Berater-Homepage von Susanne Burchert

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-T7CW-ODYQG-26 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-T7CW-ODYQG-26

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-T7CW-ODYQG-26


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-T7CW-ODYQG-26 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-T7CW-ODYQG-26

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
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Registrierungsnummer: D-T7CW-ODYQG-26


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Wunderkerze und Feuerwerk

Welche Versicherung zahlt, wenn es zu Silvesterschäden kommt?

Wunderkerze und Feuerwerk

Welche Versicherung zahlt, wenn es zu Silvesterschäden kommt?

So vermeiden Sie Schäden durch Silvester-Unfälle

Für viele Menschen gehört ein großes Feuerwerk genauso zum Jahreswechsel dazu, wie gute Vorsätze und Sekt zum Anstoßen. An Silvester kommt es jedoch auch vermehrt zu Schäden durch Feuerwerk und Knaller. Eine kleine Unachtsamkeit genügt und schon ist es passiert. Wie können Sie sich selbst, Ihr Haus und Ihr Auto schützen, ohne sich komplett verschanzen zu müssen? Und wer haftet bei Schäden durch verirrte Böller und Raketen?

Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gibt es zum Jahresende mehr Brandschäden, die den Versicherungen gemeldet werden, als in den Frühjahres- und Herbstmonaten. Allein für diese Schäden leisten die Versicherer Millionenbeträge. Schuld an dieser Negativ-Bilanz sind nicht nur die Kerzen vom Adventskranz oder Weihnachtsbaum, sondern auch Feuerwerkskörper. Doch nicht nur Eigenheime sind betroffen. Eine Umfrage unter Autofahrern hat ergeben: Jeder Zehnte hatte an Silvester schon mal einen Schaden durch Silvesterkracher und Feuerwerk am Auto.

Schaden melden

Den Jahreswechsel sicher überstehen

Auch bei einem vorsichtigen Umgang mit Knallern, ist ein Unfall schnell passiert. Hier ein paar einfache Tipps, die Sie beim Gebrauch von Feuerwerkskörpern unbedingt beachten sollten:

  • Achten Sie beim Kauf von Feuerwerkskörpern auf das Prüfzeichen der BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung) und das europäische CE-Siegel.
  • Benutzen Sie nur unbeschädigte Feuerwerkskörper.
  • Befolgen Sie die Gebrauchsanweisung. Lesen Sie diese am besten bereits in Ruhe daheim, bevor es los geht.
  • Nutzen Sie standsichere Flaschen, anstatt Raketen aus der Hand starten zu lassen.
  • Achten Sie auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu Böllern und Raketen. Feuerwerk nie unter Bäumen oder Überdachungen anzünden.
  • Lassen Sie Kinder nicht unbeaufsichtigt: Knaller sollten nicht allein angezündet und Blindgänger nicht aufgehoben werden.
  • Das Knallen in Nähe von Kirchen und Altenheimen ist in den meisten Gegenden nicht gestattet.
  • Halten Sie für den Fall von leichten Verbrennungen daheim etwas zum Kühlen parat. Bei schwereren Verletzungen sollte unter der Telefonnummer 112 sofort der Notarzt gerufen werden.

Weitere Tipps, wie Sie Unfälle und Schäden an Silvester vermeiden können:

  • Tragen sie angemessene Kleidung, die weder beim Anzünden der Raketen stört noch leicht entflammbar ist.
  • Schließen Sie im Haus Fenster, Türen und Dachluken.
  • Entfernen Sie leicht brennbare Gegenstände aus dem Garten und von Terrasse und Balkon.
  • Parken Sie Ihr Auto in der Silvesternacht sicher und
  • Vermeiden Sie Autofahrten gegen Mitternacht.

Wer zahlt bei Silvesterschäden?

Welche Versicherung bei Silvesterschädengreift, hängt vom Schaden ab.

  • Verursacht eine Rakete einen Brand in der Wohnung, ersetzt die Hausratversicherung Schäden, die durch das Feuer oder aber auch durch Löschwasser an Einrichtungsgegenständen entstehen.
  • Handelt es sich um einen Schaden am Gebäude selbst, ist das ein Fall für die Wohngebäudeversicherung.

Eine Voraussetzung bei beiden Versicherungen ist, dass nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt wurde. Ansonsten muss der Schaden ggf. aus eigener Tasche bezahlt werden.

Schaden melden

Wer zahlt Silvesterschäden am Auto?

Wer an Neujahr Lack-Kratzer, Brandflecken oder zersprungene Scheiben findet, hat vermutlich einen Böllerschaden am Auto erlitten. Entstehen an Silvester Schäden am Auto, so sind diese über die Teilkasko in der Kfz-Versicherung abgedeckt. Wer eine Vollkasko hat, ist darüber hinaus gegen Vandalismus-Schäden geschützt. Beide Versicherungen springen dann ein, wenn der Verursacher nicht bekannt ist und somit nicht haftbar gemacht werden kann. Wer sein Auto vor Schäden schützen möchte, sollte es nach Möglichkeit sicher unterstellen, zum Beispiel in einer Garage.

Sowohl bei Silvesterschäden am Auto, als auch am Haus, sollte der Vorfall möglichst schnell der Versicherung gemeldet werden. Zudem bietet es sich an Fotos für die Schadensmeldung zu erstellen. Reparaturen sollten erst nach Absprache mit der Versicherung vorgenommen werden.

Wer zahlt wenn Personen verletzt werden?

Weitaus schlimmer ist es, wenn bei Unfällen an Silvester Personen verletzt werden und eventuell sogar ein dauerhafter Schaden zurückbleibt. Häufige Verletzungen durch Silvesterknaller treten an Händen, Augen und dem Gehör auf. Ist der Verursacher des Schadens bekannt und hat er schuldhaft gehandelt, haftet er persönlich für Personen- und Sachschäden. Hier schützt eine Privathaftpflichtversicherung.

Oft ist jedoch unklar, wer den Kracher abgeschossen hat, darum kann der Verletzte auch niemanden in die Pflicht nehmen. Er bleibt auf seinen Schadenersatzansprüchen sitzen. In dieser Situation, wenn der Verursacher unbekannt bleibt, hilft eine private Unfallversicherung. Sie zahlt unter bestimmten Voraussetzungen unabhängig davon, ob man selber oder ein Dritter den Unfall verursacht hat. Bei anschließender Berufsunfähigkeit schützt eine Berufsunfähigkeitsversicherung vor finanziellen Langzeitfolgen.

Gut zu wissen – So können Sie nachhaltig Silvester feiern

  1. Feuerwerk-Ersatz: Feuerschale im Garten oder Kamin anheizen. Um Mitternacht kann jeder einen Wunsch für das nächste Jahr auf Papier schreiben und in die Flammen werfen.
    Hinweis: Vorsichtig bei offenem Feuer. Auf Kinder achten. Wer keinen Garten oder Kamin hat, der kann Wünsche mit Bleistift auf ungebleichtes Papier schreiben. Diesen mit einem Samen (z. B. Tomate oder Passionsblume) in Pflanzenerde stecken – mit der Zeit kann man dem Wunsch beim Wachsen zusehen.
  2. Wachsgießen: Um an Silvester Wachsgießen zu können, muss man nicht einmal Geld ausgeben: Kerzenreste vom Adventskranz oder abgebrochene Stücke eigenen sich hierfür sehr gut. Um dem Ergebnis eine tolle Farbe zu geben, kann man auch Wachsmalstifte nutzen.
    Hinweis: Wer noch Bleigießen von früher hat, sollte darauf verzichten: Beim Schmelzen von Blei entstehen giftige Bleidämpfe. Außerdem können hierbei Brandwunden entstehen.
  3. Mehrweg statt Einweg: Zu leckeren Cocktails dürfen Strohhalme nicht fehlen? Auf diese müssen zum Glück nicht verzichtet werden: Es gibt viele Varianten aus Bambus, Edelmetall und Glas – und sogar essbare.
  4. Faire Lebensmittel: Wer für das Menü gut plant und saisonal sowie regional einkauft, leistet bereits einen wichtigen Beitrag zum Umweltbewusstsein: Es hilft gegen Lebensmittelverschwendung und es werden weite Transportwege der Produkte vermieden. Labels wie Bio-Siegel helfen bei der Auswahl.
  5. Brot statt Böller: Viele haben das ganze Jahr nicht genug zu essen. Die Aktion „Brot statt Böller“ ruft dazu auf, weniger Böller zu kaufen und Geld für Saatgut zu spenden. Somit hilft man Menschen, sich selbst zu ernähren. Teile dein Glück mit einem anderen Menschen auf der Erde – welcher Zeitpunkt wäre dafür besser als jetzt?

Wir wünschen einen guten Start in das neue Jahr!

Noch Fragen?

Kommen Sie mit unseren Tipps gut ins neue Jahr! Falls Sie noch Fragen haben oder Ihren Versicherungsschutz prüfen und ergänzen möchten kontaktieren Sie uns gerne.

So erreichen Sie mich:

Kundendienstbüro

Susanne Burchert

Versicherungsfachfrau

Bahnhofstr. 45
66869 Kusel

Tel. 06381 425260
Fax 0800 2875322350

Beratung:

Montag 09:00 - 13:00 Uhr 15:00 - 18:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 13:00 Uhr 15:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 13:00 Uhr  
Donnerstag 09:00 - 13:00 Uhr 15:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 13:00 Uhr  
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