Wie lautet die Anschrift?
Bitte geben Sie hier die Anschrift des zu versichernden Objekts an.
Versichert ist Ihr Hausrat in ständig bewohnten Wohnungen in einem Ein- oder Mehrfamilienhaus. Das Gebäude, in dem die Wohnung liegt, muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Massive Außenwände aus Stein, Beton oder Betonfertigteilen, Ziegel oder Ähnlichem. Hartes Dach aus z. B. Ziegel, Schiefer, gesandeter Dachpappe.
- Oder Fertighaus in Leichtbauweise mit raumseitiger Wandverkleidung aus nicht brennbaren Baustoffen, z. B. Holzständerbauweise innen verputzt. Hartes Dach aus z. B. Ziegel, Schiefer, gesandeter Dachpappe.
Ständig bewohnt bedeutet: An mindestens 5 Tagen in der Woche hält sich über Nacht eine dazu berechtigte, erwachsene Person in dieser Wohnung auf (entspricht vier Übernachtungen). Kein Problem ist es, wenn Sie z. B. an Wochenenden nicht zuhause oder wenn Sie im Urlaub sind.
Unter nicht ständig bewohnten Wohnungen verstehen wir z. B. ein Wochenendhaus sowie Zweit- oder Ferienwohnungen.
Mitversicherung von Hausrat außerhalb der versicherten Wohnung - z.B. in einer Studentenwohnung: Wohnen Ihre Kinder zur Ausbildung woanders, besteht für deren Hausrat ebenfalls Versicherungsschutz über Ihre Hausratversicherung. Das Gleiche gilt für Studium, Bundesfreiwilligendienst, freiwilligen Wehrdienst und internationalen oder nationalen Freiwilligendienst. Wir leisten grundsätzlich bis zur vollen Versicherungssumme. In Basis ist die Entschädigung auf 20 % der Versicherungssumme begrenzt. Dieser Betrag reicht nicht aus? Dann empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer separaten Hausratversicherung.
Unsere Hausratversicherung gilt für ständig bewohnte Wohnungen und Häuser (Massiv- oder Fertighäuser mit hartem Dach).
Wie groß ist die Wohnfläche?
Wohnfläche
Als Mieter finden Sie die Wohnfläche in Ihrem Mietvertrag. Die Wohnfläche ist die Grundfläche aller zu Wohn- oder Hobbyzwecken genutzten Räume Ihrer Wohnung bzw. Ihres Einfamilienhauses (einschließlich der Arbeits- sowie beruflich/gewerblich genutzten Räume).
Wenn Sie Dachschrägen haben, beachten Sie bitte, dass für die Hausratversicherung immer die Grundfläche maßgebend ist. Das bedeutet, dass keine Abzüge wegen Dachschrägen vorzunehmen sind.
Nicht zur Wohnfläche gehören:
- Treppen
- Balkone
- Loggien und Terrassen
- Keller-, Speicher- und Bodenräume, die Sie nicht zu Wohn- oder Hobbyzwecken nutzen.