Berater-Homepage von Antonio Dedic

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-GSSN-LD7NU-90 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-GSSN-LD7NU-90

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-GSSN-LD7NU-90


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-GSSN-LD7NU-90 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-GSSN-LD7NU-90

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Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Kleiner Junge und Hund stehen bei Regen auf einer Brücke und beobachten das Meer

Gegen Sturmschäden vorsorgen und versichern

Kleiner Junge und Hund stehen bei Regen auf einer Brücke und beobachten das Meer

Gegen Sturmschäden vorsorgen und versichern

Gegen Sturmschäden absichern: Vorsorge und richtige Versicherungen helfen

Im Oktober beginnt die Zeit der Stürme. Bis ins Frühjahr hinein fegen sie über ganz Europa und hinterlassen teils schwere Schäden. Die Behebung der Sturmschäden beschäftigen die Versicherungsbranche.

Sind Sie von einem Unwetter- & Sturmschaden betroffen? Dann lesen Sie hier weiter:

Sturmschaden melden

Inhaltsverzeichnis

Was wird als Sturm definiert?

Als Sturm gelten Winde mit Geschwindigkeiten von 74,9 km/h oder 9 Beaufort.

Von einem Orkan spricht man übrigens ab einer Windgeschwindigkeit von mindestens 117,7 km/h oder 12 Beaufort.

Meistens gehen mit Stürmen auch starke Regenfälle einher, weshalb umgangssprachlich auch gerne die Bezeichnung Schauer oder Gewitter verwendet wird. Stürme entstehen, wenn hohe Unterschiede im Luftdruck auf geringer Distanz auftreten, die Sprecher des Wetterdienstes verwenden dann gerne den Ausdruck „Tiefdruckgebiet“.

Die Stürme ziehen, begleitet von Niederschlag, meist über weite Teile Europas hinweg und hinterlassen eine deutliche Schadenspur. Sie wüten in der Regel 2 bis 5 Tage und können sich bis zu 24 Stunden an einem Ort halten.

Die maximalen Windgeschwindigkeiten liegen bei 140 bis 200 km/h, in ungeschützten Küstenregionen und auf hohen Bergen können sie auch weit über 250 km/h erreichen. Dabei erstrecken sich Winterstürme auf bis zu 2.000 km.

Wie entstehen Stürme?

Stürme entstehen über dem Nordatlantik, der Wetterküche Europas. Dort trifft die kalte, trockene Luft des Nordens auf die feuchtwarme Subtropenluft des Südens.

In der kalten Jahreszeit wird die Erdoberfläche der Pole, welche die Luft erwärmen könnte, kaum noch von der Sonne berührt. In den gemäßigten Breiten hingegen findet durch den Zustrom tropischer Warmluft immer noch eine Erwärmung der Luftmassen statt.

Je höher die Temperaturunterschiede zwischen den beiden Luftmassen, desto stärker die Stürme. Die Differenzen sind im Spätherbst und Winter am größten – daher auch die Bezeichnung Wintersturm.

Von den circa 180 Tiefdruckgebieten, die jedes Jahr über dem Nordatlantik entstehen, ist dabei europaweit mit 2 bis 3 großen Winterstürmen zu rechnen.

Das extremste Jahr war bislang 1990 mit gleich 4 Winterstürmen. Es gibt aber auch Jahre ohne solche Ereignisse. Im Mittel tritt ein bedeutender Wintersturm pro Jahr auf.

Heftige Winde & Sturmfluten

Die Winde der Winterstürme treten in ungleicher Stärke über einem sehr großen Gebiet, bis zu 1.000 km vom Zentrum entfernt, auf. Daher fallen zumeist sehr viele kleine bis höchstens mittlere Sturmschäden an.

Das Schadenbild kann aber durch verschiedene Bedingungen verstärkt werden.

  • So sind an schneereichen Tagen die Nadelwälder stärker von Stürmen betroffen, da die Bäume unter der Schneelast schneller brechen.
  • Auch wenn durch die heftigen Winde eine Sturmflut entsteht, sind die Auswirkungen besonders verheerend. Hierbei wird das Wasser landeinwärts gedrückt und kann ganze Küstenabschnitte überfluten.

Die schwersten Winterstürme

In den letzten Jahrzehnten richteten zahlreiche Stürme in Mitteleuropa verheerende Schäden an. Nach der Sturmserie Anfang der 90er Jahre mit Daria, Herta, Vivian und Wiebke wütete am ersten Weihnachtsfeiertag 1999 Orkan Lothar, der eine Schneise der Verwüstung hinterließ und damals als Jahrhundertsturm galt.

Ihm folgten weitere zerstörerische Winterstürme wie Sturm Jeanett im Oktober 2002 und Sturm Kyrill im Januar 2007. Jeanett und Lothar sowie die Sturmserie in den 90ern verursachten Schäden oberhalb der Milliardengrenze.

Allein Kyrill kostete die Versicherungsbranche fünf bis 7 Milliarden €, wovon 2,1 Milliarden € auf Deutschland entfielen. Er forderte 49 Todesopfer in West- und Nordeuropa. Kyrill beschädigte mehr als 1,7 Millionen Häuser.

Kyrill hatte auch die HUK-COBURG stark getroffen. Er führt bis dato unsere Top-5 der schwersten Winterstürme mit rund 94.000 Schäden an. Da wir aktuell fast 40 % mehr Gebäude und Fahrzeuge versichern als damals, wären es heute sogar deutlich mehr Sturmschäden.

Wird es in Zukunft mehr Sturmschäden geben?

Aus den Schäden der letzten 25 Jahre können wir jedoch keinen Trend zu mehr oder größeren Stürmen erkennen. In diesem Zeitraum sind bei Berücksichtigung von Bestandswachstum und Inflation drei unserer fünf größten Ereignisse sogar in den 90er Jahre angefallen.

Für die nähere Zukunft gehen wir daher von keinen großen Steigerungen aus. Dies wird auch durch eine Studie im Auftrag des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft GDV bestätigt. Demnach werden deutschlandweit Wintersturmschäden bis 2040 um lediglich 1 % zunehmen.

Erst in den Jahren danach kommt es zu einer moderaten Steigerung um 16 % bis 2070.

Dabei gibt es aber deutliche regionale Unterschiede. Während in Baden-Württemberg, Hessen und Nordbayern überdurchschnittlich hohe Steigerungen vorhergesagt werden, sind Südbayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt nur unterdurchschnittlich stark betroffen.

Welche Versicherungen sind von Sturmschäden betroffen?

Winterstürme belasten unsere Sachversicherungen deutlich stärker als die Sommerunwetter und stellen, insbesondere für die Wohngebäudeversicherung, das mit Abstand größte versicherungstechnische Risiko dar.

Dies hat meteorologische Gründe: Großflächige Sturmtiefs mit hoher Intensität sind in Europa im Sommerhalbjahr einfach sehr ungewöhnlich. Die Stürme dieser Jahreszeit sind regional meist recht beschränkt, werden dafür aber oft von Hagelschauern begleitet, welche zu erheblichen Schäden führen können.

Betroffen ist von Hagelschäden dann aber eher die Autoversicherung als die Sachversicherung. Das Ausmaß von Winterstürmen wird entsprechend nur noch durch Hagelereignisse im Sommerhalbjahr übertroffen.

Wie kann ich Sturm- und Hagelschäden vermeiden?

“Vorsicht ist besser als Nachsicht”, heißt es auch bei Unwettern. Gibt es eine amtliche Warnung für stürmisches Wetter, lohnt es sich als Eigentümer und Mieter sich darauf vorzubereiten und somit mögliche Unwetterschäden zu vermeiden.

Hier einige Tipps, was Sie tun können um Ihr Haus, Wohnung, Garten und Auto auf einen Sturm vorzubereiten:

  • Fenster und Türen verschließen, gegen plötzlichen Durchzug.
  • Rolläden ganz nach oben oder unten fahren.
  • Markise komplett einholen und Sonnenschirme verstauen.
  • Lose Gegenstände im Garten sichern (z. B. Blumentöpfe).
  • Bäume im Garten sollte man regelmäßig einer Sichtkontrolle unterziehen. Nicht gesunde oder beschädigte Bäume haben oft dürre Äste, Pilzbefall oder andere Auffälligkeiten.
  • Tische, Stühle und Liegen draußen befestigen / unterstellen.
  • Überprüfen, ob Dachrinnen und Fallrohre frei sind.
  • Dächer in ordnungsgemäßen Zustand halten und regelmäßig Mängel oder Schäden beseitigen.
  • Kontrollieren Sie regelmäßig von außen an die Immobilie angebrachte Sachen. Unterziehen Sie diesen regelmäßige Sichtprüfungen und beseitigen Sie Mängel.
  • Das Auto bei Sturmwarnung nicht unter Bäumen, Stromleitungen und -Masten oder in Wassernähe abstellen.
  • Wenn Sie ein Carport oder eine Garage haben, dann stellen Sie Ihr Auto dort hinein.
  • Halten Sie alle Autofenster und Autotüren geschlossen, damit herumfliegende Teile nicht das Innere des Autos beschädigen.
  • Wenn Sie auf Straßen unterwegs sind, vermeiden Sie am besten Gebiete, die offen sind, z.B. Brücken. Hier kann der Wind sehr stark werden. Passen Sie daher auch Ihre Geschwindigkeit an.

Wie kann ich mich gegen Sturmschäden versichern?

Um sich vor den finanziellen Folgen von Hagel- und Sturmschäden zu schützen, können Sie bei uns eine Hausratversicherung oder eine Wohngebäudeversicherung abschließen.

Beide versichern das gleiche Risiko wie z. B. Sturm ab Windstärke 7. Gegenstand der Hausratversicherung ist – wie der Name sagt –, der Schutz Ihres Hausrats, während die Gebäudeversicherung Schäden an Ihrem Haus absichert.

Beispiele für typische Sturmschäden sind:

  • Umgestürzte, entwurzelte Bäume, die Schäden am Dach verursachen.
  • Abgebrochene Äste, die Fensterscheiben einschlagen.
  • Vom Dach gewehte Satellitenschüsseln.
  • Schäden an Gartenmöbeln und Zäunen.

Als Hausbesitzer sollten Sie auch immer an eine Haftpflichtversicherung denken. Schnell kann durch die Folgen eines Sturms auch ein Dritter zu Schaden kommen. Sind Sie dann Ihren Pflichten nicht nachgekommen, stehen Sie in der Haftung.

Beispiel für einen Haftpflichtschaden:

  • Ein loser Dachziegel trifft einen Passanten, auf dem Gehweg vor Ihrem Einfamilienhaus.

Für das eigene Wohnhaus, auch inklusive vermieteter Einliegerwohnung oder Eigentumswohnung reicht zumeist die private Haftpflichtversicherung.

Als Eigentümer eines Wohnhauses mit mehreren Parteien, als Grundbesitzer oder als Eigentümer in einer gemeinschaftlichen Wohnanlage brauchen Sie eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.

Wer sein Auto draußen parkt, muss sich bei einem Sturm Sorgen um Lackschäden, Dellen von Hagelkörnern und zersplitterte Scheiben machen. Solche Sturmschäden am Auto sind leider keine Seltenheit und können hohe Reparaturkosten verursachen.

Bei Hagelschäden an Ihrem Auto hilft Ihnen eine Teilkaskoversicherung in der Autoversicherung.

Darüber hinausgehende Risiken absichern

In einem Risikoverbund sind Elementarschäden durch Überschwemmung und Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung mitversicherbar. Versichern Sie sich gegen diese Naturgefahren über unsere Elementarschadenversicherung.

In unserem Ratgeber Elementarschaden finden Sie weiterführende Informationen zum Thema Elementargefahren.

Neben Sturmschäden am Kraftfahrzeug sind auch Schäden durch weitere Naturgefahren in der Kfz-Versicherung versichert. Hier erfahren Sie mehr.

Wurden Sie von einem Unwetter getroffen und müssen einen Sturmschaden melden? Dann kontaktieren Sie bitte direkt unseren Schadenservice, mit möglichst genauer Angabe von Ort, Datum und Zeit. Zur besseren Nachvollziehbarkeit empfiehlt es sich außerdem Fotos zu machen und der Schadensmeldung gegebenenfalls hinzuzufügen.

Wie sollte ich mich während oder nach einem Sturm- oder Hagelereignis verhalten?

Wird in Ihrer Region ein Unwetter angekündigt oder waren Sie sogar schon von einem Sturm betroffen, dann sollten Sie die folgenden Tipps kennen:

  • Das wichtigste ist, dass Sie bei einem bevorstehenden Sturmereignis einen sicheren Unterstand finden. Am besten bleiben Sie möglichst zuhause.
  • Verlagern Sie Aktivitäten mit fließendem Wasser, z.B. Duschen oder Abwaschen, auf später.
  • Vermeiden Sie den Kontakt mit Wasserrohrleitungen. Diese können vor allem in alten Gebäuden blitzleitend sein.
  • Starten Sie niemals den Motor eines überschwemmten Autos!
  • Bei Unwettern sollten möglichst alle elektronischen Geräte vom Stromnetz genommen werden, bis die Gefahr vorüber ist.
  • Fotografieren Sie entstandene Schäden, bevor Sie mit den Aufräumarbeiten beginnen – melden Sie dann den Schaden zeitnah bei Ihrer Versicherung.

Noch Fragen?

Bei jedem Sturm und für jede Sache die richtige Versicherung: Gerne helfen wir Ihnen bei der Komplettierung Ihres Versicherungsschutzes gegen Sturmschäden weiter. Gemeinsam finden wir die für Sie passende Lösung. Sie erreichen uns über unsere Servicehotline 0800 2 153 153 650 oder bei Ihrem Ansprechpartner vor Ort.

So erreichen Sie mich:

Kundendienstbüro

Antonio Dedic

Versicherungsfachmann

Neumayerstr. 19
67433 Neustadt OT Neustadt-Stadt

Tel. 06321 34577
Fax 0800 2875326186

Beratung:

Montag 09:00 - 12:00 Uhr 15:00 - 17:30 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr 15:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr  
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr 15:00 - 17:30 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr  
und nach Vereinbarung

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