folgende größere Bauvorhaben brauchen Sie möglicherweise eine Bauherrenhaftpflicht:

  • Sanierung
  • Hausbau
  • Energetische Ertüchtigungen

Für kleinere Umbauten am eigenen Haus oder die Renovierung des Treppenhauses ist die Bauherrenhaftpflicht hingegen nicht zwangsläufig notwendig. Unsere private Haftpflichtversicherung deckt Bausummen bis 200.000 € ab.

Auch, wenn Sie als Vermieter eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abgeschlossen haben, besteht Versicherungsschutz für kleinere Baumaßnahmen am versicherten Objekt. Unsere Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht deckt Bausummen bis 150.000 € ab.

Wann und für welchen Zeitraum sollte ich eine Bauherren­haftpflicht abschließen?

Die Bauherrenhaftpflicht sollte während der gesamten Bauzeit gelten. Sie ist vom Bauherren ab Baubeginn abzuschließen. Für unbebaute Grundstücke hingegen sollte eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abgeschlossen werden. Denn auch für ein brachliegendes Baugrundstück muss der Eigentümer bereits haften.

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht muss mindestens den Zeitraum abdecken, bis der Bau beginnt und eine Bauherrenhaftpflicht abgeschlossen werden kann, die dann für die gesamte Bauphase gilt.

Die Bauherrenhaftpflicht kann während der gesamten Bauzeit gelten. Sie ist vom Bauherren ab Baubeginn abzuschließen. Für unbebaute Grundstücke braucht man eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Also z. B. ab dem Erwerb des Grundstücks, da Sie auch für das brachliegende Grundstück bereits haften.

Ein Bauvorhaben nimmt in der Regel 6-12 Monate in Anspruch. Einzurechnen sind Schlechtwetterphasen oder Zwangspausen, die dadurch entstehen, dass Gewerke aufeinander warten müssen, weil Fristen nicht eingehalten wurden.

Daher sollte man für die Dauer der Bauphase eine Bauherrenhaftpflicht abschließen. Sie ist im Vergleich zu anderen Haftpflichtversicherungen zeitlich beschränkt. Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, besteht bis zur Fertigstellung des Bauwerks und gilt maximal 3 Jahre ab Versicherungsbeginn.

Mit welchen Kosten muss ich für eine Bauherren­haftpflicht rechnen?

Die Kosten der Bauherrenhaftpflicht richten sich nach der Bausumme. Eigenleistungen werden bei der Ermittlung der Prämie zusätzlich berechnet, dadurch kann sich der Beitrag noch erhöhen.

Warum wird für Eigenleistungen ein Beitragszuschlag erhoben?

Führen Sie selbst und/oder Freunde und Bekannte von Ihnen auf Ihrem Bau Arbeiten aus, und entsteht daraus ein Haftpflichtschaden, greift die Bauherrenhaftpflicht nur, wenn die Eigenleistungen vorher mit uns vereinbart worden sind.

Nach unseren Erfahrungen ist die Wahrscheinlichkeit für einen Schaden größer, wenn Arbeiten selbst durchgeführt werden. Wir erheben deshalb einen Zuschlag in Höhe von pauschal 25 €.

Wann endet der Versicherungsschutz?

Sobald Ihr Haus fertiggestellt ist, erlischt auch der Versicherungsschutz der Bauherrenhaftpflicht. Ihr selbstgenutztes Einfamilienhaus ist dann in der Regel im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung mitversichert.

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Beitragsbeispiel: Mindest-Einmalbeitrag für 3 Jahre Bauzeit

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Wohn­gebäude­versicherung

Wir wissen: Ihr Haus ist mehr als ein Gebäude, es ist Ihr Zuhause. Und das sichern wir für Sie mit unserer Wohngebäudeversicherung optimal gegen finanzielle Folgen bei verschiedenen Schäden ab.

Bauleistungs­versicherung

Unser Partner Gothaer Allgemeine Versicherungs AG bietet mit einer Bauleistungsversicherung für Bauherren einen umfassenden Schutz bei unvorhergesehenen Beschädigungen, Zerstörungen und Diebstahl auf der Baustelle.

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