Berater-Homepage von Simone Ley

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-NQYA-60FBK-70 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-NQYA-60FBK-70

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-NQYA-60FBK-70


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

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Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
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Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Frau putzt sich im Bad die Zähne.
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Finanztest, Zahnzusatzversicherung SEHR GUT (1,0) Tarif ZZ Pro90, Ausgabe 08/2024

Zahnzusatz­versicherung

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  • Ohne Wartezeit und ohne Risikoprüfung
  • Kostenerstattung für Implantate, Kieferorthopädie und Zahnreinigung
  • Individuell und bedarfsgerecht – 3 Tarife zur Auswahl
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Unsere Zahnzusatz­versicherung ohne Wartezeit

Ein volles Lächeln schenkt Selbstvertrauen und ist unbezahlbar. Für viele Menschen sind schöne Zähne mit hohem finanziellem Aufwand verbunden und keineswegs selbstverständlich. Die meisten gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei hohen Kosten für spezielle Zahnbehandlungen wie Kronen, Füllungen oder Implantate nur einen festgelegten Anteil.

Unsere Zahnzusatzversicherung gibt Ihnen die Freiheit, Ihre Zahngesundheit an erste Stelle zu setzen, ohne finanzielle Sorgen im Hinterkopf. Genießen Sie das gute Gefühl, bestens abgesichert zu sein – für ein Lächeln, das Ihnen keiner nehmen kann!

Inhaltsverzeichnis

Wofür gibt es die Zahnzusatz­versicherung?

Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt bei bestimmten zahnärztlichen Behandlungen, insbesondere bei Zahnersatz, nur den sogenannten Festzuschuss. Dieser berechnet sich nach einem festgelegten Prozentsatz der Kosten für die Regelversorgung – die einfachste und kostengünstigste Behandlungsmethode, die als medizinisch ausreichend angesehen wird.

Sie erfahren nach einer zahnärztlichen Untersuchung beispielsweise, dass eine größere Behandlung notwendig ist – Sie müssen vielleicht ein Implantat oder eine Krone bekommen. Der Zahnarzt empfiehlt Ihnen das hochwertige Material oder Sie wünschen sich eine ästhetisch anspruchsvollere Versorgung – kurzum das Beste für Ihre Zähne.

Doch mit dem Blick auf den Kostenvoranschlag stellen Sie fest: Die Krankenkasse übernimmt nur einen kleinen Teil der Kosten. Den Rest müssen Sie selbst zahlen. Schnell wird klar, dass Sie auf einem Großteil der Rechnung sitzen bleiben könnten, und die Sorge wächst.

Gut, wenn Sie rechtzeitig eine Zahnzusatzversicherung bei der HUK abgeschlossen haben. Sie schützt Sie vor hohen Kosten, wenn es ernst wird – sei es bei Zahnersatz oder komplexen kieferorthopädischen Behandlungen.

Und das Beste daran: Selbst kleinere, aber wichtige Dinge wie die regelmäßige professionelle Zahnreinigung werden abgedeckt. So können Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren – Ihre Zahngesundheit – ohne finanzielle Bedenken.

Darum ist eine Zahnzusatz­versicherung sinnvoll

Zahnbehandlungen und Zahnersatz sind teuer aber für viele Menschen medizinisch notwendig. Wer sich eine ästhetische oder hochwertigere Lösung wünscht, bleibt schnell auf den Behandlungskosten sitzen, denn die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur noch einen kleinen Teil der tatsächlichen Kosten, die für Zahnersatz wie Zahnkronen, Brücken oder Implantate entstehen.

Besonders bei Implantaten rechnet sich die Zahnzusatzversicherung schon ab der Behandlung von ein oder zwei Zähnen, weil die gesetzliche Krankenkasse im Verhältnis wenig zuzahlt.

In den meisten Fällen lohnt sich deshalb eine Zahnzusatzversicherung. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt meist nur die Regelversorgung bei Zahnersatz, dass bedeutet sie übernimmt auch nur Standardleistungen.

Was darüber hinausgeht müssen Sie aus eigener Tasche bezahlen. So kann sich eine Zahnzusatzversicherung bereits bei nur einer Behandlung rechnen.

Selbst eine professionelle Zahnreinigung kann schon einen großen Teil der jährlichen Kosten für eine Zahnzusatzversicherung abdecken.

Ein Beispiel aus der Praxis: Eine Patientin hat den Tarif ZZPro 90 und zahlt einen Beitrag von 258 € im Jahr. Holt sie sich die volle Leistung einer Professionellen Zahnreinigung (PZR) im Umfang von 200 € pro Jahr von ihrer Zahnzusatzversicherung bei der HUK wieder zurück, hat sie für lediglich 58 € im Jahr einen sehr hohen Versicherungsschutz für einen möglichen Zahnersatz – sollte sie ihn denn einmal benötigen.

Ist die Erstattung an das Bonusheft der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) geknüpft?

Die Kostenübernahme durch die Zahnzusatzversicherung erfolgt unabhängig vom Bonusheft der Gesetzlichen Krankenversicherung.

Sie erhalten die zugesicherte Erstattung z. B. in Höhe von 90 % der Gesamtkosten (je nach Tarif), abzüglich des Teils, den die GKV in Form der Festzuschüsse übernimmt.

Wann zahlt die Zahnzusatz­versicherung nicht?

  • Es werden in der Zahnzusatzversicherung keine Leistungen bei laufender Behandlung erstattet oder wenn die Behandlung schon geplant oder angeraten wurde.
  • Auch rein kosmetische Behandlungen (z. B. Bleaching) werden nicht bezahlt.
  • Zähne, die vor Vertragsschluss bereits fehlten und nicht ersetzt sind, sind außerdem vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. 

Ausnahme hierbei sind Weisheitszähne und ein vollständiger Lückenschluss. Das ist dann der Fall, wenn eine Zahnlücke z. B. durch eine kieferorthopädische Behandlung geschlossen wurde, oder ein fehlender Zahn durch einen Zahnersatz, wie eine Brücke, erneuert wurde.

Wie funktioniert unsere Zahnzusatz­versicherung?

Die Zahnzusatzversicherung übernimmt je nach Tarif einen vertraglich vereinbarten Anteil an der Rechnung des Zahnarztes oder Kieferorthopäden.

Dies kann einen bestimmten Prozentsatz ausmachen oder auch die komplette Differenz zwischen der Kassenleistung und der Endrechnung.

  1. Bei größeren Behandlungen erhalten Sie für anstehende Behandlungen einen Kostenvoranschlag von Ihrem Kieferorthopäden oder Ihrem Zahnarzt. Das ist der sogenannte Heil- und Kostenplan.
  2. Diesen Kostenvoranschlag reichen Sie zunächst bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein. Diese berechnet aus den Angaben die Höhe der Erstattung, die Sie von der GKV bekommen. Der Heil- und Kostenplan geht Ihnen ergänzt um den Erstattungsbetrag wieder zu.
  3. Den Heil- und Kostenplan können Sie nun bei der Zahnzusatzversicherung einreichen. Diese bestätigt Ihnen die Erstattung in Höhe der vereinbarten Summe, entweder anteilig oder sogar komplett. So wissen Sie vor dem Start der Behandlung genau, welche Kosten von der HUK übernommen werden.

Sie haben die Wahl: 3 leistungsstarke Zahnzusatz-Tarife

Wir bieten Ihnen 3 Tarife für Ihre Zahnzusatzversicherung. Für alle erstattungsfähigen Aufwendungen garantieren wir Ihnen jederzeit Kostenübernahme für den Höchstsatz der zahnärztlichen Gebührenordnung.

Für Kinder &
Jugendliche

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Wir empfehlen Ihnen den Tarif Zahnzusatz Pro, wenn Sie in jungen Jahren Ihren Eigenanteil für Besuche beim Zahnarzt oder Kieferorthopäden verringern möchten.

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Für Erwachsene
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Sie möchten rund um Ihre Zähne optimal versorgt werden – besonders in puncto Zahnersatz, Inlays und Implantate.
Dann wählen Sie den Tarif Zahnzusatz Pro90.

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Rundumschutz

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Sie bevorzugen den Privatpatienten-Status. Sie wollen möglichst keinen Eigenanteil aufbringen. Dann empfehlen wir Ihnen den Tarif Zahnzusatz Pro100 – sozusagen das Rundum-Sorglos-Paket.

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Was übernimmt die Zahnzusatz­versicherung?

Zahnprophylaxe
(z. B. professionelle Zahnreinigung)

Zahnbehandlung
(z. B. Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung)
Maßnahmen zur Schmerzausschaltung
(z. B. Vollnarkose und Akupunktur)
Zahnersatz
(z. B. Kronen, Brücken, Implantate, Prothesen)
Inlays
(Einlagefüllungen)
Zuschuss zur Kieferorthopädie
(z. B. für Zahnspangen)
Monatliche Beiträge Jetzt berechnen / Angebot anfordern
Zahnzusatz Pro
Für Kinder & Jugendliche
100 € pro Kalenderjahr 200 € pro Kalenderjahr
200 € pro Kalenderjahr
Verdoppelung des Festzuschusses der Gesetzlichen Krankenversicherung 90% Bis zum 18. Lebensjahr oder bei Unfall 90%, max. 1.500 €

ab 9,10 €

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Zahnzusatz Pro90
Für Erwachsene mit hohen Ansprüchen
200 € pro Kalenderjahr
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200 € pro Kalenderjahr 90% 90%
Bei Unfall 90%, max. 1.500 €

ab 21,50 €

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Zahnzusatz Pro100
Für den perfekten Rundumschutz
100% 100% 100% 100% 100% Bei Unfall 100%, max. 3.000 €

ab 39,50 €*

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Zusammen mit der gesetzlichen Krankenversicherung. In den ersten 5 Jahren gelten Höchstgrenzen für Zahnersatzleistungen und Inlays. Die Höchstgrenzen entfallen bei Unfall.

In den ersten 5 Jahren gelten Höchstgrenzen für Zahnersatzleistungen und Inlays. Die Höchstgrenzen entfallen bei Unfall.

  • bis 12 Jahre: 9,10 €
  • bis 25 Jahre: 14,00 €
  • ab 26 Jahre: 18,50 €

Unsere Tarife sind nach Art der Schadenversicherung kalkuliert. Das bedeutet, dass in dem Beitrag keine Sparanteile für das Alter enthalten sind (Alterungsrückstellungen). Da der Bedarf an Leistungen aus der Krankenversicherung aber im Laufe der Jahre steigt, erhöhen sich die Beiträge mit dem Erreichen bestimmter Lebensjahre. Immer wenn Sie ein Lebensjahr der nächsten Altersgruppe erreichen, erhöht sich Ihr Beitrag entsprechend.

  • bis 20 Jahre: 6,00 €
  • bis 55 Jahre: 21,50 €
  • ab 56 Jahre: 35,00 €

Unsere Tarife sind nach Art der Schadenversicherung kalkuliert. Das bedeutet, dass in dem Beitrag keine Sparanteile für das Alter enthalten sind (Alterungsrückstellungen). Da der Bedarf an Leistungen aus der Krankenversicherung aber im Laufe der Jahre steigt, erhöhen sich die Beiträge mit dem Erreichen bestimmter Lebensjahre. Immer wenn Sie ein Lebensjahr der nächsten Altersgruppe erreichen, erhöht sich Ihr Beitrag entsprechend.

  • bis 20 Jahre: 10,00 €
  • bis 55 Jahre: 39,50 €
  • ab 56 Jahre: 63,50 €

Unsere Tarife sind nach Art der Schadenversicherung kalkuliert. Das bedeutet, dass in dem Beitrag keine Sparanteile für das Alter enthalten sind (Alterungsrückstellungen). Da der Bedarf an Leistungen aus der Krankenversicherung aber im Laufe der Jahre steigt, erhöhen sich die Beiträge mit dem Erreichen bestimmter Lebensjahre. Immer wenn Sie ein Lebensjahr der nächsten Altersgruppe erreichen, erhöht sich Ihr Beitrag entsprechend.

Zahnzusatz Pro

Für Kinder & Jugendliche

Zahnzusatz Pro90

Für Erwachsene mit hohen Ansprüchen

Zahnzusatz Pro100

Für den perfekten
Rundumschutz

Zahnmedizinische Prophylaxemaßnahmen
(z. B. professionelle Zahnreinigung, Zahnprophylaxe)
100 € pro Kalenderjahr 200 € pro Kalenderjahr 100%
Zahnbehandlung
(z. B. Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung)
200 € pro Kalenderjahr 200 € pro Kalenderjahr 100%
Besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung
(z. B. Vollnarkose und Akupunktur)
200 € pro Kalenderjahr 200 € pro Kalenderjahr 100%
Zahnersatz
(z. B. Kronen, Brücken, Implantate, Prothesen)
Verdoppelung des Festzuschusses der Gesetzlichen Krankenversicherung 90% 100%
Inlays
(Einlagefüllungen)
90% 90% 100%
Zuschuss zur Kieferorthopädie (z. B. für Zahnspangen) Bis zum 18. Lebensjahr oder bei Unfall 90%, max. 1.500 € Bei Unfall 90%, max. 1.500 € Bei Unfall 100%, max. 3.000 €
Monatliche Beiträge

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Zusammen mit der gesetzlichen Krankenversicherung. In den ersten 5 Jahren gelten Höchstgrenzen für Zahnersatzleistungen und Inlays. Die Höchstgrenzen entfallen bei Unfall.

In den ersten 5 Jahren gelten Höchstgrenzen für Zahnersatzleistungen und Inlays. Die Höchstgrenzen entfallen bei Unfall.

  • bis 12 Jahre: 9,10 €
  • bis 25 Jahre: 14,00 €
  • ab 26 Jahre: 18,50 €

Unsere Tarife sind nach Art der Schadenversicherung kalkuliert. Das bedeutet, dass in dem Beitrag keine Sparanteile für das Alter enthalten sind (Alterungsrückstellungen). Da der Bedarf an Leistungen aus der Krankenversicherung aber im Laufe der Jahre steigt, erhöhen sich die Beiträge mit dem Erreichen bestimmter Lebensjahre. Immer wenn Sie ein Lebensjahr der nächsten Altersgruppe erreichen, erhöht sich Ihr Beitrag entsprechend.

  • bis 20 Jahre: 6,00 €
  • bis 55 Jahre: 21,50 €
  • ab 56 Jahre: 35,00 €

Unsere Tarife sind nach Art der Schadenversicherung kalkuliert. Das bedeutet, dass in dem Beitrag keine Sparanteile für das Alter enthalten sind (Alterungsrückstellungen). Da der Bedarf an Leistungen aus der Krankenversicherung aber im Laufe der Jahre steigt, erhöhen sich die Beiträge mit dem Erreichen bestimmter Lebensjahre. Immer wenn Sie ein Lebensjahr der nächsten Altersgruppe erreichen, erhöht sich Ihr Beitrag entsprechend.

  • bis 20 Jahre: 10,00 €
  • bis 55 Jahre: 39,50 €
  • ab 56 Jahre: 63,50 €

Unsere Tarife sind nach Art der Schadenversicherung kalkuliert. Das bedeutet, dass in dem Beitrag keine Sparanteile für das Alter enthalten sind (Alterungsrückstellungen). Da der Bedarf an Leistungen aus der Krankenversicherung aber im Laufe der Jahre steigt, erhöhen sich die Beiträge mit dem Erreichen bestimmter Lebensjahre. Immer wenn Sie ein Lebensjahr der nächsten Altersgruppe erreichen, erhöht sich Ihr Beitrag entsprechend.

Beitragsentwicklung

Unsere Tarife sind nach Art der Schadenversicherung kalkuliert. Das bedeutet, dass in dem Beitrag keine Sparanteile für das Alter enthalten sind (Alterungsrückstellungen). Da der Bedarf an Leistungen aus der Krankenversicherung aber im Laufe der Jahre steigt, erhöhen sich die Beiträge mit dem Erreichen bestimmter Lebensjahre. Immer wenn Sie ein Lebensjahr der nächsten Altersgruppe erreichen, erhöht sich Ihr Beitrag entsprechend.

Unsere Tarife sind nach Art der Schadenversicherung kalkuliert. Das bedeutet, dass in dem Beitrag keine Sparanteile für das Alter enthalten sind (Alterungsrückstellungen). Da der Bedarf an Leistungen aus der Krankenversicherung aber im Laufe der Jahre steigt, erhöhen sich die Beiträge mit dem Erreichen bestimmter Lebensjahre. Immer wenn Sie ein Lebensjahr der nächsten Altersgruppe erreichen, erhöht sich Ihr Beitrag entsprechend.

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Besondere Konditionen für Versicherte der BARMER

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Als Kunde der BARMER bekommen Sie für Ihre Zahnversicherung noch günstigere Konditionen.

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Beispiele für die Kostenerstattung mit Ihrer Zahnzusatz­versicherung

Kostenerstattung bei zahnerhaltenden Maßnahmen (Prophylaxe)

Symbol: Zahn mit Lupe

Eine professionelle Zahnreinigung ist für Kinder und Erwachsene nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) enthalten und muss privat bezahlt werden.

  • Die GKV übernimmt bei Erwachsenen einmal pro Jahr die Kosten für eine sog. „Zahnsteinentfernung”.
  • Manche Krankenkassen beteiligen sich mit einem Zuschus an einer professionellen Zahnreinigung.
  • In der Regel berechnen die Zahnärzte zwischen 80 € und 120 € für eine professionelle Zahnreinigung.
  • Ihre Zahnzusatzversicherung deckt diese Kosten wie vereinbart.

Um Karies bei Kindern vorzubeugen, kann eine sogenannte Fissurenversiegelung an den Kauflächen der Zähne aufgetragen werden. Sie kann das Eindringen der Bakterien und damit die Kariesanfälligkeit für viele Jahre erheblich vermindern.

Nur bei Kindern zwischen 6 und 17 Jahren zahlt die GKV die Kosten für eine (Fissuren-) Versiegelung, jedoch nur an den hinteren großen Backenzähnen. Mit Ihrer Zahnversicherung bekommen Sie stets die beste Zahnprophylaxe.

Zahnzusatz Pro Zahnzusatz Pro90 Zahnzusatz Pro100
Professionelle Zahnreinigung 180 € 180 € 180 €

Fissurenversiegelung

60 € 60 € 60 €
Leistung GKV 0 € 0 € 0 €
Unsere Leistung 100 € 200 € 240 €
Eigenanteil 140 € 40 € 0 €
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An 6 vorderen Zähnen für Kinder bis 17 Jahren

Beispiel: 2x professionelle Zahnreinigung im Jahr

Kostenerstattung bei Zahnersatz

Symbol: Zahnkrone

Wenn die natürliche Zahnkrone angegriffen ist, kann es sein, dass man sie mit einer künstlichen Zahnkrone ersetzen muss um den Zahn erhalten zu können.

  • Eine Krone schützt den Zahn vor weiterer Zerstörung und stellt die volle Kaufunktion wieder her.
  • Auch bei Kindern kann ein Zahnersatz notwendig sein, denn beim Sport, bei Unfällen oder beim Spielen kann ein Zahn beschädigt werden oder verloren gehen.
  • Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt bei Kindern und Erwachsenen nur eine Standardversorgung – den so genannten Festzuschuss.

Mit Ihrer Zahnzusatzversicherung können Sie eine hochwertige Versorgung wählen und dabei Ihren Geldbeutel schonen.

Zahnzusatz Pro90 Zahnzusatz Pro100
Zahnersatz Implantat mit vollverblendeter Keramikkrone
4.600 €
Implantat mit vollverblendeter Keramikkrone
4.600 €
Leistung GKV 730 € 730 €
Unsere Leistung 3.410 € 3.870€
Eigenanteil 460 € 0 €
Jetzt berechnen Angebot anfordern

Krone Milchzahn

Vollgusskrone mit Verblendung

Implantat mit vollverblendeter Keramikkrone

Kostenerstattung bei hochwertigen Füllungen

Symbol: Zahn mit Füllung

Mehrschichtige Kunststoff-Füllungen – auch Komposit-Füllung genannt – sind eine sehr gute Alternative zu Amalgam-Füllungen.

Der Füllstoff besteht aus verschiedenen Materialen, wie Keramik, Glas, Quarz und Kunststoff. Das Füllmaterial wird im Mund mit einem „Blaulicht“ ausgehärtet und ist sehr haltbar.

Die GKV übernimmt nur die Kosten in Höhe einer Amalgam-Füllung

Zahnzusatz Pro Zahnzusatz Pro90 Zahnzusatz Pro100
Hochwertige Füllung
Mehrschicht-Kunststofffüllung
200 €
Mehrschicht-Kunststofffüllung
200 €
Mehrschicht-Kunststofffüllung
200 €
Leistungen GKV 64 € 64 € 64 €
Unsere Leistung 136 € 136 € 136 €
Eigenanteil 0 € 0 € 0 €
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Mehrschicht-Kunststofffüllung

Keramik-Inlay

Kostenerstattung bei Zahnspangen (Kieferorthopädie)

Symbol: Drei Zähne mit Zahnspange

Die Einstufung einer Zahnfehlstellung erfolgt je nach Schwere in Kiefer-Indikations-Gruppen (KIG 1 - 5).

Die gesetzliche Krankenkasse erstattet nur die Regelversorgung und auch nur bei KIG 3 - 5. Sie übernimmt zunächst nur 80 % der Kosten und erstattet nach erfolgreichem Abschluss 20 % nach.

Mehrleistungen, z. B. für zahnfarbene Brackets, werden von der GKV nicht übernommen.

Zahnzusatz Pro
Kosten für Regelver­sorgung Kieferortho­pädie in KIG 3 2.500 €
Mehrkosten Kiefer­orthopädie in KIG 3 2.000 €
Leistungen GKV 2.500 €
Unsere Leistung 1.500 €
Eigenanteil 500 €
Jetzt berechnen

Down­load: Alle Leis­tungen auf einen Blick

In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu Ihrer Zahnzusatzversicherung.

Allgemeine Versicherungs­bedingungen zur Zahnzusatz­versicherung Zahnzusatz­versicherung Zahnzusatz Pro Zahnzusatz­versicherung Zahnzusatz Pro90 Zahnzusatz­versicherung Zahnzusatz Pro100
Portrait eines lächelnden jungen Mannes

Unsicher, welcher Tarif der richtige für Sie ist?

Unsere Zahnzusatz-Experten beraten Sie gerne – unverbindlich und objektiv.

Häufige Fragen zur Zahnzusatz­versicherung

Wie lange sind die Wartezeiten in der Zahnzusatz­versicherung?

Die Zahnzusatzversicherung können Sie sofort abschließen – ganz ohne Wartezeit.

Übernimmt die Zahnzusatz­versicherung die Kosten für Implantate?

Ja, zu 90 % im Tarif ZZ Pro90 und zu 100 % im Tarif ZZ Pro100.

Im Tarif ZZ Pro erhalten Sie den Betrag des Festzuschusses der gesetzlichen Krankenkasse in gleicher Höhe auch von uns.
Beispiel: Beträgt der Festzuschuss der GKV 300 €, zahlen wir auch 300 €.

Verändern sich die Beiträge in den Zahnzusatz-Tarifen mit zunehmendem Alter?

Grundsätzlich erhöhen sich die Beiträge Ihrer Zahnversicherung mit zunehmendem Alter, jedoch nur zu den in den Tarifbedingungen dargestellten Altersgruppen.

Immer wenn Sie ein Lebensjahr der nächsten Altersgruppe erreichen, erhöht sich Ihr Beitrag entsprechend.

Es gibt folgende Altersgruppen:

Tarif ZZ Pro Tarife ZZ Pro90 und ZZ Pro100
0 bis 12 Jahre 0 bis 20 Jahre
13 bis 15 Jahre 21 bis 55 Jahre
ab 26 Jahre ab 56 Jahre
Wie kann ich Rechnungen vom Zahnarzt einreichen?

Schicken Sie uns die Zahnarztrechnung nach Erhalt per Post oder noch einfacher:

Nutzen Sie dazu den bequemen Service „Rechnung einreichen“ in der kostenlosen App „Meine Gesundheit“. Einfach einscannen und abschicken – schneller gehts nicht.

Gelten Höchstbeiträge für die versicherten Leistungen?

Im Tarif ZZ Pro gibt es keine Begrenzungen bei der Kostenübernahme.

In den Tarifen ZZ Pro90 und ZZ Pro100 gelten während der ersten 5 Versicherungsjahre für Erstattungen für Zahnersatz und Inlays pro versicherte Person folgende Höchstbeträge:

  • 1.000 € im 1. Versicherungsjahr
  • 2.000 € in den ersten 2 Versicherungsjahren
  • 3.000 € in den ersten 3 Versicherungsjahren
  • 4.000 € in den ersten 4 Versicherungsjahren
  • 5.000 € in den ersten 5 Versicherungsjahren.

Diese Begrenzungen entfallen bei Unfall.

Was bedeutet „Verdoppelung Festzuschuss“?

Sie erhalten aus Zahnzusatz-Tarifen mit dieser Leistung genau den Betrag noch einmal, den die Gesetzliche Krankenversicherung als Festzuschuss übernimmt.

Übernimmt die Zahnzusatz­versicherung die Kosten für eine Aufbissschiene und Veneers?

Ja, zu 90 % abzüglich der Leistung der GKV im Tarif ZZ Pro90 bzw. zu 100 % abzüglich der Leistung der GKV im Tarif ZZ Pro100.

Bei der Kieferorthopädie (KFO) heißt es u. a. medizinisch notwendig – Wer stellt das fest?

Die medizinische Notwendigkeit bestimmt der Zahnarzt bzw. Kieferorthopäde – er legt den „Schweregrad“ fest. Das sind sogenannte Kiefer-Indikations-Gruppen (KIG 1 - 5).

Sobald die KIG 2 oder höher vorliegt, gehen wir von der medizinischen Notwendigkeit aus. KIG 1 ist ästhetisch und damit nicht abgedeckt.

Im Zahnzusatz-Tarif ZZ Pro wird KFO bereits erstattet, wenn die KFO medizinisch notwendig ist, ein Unfall muss hierfür nicht vorliegen.

Bei den anderen beiden Zahnzusatz-Tarifen werden ausschließlich Aufwendungen für kieferorthopädische Leistungen bezahlt, die wegen eines Unfalls erforderlich werden und medizinisch notwendig sind.

Muss ein Heil- und Kostenplan vorgelegt werden?

Die Vorlage eines Heil- und Kostenplans ist für unsere Erstattung nicht erforderlich. 

Wir empfehlen aber, den Heil- und Kostenplan, der bei der GKV eingereicht wird, auch an uns zu schicken. Wir prüfen die voraussichtliche Höhe der Kostenübernahme und informieren Sie entsprechend.

„Meine Gesundheit“ – Alles aus einer Hand, alles in einer Hand

Smartphone mit einem Screen der HUK-App Meine Gesundheit

Die App „Meine Gesundheit“ bündelt alle wichtigen Services rund um Ihre private Krankenversicherung:

  • Rechnungen einreichen – Belege und Rechnungen einfach per Handy oder Tablet hochladen.
  • Leistungsabrechnungen – Leistungsabrechnungen direkt in der App empfangen.
  • Meine Verträge – Auf einen Blick alle Verträge Ihrer Krankenversicherung einsehen.

Alle Informationen zur App „Meine Gesundheit“

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