Berater-Homepage von Anke Wieczorek

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-5IM7-XS34Y-03 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-5IM7-XS34Y-03

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-5IM7-XS34Y-03


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-5IM7-XS34Y-03 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-5IM7-XS34Y-03

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-5IM7-XS34Y-03


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Junge Frau liegt entspannt in einer Hängematte und liest.
Junge Frau liegt entspannt in einer Hängematte und liest.

Beihilfeablöse­versicherung

Risiken vermeiden: Mit unserer Beihilfeablöseversicherung

Eine Beihilfeablöseversicherung ist eine klassische Rückdeckungsversicherung, die speziell für öffentliche und private Arbeitgeber interessant ist. Als Dienstherr tragen Sie bis zu 80% der Krankheits-, Geburts- und Todesfallkosten – schon eine Grippewelle kann die Haushaltsplanung belasten. Beugen Sie vor und sichern Sie sich mit der Beihilfeablöseversicherung gegen das finanzielle Risiko bestmöglich ab.

Ihre Vorteile im Überblick

  • Stabilität – Durch einen festen monatlichen Beitrag sichern wir Ihre Etatplanung ab.
  • Sicherheit – Übertragung des kompletten finanziellen Risikos auf uns.
  • Hohe Rechtssicherheit - Persönliche Zusammenarbeit mit den Spezialisten der HUK-COBURG.
  • Flexibel – Individuelle Vereinbarung zu Abrechnungsmodalitäten oder zur Entlastung von Statistiken etc.

Die Beihilfeablöse­versicherung – die klassische Rückdeckungs­versicherung

Eine Beihilfeablöseversicherung ist eine klassische Rückdeckungsversicherung, die speziell für öffentliche und private Arbeitgeber interessant ist.

Dies wären z. B.:

  • Landkreis, Stadtverwaltung, Markt- und Gemeindeverwaltung
  • Anstalt und Körperschaft des öffentlichen Rechts
  • Private und freie Schulen

Als Dienstherr tragen Sie z. B. nach der gültigen Beihilfeverordnung des Bundes und der angeschlossenen Länder bis zu 80% der Krankheits-, Geburts- und Todesfallkosten. Die Gewährung und Verwaltung dieser Beihilfezahlungen ist eine aufwändige und komplexe Aufgabe, die ständigen Veränderungen unterliegt und ein hohes Fachwissen über Rechtsvorschriften und das Gesundheitswesen voraussetzt. Gleichzeitig bindet die zeitnahe und korrekte Bewältigung dieser Fürsorgepflicht nicht nur wertvolle Arbeitskraft, sondern kann auch mit unvorhersehbaren Kostensteigerungen, z. B. durch eine Grippewelle, überraschen.

Ablauf einer Beihilfeablöse­versicherung
  • Sie als Dienstherr erhalten kostenfrei ein unverbindliches individuelles Angebot für eine Beihilfeablöseversicherung.
  • Wir schließen mit Ihnen einen Vertrag über die Leistungen – darüber hinaus vereinbaren wir hier den von Ihnen zu zahlenden monatlichen Beitrag für Ihre beihilfeberechtigten Personen.
  • Für die Beihilfegewährung speichern wir die erforderlichen personenbezogenen Daten Ihrer beihilfeberechtigten Mitarbeiter und deren berücksichtigungsfähigen Angehörigen. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Datensicherheit sind gewährleistet.
  • Monatlich erhalten Sie eine Rechnung über den fälligen Beitrag mit der Angabe aller bei uns gemeldeten Personen. Sie zahlen daraufhin den monatlichen Beitrag in einer Summe an uns.
  • Wir erbringen im Gegenzug die Beihilfeleistungen nach der vertraglich vereinbarten gültigen Beihilfeverordnung direkt an Ihre beihilfeberechtigten Mitarbeiter und übersenden im verschlossenen Umschlag das Abrechnungsschreiben und einen neuen Antrag auf Beihilfe.
Vorteile für Sie als Dienstherr
  • Das finanzielle Risiko wird auf uns übertragen.
  • Sie sichern Ihre Etatplanung ab und erhalten Stabilität im Haushalt durch die Zahlung eines festen monatlichen Beitrags.
  • Sie haben keine unmittelbaren Personal- und Schulungskosten für die Prüfung der Beihilfegewährleistung.
  • Die Zahl Ihrer Verwaltungsaufgaben sinkt.
  • Durch die persönliche Zusammenarbeit mit den Spezialisten der HUK-COBURG-Krankenversicherung erhalten Sie hohe Rechtssicherheit in der Beihilfeabwicklung.
  • Wir können Ihnen individuelle Vereinbarung zu Abrechnungsmodalitäten oder zur Entlastung von Statistiken etc. bieten.
Vorteile für Ihre beihilfeberechtigten Mitarbeiter
  • Unsere Spezialisten leisten eine zügige, sachgerechte und hochwertige Beihilfeabwicklung.
  • Fragen im Zusammenhang mit der Prüfung der Beihilfeleistungen klären wir im Einvernehmen mit dem beihilfeberechtigten Mitarbeiter direkt mit den Leistungserbringern, z. B. Arzt oder Krankenhaus.
  • Auf Wunsch des beihilfeberechtigten Mitarbeiters bearbeiten wir die Beihilfeleistungen und Leistungen aus einer privaten Krankenversicherung bei der HUK-COBURG-Krankenversicherung aus einer Hand.
Leistungen

Als Ihr Partner übernehmen wir das vollständige Kostenrisiko, die Verwaltung, die Festsetzung und Auszahlung der Beihilfeleistungen. Daneben bieten wir z. B.:

  • Telefonische Auskunftserteilung und Beratung in allen Fragen rund um die Beihilfe
  • Beantwortung von individuellem Schriftwechsel und Kostenvoranschlägen
  • Übernahme von Genehmigungsverfahren (z. B. Heilkuren, psychotherapeutische Behandlungen)
  • Unterstützung bei Prüfungen des Rentenversicherungsträgers in Fragen der Pflegebeihilfe und Abführung von Rentenversicherungsbeiträgen für Pflegepersonen
  • Erstellung von Informationsschreiben für die beihilfeberechtigten Mitarbeiter bei Änderungen im Beihilferecht

Somit bieten wir Ihnen und Ihren beihilfeberechtigten Mitarbeitern eine umfassende Betreuung.

Beihilfebearbeitung auslagern

Wünschen Sie derzeit keine Beihilfeablöseversicherung, möchten aber die Beihilfebearbeitung ganz oder teilweise auslagern? Gern unterstützen wir Sie. Über eine Tochtergesellschaft der HUK-COBURG bieten wir als Dienstleistung die Beihilfefestsetzung und Beihilfeauszahlung gegen Zahlung einer festen Gebühr an.

Nähere Informationen finden Sie auch in der Broschüre zur Beihilfeablöseversicherung.

Kontakt

Sie interessieren sich für unsere Beihilfeablöseversicherung oder haben Fragen rund um die Beihilfeversicherung? Gerne beraten wir Sie und unterstützen in allen Fragen rund um die Beihilfeablöseversicherung.

HUK-COBURG-Krankenversicherung AG
Beihilfeablöseversicherung
Carolin Nothnagel
96444 Coburg

Telefon: 09561 96-94503
Fax: 09561 96-95800

Oder schreiben Sie uns:
Zum Kontaktformular

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