Berater-Homepage von Andre Seidel

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Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-EJTB-FL2WM-52 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-EJTB-FL2WM-52

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-EJTB-FL2WM-52


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Mann telefoniert beim Autofahren

Bußgeld & Punkte in Flensburg

Das ändert sich jetzt!

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Bußgeld & Punkte in Flensburg

Das ändert sich jetzt!

Zu schnell unterwegs gewesen und sind geblitzt worden? So teuer wird es 2023

Die Überschreitung des geltenden Tempolimits ist der häufigste Verkehrsverstoß auf deutschen Straßen, weit vor allen anderen Vergehen.

Die genauen Gründe dafür liegen im Dunkeln, jedoch sind die Strafen für zu schnelles Fahren im europaweiten Vergleich in Deutschland relativ niedrig und noch immer gibt es Autobahnabschnitte, auf denen überhaupt keine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt.

Daneben gibt es aber auch noch andere Vergehen, die ein Bußgeld auslösen. Dazu gehören z. B.:

  • Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten.
  • Rote Ampel überfahren.
  • Handynutzung am Steuer.

Neben einem Bußgeld drohen je nach Vergehen auch Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot.

Wir zeigen Ihnen, welche Änderungen im November 2021 am Bußgeldkatalog in Kraft getreten sind, wie das Punktesystem in Flensburg funktioniert und wie Sie Punkte in der Verkehrssünderkartei reduzieren können, damit Sie Ihren Führerschein behalten dürfen.

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Inhaltsverzeichnis

Neuer Bußgeldkatalog – was ändert sich ab November 2021?

Wer zu schnell fährt, falsch parkt oder sich durch die Rettungsgasse drängelt, muss bald tiefer in die Tasche greifen.

Der neue Bußgeldkatalog wurde am 8. Oktober vom Bundesrat verabschiedet und ist seit November 2021 in Kraft getreten.

Bereits Anfang des Jahres 2021 war der Bußgeldkatalog verschärft worden. Nach langen Verhandlungen wurden diese Änderungen allerdings wieder verworfen.

Der Bußgeldkatalog regelt Verwarnungen, Bußgelder und Fahrverbote bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr.

Zuvor hatten das von Andreas Scheuer (CSU) geführte Bundesverkehrsministerium und die Bundesländer um eine Lösung gerungen. Scheuer selbst spricht von einem „fairen Kompromiss”, der die Verkehrssicherheit stärke. Auf was sich Autofahrer jetzt einstellen müssen, lesen Sie hier.

1. Was ändert sich für Temposünder?

Wer zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt mehr. So kostet eine Überschreitung von 10 km/h innerorts künftig nicht mehr 15 €, sondern 30 €. Wer in der Ortschaft 21 bis 25 km/h zu schnell unterwegs ist, muss 115 € (bisher 80) bezahlen. Alle Änderungen im Überblick:

Bußgeld

Innerhalb geschlossener Ortschaften

Überschreitung in km/h Bußgeld alt Bußgeld neu
Bis 10 15 € 30 €
11-15 25 € 50 €
16-20 35 € 70 €
21-25 80 € 115 €
26-30 100 € 180 €
31-40 160 € 260 €
41-50 200 € 400 €
51-60 280 € 560 €
61-70 480 € 700 €
Über 70 680 € 800 €

Außerhalb geschlossener Ortschaften

Überschreitung in km/h Bußgeld alt Bußgeld neu
Bis 10 10 € 20 €
11-15 20 € 40 €
16-20 30 € 60 €
21-25 70 € 100 €
26-30 80 € 150 €
31-40 120 € 200 €
41-50 160 € 320 €
51-60 240 € 480 €
61-70 440 € 600 €
Über 70 600 € 700 €
Punkte und Fahrverbot

Innerhalb geschlossener Ortschaften

Überschreitung in km/h Punkte Fahrverbot
Bis 10 - -
11-15 - -
16-20 - -
21-25 1 -
26-30 1 1 Monat *
31-40 2 1 Monat
41-50 2 1 Monat
51-60 2 2 Monate
61-70 2 3 Monate
Über 70 2 3 Monate

Außerhalb geschlossener Ortschaften

Überschreitung in km/h Punkte Fahrverbot
Bis 10 - -
11-15 - -
16-20 - -
21-25 1 -
26-30 1 1 Monat *
31-40 1 1 Monat *
41-50 2 1 Monat
51-60 2 1 Monat
61-70 2 2 Monate
Über 70 2 3 Monate

* Ein Fahr­verbot droht in der Regel nur, wenn Sie in­ner­halb von 12 Mo­na­ten zwei­mal 26 km/h oder mehr zu schnell ge­fah­ren sind.

Punkte und Fahrverbot

Innerhalb geschlossener Ortschaften

Überschreitung in km/h Punkte Fahrverbot
Bis 10 - -
11-15 - -
16-20 - -
21-25 1 -
26-30 1 1 Monat *
31-40 2 1 Monat
41-50 2 1 Monat
51-60 2 2 Monate
61-70 2 3 Monate
Über 70 2 3 Monate

Außerhalb geschlossener Ortschaften

Überschreitung in km/h Punkte Fahrverbot
Bis 10 - -
11-15 - -
16-20 - -
21-25 1 -
26-30 1 1 Monat *
31-40 1 1 Monat *
41-50 2 1 Monat
51-60 2 1 Monat
61-70 2 2 Monate
Über 70 2 3 Monate

* Ein Fahr­verbot droht in der Regel nur, wenn Sie in­ner­halb von 12 Mo­na­ten zwei­mal 26 km/h oder mehr zu schnell ge­fah­ren sind.

Hinweis: Die Änderungen betreffen lediglich die Bußgelder. Punkteregelungen sowie Fahrverbotsregeln bleiben unverändert.

2. Was ändert sich für Falschparker?

Auch beim regelwidrigen Parken wird es teurer. Die Sanktion für verbotswidriges Parken auf Geh- und Radwegen sowie das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe wird auf bis zu 110 € angehoben.

Geldbußen bei Halt- oder Parkverstößen auf Bus-Sonderstreifen und im Haltestellenbereich werden von bis zu 35 € auf bis zu 100 € erhöht.

Widerrechtliches Stehen auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz kostet dann 55 € (bisher 35 €), ebenso wie das Parken an unübersichtlichen Straßenstellen und in scharfen Kurven.

Auch wird ein komplett neuer Tatbestand eingeführt: Wer unberechtigt auf einem Parkplatz für E-Autos steht, muss ein Verwarnungsgeld von 55 € zahlen.

3. Behinderung von Rettungskräften

Wer keine Rettungsgasse bildet oder diese unerlaubt hindurchfährt, wird mit einem Bußgeld von 200 bis 320 € geahndet. Zudem gibt es einen Monat Fahrverbot.

Behindert ein Fahrer mit seinem geparkten Auto Rettungsfahrzeuge oder hält in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten, wird ein Bußgeld von bis zu 100 € fällig.

4. Was ändert sich sonst noch?

Das vorschriftswidrige Nutzen von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen kann bis zu 100 € kosten (bisher bis zu 25 €).

Verstoßen Lkw-Fahrer gegen die neu eingeführte Pflicht, beim Rechtsabbiegen im Ort Schrittgeschwindigkeit zu fahren, müssen sie ein Bußgeld von 70 € zahlen.

Auch das sogenannte „Auto-Posing” wird teurer: Unnötiger Lärm, vermeidbare Abgasbelästigung sowie das „belästigend, unnütze Hin- und Herfahren” kann statt bis zu 20 € Bußgeld dann bis zu 100 € kosten.

Bußgeldkatalog: „Maßstab sollte sein, niemanden zu gefährden“

Fünf Fragen an: Siegfried Brockmann, Leiter Unfallforschung der Versicherer

Foto: Siegfried Brockmann

„Rasen wird teurer” – zu Recht? Welchen Anteil haben überhöhte Geschwindigkeiten am Unfallaufkommen?

Das können wir leider in der Statistik nicht sehen. Da ist es in den meisten Fällen die „nicht angepasste Geschwindigkeit“. Die heißt ja nicht, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wurde. Gleichwohl hat man sich ja bei den entsprechenden Geschwindigkeitsbeschränkungen analog zur Gefahrenlage etwas gedacht. Und je höher die Geschwindigkeit, umso länger der Anhalteweg, umso größer die Energie bei einer Kollision. Es ist also wichtig, dass wir die Straßenverkehrsordnung auch durchsetzen.

Was heißt das für die Versicherten?

Als Unfallforscher ist es mir vor allem wichtig, Unfälle, vor allem mit Verletzten und Getöteten, zu vermeiden. Das sollte auch das Interesse aller Versicherten sein. Neben der zivilrechtlichen Regulierung des Schadens gibt es ja auch noch eine strafrechtliche Verantwortung.

Und für die Versicherungen?

Es geht ja auch darum, ein Prämienniveau zu erhalten, dass niemanden von der Mobilität ausschließt. Insofern profitieren alle davon, die Gemeinschaft der Versicherten, die sich die Prämien leisten kann und der Versicherer, der hoffentlich auskömmliche Prämien anbieten kann. Eine Win-Win-Situation für alle.

Reichen die Anhebungen der Bußgelder aus?

Entscheidend ist das Verhältnis zwischen Bußgeldhöhe und Entdeckungswahrscheinlichkeit. Bei den Geschwindigkeiten wird man häufiger erwischt, da wirkt ein höheres Bußgeld sofort. Beim Thema Parken auf Geh- und Radwegen, besonders wenn es nicht lange dauert, ist es eher unwahrscheinlich, dass man erwischt wird. Da wirkt dann auch ein höheres Bußgeld kaum.

Stichwort Unfallvermeidung: Was sollten Autofahrer am meisten beherzigen?

Vor allem nicht zum Verhaltensmaßstab machen, was kostet es oder werde ich erwischt. Maßstab sollte sein, niemanden zu gefährden. So steht es schon im Paragraphen 1 der Straßenverkehrsordnung. Aber das beherzigen viele leider nicht.

Bußgeldkatalog

Was ist der Bußgeldkatalog?

Der Bußgeldkatalog (BKat) ist die gesetzliche Grundlage für die Bestrafung von verkehrswidrigen Verhalten.

Diese bundesweite Verordnung gilt seit 2002 und ersetzte damals die bisher bestehenden Landesverordnungen. Verkehrsverstöße werden mit einer Verwarnung, Geldbußen, Punkten und Fahrverboten bestraft.

Grundlage für die Bestrafung ist die Straßenverkehrsordnung, die die Verkehrsregeln festlegt.

Daneben gelten noch weitere gesetzliche Grundlagen:

  • Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO)
  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
  • Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
  • Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
  • Bußgeldkatalogverordnung (BKatV)

Welche Verkehrswidrigkeiten deckt der Bußgeldkatalog ab?

Der Bußgeldkatalog deckt eine Vielzahl von möglichen Verstößen ab. Dazu gehören:

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • Rotlichtverstöße
  • Halten im Halteverbot
  • Nichtdurchführen von Hauptuntersuchungen
  • Verkehrswidriges Parken
  • Abstandsregelungen nicht eingehalten
  • Alkohol, Drogen oder Handys am Steuer
  • Unfälle, die auf einem Verschulden beruhen
  • Fehlerhafte oder fehlende Ladungssicherung, Überladung von Fahrzeugen
  • Vorfahrtsmissachtungen
  • Beleidigungen anderer Verkehrsteilnehmer
  • Verstöße gegen die Warnwestenpflicht
  • Tuningverstöße

Wie funktioniert das Punktesystem?

Abhängig von der Schwere des Verstoßes erhält der Fahrer des Fahrzeugs Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei.

Verstöße außerorts werden insbesondere bei Geschwindigkeitsüberschreitungen anders behandelt als Verstöße innerorts.

Auch innerhalb der Probezeit gibt es für Führerscheinneulinge teilweise andere Grenzen oder schärfere Regeln.

Person mit Handy am Steuer

Bußgeldkatalog Handy

Zu viele Autofahrer nutzen ihr Smartphone am Steuer zum Telefonieren, Nachrichten Schreiben oder aus anderen Gründen. Doch bereits seit 2001 ist das Telefonieren im Auto ohne Freisprecheinrichtung in Deutschland verboten und das hat seine Gründe – Experten schätzen, dass das Handy am Steuer mittlerweile indirekt Unfallursache Nummer 1 ist.

War man als Fahrer leichtsinnig, muss man mit den folgenden rechtlichen Strafen rechnen:

Bußgeld Punkte Fahrverbot
Handy am Steuer benutzt 100 € 1 -
Handy am Steuer benutzt und andere dadurch gefährdet 150 € 2 1 Monat
Handy am Steuer benutzt und dadurch einen Unfall verursacht 200 € 2 1 Monat

Welche Verstöße sind am schwerwiegendsten und welche Folgen haben diese?

Alkohol und Drogen am Steuer sind besonders schwerwiegend. Ab einem Wert von 1,1 Promille gelten Fahrten unter Alkoholeinfluss als Straftat und führen zu einem sofortigen Fahrverbot und der Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU).

Auch deutliche Geschwindigkeitsüberschreitungen und das Überfahren von roten Ampeln (Rotlichtverstöße) gehören zu den schwerwiegenden Verstößen.

Welche Verkehrsteilnehmer können Punkte erhalten?

Alle Verkehrsteilnehmer können Punkte erhalten. Auch wer als Fußgänger einen schwerwiegenden Verstoß begeht, kann mit einem Punkt im Fahreignungsregister bestraft werden. Dasselbe gilt für Radfahrer und alle Fahrer von Kraftfahrzeugen.

Fahrverbot

Bei welchen Verkehrsverstößen wird ein Fahrverbot verhängt?

Fahrverbote gibt es z. B. für Geschwindigkeitsüber­schreitungen ab bestimmten Grenzen, Abstands­unterschreitungen und das Überholen auf der rechten Spur.

Können Verkehrssünder sich den Monat des Fahrverbots aussuchen?

Ein Fahrverbot soll den Verkehrssünder treffen und möglichst unangenehm sein. Bei einem Ersttäter muss das Fahrverbot innerhalb der ersten 4 Monate nach Rechtskraft der Strafe angetreten werden, es gibt also schon einen gewissen Spielraum.

Welche Möglichkeiten gibt es, wenn ein Fahrverbot verhängt wurde? Kann ich ein Fahrverbot umgehen?

Ein Einspruch gegen ein Fahrverbot ist mit einer Frist von 2 Wochen schriftlich oder mündlich möglich.

Eine anwaltliche Beratung ist dafür nicht erforderlich, aber absolut empfehlenswert. Das Fahrverbot lässt sich in eine Geldstrafe umwandeln, wenn Fehler im Bußgeldbescheid vorhanden sind, besondere Härten vorliegen oder keine anderen Rechtsgüter gefährdet wurden.

Besondere Härten liegen z. B. vor, wenn ohne Führerschein der Jobverlust droht.

Führerscheinentzug

Ab wie vielen Punkten wird der Führerschein entzogen?

Wenn Sie 8 Punkte im Fahreignungsregister erreichen, wird Ihnen automatisch der Führerschein entzogen.

Je nach vorherigen Vergehen kann der Entzug auch schon eher erfolgen.

Welche Konsequenzen hat ein Führerscheinentzug?

Mit dem Führerscheinentzug ist ein mindestens sechsmonatiges Fahrverbot verbunden, zudem müssen Sie eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) machen lassen.

Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)

Was ist eine MPU?

Die medizinisch-psychologische Untersuchung, kurz MPU, soll Ihre Fahreignung nach einem Führerscheinentzug oder einem Verkehrsverstoß bewerten. Sie bewertet, ob von dem Fahrer eine generelle Gefahr für die Sicherheit im Straßenverkehr ausgeht.

Wer muss zur MPU?

Verkehrsteilnehmer müssen in jedem Fall zur MPU, wenn Sie unter Alkoholeinfluss Auto fahren und mehr als 1,6 Promille Blutalkohol haben. In einigen Bundesländern wird die MPU allerdings auch bereits bei geringerem Blutalkohol angeordnet.

Wird ein Drogenmissbrauch festgestellt, müssen Fahrer zur MPU, wenn es Hinweise auf die Einnahme harter Drogen oder den regelmäßigen Konsum von Cannabis gibt oder die Verkehrsteilnehmer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stehen.

Die MPU dient in diesem Fall dazu, dem Gesetzgeber nachzuweisen, dass zukünftig keine Fahrten unter Drogen- und Alkoholeinfluss mehr stattfinden werden.

Ebenfalls zur MPU müssen Fahrer, die mehr als 7 Punkte im Fahreignungsregister gesammelt haben. Unabhängig von Verkehrsverstößen müssen Fahrer mit Krankheiten oder körperlichen Beeinträchtigungen unter bestimmten Umständen zur MPU.

Dies gilt insbesondere bei Krankheiten wie Diabetes, Epilepsie oder Querschnittslähmungen.

Wie läuft das Verfahren ab?

Zunächst erhalten Sie die Anordnung zur MPU per Post von der Führerscheinstelle.

Danach können Sie einen Antrag auf Prüfung der Fahreignung bei einer beliebigen Begutachtungsstelle für Fahreignung stellen.

Dann kommt es zunächst zu einer schriftlichen Befragung.

Danach folgen ein Leistungstest und eine medizinische Untersuchung, die am selben Tag stattfinden.

Zum Schluss erfolgt eine psychologische Untersuchung.

Welche Kosten können Ihnen durch die Untersuchung entstehen?

Die Kosten für eine medizinisch-psychologische Untersuchung können von den Begutachtungsstellen frei festgelegt werden.

Zudem kommt es auf die Art des Verstoßes an. Eine Trunkenheitsfahrt ohne Fremdschäden verursacht Kosten ab circa 630 €, kommen Punkte dazu, zahlen Verkehrssünder bereits über 1.000 €. Bis zu 1.350 € können Drogenvergehen kosten.

Was passiert, wenn ich durchfalle?

Bei einem negativen Ergebnis muss die MPU wiederholt werden. Das negative Gutachten sollte nicht an die Führerscheinstelle übermittelt werden, da es dort sonst für 10 Jahre gespeichert wird.

Sie ziehen in so einem Fall einfach Ihren Antrag auf Führerscheinwiedererlangung ohne Angabe von Gründen zurück und stellen ihn erst neu, wenn das MPU-Gutachten positiv ausfällt.

Wenn das Gutachten weder positiv noch negativ ausfällt, wird eine Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Nachschulung empfohlen.

Wie kann ich eine Fahrerlaubnis erhalten, ohne eine MPU erfolgreich abzuschließen?

Die Aufforderung zum Ablegen einer MPU verjährt erst nach 15 Jahren. Sind diese abgelaufen, dürfen Sie einen neuen Führerschein beantragen. 

Welche Veränderungen gab es am Bußgeldkatalog mit der Punktereform 2014?

Das damalige Verkehrszentralregister wurde in Fahreignungsregister umbenannt. Zu Punkten führen seitdem Verstöße, die die Verkehrssicherheit gefährden.

Die Bußgelder für Verstöße, die die Verkehrssicherheit nicht gefährden, wurden erhöht, wenn es bisher Punkte dafür gab.

Das Punktesystem wurde vereinfacht, es gibt seitdem nur noch ein, zwei oder drei Punkte, je nach Schwere des Vergehens. Die Punkte verjähren getrennt voneinander. Wenn ein Verkehrsteilnehmer 8 Punkte erreicht, wird ihm der Führerschein sofort entzogen.

Wie erfahre ich meine Punkte in Flensburg?

Die Abfrage des Punktestands beim Kraftfahrtbundesamt ist kostenlos auf drei Arten möglich:

  • Per Post.
  • Als Onlineauskunft, wenn ein Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion vorhanden ist.
  • Auskunft vor Ort in den Kraftfahrtbundesämtern in Flensburg oder Dresden.

Abbau, Verjährung und Widerspruch der Punkte in Flensburg

Wie kann ich Punkte in Flensburg abbauen?

Bei einem Punktestand zwischen einem und 5 Punkten dürfen Sie durch die Teilnahme an einem freiwilligen Fahreignungstest einen Punkt abbauen. Dieser Abbau ist alle 5 Jahre einmal möglich.

Ab wann verjähren Punkte in Flensburg?

Die Punkte verjähren abhängig vom entsprechenden Verstoß unabhängig voneinander.

Ordnungswidrigkeiten, die einen Punkt nach sich ziehen, verjähren nach 2,5 Jahren, Verstöße, die 2 Punkte nach sich ziehen, bleiben 5 Jahre bestehen und Straftaten ohne Entzug der Fahrerlaubnis, die 3 Punkte nach sich ziehen, sind für 10 Jahre im Zentralregister gespeichert.

Wie verläuft ein Widerspruch gegen Punkte in Flensburg?

Prüfen Sie zunächst, ob ein Widerspruch überhaupt sinnvoll ist. Mögliche Gründe für einen Einspruch sind:

  • Das Foto des Fahrers auf dem Bußgeldbescheid ist nicht erkennbar oder der Fahrer ist nicht einwandfrei identifizierbar.
  • Die eingesetzten Messgeräte waren fehlerhaft oder falsch geeicht – das Messergebnis stimmt nicht.
  • Der Bußgeldbescheid ist zu spät eingegangen – Behörden haben maximal 3 Monate Zeit.

Wenn Sie Einspruch einlegen wollen, müssen Sie das innerhalb von 2 Wochen nach Zugang des Schreibens machen.

Der Einspruch muss schriftlich erfolgen und kann per Post oder Fax zugestellt werden. Er gilt in jedem Fall als zugestellt, wenn er als Einschreiben verschickt wurde oder die Behörde eine Empfangsbestätigung auf das Fax übermittelt.

Wenn Sie nicht selbst gefahren sind, erhalten Sie keinen Bußgeldbescheid, sondern nur einen Zeugenfragebogen, wenn offensichtlich ist, dass Sie nicht der Fahrer gewesen sein können.

Schicken Sie diesen Fragebogen nicht zurück, versuchen die Behörden, den Fahrer zu ermitteln, und werden mit weiteren Befragungen des Halters beginnen.

Sollte ihnen der Fahrer bekannt sein, weisen Sie ihn einfach darauf hin und bitten ihn, das Bußgeld zu bezahlen. Wenn Ihnen der Fahrer nicht bekannt ist, versucht die Polizei, den eigentlichen Täter zu ermitteln. Diese Fälle sind aber selten.

Grundsätzlich tritt nach 3 Monaten die sogenannte Verfolgungsverjährung ein. Überschreitet die Behörde diesen Zeitraum, darf sie keinen Bußgeldbescheid mehr ausstellen.

Die Dreimonatsfrist beginnt aber mit Zustellung eines Bußgeldbescheids oder eines Anhörungsbogens von vorn.

Bei Erhalt eines Zeugenfragebogens wird die Frist nicht unterbrochen. Für Verhandlungen vor Gerichten gilt zusätzlich eine absolute Verjährungsfrist von 2 Jahren.

Löschen der Punkte in Flensburg

Wann werden die Punkte in Flensburg gelöscht?

Punkte in Flensburg werden nicht automatisch bei Erreichen der Verjährungsfrist gelöscht.

Nach Ablauf des Zeitraums werden sie für weitere 12 Monate in der sogenannten Überliegefrist gespeichert, bevor sie endgültig aus dem Fahreignungsregister gestrichen werden.

Welchen Zweck hat die Überliegefrist?

Die Überliegefrist soll sicherstellen, dass Vergehen mit Punktefolge auch dann noch zur Ermittlung des Punktestands herangezogen werden können, wenn diese praktisch schon verjährt sind. So will die Behörde Missbrauch verhindern.

Der Punktestand erhöht sich dadurch trotzdem nicht zwingend. Unter bestimmten Voraussetzungen können Punkte aus der Überliegefrist reaktiviert werden.

Was passiert bei einem Bußgeldbescheid aus dem Ausland?

Für Verkehrsverstöße im Ausland gibt es in Deutschland keine Punkte. Sie erhalten aber unter Umständen Punkte im jeweiligen Land, wenn es dort ein Punktesystem gibt.

Auch gegen Bußgelder aus dem Ausland können Sie Einspruch einlegen. Der Bescheid kann bereits als ungültig gelten, wenn er nicht in deutscher Sprache verfasst ist und Sie nicht über die möglichen Rechtsmittel belehrt.

Der Einspruch muss allerdings ebenfalls in der Sprache des jeweiligen Landes verfasst werden. Das Hinzuziehen eines Rechtsanwalts ist bei ausländischen Bußgeldbescheiden immer sinnvoll.

Gut zu wissen – Rote Ampeln

Rote Ampel

Man hat sich bei der Gelbphase verschätzt und schon ist es passiert: Man ist bei Rot über die Ampel gefahren! Und das ist nicht nur gefährlich, sondern kann auch Konsequenzen haben. Zu erwartende Strafen sind Bußgelder, Punkte in Flensburg oder auch ein Fahrverbot. Doch muss man sofort mit hohen Strafen rechnen?

Zuerst muss man zwischen einem Rotlichtverstoß und einem Haltelinienverstoß unterscheiden:

  • Um einen Rotlichtverstoß handelt es sich, wenn man in den Kreuzungsbereich einfährt.
  • Ein Haltelinienverstoß liegt vor, wenn man nach der Haltelinie, aber vor dem Kreuzungsbereich zum Stehen kommt.

Das Bußgeld für einen Haltelinienverstoß fällt in der Regel etwas günstiger aus, als beim Rotlichtverstoß, da man hier nicht bis zur Kreuzungsmitte kommt. Hält man nach der Haltelinie, kostet dies 10 €. Wurden dabei jedoch Mitmenschen gefährdet, erhöht sich die Strafe auf 70 € und 1 Punkt in Flensburg. Gab es sogar einen Unfall, erhöht sich das Bußgeld auf 85 €.

Ob es sich beim Rotlichtverstoß um einen einfachen oder qualifizierten Verstoß handelt, ist abhängig davon, wie lange die Ampel bereits auf Rot steht.

  • Stand die Ampel maximal 1 Sekunde auf Rot, spricht man von einem einfachen Rotlichtverstoß. Hier muss man mit einer Strafe von 90 € und 1 Punkt in Flensburg rechnen. Kommt eine Gefährdung von Mitmenschen dazu, erhöht sich die Strafe auf 200 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Wurde dadurch ein Unfall verursacht, erhöht sich das Bußgeld auf 240 €.
  • Beim qualifizierten Rotlichtverstoß stand die Ampel länger als 1 Sekunde auf Rot. Hier liegt die Strafe bei 200 €, 2 Punkten und 1 Monat Fahrverbot. Bei einer Gefährdung erhöht sich die Strafe auf 320 €. Wurde ein Unfall verursacht, erhöht sich das Bußgeld auf 360 €. In allen 3 Fällen ist aber sogar eine Freiheitsstrafe bis 5 Jahre möglich.

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