Nachhaltigkeit in der HUK-COBURG
Nachhaltigkeit in der HUK-COBURG
Governance, Kommunikation & Achtung der Menschenrechte
Vorstands-Commitment
Wir integrieren ökologische, soziale und Governance-Aspekte in unsere Geschäftstätigkeit. Im Vordergrund stehen dabei langfristige Kund:innenbeziehungen und -wünsche. Wir handeln dabei stets nach dem nachhaltigen Selbstverständnis eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit. Mit unserer Tochter „Versicherer im Raum der Kirchen“ (VRK) haben wir einen Anbieter im Konzern, der Nachhaltigkeit zudem als Ausdruck christlicher Werteorientierung versteht und lebt – insbesondere im sozialen Bereich. Der VRK setzt im Einklang mit dieser Strategie eigene Impulse und Ziele. Als Vorstand verantworten wir das konzernübergreifende Thema „Nachhaltigkeit“, steuern dieses und verankern es in unserer Unternehmensstrategie als wesentliches Thema. Unsere Geschäftstätigkeit wollen wir so weiter in Einklang mit gesellschaftlichen und ökologischen Herausforderungen bringen.
Wesentlichkeitsanalyse
Wir achten auf Maßnahmen die für die HUK-COBURG wesentlich bzw. relevant sind. Hierzu dient in erster Linie der kontinuierliche Dialog und Austausch mit unseren Stakeholdern (Wesentlichkeitsanalyse). Wir achten zudem auf Signale aus der Öffentlichkeit und Kund:innenberatung.
Nachhaltigkeitsbezogene Kommunikation
Hier sind folgende Informationen zu unseren Nachhaltigkeitsaktivitäten zu finden:
- Seit 2017 berichten wir in unserem nichtfinanziellen Bericht (nfB) über Kennzahlen, Vorhaben und Projekte zu unserem nachhaltigen Engagement.
Publikationen
- Im März 2021 trat die Offenlegungsverordnung (Transparenzverordnung EU 2019/2088) in Kraft. Die Informationen dazu stellen wir hier zur Verfügung. Nach der Offenlegungsverordnung sind Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater verpflichtet offenzulegen, wie sie Nachhaltigkeitsrisiken und nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen in ihren Prozessenberücksichtigen, und entsprechende Informationen zu veröffentlichen.
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Es entspricht unserem Selbstverständnis und unserer Überzeugung, dass die Achtung der Menschenrechte essenziell für nachhaltiges und verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln ist.
Weitergabe von Daten
Unter Einhaltung des Datenschutzrechts geben wir jährlich unsere Schadendaten, auch die Daten aus extremen Wetterereignissen wie Sturm-, Hagel- und Überschwemmungsschäden, aggregiert an den GDV weiter. Dort werden die Daten aller Versicherer gesammelt und im jährlichen Naturgefahrenreport veröffentlicht. Dies ermöglicht in Zusammenarbeit von Versicherungswirtschaft und Behörden wie dem Deutschen Wetterdienst Datenanalysen zum Zweck von Verbesserungen bei der Anpassung an den Klimawandel.
Darüber hinaus sind wir bereit, Schadendaten zu Elementarschadenereignissen kostenlos an Behörden (z. B. Klima-Forschungseinrichtungen) weiterzugeben, um auf deren Basis die Anpassung an den Klimawandel oder bei anderen Klimazielen der EU zu unterstützen. Voraussetzungen für die Datenweitergabe sind insbesondere eine individuelle Vereinbarung, Zweckbindung und die Rechtskonformität, vor allem die Einhaltung des Datenschutzrechts (z. B. Pseudonymisierung der Daten).