Berater-Homepage von Andreas Wagner

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-88LJ-QIJPV-26 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-88LJ-QIJPV-26

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-88LJ-QIJPV-26


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
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Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Leasingauto versichern

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Leasingauto versichern

Worauf Sie bei der Versicherung eines Leasingfahrzeugs achten müssen

Planbare monatliche Raten und alle 3 bis 4 Jahre gibt es ein Auto der neuesten Generation: Autoleasing wird auch für Privatkunden immer attraktiver.

Wer zu Beginn des Leasings eine Anzahlung leistet, senkt dadurch die Leasingrate. Bei den meisten Modellen geht es aber auch ohne Anzahlung.

Leasingautos benötigen nicht unbedingt einen speziellen Versicherungsschutz. Oft reicht eine reguläre Kfz-Versicherung. Teilweise machen die Leasinggeber aber bestimmte Auflagen.

In unserem Ratgeber haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen rund um den richtigen Versicherungsschutz Ihres Leasingautos zusammengestellt.

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Inhaltsverzeichnis

Welche Kfz-Versicherung braucht ein Leasingauto?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge immer notwendig. Ohne sie kann in Deutschland kein Kfz zugelassen werden.

Die meisten Leasinggeber verlangen zudem den Abschluss einer Teilkasko- oder Vollkasko-Versicherung:

  • Die Teilkaskoversicherung leistet z. B. bei Hagelschäden, Fahrzeugbränden, Kollisionen mit Wildtieren und anderen Tieren, Diebstählen und Glasschäden.
  • Die Vollkaskoversicherung übernimmt die Kosten für Reparaturen nach selbst verschuldeten Unfällen und Schäden durch böswillige Dritte.
  • Die Leistungen der Teilkaskoversicherung sind in der Vollkasko ebenfalls enthalten.

Unabhängig von der Forderung der Leasinggesellschaft ist der Abschluss einer Kaskoversicherung sehr sinnvoll, da Leasingfahrzeuge in der Regel Neuwagen sind, die einen hohen Wert haben.

Insbesondere bei einem Fahrzeugdiebstahl oder einem Totalschaden stehen Sie sonst vor einem riesigen Kostenberg.

Um die Höhe des Versicherungsbeitrags zu senken, können Sie eine höhere Selbstbeteiligung in der Voll- und Teilkaskoversicherung vereinbaren.

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Wer zahlt beim Leasing die Versicherung?

Bei den meisten Leasingverträgen liegt die Verantwortung für den Abschluss der Versicherung beim Leasingnehmer.

Nur in sehr wenigen Fällen schließt der Leasinggeber eine Kfz-Versicherung für das Fahrzeug ab. Dann sind die Kosten für die Versicherung bereits in den monatlichen Leasingraten enthalten und Sie haben keinen Einfluss auf den Umfang der Versicherung.

Kümmern Sie sich selbst um den Versicherungsschutz, entscheiden Sie, in welchem Umfang Sie Ihr Leasingfahrzeug versichern möchten.

Tipp: Als Leasingnehmer tragen Sie die Verantwortung für Pflege, Wartung und Reparatur des Leasingfahrzeugs.

Beim Versicherungsschutz sollten Sie dann darauf achten, einen Versicherungsvertrag ohne Werkstattbindung abzuschließen.

  • Bei einer vereinbarten Werkstattbindung entscheidet Ihr Versicherer, in welcher Werkstatt Sie das Fahrzeug nach einem versicherten Schaden reparieren lassen dürfen.
  • Die meisten Leasinggeber schreiben aber Inspektionen und Reparaturen in den jeweiligen Markenwerkstätten vor, sodass Sie im schlimmsten Fall mit einer reduzierten Versicherungsleistung rechnen müssen, wenn Sie Ihr Fahrzeug woanders reparieren lassen, weil der Leasingvertrag es vorsieht.
  • Vergleichen Sie also im ersten Schritt die Leasingangebote der Leasinggeber und prüfen Sie, ob Sie Ihr Fahrzeug nur in Markenwerkstätten warten und reparieren lassen dürfen.

Die meisten Kfz-Versicherer bieten Tarife mit und ohne Werkstattbindung an, sodass Sie auch von dort Vergleichsangebote erhalten können.

Weitere Infos finden Sie in unserem Ratgeber Vor- und Nachteile des Fahrzeugleasings.

Was ist eine GAP-Versicherung?

Die GAP-Deckung ist im Regelfall ein Leistungsbaustein in der Kaskoversicherung, die teilweise als Option zur Vollkaskoversicherung angeboten wird.

  • Sie ist auf Fahrzeuge zugeschnitten, die finanziert oder geleast sind – bei uns gilt sie nur für geleaste Fahrzeuge.
  • Die GAP-Deckung (englisch: gap = Lücke) erstattet dem Versicherungsnehmer bei einem Totalschaden die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und dem noch ausstehenden Leasing-Restbetrag.
  • Gerade bei hochwertigen und neuen Fahrzeugmodellen kann diese Lücke schnell mehrere Tausend Euro betragen. Achten Sie entsprechend darauf, dass die GAP-Deckung Teil Ihres Vollkaskoschutzes ist.

Wenn Sie bei uns für Ihren Leasing-Pkw eine Vollkaskoversicherung abschließen, erhöhen wir unsere Leistung auf den Ablösewert des Fahrzeugs – und das vollautomatisch und ohne Mehrkosten.

Die GAP-Versicherung endet mit dem Ablauf des Leasingvertrags, Sie müssen den Vertrag nicht extra kündigen.

Beispiel: Ihr 12 Monate altes Leasingfahrzeug wird gestohlen. Der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs beträgt laut Sachverständigengutachten 22.500 €. Laut Leasingvertrag hat Ihr Fahrzeug nach einem Jahr aber einen Leasing-Restwert von 27.800 €. Die Differenz in Höhe von 5.300 € übernimmt die GAP-Versicherung für Sie.

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Wer zahlt bei einem Unfall mit dem Leasingauto?

Bei einem Unfall mit einem Leasingfahrzeug gibt es 3 Parteien:

  • Sie als Nutzer des Fahrzeugs,
  • der Leasinggeber als Eigentümer des Pkws und
  • der Unfallgegner.

Im Fall der Fälle müssen Sie als Leasingnehmer also immer auch den Fahrzeugeigentümer informieren. Dieser gibt eventuelle Reparaturen, die am Leasingfahrzeug notwendig sind, frei.

Ein Totalschaden kann den Leasinggeber auch zu einer Auflösung des Vertrags berechtigen, wenn das Fahrzeug nicht mehr genutzt werden kann.

  • Die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Leasing-Restwert müssen Sie als Leasingnehmer tragen.
  • Mit einer GAP-Versicherung, die bei der HUK-COBURG ohne Mehrkosten in der Vollkaskoversicherung enthalten ist, schließen Sie diese Absicherungslücke.

Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt der Unfallgegner die Kosten für die Behebung des Schadens an Ihrem Fahrzeug.

Bei selbst verschuldeten Unfällen hingegen übernimmt Ihre Kfz-Haftpflicht den Schaden des Unfallgegners. Die Vollkaskoversicherung kommt für die Schäden am eigenen Fahrzeug auf.

Bei kleinen Bagatellschäden mit niedriger Schadensumme lohnt es sich manchmal, die Regulierung des Schadens selbst zu übernehmen, um die eigene Schadenfreiheitsklasse nicht zu verlieren.

Wie Sie sich bei Unfällen richtig verhalten lesen Sie in unserem Ratgeber zum Thema.

Wer leistet bei Diebstahl des Leasingfahrzeugs?

  • Wird das von Ihnen geleaste Auto gestohlen, melden Sie den Diebstahl unverzüglich der Polizei, Ihrem Versicherer und dem Leasinggeber.
  • Wenn Ihr Fahrzeug nicht wieder aufgefunden wird, erhalten Sie den Wiederbeschaffungswert von Ihrem Versicherer.
  • Die Finanzierungslücke, die gegebenenfalls durch einen höheren Leasing-Restwert entsteht, wird von der GAP-Versicherung aufgefangen.
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Noch Fragen?

Bei allen Fragen zur Kfz-Versicherung im Zusammenhang mit einem geleasten Wagen steht Ihnen Ihr persönlicher Berater vor Ort zur Verfügung.

Gerne wenden Sie sich diesbezüglich auch an unsere Servicehotline (09561 96 101). Zusammen finden wir die perfekte Absicherung für Sie und Ihr Leasingfahrzeug!

So erreichen Sie mich:

Kundendienstbüro

Andreas Wagner

Versicherungsfachmann

Hochwaldstr. 33
66663 Merzig

Tel. 06861 8295777
Fax 0800 2875322015

Beratung:

Montag 08:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr  
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr

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