Familie mit zwei Kindern sitzt auf dem Sofa und schaut auf ein Tablet.
Familie mit zwei Kindern sitzt auf dem Sofa und schaut auf ein Tablet.

HUK-COBURG Versicherungsgruppe

96448 Coburg
Telefon: 09561 96 101
Fax: 0800 2 153486 *

*Kostenlos aus deutschen Telefonnetzen

Kontaktformular

Verantwortung in guten Händen: Aufsichtsrat

Vorsitzender des Aufsichtsrats der HUK-COBURG, HUK-COBURG-Holding, HUK-COBURG-Allgemeine, HUK-COBURG-Lebensversicherung und HUK-COBURG-Krankenversicherung

Schradin
Prof. Dr. Heinrich R. Schradin

Geboren: 17. Januar 1962 in Heilbronn a. N.

Direktor des Instituts für Versicherungswissenschaft an der Universität zu Köln

Die Mitglieder unseres Aufsichtsrates

Prof. Dr. Heinrich R. Schradin Professor im Institut für Versicherungswissenschaft an der Universität zu Köln, Köln, Aufsichtsratsvorsitzender
Dr. Edmund Schwake Stv. Vorstandsvorsitzender der Wüstenrot & Württembergische AG i. R., Weissach,
stv. Aufsichtsratsvorsitzender
Thomas Bechtle Gesamtbetriebsratsvorsitzender der HUK-COBURG, Hannover, Arbeitnehmervertreter
Silvia Bernreuther Betriebsratsvorsitzende der HUK-COBURG, Coburg, Arbeitnehmervertreterin
Henrik Falk Vorstandsvorsitzender der Berliner Verkehrsbetriebe, Berlin
Barbara Saunier Geschäftsführerin Beiersdorf Shared Services GmbH i. R., Dahme
Prof. Dr. Meike Tilebein Universitätsprofessorin an der Universität Stuttgart, Leinfelden-Echterdingen
Prof. Dr. Michaele Völler Professorin an der TH Köln, Institut für Versicherungswesen, Köln
Adrian Zinke Stv. Betriebsratsvorsitzender der HUK-COBURG, Niederfüllbach, Arbeitnehmervertreter

Das oberste Organ des VVaG: Die Mitgliedervertretung

Die Oberste Vertretung der HUK-COBURG ist die Versammlung der Mitgliedervertreterinnen und Mitgliedervertreter, die aus bis zu 18 für sechs Jahre gewählten Mitgliedervertreterinnen und Mitgliedervertreter besteht. Die Satzung bestimmt sowohl die Anzahl als auch die Amtszeit der Mitgliedervertreterinnen und Mitgliedervertreter. Auch deren Wahl ist in der Satzung geregelt; sie findet nach dem Kooptationsprinzip statt.

Die Versammlung der Obersten Vertretung entspricht dem Gegenseitigkeitsprinzip und dem damit verbundenen Gedanken der demokratischen Selbstverwaltung. Die Oberste Vertretung im VVaG leitet sich aus dem Prinzip der Volksvertretung in der Politik ab. Satzungsgemäß erhalten die Mitgliedervertreterinnen und Mitgliedervertreter keine Vergütung, sondern nur den Ersatz ihrer Reisekosten.

Die Mitgliedervertreterinnen und Mitgliedervertreter der HUK-COBURG

Heinz-Werner Kramer Diplomtheologe, Freiburg, Sprecher
Dr. Bernd Halstenberg Diplom-Kaufmann, Berlin, stv. Sprecher
Norbert Bachmann Regierungsrat, Rheurdt
Elke Cäsar Dipl.-Finanzwirtin, Wachtberg
Prof. Dr. Anastasia Danilov Professorin an der Humboldt-Universität zu Berlin, Köln
Dr. Anne Debus Ministerialrätin, Erfurt
Dr. Ulf Garbotz Ministerialrat, Remagen
Christiane Gieß Leitende Regierungsdirektorin, Duisburg
Dr. Stefan Jordan Kriminaldirektor, Taunusstein
Prof. Dr. Dr. Peter Herbert Kann Universitätsprofessor der Philipps-Universität Marburg, Marburg
Michael Laub Hauptmann a. D.; Versicherungsfachmann, Ruschberg
Nico Lützel Dipl. oec., Controller am Universitätsklinikum Tübingen, Tübingen
Christiane Meißner Dipl.-Verwaltungswirtin (FH), Kriminaloberkommissarin a. D., Wildeck Richelsdorf
Dr. Jörg Oltrogge Geschäftsführer Landesbetrieb Verkehr i. R., Hamburg
Angelika Pendzich-von Winter Ministerialdirigentin, Kleinmachnow
Dr. Rupert Pritzl Regierungsdirektor, Eurasburg
Daniela Schuberth Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des MdL Holger Dremel, Scheßlitz
Klaus Wittmann Dipl.-Verwaltungswirt (FH), Schernfeld

Die Satzung der Muttergesellschaft HUK-COBURG a. G.

Die HUK-COBURG Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G. in Coburg ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Coburg. Als solcher besitzt die Muttergesellschaft der HUK-COBURG eine Satzung, in der die Voraussetzungen einer Mitgliedschaft sowie die Rechte und Pflichten der Mitglieder geregelt sind. Was ist die Mitgliedervertreterversammlung? Wie wird sie gewählt und wann beruft man sie ein? Auch diese Fragen beantwortet die Satzung. Dabei deckt sie auch die Bereiche Aufsichtsrat, Vorstand und Satzungsänderungen ab und klärt dahingehende Fragen. In Bezug auf die Vermögenslage, den Jahresabschluss, die Überschussverwendung oder eine Beitragsrückerstattung des Vereins lohnt sich ebenfalls der Blick in den Text. Die Satzung der Muttergesellschaft des Konzerns können Sie hier herunterladen:

  1. Über Uns
  2. Aufsichtsrat und Oberste Vertretung