Ambulante Zusatzversicherung
- Erstattung für Brillen und Kontaktlinsen
- Erstattung für Vorsorgeuntersuchungen
- Kostenübernahme von Heilpraktiker-Leistungen und Naturheilverfahren
Das beste Rezept für Sie: unsere ambulante Zusatzversicherung
Vorsorge ist Ihnen wichtig? Sie tragen eine Brille oder Kontaktlinsen? Oder legen Wert auf eine Behandlung beim Heilpraktiker und Naturheilverfahren?
Mit der ambulanten Zusatzversicherung sichern Sie eine Vielzahl von Leistungen ab, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht leisten kann – und das zu günstigen Konditionen.
Die Leistungen der Ambulant Premium und Ambulant Plus im Vergleich
Ambulant Premium | Ambulant Plus | |
Heilpraktiker und Naturheilverfahren
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Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel (OTC-Präparate) und Arzneimittel verordnet vom Heilpraktiker und für Naturheilverfahren
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Brillen und Kontaktlinsen
oder Operative Korrektur der Sehschärfe (Lasik)
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Auslandsreise-Krankenversicherung
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Gesetzliche Zuzahlungen
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Schutzimpfungen
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Vorsorgeuntersuchungen
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Präventionsmaßnahmen
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Beispiel für eine Ansparmöglichkeit bei Brillen und Kontaktlinsen
Wir erstatten Ihnen bis zu 100 € im Kalenderjahr. Sie können diese jährliche Leistung von 100 € längstens 9 Jahre ansparen, sodass Sie nach 9 ununterbrochenen leistungsfreien Kalenderjahren einen Erstattungsanspruch auf 1.000 € für Brillen und Kontaktlinsen haben.
Die Beiträge für die ambulante Zusatzversicherung im Überblick
Besondere Konditionen
Besondere Konditionen
Download: Alle Leistungen auf einen Blick
In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu Ihrer ambulanten Zusatzversicherung.
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„Meine Gesundheit“ – Alles aus einer Hand, alles in einer Hand
Sie möchten einfach und bequem Belege und Rechnungen zu Ihrer ambulante Zusatzversicherung einreichen? Sie benötigen Informationen zu Gesundheitsfragen und Impfempfehlungen, Checklisten und Notrufnummern? Die App „Meine Gesundheit“ ist Ihr nützlicher Begleiter und hilft Ihnen mit praktischen Funktionen und aktuellen Informationen weiter – wann und wo Sie wollen.
Häufige Fragen zur ambulanten Zusatzversicherung
Wir bezahlen Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Das bedeutet, dass die Untersuchungen dem Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entsprechen. Hierbei handelt es sich z. B. um die Früherkennung von Krebserkrankungen, um Check-ups oder U-Untersuchungen bei Kindern. Allerdings legt die GKV für die einzelnen Untersuchungen Mindest- oder Höchstaltersgrenzen fest. Auch der Turnus der Untersuchungen ist vorgegeben.
Die ambulante Zusatzversicherung ergänzt den gesetzlichen Versicherungsschutz und leistet für die gesetzlich eingeführten Vorsorgeuntersuchungen unabhängig vom Alter und ohne Begrenzung in der Anzahl.
Darüber hinaus zahlen wir auch für Vorsorgeuntersuchungen und Früherkennungen von schweren Erkrankungen, die häufig vorkommen, wie z. B. Diabetes oder Tuberkulose.
Insgesamt stehen Ihnen pro Kalenderjahr 200 € zur Verfügung.
Die allgemeine Wartezeit für die ambulante Zusatzversicherung beträgt 3 Monate. Sie entfällt bei Unfällen und für die Auslandsreisekrankenversicherung.
Brillen und andere Sehhilfen sind inzwischen sehr teuer. Eine moderne Gleitsichtbrille mit einem hochwertigen Gestell kostet im Schnitt 900 €. Zuschüsse von der gesetzlichen Krankenkasse erhalten Sie nur, wenn Sie eine starke Sehbehinderung haben. Die ambulante Zusatzversicherung übernimmt je nach Tarif einen Teil der Kosten für Sehhilfen und beteiligt sich auch an Laseroperationen an einem oder an beiden Augen. Zudem bezuschusst die ambulante Zusatzversicherung Leistungen durch Heilpraktiker und Ärzte für Naturheilverfahren. Diese Leistungen werden von der gesetzlichen Krankenkasse in der Regel gar nicht getragen. Sie halten mit einer ambulanten Krankenzusatzversicherung die Kosten für Sehhilfen und Naturheilverfahren im Rahmen.
Grundsätzlich erhöhen sich die Beiträge mit zunehmendem Alter, jedoch nur zu den in den Tarifbedingungen dargestellten Altersgruppen. Immer wenn Sie ein Lebensjahr der nächsten Altersgruppe erreichen, erhöht sich Ihr Beitrag entsprechend. Es gibt drei Altersgruppen.
- 0 bis 25 Jahre
- 26 bis 39 Jahre
- ab 40 Jahre
Präventionsmaßnahmen sind kein Bestandteil des gesetzlichen Leistungskatalogs. Es gibt aber gesetzliche Krankenkassen, die im Rahmen Ihres Bonussystems Präventionskurse erstatten oder Zuschüsse geben. Das Kursangebot unterscheidet sich bei diesen Kassen.
Sie erhalten von uns pro Kalenderjahr 100 € für verschiedene Präventionsmaßnahmen, z. B. aus den Bereichen Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung und Raucherentwöhnung. Das können Kurse sein wie Herz-Kreislauf-Training, Ernährungsberatung, Entspannungskurse.
Die Kurse müssen von Anbietern mit geeigneter, fachlicher und pädagogischer Qualifikation durchgeführt werden.
Mit dem Tarif Ambulant Plus haben Sie ein wichtiges PLUS an Leistungen zu Ihrem gesetzlichen Versicherungsschutz. Wir bieten Ihnen Versicherungsschutz für Brillen, operative Korrekturen der Sehschärfe, Behandlungen durch Heilpraktiker und Naturheilverfahren, Zuzahlungen für Arznei-, Verband-, Heil und Hilfsmittel sowie Fahrtkosten, Schutzimpfungen und Leistungen im Ausland.
Der Tarif Ambulant Premium bietet darüber hinaus zusätzlich noch Leistungen für Vorsorgeuntersuchungen und Präventionsmaßnahmen. Außerdem bekommen Sie auch nicht-rezeptpflichtige Arzneimittel erstattet, wie z. B. Schnupfenspray oder Aspirin.
Mit der Versicherungspolice erhalten Sie den sogenannten „Leistungsscheck“, der bereits Ihre Adressdaten und die Versicherungsscheinnummer Ihrer Krankenversicherung bei der HUK-COBURG beinhaltet. Hier tragen Sie die Informationen zu Ihren Rechnungen und Belegen ein und schon kann der Leistungsscheck in den Versand. Mit jeder Abrechnung erhalten Sie einen neuen Leistungsscheck von uns per Post. Sie können den Leistungsscheck aber auch in Ihrem persönlichen Bereich „Meine HUK“ online ausdrucken und anschließend für den Versand vorbereiten.
Und mit dem Premium-Service „Rechnung einreichen“ in der HUK-App „Meine Gesundheit“ ist das Ganze noch komfortabler. Reichen Sie Ihre Belege und Rechnungen ganz leicht und bequem per Smartphone oder Tablet ein – ohne Porto und den Umweg zur Post.
In der ambulanten Zusatzversicherung ist eine Umstellung in einen Tarif mit geringeren Leistungen immer möglich. Möchten Sie jedoch in einen leistungsstärkeren Tarif wechseln, ist eine Gesundheitsprüfung für die Mehrleistungen erforderlich. Sollten zwischenzeitlich risikorelevante Vorerkrankungen vorliegen, kann es sein, dass für die Mehrleistungen ein Risikozuschlag oder ein Leistungsausschluss erforderlich wird.
Ein Wechsel vom Ambulant Premium in den Ambulant Plus ist ohne Gesundheitsprüfung möglich, für die Umstellung von Ambulant Plus in den Ambulant Premium ist eine Gesundheitsprüfung für die Mehrleistung erforderlich.
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt seit 2017 wieder einen Teil der Kosten für Sehhilfen bei Erwachsenen. Die Voraussetzungen dafür sind jedoch hoch. Die betroffene Person muss eine starke Kurz- oder Weitsichtigkeit haben, mindestens sechs Dioptrien sind notwendig. Alternativ ist auch eine Hornhautverkrümmung ab vier Dioptrien ausreichend oder eine beidseitige Blindheit ab Stufe 1. Diese Voraussetzungen erfüllen in Deutschland nur 1,4 Millionen Menschen, während über 40 Millionen auf Sehhilfen angewiesen sind.
Auch sehr fehlsichtige Personen bekommen die Kosten für eine Sehhilfe nicht komplett erstattet. Wer die Voraussetzungen für die Leistung erfüllt, bekommt einen Festzuschuss von der gesetzlichen Krankenkasse, der für ein Brillenglas mit vier bis sechs Dioptrien zwischen 10 € und 112 € liegt. Brillengestelle sind nie zuschussfähig.