Berater-Homepage von Aaron Malerczyk

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-7KAF-5AV95-59 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-7KAF-5AV95-59

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-7KAF-5AV95-59


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-7KAF-5AV95-59 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-7KAF-5AV95-59

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
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Registrierungsnummer: D-7KAF-5AV95-59


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Ein Dorf im Schnee

Frostschäden – so schützen Sie sich bei extremer Kälte

Ein Dorf im Schnee

Frostschäden – so schützen Sie sich bei extremer Kälte

Frostschäden vermeiden & Tipps zu Versicherungen

Minusgrade, Regen und Schnee setzen jedem Haus zu. Geplatzte Rohre, feuchte Wände, gesprungene Dachziegel, Schimmel. Frostschäden gehen schnell ganz schön ins Geld.

Deshalb ist es besser, alle wichtigen Maßnahmen zur Prävention von Frostschäden am Haus rechtzeitig anzugehen.

Lesen Sie hier, wie Sie Ihr Haus gezielt vor Frostschäden schützen und welche Versicherungen Ihnen im Schadenfall zur Seite stehen.

Inhaltsverzeichnis

Wie kann ich mein Haus bei extremer Kälte schützen?

Schließen Sie Fenster und Türen

Bei niedrigen Außentemperaturen können der Keller, die Garage und das Gartenhäuschen extrem auskühlen.

Schließen Sie deshalb alle Fenster und Türen, die mit Wasserleitungen oder Wasserzählern ausgestattet sind. Wenn Jalousien vorhanden sind, lassen Sie diese herunter.

Isolieren Sie frostempfindliche Leitungen

Generell ist es sinnvoll, in allen frostanfälligen Räumen die Wasserleitungen und Wasserzähler mit Dämmmaterial gut zu isolieren.

Zusätzlich kann eine Begleitheizung notwendig sein, da eine Dämmung nur den Zeitraum des Auskühlens bis zum Einfrieren verlängert.

Entwässern Sie ungenutzte Wasserleitungen

Wenn Wasser bei Frost in der Leitung gefriert, kann das zu erheblichen Schäden führen. Die Leitung kann platzen und für Überschwemmungen sorgen.

Gerade bei leerstehenden bzw. nicht genutzten Gebäuden und Gebäudeteilen ist die Gefahr besonders groß.

Für den Versicherungsschutz einer Wohngebäudeversicherung ist es wichtig, dass Sie den Leerstand bzw. die fehlende Nutzung des Gebäudes oder der Gebäudeteile dem Versicherer unverzüglich anzeigen. Kontrollieren Sie die nicht genutzten Gebäude und Gebäudeteile genügend häufig und halten dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abgesperrt und entleert.

Lassen Sie auch in allen Wasserleitungen im Außenbereich sowie in ungeheizten und kühlen Räumen das Wasser ab.

Zum Beispiel in den Wasserleitungen von:

  • Teich
  • Pool
  • Brunnen
  • Bewässerungsanlagen im Garten
  • Solaranlagen
  • unbeheizten Gartenhäuschen
  • Garage und Carport sowie
  • Wasserleitungen im Schrebergarten oder
  • dem ungenutzten Ferien- und Wochenendhaus.

Dichtungen können Sie mit Vaseline einschmieren, damit sie geschmeidig bleiben.

Denken Sie daran, die Wasserhähne nach dem Entwässern wieder zu schließen.

Nicht frostsichere Wasseruhren sollten Sie ausbauen, damit diese nicht beschädigt werden.

Tipp: Auch wenn Ihre Regentonnen aus frostsicherem Material sind, ist es besser, diese im Winter zu entleeren. Nur wenige Tonnen überstehen die kalte Jahreszeit, wenn sie mit Wasser gefüllt sind und dieses gefriert.

Kontrollieren Sie Ihr Dach

Ihr Dach sollte dicht und die Dachziegel unbeschädigt sein. Informieren Sie bei Schäden umgehend einen Dachdecker.

  • Überprüfen Sie bei einem Flachdach, ob alle Abflüsse frei sind.
  • Regenrinnen sollten Sie sowohl im Herbst und im Frühling von Laub und Schmutz befreien. Sonst besteht die Gefahr, dass das Regenwasser überläuft und in die Fassade oder den Dachboden eindringt.
  • Fallrohre müssen ebenfalls frei sein, damit sich kein Regenwasser staut.

Begutachten Sie die Fassade auf Schäden

Prüfen Sie die Fassade und den Anstrich auf Beschädigungen.

  • Löcher und Risse, vor allem in der Wärmedämmung, sollten Sie fachmännisch schließen lassen.
  • Kleine Risse und Löcher gehören verputzt.
  • Wuchernde Pflanzen an der Fassade sollten Sie im Herbst zurückschneiden, damit diese nicht den Putz beschädigen oder unters Dach klettern und dort Schäden anrichten.

Bessern Sie Silikondichtungen an Fenstern und Türen aus

Prüfen Sie, ob alle Silikondichtungen an Fenstern und Türen noch in Ordnung sind.

Haben sich Dichtungen aus den Fugen gelöst, sollten Sie undichte Stellen vor dem Winter ausbessern.

Einmal im Jahr ist es ratsam, die Fensterdichtungen mit Silikonspray oder einem geeigneten ÖI zu pflegen.

Bei Holzfenstern und Holztüren kann bei undichten Isolierungen Wasser in die Risse eindringen und diese dauerhaft beschädigen.

Kontrollieren Sie den Balkon und den Wintergarten

Frost und Feuchtigkeit setzen jedem Balkon zu.

Selbst kleine Schäden, abgeplatzte Stellen und Risse sollten Sie nicht ignorieren und rechtzeitig vor Wintereinbruch reparieren beziehungsweise fachmännisch ausbessern lassen.

Entfernen Sie Schimmel

Die kalte Jahreszeit bietet Schimmelsporen ideale Wachstumsbedingungen. Gegen kleinere Schimmelbefälle bis zu einem halben Quadratmeter können geübte Heimwerker selbst beseitigen.

  • Die Verbraucherzentrale Hamburg empfiehlt zum Abtöten der Pilzsporen einen 70- bis 80-prozentigen Alkohol (Ethylalkohol) aus der Apotheke.
  • Essig ist zur Entfernung von Schimmel nicht geeignet.

Bei größerem Schimmelbefall in den Wänden sollten Sie einen Fachmann beauftragen.

Heizen Sie ausreichend

Sorgen Sie in der kalten Jahreszeit dafür, dass alle Räume ausreichend temperiert sind. Das gilt auch für das selten genutzte Gäste-WC oder den Vorratskeller.

Wenn Sie wegfahren, stellen Sie die Heizung nicht komplett ab, sondern regulieren Sie sie so, dass Sie bei nur noch wenigen Plusgraden anspringt.

So gehen Sie sicher, dass die Heizkörper nicht einfrieren oder sich Schimmel bildet.

Bitten Sie Ihre Nachbarn bei längerer Abwesenheit nach dem Rechten zu sehen.

Was viele nicht wissen: Es reicht nicht, wenn Sie die Heizung auf das Eiskristall-Symbol stellen. Diese Einstellung schützt zwar die Heizkörper vor dem Einfrieren, nicht jedoch die Wasserleitungen im Haus.

Tipp: Der Herbst ist ein idealer Zeitpunkt, um die Heizungsanlage vor der kommenden Heizperiode vom Fachmann zu warten und etwaige Reparaturen durchführen zu lassen.

Woran erkenne ich Frostschäden?

Sie haben mit ziemlicher Sicherheit einen Frostschaden und zugefrorene Leitungen, wenn

  • kein Wasser aus der Leitung kommt und
  • die Heizkörper kalt bleiben.

Welche Versicherungen helfen bei Frostschäden?

Frost und extreme Kälte können hohe Schäden verursachen.

Schäden durch Frost am Haus, sind über eine Wohngebäudeversicherung versichert.

Die Hausratversicherung ersetzt zusätzlich die Schäden am Inventar, wie beispielsweise Möbel oder Gardinen.

Die Vorteile Ihrer HUK-COBURG Wohn­gebäude­versicherung

  • 24-Stunden-Notrufservice: Wir sind rund um die Uhr an Ihrer Seite - auch in frostigen Nächten.
  • Starkes Schadenmanagement bei Leitungswasserschäden: Wir bieten ein großes bundesweites Handwerkernetz. Das garantiert Ihnen alles aus einer Hand und hohe Qualität.
  • Faire Konditionen: Bei einem versicherten Schaden ersetzen wir Ihnen den Neuwert ohne Begrenzung der Versicherungssumme.
  • Ideale Ergänzungen: Mit unserer Glasversicherung sind Sie gegen Glasschäden an Ein- und Mehrfamilienhäusern abgesichert.

Was muss ich bei Frostschäden tun?

  • Melden Sie einen Frostschaden immer so schnell wie möglich an Ihre Versicherung. Diese hilft Ihnen bei der Abwicklung des Schadensfalls und nennt Ihnen Spezialisten.
  • Halten Sie den Schaden so gering wie möglich. Schließen Sie beispielsweise schnell den Haupthahn, wenn im Haus aus einer Leitung Wasser ausläuft und bringen Sie Ihr Mobiliar in Sicherheit.
  • Dokumentieren Sie etwaige Schäden, wenn Sie die Schadenstelle bis zur Besichtigung durch die Versicherung nicht unverändert hinterlassen können.

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