Berater-Homepage von Anke Helene Wypler

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-BNHU-ZMGVR-53 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-BNHU-ZMGVR-53

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-BNHU-ZMGVR-53


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-BNHU-ZMGVR-53 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-BNHU-ZMGVR-53

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
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Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Frau malt Herz in beschlagene Scheibe

Schäden am Auto durch Naturgewalten – richtig vorbeugen

Frau malt Herz in beschlagene Scheibe

Schäden am Auto durch Naturgewalten – richtig vorbeugen

Auto gegen Schäden durch Naturgewalten sichern

Das Klima ändert sich. Extreme Wetterereignisse nehmen zu. Versicherungen schützen vor den finanziellen Folgen, die auch durch solche Ereignisse entstehen können. Das gilt auch für die Kfz-Versicherung.

Inhaltsverzeichnis

Kompaktwissen Naturgefahren

Ihr Auto macht Sie mobil, bringt Sie von A nach B, rund um die Uhr, an jedem Tag im Jahr. Sie genießen volle Flexibilität. Es ist aber nicht nur Mittel zur Fortbewegung, sondern vielmehr auch ein teures Gut oder sogar Liebhaberstück.

Daher sollte Ihr Auto sehr gut geschützt sein. Eben auch gegen Schäden durch Naturgewalten.

Lesen Sie hier, welche Naturereignisse Ihr Auto treffen können.

Icon: Hagel

Sturm- und Hagelschäden

Icon: Überschwemmung

Überschwemmung

Icon: Erdrutsch

Erdrutsch

Icon: Lawine

Lawine

Icon: Blitz

Blitz

Icon: Hagel
Sturm- und Hagelschäden

Immer öfter stürmt es. In Deutschland beginnt die Sturmsaison gewöhnlich im Oktober und endet meist erst im Frühjahr. In dieser Zeit treten vermehrt Sturmschäden auf. Die starken Winde können Bäume umstürzen lassen oder wirbeln Gegenstände durch die Luft. Dadurch kann es zu Schäden an Ihrem Fahrzeug kommen. Aber auch kräftige Hagelschauer nehmen zu und sind noch dazu über das ganze Jahr verteilt. Die Eiskörner prasseln auf die Fahrzeuge und hinterlassen Dellen und Beschädigungen.

Icon: Überschwemmung
Überschwemmung

Heute kommen Hochwasser durch sehr starke Niederschläge etwa doppelt so häufig vor wie noch vor 100 Jahren. Welche Zerstörungskraft extreme Wassermengen haben können, zeigte uns das Jahrhundertereignis im Ahrtal. Doch auch kleinere Überschwemmungen können große Schäden verursachen. Zum Beispiel können stehende Fahrzeuge unter Wasser gesetzt werden oder von der Fahrbahn weggespült werden.

Icon: Erdrutsch
Erdrutsch

Starke Niederschläge können vor allem an Hanglagen einen Erdrutsch (z. B. Mure) auslösen. Der aufgeweichte Boden wird gelöst und stürzt oder rutscht den Hang hinab. Die Lawinen aus Gesteins- oder Erdmassen können Fahrzeuge unter sich begraben. Oder so treffen, dass sie nicht mehr fahrbereit sind.

Icon: Lawine
Lawine

Niederschlag, Wind, Temperatur, Schneedecken und Gelände. Die Kombination dieser Faktoren wirkt sich in verschiedener Art und Weise auf die Lawinengefahr aus. Durch die an Berghängen niedergehenden Schnee- oder Eismassen können Fahrzeuge verschüttet werden. Oder werden so getroffen, dass sie nicht mehr fahrbereit sind.

Icon: Blitz
Blitz

Die Gefahr für Blitzeinschläge steigt vor allem in den Sommer-Monaten. Wenn kalte und warme Luftmassen aufeinandertreffen, kommt es zu einer elektrostatischen Aufladung, die sich in einem Blitz entlädt.

Nicht nur direkte Blitzeinschläge, sondern auch Überspannungsschäden durch einen Blitzschlag können hohe Schäden verursachen. Zum Beispiel wenn der Blitz in ein Gebäude einschlägt und einen Schaden am Elektrofahrzeug, das während des Ladevorgangs an das Stromnetz des Gebäudes angeschlossen ist, verursacht.

Wie hilft die Kfz-Versicherung bei Schäden durch Naturgewalten?

Focus Money – Fairster Preis & Fairste Schadenregulierung – Ausgabe 11/2024

Die HUK-COBURG ist der größte Autoversicherer in Deutschland mit über 13 Millionen Kunden. Mit Kompetenz im Schadenfall – Fairste Schadenregulierung (Focus Money, Ausgabe 11/2024) und fairster Preis (Focus Money, Ausgabe 11/2024).

Die Autoversicherung Classic schützt Sie unter anderem vor finanziellen Folgen, wenn Naturereignisse zu Schäden führen.

Die Kasko bietet – neben anderen Leistungen – auch im Fall von Unwetterereignissen Schutz. So schützt die Teilkasko das eigene Fahrzeug bei Schäden, die Naturgefahren wie Sturm, Hagel, Überschwemmung, Erdsenkung, Erdrutsch oder Lawinen unmittelbar verursachen. Entsteht durch ein solches Ereignis ein Schaden an Ihrem Fahrzeug, erstatten wir diesen. Zur Info: bei der HUK-COBURG gilt bereits eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 7 – was einer Windgeschwindigkeit von mindestens 50 km/h entspricht – als Sturm.

Auch Schäden, die dadurch verursacht werden, weil diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug werfen, sind im Versicherungsschutz eingeschlossen. Die Vollkasko sichert in diesen Fällen ebenfalls ab – denn die Leistungen der Teilkasko sind in der Vollkasko enthalten.

Darüber hinaus sind in der Vollkasko u. a. auch Schäden an Ihrem Fahrzeug durch einen Unfall versichert. Ein Unfall kann auch durch Wetterereignisse verursacht werden. Etwa durch Aquaplaning, Blitzeis oder Nebel. Beispielsweise, wenn Sie aufgrund schlechter Sicht bei Starkregen von der Straße abkommen.

Auch Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung schützt ebenfalls bei Naturereignissen und Extremwetter, und zwar mittelbar. Denn die Ursache eines versicherten Verkehrsunfalls können auch Naturgewalten sein. Etwa wenn Hagel, Starkregen oder Nebel die Sicht behindern. Und Ihr Fahrzeug deswegen fremdes Hab und Gut beschädigt. Oder wenn der Fahrer bei Blitzeis oder Aquaplaning die Kontrolle über sein Fahrzeug verliert und eine andere Person schädigt.

Solche, mittelbar durch ein Unwetter verursachten Unfälle, sind ebenfalls in der Kfz-Haftpflichtversicherung mitversichert. Wir bezahlen dann an Ihrer Stelle den Schaden. Auf der Grundlage der vereinbarten Versicherungsbedingungen und des Gesetzes.

Der Schutzbrief hilft, wenn Ihr Fahrzeug wegen einer Naturgefahr ausfällt. Etwa wegen einer Überschwemmung oder eines Erdrutschs. Dann leisten wir im vereinbarten Umfang Service oder erstatten Kosten.

Der Fahrerschutz hilft mittelbar, finanzielle Folgen von Naturgewalten abzumildern. Wenn der Fahrer mit dem Fahrzeug zum Beispiel bei Schlechtwetter verunglückt und kein anderer für den Schaden aufkommt. Dann zahlen wir den Personenschaden des Fahrers im vereinbarten Umfang.

Focus Money – Fairste Schadenregulierung – Ausgabe 11/2024

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Die Autoversicherung Classic schützt Sie unter anderem vor finanziellen Folgen, wenn Naturereignisse zu Schäden führen.

Die Kasko bietet – neben anderen Leistungen – auch im Fall von Unwetterereignissen Schutz. So schützt die Teilkasko das eigene Fahrzeug bei Schäden, die Naturgefahren wie Sturm, Hagel, Überschwemmung, Erdsenkung, Erdrutsch oder Lawinen unmittelbar verursachen. Entsteht durch ein solches Ereignis ein Schaden an Ihrem Fahrzeug, erstatten wir diesen. Zur Info: bei der HUK-COBURG gilt bereits eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 7 – was einer Windgeschwindigkeit von mindestens 50 km/h entspricht – als Sturm.

Auch Schäden, die dadurch verursacht werden, weil diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug werfen, sind im Versicherungsschutz eingeschlossen. Die Vollkasko sichert in diesen Fällen ebenfalls ab – denn die Leistungen der Teilkasko sind in der Vollkasko enthalten.

Darüber hinaus sind in der Vollkasko u. a. auch Schäden an Ihrem Fahrzeug durch einen Unfall versichert. Ein Unfall kann auch durch Wetterereignisse verursacht werden. Etwa durch Aquaplaning, Blitzeis oder Nebel. Beispielsweise, wenn Sie aufgrund schlechter Sicht bei Starkregen von der Straße abkommen.

Auch Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung schützt ebenfalls bei Naturereignissen und Extremwetter, und zwar mittelbar. Denn die Ursache eines versicherten Verkehrsunfalls können auch Naturgewalten sein. Etwa wenn Hagel, Starkregen oder Nebel die Sicht behindern. Und Ihr Fahrzeug deswegen fremdes Hab und Gut beschädigt. Oder wenn der Fahrer bei Blitzeis oder Aquaplaning die Kontrolle über sein Fahrzeug verliert und eine andere Person schädigt.

Solche, mittelbar durch ein Unwetter verursachten Unfälle, sind ebenfalls in der Kfz-Haftpflichtversicherung mitversichert. Wir bezahlen dann an Ihrer Stelle den Schaden. Auf der Grundlage der vereinbarten Versicherungsbedingungen und des Gesetzes.

Der Schutzbrief hilft, wenn Ihr Fahrzeug wegen einer Naturgefahr ausfällt. Etwa wegen einer Überschwemmung oder eines Erdrutschs. Dann leisten wir im vereinbarten Umfang Service oder erstatten Kosten.

Der Fahrerschutz hilft mittelbar, finanzielle Folgen von Naturgewalten abzumildern. Wenn der Fahrer mit dem Fahrzeug zum Beispiel bei Schlechtwetter verunglückt und kein anderer für den Schaden aufkommt. Dann zahlen wir den Personenschaden des Fahrers im vereinbarten Umfang.

Wie können Sie selbst Vorsorge treffen, um Schäden im Zusammenhang mit Naturgefahren vorzubeugen?

Sie selbst haben es ein Stück weit in der Hand, Risiken gering zu halten.

Mit der heutigen Technik ist es bereits möglich, große meteorologische Ereignisse vorherzusagen. Achten Sie z. B. bei Nachrichtendurchsagen oder in frei verfügbaren Wetterapps stets auf Unwetterwarnungen in Ihrem Umkreis. Dann sind Sie gewarnt und vielleicht können Sie dann Ihr Fahrzeug sogar notfalls auch mal stehen lassen.

Auch mit einer defensiven Fahrweise beugen Sie Schäden vor. Denn umsichtiges, vorausschauendes Fahren mit angepasster Geschwindigkeit vermeidet Unfälle. Und besonders eben bei Wetterlagen wie zum Beispiel Starkregen oder Glatteis.

Vor Sturm und Hagel können Sie Ihr Fahrzeug schützen, indem Sie es an einem wettergeschützten Ort abstellen. Eine Garage etwa bietet guten Schutz. Auch das Parken in einem Carport oder unter einem Vordach kann helfen.

Weitere Tipps und wichtige Hinweise*, die Sie unterstützen sollen, sich gegen die Folgen des Klimawandels zu wappnen, finden Sie in unseren Ratgebern:

Hochwasser Prävention & Versicherung
Vorsorge und Versicherung bei Sturm
Vorbeugen & Schaden melden

Wie zahlt sich Schadenprävention für Sie aus?

Über Telematik Plus gewähren wir Ihnen als Fahrer eines Pkw bis zu 30 % Beitragsersparnis bei vorausschauender und sicherheitsorientierter Fahrweise. Bei Telematik Plus zeichnet ein Sensor, den Sie im Auto befestigen, Ihr Fahrverhalten auf. Dieses wird nach bestimmten Kriterien bewertet. Etwa nach Geschwindigkeit oder Bremsverhalten. Über die App „Mein Auto“ bekommen Sie Feedback zu Ihrem Fahrstil und können Ihre Fahrweise verbessern. Nach Ablauf einer sogenannten Start-Bonus-Phase wird Ihr fahrverhaltensabhängiger Bonus festgelegt. Diesen verrechnen wir mit Ihrem Folgebeitrag. Der Bonus kann bis zu 30 % betragen. Er wird auf den Beitrag in der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Kaskoversicherung gewährt.

Gut zu wissen: Mit einer defensiven Fahrweise vermeiden Sie nicht nur Schäden, die gerade auch bei extremen Wetterereignissen entstehen können. Vielmehr reduzieren Sie nebenbei den CO2-Ausstoß und damit die Belastung für die Umwelt. Dies honorieren wir über Eco-Drive. Mit diesem Feature erhalten Sie Feedback dazu, wie umweltfreundlich Ihr Fahrstil ist. Und Sie können eine gemeinnützige Organisation unterstützen.

Eine niedrige jährliche Fahrleistung kann ebenso dazu beitragen, den Beitrag möglichst gering zu halten. Denn hierdurch verringert sich auch das Risiko von unwetterbedingten Unfällen.

Mein Auto hat durch ein Naturereignis Schaden genommen – was kann ich tun?

Wenn Ihre Region von starken Unwettern betroffen war und Ihr Fahrzeug dabei Schaden genommen hat, dann unterstützt Sie die Kfz-Versicherung der HUK-COBURG. Über die Teilkaskoversicherung sind die meisten Unwetterschäden an Ihrem Fahrzeug versichert.

Folgende Informationen benötigen wir, wenn Sie einen Schaden bei uns melden möchten:

  1. Dokumentieren Sie alle Schäden an Ihrem Fahrzeug – am besten durch Fotos.
  2. Notieren Sie sich den Ort, an dem das Unwetter stattgefunden hat.
  3. Notieren Sie sich das Datum und die Uhrzeit des Schadenereignisses.

Wenn Sie uns alle wichtigen Informationen mitgeteilt haben, vereinbaren wir mit Ihnen einen Besichtigungstermin. In Regionen mit häufigen Schadenvorkommnissen bieten wir Sammelbesichtigungen an.

Was ist eine Sammelbesichtigung?

Damit vielen Kunden, auch Ihnen, möglichst schnell geholfen werden kann, planen wir sogenannte Sammelbesichtigungen an geeigneten Standorten, möglichst in Ihrer Nähe. Dort wird Ihr Auto von Sachverständigen begutachtet.

Nachdem Sie uns Ihren Schaden gemeldet haben, informieren wir Sie über einen Termin. Die Schadenbegutachtung dauert ca. 30 Minuten. Anschließend erhalten Sie das fertige Gutachten zu Ihrem Fahrzeug.

Sie sind bei uns versichert und möchten einen Schaden melden?

Jetzt Schaden online melden

  • Schadenmeldung in wenigen Minuten
  • Keine Vertragsunterlagen notwendig: Einfach einloggen und Schaden melden
  • Verfügbar für alle Schäden und Rechtsschutzansprüche
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Focus Money, Fairste Schadenregulierung Ausgabe 11/2024

Unsere weiteren Kontaktmöglichkeiten

Schaden telefonisch melden
In Deutschland
Kfz-, Haftpflicht-, Hausrat- oder Wohngebäudeschaden und Panne
09561 96 108 *
Rechtsschutz 0800 2 485 732 *
Im Ausland
Autounfall oder Panne +49 69 66 555 66 **
Auslandskrankenversicherung 24-Stunden-Notrufservice +49 69 66 555 44 **

Serviceleistungen

Unsere Auslandskrankenversicherung hilft Ihnen in vielen Fällen, z. B.:

... wenn Sie im Ausland erkranken.

In vielen Ländern sind die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung eingeschränkt oder entfallen ganz. Oft werden Sie nicht auf Krankenschein behandelt und müssen viele Kosten selbst tragen. Mit unserer Auslandsreisekrankenversicherung sind Sie dagegen im Gastland Privatpatient bei dort zugelassenen anerkannten Ärzten. Der 24-Stunden-Notrufservice hilft Ihnen, einen Arzt in Ihrer Nähe zu finden.

.... wenn ein Krankenrücktransport nötig ist.

Ist ein Rücktransport erforderlich, dann organisiert und bezahlt unsere Notrufzentrale den Krankenrücktransport.

... wenn Sie vor Ort ins Krankenhaus müssen.

Wir zahlen Ihnen den Transport und die Behandlung als Privatpatient. Zudem übernimmt der 24-Stunden-Notrufservice für Sie die Abwicklung von Krankenhausrechnungen.

* Rund um die Uhr
** Die Ländervorwahl für Deutschland kann von Land zu Land variieren. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Telefonanbieter.

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Sie möchten eine Pannenhilfe anfordern? Dann nutzen Sie dafür gerne unseren digitalen Pannenservice:

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