Berater-Homepage von Anna Seibel

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-FW89-6NYFR-30 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-FW89-6NYFR-30

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-FW89-6NYFR-30


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-FW89-6NYFR-30 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-FW89-6NYFR-30

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
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Registrierungsnummer: D-FW89-6NYFR-30


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Hochzeitspärchen

Hochzeit: Was ändert sich bei den Versicherungen?

Hochzeitspärchen

Hochzeit: Was ändert sich bei den Versicherungen?

Hochzeit: an den Partner denken, Versicherungen prüfen & Geld sparen

Sie sind frisch verheiratet und ziehen mit Ihrem Ehepartner in eine gemeinsame Wohnung?

Dann können Sie nach der Hochzeit oft bares Geld sparen, indem Sie unnötige Doppelversicherungen kündigen und Ihren Partner vor unliebsamen Überraschungen schützen.

  • Durch eine Hochzeit ergeben sich für beide Ehepartner neue Umstände - insbesondere in Hinblick auf die Risikolebensversicherung, aber auch für die jeweils anderen Versicherungen.
  • Bei einigen Versicherungen wie der Privathaftpflicht reicht es aus, einen Vertrag weiterzuführen und den Partner mit aufzunehmen zu lassen.
  • In der Regel kann die überflüssige Versicherung gekündigt und der Partner in dem verbleibenden Vertrag mitversichert werden.
  • Hausratversicherungen können Sie zusammenlegen.

Bitte denken Sie auch daran, uns eine etwaige Namensänderung nach Heirat mitzuteilen. Auch wenn sich an den Vertragsinhalten sonst nichts ändern sollte, müssen Nachname und Familienstand aktualisiert werden.

Inhaltsverzeichnis

Der Versicherungs-Lotse – Ihre Unterstützung

Sind wir gut und ausreichend abgesichert?

Eine gute Frage. Denn ob man gut und vor allem ausreichend abgesichert ist, kommt immer auf die individuelle Lebenssituation an.

Mit dem Versicherungs-Lotsen verschaffen Sie sich einfach und schnell einen Überblick über Ihre aktuelle Situation.

Mehr Informationen

*

Daten, die Sie im Rahmen des Versicherungs-Lotsen angeben, werden verarbeitet, um Ihnen eine Empfehlung hinsichtlich Ihres Versicherungsbedarfs anzuzeigen und danach umgehend gelöscht. Lediglich das Ergebnis Ihrer Analyse wird für eine anschließende Beratung gespeichert. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des Versicherungslotsen finden Sie auf unserer Datenschutzerklärung.

Jetzt loslegen *

Welche Versicherungen sind bei einer Hochzeit betroffen?

Sie sollten nach der Heirat insbesondere folgende Versicherungen auf den aktuellen Stand bringen:

  • Hausratversicherung
  • Private Haftpflichtversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Lebens- und Rentenversicherung
  • Private Unfallversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
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Hausrat­versicherung

Kündigung: Sind zwei Policen vorhanden, wird ein Vertrag überflüssig. Ein Blick in die Bedingungen Ihrer Hausratversicherung hilft Ihnen zu entscheiden, welche Police am besten zu Ihren individuellen Lebensumständen passt.

Sollte eine Kündigung nicht möglich sein, können Sie zumindest die Versicherungssummen der beiden Verträge aufeinander abstimmen. So vermeiden Sie zu hohe Beiträge.

Versicherungssumme: Wenn sich Ihr Hausrat nach der Hochzeit verdoppelt, reicht die Versicherungssumme eines Vertrages oft nicht aus. Denn um im Schadenfall abgesichert zu sein, muss die Versicherungssumme dem Neuwert der versicherten Sachen entsprechen.

Für einen durchschnittlich ausgestatteten Haushalt empfiehlt sich eine Versicherungssumme von mindestens 700 € pro Quadratmeter. Wenn Sie sich dafür entscheiden, ist Unterversicherung kein Thema mehr.

Private Haft­pflicht­versicherung

Kündigung: Hat jeder von Ihnen eine eigene Haftpflicht-Police, sollten Sie nachfragen, ob sich einer der Verträge vorzeitig beenden lässt, denn durch die Hochzeit ist Ihr Ehepartner in den allermeisten Fällen in der Privaten Haftpflichtversicherung mitversichert.

In der Regel führt der Versicherer mit den älteren Vertragsrechten den Vertrag fort.

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Rechts­schutz­versicherung

Kündigung: Bringen Sie beide einen eigenen Vertrag mit in die Ehe, gilt: Fortgeführt wird der Vertrag mit dem besseren Versicherungsschutz.

  • Bietet eine Police lediglich Verkehrsrechtsschutz, während im Vertrag des anderen Ehepartners noch zusätzliche Risiken wie Privat- und Berufsrechtsschutz versichert sind, bleibt letzterer bestehen.
  • Bei gleichwertigem Versicherungsschutz entscheidet die Vertragsdauer.
  • Der Vertrag mit der kürzeren Laufzeit kann beendet werden. Der Ehepartner ist ab dem Zeitpunkt der Hochzeit mitversichert.

Lebensversicherung & Rentenversicherung

Bezugsrecht: Haben Sie eine Lebensversicherung oder Rentenversicherung, dann sollten Sie spätestens zum Hochzeitstermin nachschauen, an wen im Falle Ihres Todes die Versicherungssumme ausbezahlt wird.

  • Bei vielen Singles stehen Eltern, Geschwister oder gar frühere Partner als Bezugsberechtigte in der Police.
  • Wenn Sie das Bezugsrecht nicht auf den aktuellen Partner umschreiben lassen, geht der im Falle Ihres Ablebens leer aus.

Wollen Sie Ihren Partner über eine Risikolebensversicherung absichern oder den Versicherungsschutz erhöhen?

Ehepartner können sich gegenseitig über eine verbundene Risikolebensversicherung "über Kreuz" absichern. Dies ist besonders sinnvoll, wenn beide Partner verdienen.

Beachten Sie aber, dass Kinder im Fall, dass beide Elternteile versterben, die vereinbarte Versicherungssumme nur einmal erhalten.

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Unfall­versicherung

Hat nur einer der beiden Ehepartner eine Private Unfallversicherung abgeschlossen, sollten Sie beim Versicherer nachfragen.

  • Neuere Policen bieten einen eingeschränkten Vorsorge-Versicherungsschutz.
  • Klären Sie mit dem Versicherer, ob das der Fall ist und ob wann auch für den anderen Ehepartner ein eigenständiger Vertrag nötig wird.

Berufs­unfähigkeits­versicherung

Besteht eine Berufsunfähigkeitsversicherung, ist nach der Heirat der Zeitpunkt gekommen, die Police anzupassen.

Die Erhöhungsoption ermöglicht es Ihnen, Ihre Berufsunfähigkeitsrente ohne Risikoprüfung zu erhöhen.

Heirat ist einer der häufigsten Gründe, die eine Erhöhung erforderlich machen. Denn ist die BU-Rente knapp bemessen, reicht sie unter Umständen nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten.

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Versicherungen prüfen lassen

Lassen Sie sich bei uns unverbindlich und umfassend beraten.

Profitieren Sie von den Vorteilen, die sich durch Ihre Heirat ergeben. Wir haben für jeden Lebensabschnitt den passenden Versicherungsschutz für Sie.

Wir sind für Sie da – Online und Persönlich

  • Mit dem Versicherungs-Lotsen – nutzen Sie diesen für sich, um dann zu entscheiden, wie Sie weiter vorgehen möchten.
  • Oder mit dem Versicherungs-Check – mit persönlicher Beratung vor Ort oder am Telefon.

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  • Individuell auf Sie zugeschnitten
  • Unverbindlich und anonym
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Ihre individuellen Ziele, aktuellen Wünsche und konkreten Pläne können Sie gerne jederzeit mit unseren erfahrenen Versicherungs-Experten besprechen.

  • Persönlich und vor Ort
  • Maßgeschneidert auf Ihre persönliche Lebenssituation
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So erreichen Sie mich:

Vertrauensfrau

Anna Seibel

Brandströmweg 4
35260 Stadtallendorf

Tel. 06428 9299706
Fax 0800 2875324871

Beratung:

Beratung nach telefonischer Vereinbarung

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