Berater-Homepage von Andreas Schwarz

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-LLPA-R19A5-94 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-LLPA-R19A5-94

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-LLPA-R19A5-94


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-LLPA-R19A5-94 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-LLPA-R19A5-94

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Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
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Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Camper auf Campingplatz

Camping­versicherung

Camper auf Campingplatz

Camping­versicherung

Die richtige Versicherung fürs Camping

Beim Campingurlaub in der Natur möchte man in der Regel einfach mal abschalten und sich keine Sorgen machen.

Deshalb ist es ratsam, sich vor der Reise um eine geeignete Campingversicherung zu kümmern, die alle individuellen Ansprüche abdeckt.

Aber was sollte beim Camping eigentlich alles abgesichert sein? Was gilt für Dauercamping?

Wir geben Tipps, welche Versicherungen Ihnen das Camping erleichtern!

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Inhaltsverzeichnis

Was sollte eine Wohnwagen- bzw. Wohnmobil­versicherung beinhalten?

Das mobile Zuhause auf Rädern sollte genauso abgesichert sein, wie das eigene Haus oder die Wohnung. Denn Schäden am Wohnwagen oder Wohnmobil können schnell sehr teuer werden – und dem Urlaubstraum so ein jähes Ende bereiten.

Deshalb ist eine Wohnmobilversicherung bzw. Wohnwagenversicherung für entspanntes Reisen unverzichtbar.

Für mobile Campingfahrzeuge ist die Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtend, denn man benötigt sie bereits für die Kfz-Zulassung.

  • Die Kfz-Haftpflicht sichert Sie bei einem Unfall vor den finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen zufügen.
  • Der Versicherer zahlt dann z. B. für Unfallschäden am fremden Fahrzeug oder übernimmt die Behandlungskosten von verletzten Personen.
  • Zusätzlich ist eine Kaskoversicherung (für Schäden am eigenen Fahrzeug) für mobile Campingfahrzeuge empfehlenswert. Sie kommt im versicherten Schadensfall für Reparaturkosten am eigenen Fahrzeug oder Wiederbeschaffungskosten eines gleichwertigen gebrauchten Fahrzeugs auf.

Die Teilkaskoversicherung sichert z. B. Schäden durch Naturgewalten, Diebstahl, Wildunfälle, Glasbruch, sowie Kurzschluss, Brand und Explosion ab.

Die Vollkaskoversicherung sichert zusätzlich Schäden am Fahrzeug ab, die z. B. durch einen selbstverschuldeten Unfall oder durch einen geplatzten Reifen verursacht werden.

  • Darüber hinaus ist auch Vandalismus abgesichert.
  • Auch leisten wir im Rahmen der Vollkaskoversicherung, wenn Ihr Campingfahrzeug auf einer Fähre beschädigt wird.
  • Eine Vollkasko ist also insbesondere für neue und teure Campingfahrzeuge sinnvoll.
  • Auch fest ein- oder angebaute Fahrzeugbestandteile, wie z. B. Vorzelte, Markisen, Sattelitenschüsseln oder Photovoltaikanlagen sind bei der Teil- und Vollkasko mitversichert.
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Was gilt für Dauercamper?

Bei Dauercampern handelt es sich um nicht zugelassene und durch Um- oder Anbauten nicht mehr straßentaugliche Wohnwagenanhänger. Hierfür können Sie Versicherungsschutz nur über eine Dauercamping-Versicherung abschließen.

Sie besitzen einen abgemeldeten Wohnwagen, der auf einem festen und dauerhaften Stellplatz z. B. durch Feuer oder Diebstahl, Frosteinwirkungen, ein Unwetter oder Vandalismus beschädigt wurde?

Haben Sie eine Dauercamping-Versicherung abgeschlossen, sichert diese Sie gegen die finanziellen Folgen der Beschädigungen Ihres Wohnwagens ab.

Eine derartige Versicherung bieten wir bei der HUK-COBURG allerdings nicht an.

Wie sind Gespanne versichert?

Wenn Ihr Zugfahrzeug (meist Ihr Pkw oder Wohnmobil) bei uns vollkaskoversichert ist, sind gegenseitige Schäden zwischen dem ziehenden Fahrzeug und Ihrem gezogenen Anhänger ohne Einwirkung von außen mitversichert.

Dazu zählen z. B. Rangierschäden, Schäden beim An- oder Abhängen sowie Schlingerschäden.

Welche Zusatz­versicherungen für Fahrer & Fahrzeug gibt es?

Es gibt einige Versicherungen, die Fahrer und Fahrzeug auf Camping-Reisen zusätzlich absichern können:

Kfz-Schutzbrief
Bei einem Wohnmobil kann ein Kfz-Schutzbrief nicht nur bei weiten Campingreisen nützlich sein.

  • Bleibt das Fahrzeug liegen, dann werden die Kosten für die Pannenhilfe bzw. den Abschleppdienst übernommen, sofern Sie uns die Organisation überlassen und es sich um ein Fahrzeug mit einem Gewicht unter 7,5 Tonnen handelt.
  • Ist der Schaden größer, kommt der Versicherer auch für die Kosten für einen Fahrzeugtransport oder das Abstellen des Fahrzeugs auf.

Übrigens: Für einen Wohnwagen benötigen Sie keinen Schutzbrief. Denn haben Sie Ihr Zugfahrzeug bei uns schutzbriefversichert, ist Ihr mitgeführter Wohnwagen automatisch mit im Kfz-Schutzbrief versichert – selbstverständlich ohne Aufpreis.

Fahrerschutzversicherung
Anders als bei Mitfahrern sind Personenschäden des Fahrers eines Wohnmobils nicht über die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt.

  • Gibt es keinen Unfallgegner oder hat er selbst Schuld, geht der Fahrer leer aus.
  • Genau diese Lücke schließt der Fahrerschutz.
  • Er leistet immer dann, wenn kein anderer für die Ansprüche aufkommt.
  • Bis zu 15 Millionen Euro je Schadenfall, z. B. für Schmerzensgeld oder Verdienstausfall.

Was sollte ich beim Camping im Ausland beachten?

Je weiter Sie von zuhause weg sind und je unbekannter die Sprache ist, desto besser sollte die Absicherung im Urlaub sein.

Ausland-Schadenschutz-Versicherung für Wohnmobile
Sie planen im Ausland zu campen? Dann ist eine Ausland-Schadenschutz-Versicherung in jedem Fall empfehlenswert.

  • Sollten Sie unschuldig in einen Unfall im Ausland verwickelt werden, wenden Sie sich einfach an uns. So sparen Sie sich die Auseinandersetzung mit dem ausländischen Versicherer.
  • Wir regulieren dann den Schaden so, als hätte der Unfallgegner seine Kfz-Haftpflichtversicherung bei uns.
  • Wir ersetzen den Ihnen entstanden Schaden nach deutschem Schadenersatzrecht, z. B. Sachschäden an Ihrem Camper, Ihrer Kleidung oder Ihrem Gepäck.

Den Auslandsschadenschutz schließen Sie einfach als Baustein Ihrer Wohnmobilversicherung ab - das geht auch noch im Nachhinein per Telefon oder in Meine HUK.

Wichtig zu wissen: Dieser Versicherungsschutz gilt nicht in Deutschland.

Übrigens: Wohnwagen sind über den Ausland-Schadenschutz-versicherten Pkw mitversichert. Auch diesen können Sie als Baustein Ihrer Autoversicherung abschließen.

Auslandskrankenversicherung
Ob Sie allein oder mit der ganzen Familie ins Ausland reisen: Mit einer Auslandskrankenversicherung sind Sie weltweit vor den finanziellen Folgen bei Krankheit oder Unfall geschützt.

So übernimmt die Versicherung z. B. die Kosten für medizinische Behandlungen, einen Dolmetscher und den Krankenrücktransport.

Braucht man beim Camping eine Hausrat­versicherung?

Nicht nur das Fahrzeug, auch alle Gegenstände darin sollten bei einer Reise entsprechend abgesichert sein.

Dafür empfiehlt sich eine zusätzliche Erweiterung der Hausratversicherung – sowohl für zugelassene Reisefahrzeuge als auch abgemeldete Standfahrzeuge ohne Zulassung.

Wie ist Hausrat beim Dauercamping versichert?

Dauercamper verbringen oft längere Zeit im Jahr in einem Wohnmobil bzw. Wohnwagen auf dem Campingplatz.

Deshalb ist gerade bei längerer Standzeit eine Versicherung sinnvoll zur Absicherung des Hausrats, der dauerhaft im Wohnwagen oder Wohnmobil bleibt.

Außerdem sind durch die Versicherung auch Schäden am Hausrat durch einen Unfall, sowie Diebstahl von Hausrat bei Einbruch ins Fahrzeug abgesichert.

Sie schützen sich durch diese Versicherungserweiterung auch vor Diebstahl auf der Parzelle, z. B. wenn Gartenmöbel, Planschbecken oder Grills entwendet werden.

Besonders beim Wildcamping sollte das Fahrzeug (und sein Inhalt) gut abgesichert werden.

Jetzt Hausrat­versicherung berechnen

Ist fürs Camping eine Haft­pflicht­versicherung sinnvoll?

Wie beim Wandern, Radfahren oder Freizeitsport kann auch beim Camping mal etwas schiefgehen.

Gesetzlich ist man dazu verpflichtet für Schäden aufzukommen, die man einem Dritten zugefügt hat.

In solchen Fällen schützt Sie eine Private Haftpflichtversicherung vor den finanziellen Folgen. Denn haben Sie keinen Versicherungsschutz, haften Sie mit Ihrem eigenen Vermögen.

Planen Sie fürs Wintercamping, dann beachten Sie, dass Skifahrer in Italien und Südtirol seit 2022 eine Haftpflichtversicherung benötigen. Weitere Infos zu diesem Thema finden Sie in unserem Ratgeber Skifahren: Versicherung & Vorbereitung.

Campen Sie mit der Familie?

Dann ist eine Familienhaftpflichtversicherung sinnvoll, die auch die Missgeschicke der Kleinsten mitabsichert, z. B. wenn Kinder auf dem Campingplatz Fußball spielen und Schäden verursachen.

  • Haben Sie einen Vierbeiner, lohnt sich eine eigene Hundehaftpflicht:
  • Wird aus dem Herumtollen mit dem Hund vom Camper nebenan plötzlich Ernst und der Hund des Campingnachbarn verletzt sich?
  • Oder zerkratzt Ihr Hund die Tür des gemieteten Campers, während Sie morgens die Brötchen holen?
  • In solchen Fällen sind Sie und Ihr Tier abgesichert.
  • Beträchtliche finanzielle Schäden entstehen schneller als man denkt.

Die Hundehaftpflichtversicherung springt zuverlässig bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden ein.

Gut zu wissen: Abgesichert sind nur die Schäden Dritter. Verletzt sich der eigene Hund, kann der Versicherungsnehmer nicht mit einer Leistung aus seiner eigenen Tierhalterhaftpflicht rechnen.

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Brauche ich eine Reiserücktritts­versicherung beim Camping?

Der Traumurlaub ist geplant, der Campingplatz gebucht, der Wohnwagen gemietet – und dann wird der Fahrer plötzlich krank.

Das ist nicht nur ärgerlich, sondern kann auch teuer werden. Wohl dem, der in einem solchen Fall eine Reiserücktrittversicherung hat.

Diese übernimmt die Stornokosten, falls Sie die Reise aus einem versicherten Grund nicht antreten können.

Darüber hinaus hilft zusätzlich eine Reiseabbruchversicherung, wenn Sie die Reise zwar angetreten haben, aber vorzeitig beenden mussten. So bleibt die Reisekasse für den nächsten Urlaub gefüllt.

Fazit: Versicherung vor dem Campingurlaub abschließen

Wie bei jeder Reise gibt es auch vor einem Campingurlaub jede Menge zu planen. Das gilt insbesondere auch für die passenden Versicherungen zum perfekten finanziellen Schutz von Fahrer und Fahrzeug.

Haben Sie sich Ihr individuelles Versicherungspaket zusammengestellt, steht einem sorgenfreien Urlaub nichts mehr im Wege.

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Noch Fragen?

Kümmern Sie sich um die Reiseplanung, wir kümmern uns um Ihre Versicherungen.

Wir beraten Sie gern zu allen Fragen rund um den Versicherungsschutz, daheim und unterwegs mit Ihrem Zelt, Wohnwagen oder Wohnmobil.

Sie erreichen uns über unsere Servicehotline 09561 96 101 oder über Ihren persönlichen Ansprechpartner vor Ort.

So erreichen Sie mich:

Kundendienstbüro

Andreas Schwarz

Kaufmann für Vers. und Finanzen

Friedrich-Ebert-Str. 67
38440 Wolfsburg OT Innenstadt

Tel. 05361 24346
Fax 0800 2875324907

Beratung:

Montag 10:00 - 13:00 Uhr 15:00 - 18:00 Uhr
Dienstag 10:00 - 13:00 Uhr 15:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 10:00 - 13:00 Uhr 15:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr 15:00 - 18:00 Uhr
Freitag 10:00 - 13:00 Uhr  
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