Berater-Homepage von Andreas Köhn

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-2ZV1-KMOX3-72 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-2ZV1-KMOX3-72

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-2ZV1-KMOX3-72


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-2ZV1-KMOX3-72 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-2ZV1-KMOX3-72

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
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Registrierungsnummer: D-2ZV1-KMOX3-72


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Frau bringt Rauchmelder an

Rauchmelder

Wer ist zuständig & wo müssen sie hin?

Frau bringt Rauchmelder an

Rauchmelder

Wer ist zuständig & wo müssen sie hin?

Rauchmelder können Leben retten

Jährlich kommen in Deutschland zwischen 300 und 400 Menschen durch Feuer, Flammen und Rauch ums Leben. Mittlerweile gilt in allen Bundesländern eine Rauchmelderpflicht.

Die Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern gilt für Neu- und Umbauten, aber auch für Bestandsbauten. Die Details regeln die jeweiligen Landesbauordnungen.

Inhaltsverzeichnis

Wer übernimmt Installation und Wartung der Rauchmelder?

Bei Neu- und Umbauten ist der Eigentümer, bzw. Vermieter in der Pflicht, in bestimmten Räumen Rauchmelder einzubauen.

Doch mit dem Einbau allein ist es nicht getan: Die Rauchmelder müssen einmal im Jahr überprüft werden.

In den meisten Bundesländern ist der Mieter für die Wartung der Rauchmelder zuständig:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Bremen
  • Hessen
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Sachsen
  • Schleswig-Holstein

In den restlichen Ländern ist dies nicht eindeutig geregelt.

Die Vermieter müssen aber die Betriebsbereitschaft der Rauchmelder gewährleisten, auch wenn den Mietern die Wartung der Rauchwarnmelder übertragen wurde.

Zur fachgerechten Wartung (Wartungspflicht) gehört auch – falls notwendig – der Austausch der Batterien.

Wie kann ich Bränden vorbeugen?

Brände entstehen oft durch Nachlässigkeit.

Beispielsweise durch nicht ausgestellte Haushaltsgeräte wie die Kaffeemaschine oder den Elektroherd, den unachtsamen Umgang mit der Zigarette oder die noch glühende Grillkohle im Abfallbehälter.

Besonders häufig entwickeln sich Brände auch in der Advents- und Weihnachtszeit, durch den achtlosen Umgang mit Kerzen.

Mit ein wenig Vorbeugung und Umsicht lässt sich schon viel erreichen:

  • Wenn Sie Ihre Wohnung verlassen oder sich für längere Zeit nicht in dem Zimmer aufhalten, sollten Sie sich immer vergewissern, dass keine Kerze mehr brennt.
  • Stellen Sie sicher, dass – als erste Brandschutz-Maßnahme –, möglichst ein Feuerlöscher in erreichbarer Nähe steht.
  • Auch Überlastungen durch die üblichen Mehrfachsteckdosenverteiler sind immer wieder Ursache von Bränden.

Eher selten entstehen Feuer hingegen durch eine defekte elektrische Wohnungsverkabelung.

Ohne Rauchwarnmelder lauert nachts die Gefahr

Nachts sind Brände besonders gefährlich: Viele Opfer nehmen die gefährlichen Rauchgase nicht wahr und werden im Schlaf bewusstlos.

Daher sind in den meisten Bundesländern Rauchwarnmelder in Schlaf- und Kinderzimmern sowie Fluren, die zu den Aufenthaltsräumen führen oder als Fluchtwege dienen, vorgeschrieben.

Rauchmelder warnen frühzeitig

Ein zuverlässiges Frühwarnsystem bieten Rauchmelder. Entgegen der landläufigen Meinung „melden“ sie jedoch keine direkten Brände, sondern reagieren auf die Entwicklung von Rauch.

Giftiger Rauch bildet sich meist, lange bevor Flammen entstehen. Da im Schlaf der Geruchssinn des Menschen nicht funktioniert, ersticken rund 95% aller Brandopfer bevor das eigentliche Feuer wütet.

Ist ein Rauchmelder installiert, passiert dies nicht, denn das Gerät schlägt frühzeitig Alarm und weckt durch einen schrillen Ton die Bewohner.

Gibt es Alternativen zum klassischen Rauchwarnmelder?

Speziell für schwerhörige Menschen gibt es Rauchmelder mit Blitzlicht oder auch Vibrationsfunktion.

Das Vibrationsmodul kann nachts beispielsweise unter dem Kopfkissen platziert werden und warnt so rechtzeitig bei Rauchentwicklung.

Wo müssen Raumelder angebracht werden?

Wie viele Melder in einem Haus oder einer Wohnung installiert werden, ist in den meisten Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben:

In allen Schlaf- und Kinderzimmern und in Fluren, sofern es sich um einen Fluchtweg handelt, muss ein Rauchmelder angebracht werden.

Daraüber hinaus hängt es vom Sicherheitsbewusstsein des Mieters oder Eigentümers ab:

  • Es ist ratsam, in Räumen mit elektrischen Geräten, die Hitze entwickeln, einen Rauchmelder zu installieren.
  • Auch Aufenthaltsräume, in denen ein Ofen oder ein offener Kamin vorhanden ist, sollten unbedingt mit einem Rauchmelder versehen sein.

In Küchen werden spezielle Rauchmelder eingesetzt

Da sich im Küchenbereich häufig Dunst- und Kochschwaden entwickeln, empfehlen sich dort eher Flammen- oder Temperaturwarnmelder.

Es gibt jedoch im Handel auch spezielle Rauchmelder für den Einsatz in Küchen.

Wichtig ist, dass die Melder nicht im direkten Einwirkbereich des Herdes installiert sind.

Wie funktionieren Rauchmelder?

Rauchmelder werden meist unterhalb der Zimmerdecke angebracht.

Dabei kommen häufig optische Rauchmelder mit einer Magnetbefestigung zum Einsatz. Diese arbeiten in der Regel nach zwei Prinzipien.

Während das Durchlichtprinzip auf der Unterbrechung oder Trübung eines durchgehenden Lichtsignals beruht, arbeiten moderne optische Rauchmelder nach dem Streulichtprinzip genau entgegengesetzt.

  • Beim Streulichtprinzip befindet sich im Rauchmelder ebenfalls eine Lichtquelle.
  • Das ist meistens eine LED-Lampe, deren Lichtsignal allerdings nicht auf eine Empfangsoptik trifft, sondern auf eine neutrale Oberfläche, die nicht reflektierend ist.
  • Die ebenfalls im Rauchmelder befindliche Fotolinse, die einen solchen Lichtstrahl empfangen könnte, bleibt im gewöhnlichen Zustand unberührt.
  • Dies birgt den Vorteil, dass durch die Streuung des Lichts der Rauchmelder schon bei geringsten Rauchkonzentrationen reagiert.
  • Deshalb sind diese Foto-optische Rauchmelder auch die aktuell am weitesten verbreiteten Rauchmelder.


Reine Wärmemelder sind dagegen für den privaten Haushalt nicht geeignet da diese zu langsam auf einen sich entwickelnden Brand reagieren.


Allerdings gibt es noch die sogenannten Ionisationsrauchmelder:

  • Dort liegen im Inneren des Rauchmelders zwei elektrisch leitende Metallplatten, an denen eine schwache Gleichspannung anliegt.
  • Zwischen den Platten befindet sich ein radioaktives Präparat, dessen statischer Teilchen-Ausfluss die Luft in der Messkammer ionisiert.
  • Dadurch wird die Luft zwischen den Metallplatten elektrisch leitend – es fließt ein konstanter Ionen-Strom.
  • Da diese Rauchmelder aufgrund der verwendeten radioaktiven Materialien schwer zu entsorgen sind, werden sie nicht so häufig verbaut.

Was ist der Unterschied zwischen Brandmelder, Flammenmelder und Feuermelder?

Im Alltag werden diese Begriffe gerne synonym verwendet. Allerdings bestehen hier Unterschieden.

Der Begriff Brandmelder trifft allgemein auf alle technischen Geräte und Anlagen zu, welche im Falle eines Brandes einen Alarm auslösen.

Zu den Brandmeldern gehören neben den Rauchwarn- und Rauchmeldern auch

  • Wärmemelder,
  • Brandgasmelder und
  • Flammenmelder.

Ein Rauchmelder ist Teil einer Brandmeldeanlage, bei welchem der Alarm nicht im Gerät selbst integriert ist, sondern über die Anlage bzw. eine Zentrale ausgegeben wird.

Ein Rauchwarnmelder hingegen verfügt über einen eingebauten Lautsprecher, welcher bei Rauchdetektion ein Alarmgeräusch ausgibt. Dieses Alarmgeräusch wird im unmittelbaren Umfeld des Rauchwarnmelders wahrgenommen.

Rauchwarnmelder nach DIN

Die meisten der in Deutschland verkauften Rauchwarnmelder entsprechen der DIN EN 14604:2005.

Gute Melder verfügen weiterhin über Ausstattungsmerkmale wie einen „echten Rauchmeldertest“, ein Stahlgitter und einen Ausschaltknopf.

Sie werden mit langlebigen Lithiumbatterien betrieben und lassen sich mit anderen Warngeräten im Haus vernetzen.

Woran erkennt man einen guten Rauchmelder?

Bei der Wahl des Rauchmelders sollte man auf Qualität achten. Das Siegel „Q“ steht für geprüfte Qualität.

Rauchmelder mit diesem Zeichen haben eine fest verbaute Batterie, die mindestens 10 Jahre hält. Hier finden Sie eine Liste mit Q-zertifizierten Rauchmeldern.

Wer haftet, wenn mein Rauchmelder einen Fehlalarm auslöst?

Löst Ihr Gas- oder Rauchmelder einen Fehlalarm aus, kann es passieren, dass die Feuerwehr anrückt. Befindet sich niemand vor Ort, der den Rettungskräften die Tür öffnen kann, wird sich der Zutritt gewaltsam verschafft.

Die Überraschung ist groß, wenn nur ein lärmender Feuermelder zu finden ist. Zurück bleiben Schäden, die durch das Öffnen der Wohnung verursacht wurden. Doch wer kommt für den Schaden auf?

Schutz dafür besteht sowohl in Ihrem Eigenheim als auch in Ihrer Mietwohnung über die Wohngebäudeversicherung PLUS und die Hausratversicherung PLUS.

  • In der Wohngebäudeversicherung PLUS können Sie ausschließlich Schäden versichern, die entstehen, wenn Ihr Wohngebäude beschädigt wurde. Wir übernehmen zum Beispiel Schäden an Türen, die durch den Fehlalarm aufgebrochen wurden.
  • In der Hausratversicherung PLUS wird auch die Beschädigung von zerstörten Möbeln und der Schaden am Wohngebäude übernommen, wenn der Rauchmelder einen Fehlalarm auslöst.

Fazit: Rauchmelder sind Pflicht!

Rauchmelder können Leben retten. Daher sollte jeder die entsprechende Vorsorge treffen.

Falls es zum Brand kommt, können Rauchmelder helfen, Schlimmeres zu verhindern.

Vor den finanziellen Folgen durch Brandschäden schützen Ihre Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung.

Noch Fragen?

Wir beraten Sie gerne zu allen Fragen rund um das Feuerrisiko und den notwendigen Schutz. Sie erreichen uns über unsere Servicehotline 09561 96 101 oder über Ihren Ansprechpartner vor Ort.

So erreichen Sie mich:

Kundendienstbüro

Andreas Köhn

Versicherungsfachmann

Obergerichtsstr. 4
49716 Meppen

Tel. 05931 8480180
Fax 0800 2875323400

Beratung:

Montag 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr  
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr  
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