Berater-Homepage von Armin Kramer

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-M2WX-NE018-82 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-M2WX-NE018-82

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-M2WX-NE018-82


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Berater-Homepage von Armin Kramer
Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-M2WX-NE018-82 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-M2WX-NE018-82

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-M2WX-NE018-82


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Eine Frau steht am Schreibtisch

Die richtige Altersvorsorge für Selbstständige

Eine Frau steht am Schreibtisch

Die richtige Altersvorsorge für Selbstständige

Private Altersvorsorge, Berufs­unfähigkeits­versicherung oder Krankentagegeld – die richtige Absicherung für Selbstständige

Die meisten Selbstständigen erhalten wenig oder keine Leistungen vom Staat, wenn sie in den wohlverdienten Ruhestand gehen. Auch bei Gesundheitsproblemen, die zu einer dauerhaften Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit führen, erhalten Selbstständige in der Regel keine Leistungen.

Eine zusätzliche Vorsorge ist für Freiberufler und Selbstständige daher absolut sinnvoll, selbst wenn sie bereits in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.

All jene, die nicht pflichtversichert sind, haben neben der privaten Vorsorge auch die Möglichkeit, sich freiwillig in der gesetzlichen Rentenkasse zu versichern.

Inhaltsverzeichnis

Wie sieht es mit der Altersvorsorge für bestimmte Berufsgruppen aus?

Einige Berufsgruppen sind trotz Selbstständigkeit per gesetzlicher Definition rentenversicherungspflichtig und müssen zwingend in die staatliche Kasse einzahlen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Lehrer und Erzieher, wenn diese ohne versicherungspflichtige Arbeitnehmer tätig sind
  • Handelsvertreter ohne versicherungspflichtige Angestellte, die nur einen Auftraggeber haben
  • Pflegepersonen ohne versicherungspflichtige Mitarbeiter
  • Hebammen und Entbindungspfleger
  • Künstler und Publizisten (über die Künstlersozialkasse)

Insbesondere bei letzterer Personengruppe sind Abgrenzungen nicht immer leicht zu treffen.

Webdesigner dürfen je nach Tätigkeitsfeld auf eine Aufnahme in die Künstlersozialkasse hoffen. Wer allerdings neben Webdesign auch den technischen Teil einer Homepage erstellt, gilt eher als Softwareentwickler und bleibt versicherungsfrei.

Nachteile der gesetzlichen Rente

Gegen die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rente sprechen einige Punkte. Die Leistungen erfolgen nur als Rentenzahlung, eine einmalige Auszahlung ist nicht möglich.

Die Auszahlungen aus der Rentenversicherung müssen ab 2040 voll versteuert werden. Bis dahin ist nur ein Teil zu versteuern. Der steuerpflichtige Anteil steigt jedes Jahr um einen weiteren Prozentpunkt an. Bei einem Renteneintritt im Jahr 2023 sind z. B. 83 % der Leistungen steuerpflichtig.

Dieselbe Regelung gilt allerdings auch für Leistungen aus der Rürup Rente.

Berufsständische Versorgungswerke als Pflicht­versicherung

Die Altersvorsorge einiger Berufsgruppen ist unabhängig von der staatlichen Rentenversicherung. Stattdessen gibt es für diese berufsständische Versorgungswerke, die zu den privaten Versicherern gehören.

Dies gilt unter anderem für folgende Berufsgruppen:

  • Apotheker und Ärzte
  • Rechtsanwälte und Notare
  • Steuerberater
  • Ingenieure und Architekten
  • Psychotherapeuten

Deren Angehörige sind ebenfalls in den Versorgungswerken pflichtversichert. Je nach Tätigkeit der Angehörigen führt das zu einer doppelten Versicherungspflicht in den berufsständischen Versorgungswerken und der gesetzlichen Rentenversicherung.

In diesem Fall können sich betroffene Personen von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.

Welche Altersvorsorgemöglichkeiten gibt es für Selbstständige?

Für Selbstständige, die weder in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, noch gezwungenermaßen zu den Mitgliedern eines berufsständischen Versorgungswerkes gehören, gibt es verschiedene Varianten zur Absicherung des Lebensstandards im Alter:

  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Rürup Rente (Basisrente)
  • Private Rentenversicherung

Die beiden letzteren Varianten der Altersvorsorge stehen auch Selbstständigen offen, die berufsständisch oder über die gesetzliche Rentenversicherung pflichtversichert sind.

Eine Einführung in den Aufbau der privaten Altersvorsorge und das sogenannte Drei-Schichten-Modell finden Sie in unserem Ratgeber 3 Schichten-Modell der Altersvorsorge.

(Freiwillige) Gesetzliche Renten­versicherung

Selbstständige dürfen freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Dabei setzen sie den Beitrag stufenlos selbst fest. Möglich sind Summen zwischen 96,72 € und 1.357,80 € monatlich im Jahr 2023.

Innerhalb der ersten 5 Jahre nach Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit können Unternehmer auf Wunsch eine Pflichtversicherung vereinbaren. Hier gelten dann die normalen Regeln der gesetzlichen Rentenversicherung, die Beiträge orientieren sich immer am Einkommen und die Mitgliedschaft erlischt nur, wenn die selbstständige Tätigkeit aufgegeben wird.

Diese Art der Versicherung ist nur wenig flexibel und sollte nur für wenige Unternehmer infrage kommen.

Sie können sich auch gegen eine Absicherung im gesetzlichen System entscheiden. In diesem Fall erhalten Sie keine Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

Welche alternativen Renten­versicherungen bieten sich für Selbstständige an?

Private Renten­versicherung

Die private Rentenversicherung ist ein weiterer Baustein in der Altersvorsorge für Selbstständige. Sie zahlen die Beiträge aus Ihrem Nettoeinkommen, eine steuerliche Förderung während der Ansparphase ist nicht möglich. Dafür erhalten Sie steuerliche Vorteile im Rentenbezug. Sie versteuern die Leistungen aus dem Vertrag nur mit dem Ertragsanteil, der gesetzlich festgelegt ist. Beziehen Sie Ihre Rente erstmals im 67. Lebensjahr, sind nur 17% der Rente steuerlich zu berücksichtigen.

Die HUK-COBURG bieten Ihnen im Rahmen der privaten Rentenversicherung ein qualitativ hochwertiges Konzept zum Vermögensaufbau, das Sie ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen anpassen können. So ist unsere Premium Rente beispielsweise sehr flexibel. Sie können während der Ansparphase Teile der Summe entnehmen, die Höhe der Zahlungen variieren und zum Ablauf des Vertrags auswählen, ob Sie das Kapital in einer Summe erhalten möchten oder eine monatliche lebenslange oder zeitlich befristete Rentenzahlung wünschen. Eine Kombination aus beiden Varianten ist ebenfalls möglich.

Rürup Rente

Auch Selbstständige sorgen mit staatlicher Förderung vor, wenn sie sich für eine Rürup- oder Basisrrente entscheiden. Diese wurde vom Gesetzgeber im Rahmen der Rentenreformen vor allem für Selbstständige und Freiberufler eingeführt, die nicht von der damals neu geschaffenen Riester Rente profitieren konnten.

Die Rürup Rente zählt zur Basisvorsorge und gehört zur selben Schicht wie die gesetzliche Rentenversicherung. Die Beiträge werden steuerlich berücksichtigt. Bei dieser Form der Altersvorsorge dürfen Rürup-Sparer in 2023 bis zu 26.528 € steuerlich gefördert in den Vertrag einzahlen. Die staatliche Förderung erfolgt unabhängig vom Tätigkeitsstatus, das heißt auch Selbstständige, die rentenpflichtversichert sind, und Angestellte dürfen in Basisrentenverträgen für das Alter vorsorgen. Dabei sollte beachtet werden, dass Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in voller Höhe (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) bei den Sonderausgaben berücksichtigt werden und damit den maximal förderfähigen Beitrag mindern.

Die Beitragszahlung muss bei der Rürup Rente nicht monatlich erfolgen, auch jährliche Zahlungen und beliebige Zuzahlungen sind möglich. Bei Bedarf kann der Vertrag auch vorübergehend beitragsfrei gestellt werden.

Die HUK-COBURG bietet mit der Premium Rente Rürup ein qualitativ hochwertiges, modernes Konzept mit hoher Flexibilität.

Die Leistungen aus der Rürup Rente können ausschließlich als Rentenzahlung erfolgen, Sie haben kein Kapitalwahlrecht. Die Hinterbliebenenabsicherung folgt wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung klar definierten Spielregeln, die Bezugsberechtigten sind daher auch bei der Rürup Rente nicht frei wählbar. Die Rentenzahlungen versteuern Sie im Bezug abhängig vom Datum der ersten Rentenzahlung entweder voll oder teilweise. Alle Rentenzahlungen, die erstmals ab 2040 erfolgen, sind voll zu versteuern.

Wie Sie Versicherungen in der Steuererklärung angeben angeben, lesen Sie in unserem Ratgeber unter „Sonderausgaben für die Altersvorsorge“.

Rürup Renten sind in jedem Fall Bürgergeld-, pfändungs- und insolvenzsicher. Auch im Falle einer Insolvenz bleiben die Beiträge für Ihre Rente sicher im Vertrag und Ihre Altersvorsorge erhalten.

Riester Rente, betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Die Riester Rente und die betriebliche Altersvorsorge sind für Selbstständige ohne Versicherungspflicht in der Regel nicht interessant. Die staatliche Förderung erhalten nur Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind oder lohnen sich vor allem in der Kombination mit einem Arbeitgeberzuschuss, den Selbstständige ja ohnehin selbst tragen würden.

Fazit zur Altersvorsorge für Selbstständige

Wer als Selbstständiger für den wohlverdienten Ruhestand vorsorgen möchte, sollte auf eine Mischung aus verschiedenen Vorsorgebausteinen setzen. Der erste Baustein ist eine Bürgergeld-, pfändungs- und insolvenzsichere Basisvorsorge, die sich entweder über eine Rürup Rente oder die gesetzliche Rentenversicherung aufbauen lässt. Zur Erweiterung der Vorsorgeleistungen bieten sich die flexiblen Verträge der privaten Rentenversicherung an, aus denen beispielsweise jederzeit Kapital entnommen werden kann.

So ist die Situation für Selbstständige, die ihren Beruf nicht mehr ausüben können

Selbstständige und Freiberufler, die durch eine Erkrankung oder aus anderen Gründen ihren Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben können, erhalten nur Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn sie auch lange genug in diese eingezahlt haben. Wenn Sie sich gegen eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung entscheiden, erhalten Sie überhaupt keine Leistungen. Auch die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur, wenn Sie sich für die freiwillige Unternehmerversicherung entscheiden.

Warum ist eine Berufs­unfähigkeits­versicherung für Selbstständige sinnvoll?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung schützt die versicherte Person vor finanziellen Einbußen, wenn sie ihren Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben kann. Die Einschränkung der Fähigkeiten kann durch eine Krankheit, einen Unfall oder durch mehr als altersbedingten Kräfteverfall erfolgen.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung bezieht sich immer auf den zuletzt tatsächlich ausgeübten Beruf. Wenn die versicherte Person diesen nicht mehr ausüben kann, erhält sie die vereinbarte Leistung. Anders als bei der gesetzlichen Erwerbsunfähigkeitsversicherung gibt es auch keine Verpflichtung zum Wechsel in einen beliebigen anderen Beruf, den Sie theoretisch noch ausüben könnten.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Selbstständige immer sinnvoll, da sie ein entscheidendes finanzielles Risiko abdeckt. Insbesondere bei handwerklich tätigen Personen ist die Absicherung jedoch nicht günstig, sodass Alternativen wie eine Grundfähigkeitsversicherung sinnvoll sein können.

Existenzsicherung für selbstständige Handwerker

Die Existenzschutzversicherung ist eine Absicherung gegen den Verlust von Grundfähigkeiten. So ist zum Beispiel der Gebrauch der Hände, das Steigen von Treppen oder das Gehen ohne Unterstützung versichert. Wenn eine der Fähigkeiten nicht mehr vorhanden ist, zahlt die Existenzschutzversicherung die vereinbarte Leistung an die versicherte Person aus.

Bekommen Selbstständige Krankengeld?

Nur Selbstständige, die Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenkasse sind, erhalten auch ein Krankengeld bei längerer Erkrankung. Es wird aber auch nur gezahlt, wenn Sie sich aktiv für den Einschluss entscheiden. Grundsätzlich beginnt die Zahlung erst ab dem 43. Tag der Krankschreibung, frühere Leistungsbeginne sind aber optional möglich.

Alle anderen Selbstständigen versichern sich über eine private Krankentagegeldversicherung in der gewünschten Höhe und optional schon ab dem ersten Tag.

So ist die Situation für Selbstständige, wenn sie krankheitsbedingt nicht arbeiten können

Anders als Angestellte erhalten Selbstständige keine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, wenn sie krankheitsbedingt nicht arbeiten können. Bei längerer Krankheit zahlt die gesetzliche Krankenkasse nur dann Krankengeld, wenn sich der Selbstständige aktiv dafür entschieden hat.

Brauche ich als Selbstständiger eine Krankentagegeld­versicherung?

Die Krankentagegeldversicherung gehört zu den wichtigsten Absicherungen für Selbstständige. Bei Arbeitsunfähigkeit fängt die Krankentagegeldversicherung die entsprechenden finanziellen Einbußen auf, sodass Sie nicht komplett ohne Einkommen auskommen müssen.

Absicherung für Hinterbliebene und Partner

Die wichtigsten Absicherungen für Ihren Partner und Ihre Hinterbliebenen finden Sie in unserem Ratgeber

Häufige Fragen zur Altersvorsorge und Berufs­unfähigkeits­versicherung für Selbstständige

Wie hoch sollte die Altersvorsorge sein?

In den meisten Fällen ist eine Absicherung von ungefähr 70% bis 80% Ihres letzten Nettoeinkommens vor dem Ruhestand ausreichend. Selbstständige mit unregelmäßigen Einkommen sollten einen Durchschnittswert ermitteln und auch die Anpassung der Beiträge an die Inflation berücksichtigen. Abhängig von Ihrer Tätigkeit und Ihren Betriebskosten kann die Summe auch geringer ausfallen. In der Regel fallen im Ruhestand Kosten für Arbeitswege und zusätzliche Materialien weg, sodass der monatliche Kapitalbedarf im Alter geringer ist als heute.

Wann sollte ich mit der Vorsorge beginnen?

Je früher Sie mit der Vorsorge beginnen, desto besser. Je länger der Anlagezeitraum ist, desto geringer fallen die Beiträge aus, die Sie zur Sicherung Ihres Lebensstandards aufwenden müssen.

Wie hoch sollte die Berufsunfähigkeitsrente sein?

Die Höhe der monatlichen Berufsunfähigkeitsrente sollte sich an Ihrem aktuellen Einkommen orientieren und im Idealfall 80% des aktuellen Nettoeinkommens abdecken. Wie bei der Altersvorsorge sollten Sie Ihre Beiträge und damit auch die Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung regelmäßig an die Inflation anpassen.

Wann sollte ich eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abschließen?

Entscheiden Sie sich schon als Berufsanfänger für eine BU-Versicherung, profitieren Sie von besonders günstigen Beiträgen. Zudem sind Berufsanfänger in der Regel gesünder als Personen mittleren Alters und bekommen so auch einfacher den gewünschten Versicherungsschutz.

Noch Fragen? Melden Sie sich bei uns!

Wir beraten Sie gern bei der Auswahl der richtigen Vorsorgeprodukte für die Rente oder den Fall der Arbeitsunfähigkeit. Melden Sie sich einfach bei unserem Kundenservice oder in einer unserer vielen Vertrauensleute im gesamten Bundesgebiet. Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen und eine kompetente Betreuung in allen Vertragsangelegenheiten. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

So erreichen Sie mich:

Vertrauensmann

Armin Kramer

Versicherungsfachmann

Marianneweg 3
34576 Homberg

Tel. 05681 930140
Fax 0800 2875321552

Beratung:

Beratung nach telefonischer Vereinbarung

Die passende Versicherung für Sie

Private Altersvorsorge

Mit einer privaten Altersvorsorge schließen Sie Ihre Rentenlücke im Alter und können so Ihren Lebensstandard halten. Häufig sinken zwar die allgemeinen Kosten, wenn Sie Rente beziehen, weil Sie nicht mehr zur Arbeit fahren und Wohneigentum häufig schon komplett abbezahlt ist. Dafür haben Sie 365 Tage im Jahr Urlaub, die mit Leben gefüllt werden wollen.

Das könnte Sie auch interessieren

Den richtigen Zeitpunkt finden
Kleiner Einsatz – große Wirkung
Die Planung selbst in die Hand nehmen
Wie hoch wird meine Rente?
Die richtige Absicherung finden
  1. Gesundheit, Vorsorge & Vermögen
  2. Richtig vorsorgen
  3. Altersvorsorge für Selbständige