Private Pflegezusatzversicherung
- 5 € Beitragszuschuss im Monat (Staatliche Förderung)
- Keine Gesundheitsprüfung
- Dynamische Anpassung
Private Pflegezusatzversicherung
- 5 € Beitragszuschuss im Monat (Staatliche Förderung)
- Keine Gesundheitsprüfung
- Dynamische Anpassung
Ihre Pflegezusatzversicherung – günstig & ohne Gesundheitsprüfung
Jetzt 60 € staatliche Förderung nutzen!
Heute schon günstig absichern, um eine teure Versorgungslücke im Pflegefall zu schließen – mit der staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung.
Sichern Sie sich nicht nur 60 € staatliche Förderung, sondern auch günstigen Beiträge.
Wie sinnvoll ist eine private Pflegezusatzversicherung?
- Die gesetzliche Pflegeversicherung erstattet im Regelfall nicht die vollen Kosten, die für einen Pflegeplatz anfallen.
- Mit der Pflegezusatzversicherung verringern Sie die Versorgungslücke, die durch die zu geringen Leistungen der sozialen Pflegeversicherung entsteht.
- Ohne Zusatzabsicherung kommen Sie im Pflegefall selbst für die zusätzlichen Kosten auf. Gegebenenfalls müssen Sie Ihr Vermögen verbrauchen. Je nach Vermögenssituation kommen sogar Ihre Angehörigen für Ihre Pflegekosten auf.
- Die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung ergänzt die gesetzliche Absicherung, schließt aber im Regelfall nicht die komplette Versorgungslücke.
- Eine weitere gute Ergänzung ist die Pflege-Monatsgeldversicherung.
Wie funktioniert die Pflegezusatzversicherung?
Die Gelegenheit, sich um seine Pflegevorsorge zu kümmern, ist günstig wie nie. Unsere Beiträge sind besonders günstig, gleichzeitig fördert der Staat den Tarifabschluss mit einer monatlichen Zulage von 5 €.
So funktioniert’s:
- Sie erhalten monatlich 5 € zum Beitrag dazu, wenn Sie monatlich mindestens 10 € in Ihre Pflegevorsorge investieren. Das sind 60 € im Jahr!
- Die Zulage erhalten alle Bürgerinnen und Bürger, die mindestens 18 Jahre alt sind und die Pflegezusatzversicherung abschließen.
- Der Abschluss ist für Sie ohne Gesundheitsprüfung, Leistungsausschlüsse und Beitragszuschläge möglich.
- Die Versicherungsleistung passt sich dynamisch an, damit Ihre Absicherung ihren Wert behält. Das Pflegegeld wird dabei alle drei Jahre um bis zu 10 % erhöht – ohne weitere Gesundheitsprüfung oder erneute Wartezeit.
Beispiel: | |
Pflegezusatzversicherung mit 600 € Monatsgeld | 24,79 € |
– Staatliche Förderung | 5,00 € |
= Ihr Monatsbeitrag | 19,79 € |
Besondere Konditionen
Besondere Konditionen
Das Pflegevorsorge-Paket mit staatlicher Förderung
Mit dem Pflegevorsorge-Paket „Staatlich geförderte Pflege-Zusatzversicherung und Pflege-Assistance“ schaffen Sie die Basis für Ihre Pflegevorsorge.
Absicherungshöhen im staatlich geförderten Pflegezusatztarif
Pflegegrad | Absicherung für ambulante und stationäre Pflegeleistung (in % des Monatsgelds des Pflegegrades 5, wenn z. B. 600 € vereinbart) |
1 | 10 % = 60 € |
2 | 25 % = 150 € |
3 | 50 % = 300 € |
4 | 75 % = 450€ |
5 | 100 % = 600 € |
Wartezeit | 5 Jahre |
Nähere Informationen zu Pflegegrade & Pflegestufen lesen Sie in unserem Ratgeber.
Pflege-Assistance – ergänzen Sie Ihre Pflegezusatzversicherung
Unterstützung im Pflegefall
- Wenn der Pflegefall eintritt, stehen Ihnen unsere Experten rund um die Uhr mit Rat und Tat zur Seite.
- Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen Dienstleister wie z.B. einen Menüservice.
- Mit Pflegeheimplatz-Garantie innerhalb von 24 Stunden.
- Übrigens: Die Unterstützung im Pflegefall erhalten Sie auch, wenn Ihre Eltern pflegebedürftig werden.
Download: Alle Leistungen auf einen Blick
In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu ihrer Pflegeversicherung.
Unser Tipp: Ergänzen Sie Ihre Pflegezusatzversicherung mit den Pflege-Assistance-Leistungen. Mit diesem Zusatzbaustein stehen wir Ihnen, Ihrer Familie und Ihren Eltern im Pflegefall mit Rat und Tat zur Seite.
„Meine Gesundheit“ – Alles aus einer Hand, alles in einer Hand
Sie möchten einfach und bequem Belege und Rechnungen zu Ihrer Pflegezusatzversicherung einreichen? Sie benötigen Informationen zu Gesundheitsfragen und Impfempfehlungen, Checklisten und Notrufnummern?
Die App „Meine Gesundheit“ ist Ihr nützlicher Begleiter und hilft Ihnen mit praktischen Funktionen und aktuellen Informationen weiter – wann und wo Sie wollen.
Häufige Fragen zur staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung
Bei Vertragsabschluss dürfen Sie noch keine Leistungen aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung beziehen oder ehemals bezogen haben.
- Die Auszahlung der staatlichen Förderung wird über eine zentrale Stelle bei der „Deutschen Rentenversicherung Bund“ abgewickelt.
- Sie bevollmächtigen uns mit Vertragsschluss, die Zulage bei der zentralen Stelle zu beantragen.
- Wir übermitteln der zentralen Stelle alle dafür notwendigen Angaben. Sind alle Voraussetzungen für die Förderung erfüllt, zahlt die zentrale Stelle die Zulage direkt an uns aus, die wir unverzüglich Ihrem Vertrag gutschreiben.
- Die Zulage kann nicht geteilt werden. Es ist also immer nur ein Vertrag für den gleichen Zeitraum förderfähig.
- Sie sind verpflichtet, uns unverzüglich jede Änderung der Verhältnisse (z. B. Wegfall der Pflegepflichtversicherung) mitzuteilen, die zu einem Wegfall des Zulagenanspruchs führt.
Nein, eine Gesundheitsprüfung ist nicht notwendig.
Sie können die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung auch mit unserer Pflegemonatsgeldversicherung kombinieren.
Die allgemeine Wartezeit bei der staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung beträgt 5 Jahre. Diese entfällt aber, wenn die Pflegebedürftigkeit durch einen Unfall entsteht.