Berater-Homepage von Alfred Willems

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-35KI-17JZ8-29 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-35KI-17JZ8-29

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-35KI-17JZ8-29


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-35KI-17JZ8-29 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-35KI-17JZ8-29

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Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Auto fährt im Nebel

Fahren bei Regen & Nebel

Angemessen Fahren im Herbst und Winter

Auto fährt im Nebel

Fahren bei Regen & Nebel

Angemessen Fahren im Herbst und Winter

Sicher fahren bei schlechtem Wetter

Wenn die Tage kürzer werden und die dunkle Jahreszeit beginnt, müssen sich Autofahrer wieder auf unangenehme Fahrbedingungen einstellen. Doch die trübe Witterung muss nicht zwangsläufig zu erhöhtem Unfallrisiko führen.

Um im Auto sicher durch Regen, Nebel, Schnee und Eis zu gelangen, sind einige wichtige Punkte zu beachten. Am besten ist es, so zu fahren, dass man brenzlige Situationen möglichst gar nicht erst entstehen lässt.

Wer langsam und mit ausreichend Abstand fährt und die folgenden Tipps beachtet, kommt sicher ans Ziel.

Inhaltsverzeichnis

Alles im Blick – Freie Scheiben und richtige Beleuchtung

Vor Fahrtbeginn: Schnee und Eis entfernen

Vor dem Start sollte man genügend zeitlichen Spielraum einplanen, damit man sein Fahrzeug richtig auf die anstehende Fahrt vorbereiten kann.

Dazu gehört, das gesamte Auto im Winter von Schnee und Eis zu befreien – nicht nur die Scheiben. Schließlich kann aufgewirbelter Schnee die eigene Sicht und die anderer beeinträchtigen.

Auch reicht es nicht, kleine Gucklöcher in vereiste Scheiben zu kratzen. Vielmehr müssen die Autoscheiben so frei sein, dass eine uneingeschränkte Sicht gewährleistet ist.

Scheinwerfer und Blinker sind ebenfalls von Schnee und Eis zu befreien. Der Motor wird erst angelassen, wenn das Auto frei von Schnee und Eis ist.

Für freie Sicht sorgen am schnellsten Heizung und Klimaanlage in Kombination.

Alles weitere zum Thema lesen Sie in unserem Ratgeber Vereiste Autoscheiben.

Durchblick behalten: Füllen Sie frühzeitig das Scheibenwischwasser mit ausreichend Frostschutz auf und legen Sie Eiskratzer und Besen ins Auto. Erst losfahren, wenn das Sichtfeld frei ist.

Licht an

Vor allem bei schlechten Witterungsbedingungen müssen sich Autofahrer auf veränderte Lichtverhältnisse einstellen. „Tagfahrlicht“ wird von Experten das ganze Jahr über empfohlen.

Aber das Licht ist ja nicht nur da, damit man selbst sieht, sondern auch damit man gesehen wird.

Im Herbst und Winter ist es gerade in der Dämmerung und bei Regen wichtig, die Scheinwerfer einzuschalten. Dafür genügt das normale Abblendlicht.

Auch tagsüber – bei den ersten Nebelschwaden – sollte man das Abblendlicht einschalten und vom Gas gehen.

Beträgt die Sichtweite weniger als 100 Meter (am Straßenrand sind nur 2 Pfosten zu sehen) wird es langsam gefährlich und das Tempo ist auf 80 km/h zu reduzieren.

Was ist Nebel?

Nebel besteht aus in der Atmosphäre verteilten, feinen Wassertröpfchen. Nebel bildet sich durch die Kondensation des Wassers in der feuchten und übersättigten Luft meist in Bodennähe.

Nebelschlussleuchte erst unter 50 Metern Sichtweite einschalten

  • Nebelscheinwerfer sind nur erlaubt, wenn die Sicht „erheblich“ beeinträchtigt ist. Darunter fällt auch eine Sichtbehinderung durch Regen oder Schneefall.
  • Nebelschlussleuchten sogar nur bei Sichtweiten unter 50 Meter und ausschließlich bei Nebel.

Übrigens: Zur Höchstgeschwindigkeit bei Sichtbehinderung gibt es in § 3 StVO zusätzlich folgende Bestimmung: Beträgt die Sichtweite durch Regen, Schneefall oder Nebel weniger als 50 Meter, darf die Geschwindigkeit max. 50 km/h betragen. Einschalten der Nebelschlussleuchte heißt also auch max. 50 km/h.

Bitte vergessen Sie nicht, die Nebelschlussleuchte wieder abzuschalten, wenn Sie aus dem Nebel herausfahren – der nachfolgende Autofahrer wird es Ihnen danken.

Tipps zum sicheren Fahren bei schlechter Sicht

Langsam fahren und Abstand halten:
Mindestabstand = Geschwindigkeit
(z. B. 50 m bei 50 km/h)

Auto auf der Straße: Mindestabstand bei 50 km/h beträgt 50 m

Vorsicht bei Fernlicht:
Dieses verschlechtert bei Nebel den Durchblick

Auto auf der Straße mit Fernlicht: Vorsicht bei Fernlicht, dieses verschlechtert bei Nebel den Durchblick

Nebelschlussleuchte:
Nur bei Sichtweiten unter 50 Metern einschalten.

Auto auf der Straße mit Nebelschlussleuchte: Nebelschlussleuchte nur bei Sichtweiten unter 50 Metern einschalten

Fahrweise an Wetterbedingungen anpassen

Genug Zeit einplanen und Überholmanöver vermeiden

Das beginnt bei herbstlichem und winterlichem Wetter schon damit, für die Fahrt mehr Zeit als gewöhnlich zu kalkulieren und witterungsbedingte Verzögerungen mit einzuplanen.

So gerät man nicht oder nicht so schnell unter Zeitdruck, fährt entspannter und damit in der Regel risikoärmer.

Wer Zeit hat, muss sich z. B. auf keine gewagten Überholmanöver einlassen, die insbesondere auf glatten Straßen zur Gefahr für sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer werden können.

Da sich auf glatten Straßen der Bremsweg deutlich verlängert – 4 Meter bei 30 km/h auf trockener Fahrbahn, 16 Meter auf Schnee – ist vorausschauendes Fahren und Abstand halten besonders gefordert.

Damit lassen sich vielfach auch plötzliche Bremsaktionen verhindern, bei denen das Auto ins Rutschen oder Schleudern kommen kann.

Bremsweg nach Geschwindigkeit und Wetterlage:

Bremsweg nach Geschwindigkeit und Wetterlage
Legende zur Bremsweggrafik

Zu den Vorsichtsmaßnahmen auf glatten Straßen zählt auch, im Zweifel auf Überholmanöver zu verzichten.

Meist erweist es sich als weniger riskant, hinter einem „Kriecher“ herzufahren als diesen zu überholen. Denn vielfach sammelt sich auf winterlichen Straßen in der Fahrbahnmitte mehr Schnee an als auf den Fahrspuren: Fährt man beim Überholen darüber, können die Räder ungleichmäßig abgebremst werden und der Wagen gerät ins Schleudern.

Vor allem bei Fahrten im Herbst oder Winter sowie für die oben geschilderten Situationen gilt folgendes Motto: Zeit nehmen, vorsichtig und vorausschauend fahren und auf potentielle Gefahren achten.

Vorausschauend Fahren

Beim Fahren auf glatten Straßen werden die Unterschiede zur trockenen Fahrbahn dann schnell auffällig: Das Auto reagiert anders, häufig langsamer.

Um sein Fahrzeug auch unter solchen Glättebedingungen im Griff zu haben, empfehlen sich z. B. Proberunden auf einem leeren, vereisten Platz, etwa dem Parkplatz vor einem Einkaufszentrum, wenn dieses geschlossen hat.

Bei einem solchen Test kann man sich vorsichtig mit den Reaktionen seines Fahrzeugs auf glatter Fahrbahn vertraut machen. Und man bekommt ein Gefühl dafür, wie sich das Auto bei Lenkmanövern oder Bremsaktionen benimmt.

Grundsätzlich gilt für Autofahren auf glattem Untergrund – und damit eben auch für Regen, Eis und Schnee möglichst gefühlvoll anzufahren und abzubremsen, damit die Räder nicht durchdrehen oder das Fahrzeug ins Rutschen kommt.

Deshalb sollte man mit möglichst wenig Gas anfahren und schnell hochschalten, um mit niedriger Drehzahl unterwegs zu sein. Dann lässt sich das Auto besser lenken.

Auch am Lenkrad sollte der Fahrer sehr feinfühlig zu Werke gehen und abrupte oder heftige Bewegungen vermeiden.

Gerät das Fahrzeug dennoch aus der Spur und es hilft nur noch Bremsen, dann mit aller Kraft. Denn moderne Fahrzeuge sind mit ABS ausgerüstet.

Diese Technik verhindert ein Blockieren der Räder und hält das Auto lenkbar. Deshalb, auch wenn das Bremspedal pulsiert, kräftig drauftreten und mit Bedacht lenken. Das ist meist sinnvoller als einen Zusammenstoß zu riskieren.

Aquaplaning – so behalten Sie die Kontrolle

Egal ob auf dem Weg in den Urlaub oder zur Arbeit – wenn es regnet ist höchste Alarmbereitschaft geboten.

Denn gerade auf Autobahnen nimmt die Sicht durch aufgewirbeltes Wasser von der Fahrbahn gefährlich stark ab und selbst die hellen LED-Rückleuchten moderner Fahrzeuge sind bei hoher Geschwindigkeit nur noch schwer und im Ernstfall viel zu spät zu erkennen.

Hinzu kommt das Risiko für Aquaplaning. Schon ab 60 km/h kann es passieren, dass der Reifen den Kontakt zum Asphalt verliert, weil sich ein Wasserkeil dazwischenschiebt.

Das Ergebnis: Das Fahrzeug schwimmt auf und die Räder verlieren die Haftung. Man verliert die Kontrolle über Lenkung und Bremsen und gerät leicht ins Schleudern.

Bei Regen daher immer die Geschwindigkeit drosseln und vorsichtig fahren.

Wie schnell darf man bei Regen auf der Autobahn fahren?

Auch der Gesetzgeber macht Vorgaben, etwa mit Tempolimits „80 km/h bei Nässe“ – solche Geschwindigkeitsbeschränkungen mit Zusatz irritieren viele Autofahrer.

Denn sie wissen nicht, wann diese Tempolimits nun gelten: Reicht dafür bereits eine lediglich feuchte Fahrbahn oder muss es „aus Eimern schütten“? In der Straßenverkehrsordnung (StVO) finden sich dazu keine Erläuterungen.

Wann gilt Tempo 80 bei Nässe?

Wann also liegt „Nässe“ im Sinne des Gesetzgebers vor und wann mache ich mich strafbar, wenn ich das Tempolimit missachte?

Der Bundesgerichtshof hat „Nässe“ gegenüber „Feuchtigkeit“ abgegrenzt. Demnach ist die Straße nass, wenn die gesamte Fahrbahnoberfläche erkennbar ein durchgängiger Wasserfilm bedeckt – so dünn dieser gegebenenfalls auch sein mag.

Pfützen, Wasserlachen oder auch Regen setzen demnach die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht in Kraft. Dafür muss tatsächlich durchgehend ein Wasserfilm auf der Fahrbahn „stehen“.

Doch selbst wenn dies nicht der Fall sein sollte, empfehlen Verkehrssicherheitsexperten auf Straßenabschnitten, auf denen durch Verkehrszeichen die Fahrgeschwindigkeit „bei Nässe“ eingeschränkt ist, vorsichtig zu fahren.

Denn diese Schilder werden in der Regel nur dann aufgestellt, wenn auf einer Autobahn oder Landstraße aus baulichen Gründen an diesen Stellen schnell Aquaplaning oder Rutschgefahr drohen. Deshalb ist dort eine vorsichtige Fahrweise grundsätzlich ratsam.

Um auch bei „Nässe“ sicher zu fahren, hilft eine Faustregel: Wird von anderen Fahrzeugen Wasser hochgewirbelt oder schränkt Regen die Sicht ein, dann ist die Fahrbahn so nass, dass schon im eigenen Interesse das Tempo reduziert werden sollte.

Dies gilt selbstverständlich auch bei eingeschränkter Sicht z. B. durch Nebel, Schnee oder wenn offensichtlich bereits Gefahr durch Glätte besteht.

Die richtige Bereifung

Ausreichend Profil und der richtige Reifendruck

Achten Sie bei der Bereifung auf eine ausreichende Profiltiefe. Vorgeschrieben sind in Deutschland mindestens 1,6 Millimeter. Experten raten jedoch zu mindestens 4 Millimeter Profiltiefe bei Winterreifen.

Tipp: Stecken Sie eine 2-€-Münze ins Profil. Ist der silberne Rand verdeckt, haben die Reifen noch ausreichend Profil.

Ein zu geringer Reifendruck führt zu mangelndem Kontakt zur Fahrbahnoberfläche, verlängert den Bremsweg und erhöht auch die Aquaplaninggefahr. Achten Sie deshalb immer auf ausreichenden Luftdruck im Reifen.

Nasshaftung

Eine gute Nasshaftung bei Reifen ist vor allem in Gefahrensituationen wichtig, denn sie bedingt die Bremsleistung. Seit 2012 gibt es das EU-Label für Reifen, das eine Entscheidungshilfe bei der Suche nach dem richtigen Reifen sein kann.

Das EU-Reifenlabel beinhaltet, neben Angaben zum Rollwiderstand und der damit verbundenen Geräuschentwicklung und Kraftstoffeffizienz, auch eine Kennzeichnung für die Nasshaftung.

Für das EU-Reifenlabel wird der Bremsweg auf einer normal griffigen Fahrbahn gemessen und in die Klassen A bis F eingeteilt, wobei die Klassen D und G entfallen.

Klasse A-Reifen haben den geringsten Bremsweg, mit Reifen der Klasse F braucht man deutlich länger bis man steht.

Winterreifen

Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es in Deutschland zwar nicht, jedoch dürfen Autos bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) genügen.

Sie sollten also vorbereitet sein und die Reifen wechseln, wenn die Witterung es erfordert.

Das Wichtigste für Sie zusammengefasst

  1. Befreien Sie Ihr Auto vor jeder Fahrt von Schnee und Eis.
  2. Beachten Sie die unterschiedlichen Lichtverhältnisse und schalten Sie bei Bedarf Ihr Licht ein.
  3. Passen Sie Ihr Fahrverhalten an die veränderten Witterungs- und Sichtverhältnisse an.
  4. Achten Sie auf intakte Wischblätter und aufgefülltes Scheiben-Frostschutzmittel.
  5. Niedertourig fahren – Fahren im hohen Gang erleichtert das Fortbewegen auf glatten Straßen, da die Reifen so besseren Grip aufbauen.
  6. Hierzulande gilt die situative Winterreifenpflicht: Sobald es schneit oder die Straßen vereist sind, müssen Autoreifen wintertauglich sein. 

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