Berater-Homepage von Andreas Wagner

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-RRS4-N99DV-04 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-RRS4-N99DV-04

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-RRS4-N99DV-04


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-RRS4-N99DV-04 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-RRS4-N99DV-04

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Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
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Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Ein Zahnarzt behandelt eine Patientin.
Ein Zahnarzt behandelt eine Patientin.

Zahnkronen – Material & Kosten

Was zahlt die Versicherung?

Wann brauche ich eine Zahnkrone?

Der Zahnarztbesuch hat es bestätigt: Der Zahn muss überkront werden. Doch was bedeutet das, und wann brauchen Sie eine Zahnkrone?

Die Gründe sind vielfältig: Sind Ihre Zähne durch einen Unfall oder durch Karies stark geschädigt, kann eine Krone notwendig werden. Ebenso falls ein Inlay oder eine Füllung für Ihren angegriffenen Zahn nicht mehr infrage kommt.

Fehlt Ihnen nur ein kleiner Teil des Zahns und die restliche Zahnsubstanz muss nicht gezogen werden, kann dieser Zahn zum Schutz überkront werden. Muss eine Zahnprothese eingesetzt und befestigt werden, können auch gesunde Nachbarzähne eine Krone erhalten.

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Zahnkrone, und wann lässt sie sich einsetzen?

Eine künstliche Zahnkrone ersetzt die beschädigte natürliche Krone eines Zahns - das ist der über dem Zahnfleisch sichtbare Teil des Zahns.

Um sie gut befestigen zu können, muss also ein stabiler Zahnstumpf oder zumindest eine Zahnwurzel vorhanden sein. Fehlt der gesamte Zahn, ist es möglich, auch eine künstliche Zahnwurzel zu implantieren, um die Zahnkrone darauf zu verankern. Wichtig: Ist der Nerv bereits abgestorben, sollte der Zahn nicht mehr überkront werden.

Wie wird ein Zahn überkront?

In der Regel sind zwei Behandlungstermine nötig:

  1. Beim ersten Termin wird der verbliebene Zahnstumpf beschliffen und bei Bedarf ein Stift für besseren Halt in die Wurzel gesetzt. Dann werden Abdrücke vom Stumpf genommen und ggf. die Farbe des Zahns bestimmt, sodass das Labor eine Krone fertigen kann. In der Zwischenzeit wird der Zahn mit einer provisorischen Kunststoffkrone versorgt.
  2. Beim zweiten Termin wird die neue Krone eingesetzt. Bevor der Zahnarzt sie befestigt, müssen der Sitz genau kontrolliert und bei Bedarf Höhe und Form so angepasst werden, dass die Krone perfekt auf dem Stumpf sitzt.

Wie wird die Zahnkrone befestigt?

Die Befestigungsart der Krone hängt von ihrem Material ab:

  • Metallkronen und Verblendkronen werden mit medizinischem Zement befestigt,
  • Keramikkronen mit Kunststoffkleber und
  • Stiftzähne durch das Implantieren eines Stifts. Dies ist bei stark geschädigten Zähnen sinnvoll, wenn die verbliebene Zahnsubstanz einer Krone nicht mehr genug Halt geben kann.

Welche Zahnkrone ist am besten?

Die Wahl der Zahnkrone hängt von verschiedenen Faktoren ab, die Einfluss auf das Material haben. Beantworten Sie sich folgende Fragen:

  • Ästhetik: Welchen Anspruch stellen Sie an Ihr Erscheinungsbild? Sollen gut sichtbare Zähne versorgt werden oder Backenzähne? Für Letztere kann Metall geeignet sein, bei Zähnen im vorderen Kieferbereich wählt man eher unauffällige Materialien oder allenfalls Gold.
  • Unverträglichkeiten: Leiden Sie an einer Metallallergie oder an Kälteempfindlichkeit? Dann kann Keramik das bessere Material sein.
  • Funktionalität: Welchen Belastungen wird die Zahnkrone ausgesetzt sein? Backenzähne müssen beispielsweise mehr kauen als Schneidezähne.
  • Langlebigkeit: Wie widerstandsfähig soll das Material sein?

Was kosten Zahnkronen?

Für Zahnkronen gibt es keinen pauschalen Preis, da Krone nicht gleich Krone ist.

Faktoren wie Farbe (Metall oder zahnfarben), Größe (Teilkrone/Vollkrone) und Verankerung der Krone (per Stift, zementiert oder geklebt) beeinflussen die Kosten.

Entscheidend für die Art der Zahnkrone ist das medizinische Ausmaß des defekten Zahns.

Folgende Varianten kann Ihr Zahnarzt Ihnen empfehlen:

  • Teilkrone, die nur einen Teil des Zahns bedeckt, und zwar 2 bis 3 Millimeter hoch
  • Vollkrone, die den gesamten Zahn bis max. 10 Millimeter hoch überkront
  • Krone mit Stift, die in der Zahnwurzel verankert wird, falls es keine natürliche Zahnsubstanz mehr gibt, die Halt bieten könnte
  • Doppelkrone, bei der ein fehlender Zahn durch eine Brücke ersetzt wird, die durch Überkronung der Nachbarzähne befestigt wird

Und schließlich hängt der Preis ab vom gewählten Material wie Keramik, Zirkon oder Gold. Die ungefährte Preisspanne sowie Vor- und Nachteile der unterscheidlichen Materialen finden sind im Folgenden.

Die Materialien im Überblick

Verblendkrone, Metallkeramikkrone – der Klassiker

Diese Kronenart findet häufig Verwendung. Der Metallkern der Krone wird mit einer Keramikmasse verblendet. Dadurch wird die Krone optisch an die natürlichen Zähne angeglichen, wenn auch Metallränder sichtbar bleiben können.

Nachteil: Im Gegensatz zur Vollgusskrone wird mehr Zahnsubstanz abgeschliffen, weil die Kronenwand durch die Verblendung dicker ist.

Vorteil: Sie ist sehr langlebig.

Kosten: 400 bis 600 €

Vollkeramikkrone – die Natürliche

Eine Krone aus Vollkeramik wird am Computer entworfen und per 3D-Druck hergestellt. Entsprechend wird ihr Farbton dem Ihrer Zähne angepasst, und sie wirkt dadurch sehr natürlich.

Vorteil: Sie ist gut verträglich und für sensible Zähne geeignet, da sie keinen Metallkern hat.

Nachteil: Dadurch ist sie allerdings weniger stabil und langlebig als Vollgusskronen.

Kosten: 700 bis 1.000 €

Zirkonkrone – die Allergikerfreundliche

Kronen aus Zirkon sind sehr beliebt, und das nicht nur, weil sich das Material für Patienten mit Metallallergien eignet. In Detailarbeit werden sie an Ihre natürlichen Zähne angepasst und sind farblich nicht von diesen zu unterscheiden.

Vorteil: Zirkon sehr widerstandsfähig, fast so stabil wie eine Vollgusskrone und stabiler als Keramik.

Nachteil: Sie sind nicht gerade günstig.

Kosten: 500 bis 2.000 €

Vollgusskrone – die Günstige

Zahnkronen aus Gold oder Metall sind relativ günstig, dabei langlebig und sehr dünnwandig. Von der gesunden Zahnsubstanz muss entsprechend nur relativ wenig abgeschliffen werden.

Aus ästhetischen Gründen werden sie meist nur im nicht sichtbaren Bereich der Seitenzähne verwendet.

Nachteil: Da Wärme und Kälte auf den Zahn übertragen werden können, sind sie nicht für Patienten mit empfindlichen Zähnen geeignet.

Vorteil: Sie sind recht günstig.

Kosten:

  • Krone aus Goldlegierung 500 bis 700 €
  • Krone aus Legierung von Nichtedelmetallen 300 bis 500

Gut zu wissen: Vollkunststoffkronen dienen nur als Provisorium, weil sie schnell zerbrechen und sich leicht verfärben.

Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse bei Zahnkronen?

Einen Teil der Kosten für Ihre Zahnkrone übernimmt Ihre gesetzliche Krankenversicherung in Form eines Festzuschusses. Voraussetzung ist ein bewilligter Heil- und Kostenplan.

  • Wie hoch der Festzuschuss ist, hängt ab von dem zahnmedizinischen Befund des Zahnarztes – und nicht von dessen individueller Behandlungsempfehlung.
  • 60% der Kosten für die Regelversorgung übernimmt die Krankenkasse.
  • Wenn Sie Ihr Bonusheft checkheftmäßig geführt haben, steigt der Festzuschuss nach 5 Jahren auf 70% und nach 10 Jahren auf 75%.
  • Um die Differenz zu decken empfiehlt sich eine Zahnzusatzversicherung.

Was zahlt die Zahnzusatz­versicherung bei Zahnkronen?

Da Ihnen die gesetzliche Krankenversicherung nur einen Festzuschuss bezahlt, wird wahrscheinlich eine Lücke zu den tatsächlich anfallenden Kosten von Ihnen selbst zu schließen sein, zum Beispiel bei Keramikkronen.

Je nach Tarif leistet unsere Zahnzusatzversicherung bis zu 100% des Eigenanteils.

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Alternativen zur Zahnkrone

Allgemeine Informationen bezüglich alternativer Behandlungsmethoden finden Sie in unserem Ratgeber Zahnersatz. Informieren Sie sich auch über Zahnimplantate.

Fazit

Eine Zahnkrone will gut geplant sein: Neben der Wahl des geeigneten Materials, Ihrem individuellen zahnmedizinischen Befund und den Fragen zur Ästhetik spielen wie bei jedem Zahnersatz vor allem die Kosten eine entscheidende Rolle.

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt außer in Härtefällen nur einen festen Betrag für die medizinische Basisversorgung. Geht die Empfehlung Ihres Zahnarztes über diese Regelversorgung hinaus, sollen Zähne auch im hinteren Mundbereich hochwertig versorgt werden oder im sichtbaren Bereich besonders natürlich aussehen, müssen Sie einen hohen Eigenanteil selbst tragen.

Besprechen Sie mit Ihrem Zahnarzt, welche Kronenart für Sie hinsichtlich zahnmedizinischer Aspekte die beste ist und wie hoch die Kosten sein werden. Um den Eigenanteil gering zu halten lohnt sich für gesetzlich Versicherte meist eine private Zahnzusatzversicherung.

Noch Fragen?

Bei allen Fragen zu Versicherungen, speziell zur Zahnzusatzversicherung, ist die HUK-COBURG gern für Sie da. Wenden Sie sich an Ihren persönlichen Berater vor Ort oder an unsere Servicehotline unter 09561 96 101. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

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