Berufliche Tätigkeit - was müssen Sie angeben
Bitte stufen Sie Ihre tatsächlich ausgeübte berufliche Tätigkeit entsprechend ein. Wenn Sie sich in einer Ausbildung befinden, dann stufen Sie bitte Ihre Tätigkeit im Ausbildungsberuf ein.
kaufmännisch, verwaltend tätig trifft zu bei:
- kaufmännischer bzw. verwaltender Tätigkeit im Innen- oder Außendienst
- leitender oder aufsichtsführender Tätigkeit im Betrieb bzw. auf Baustellen
- Tätigkeiten im Verkauf in Läden, im Laboren sowie im Gesundheitswesen und der Schönheitspflege
Beispiele: Bürotätigkeiten, Buchhalter, Friseure, Ingenieure, Erzieher, Kosmetiker, Künstler, Lehrer, Programmierer, Verkäufer usw.
körperlich, handwerklich tätig trifft zu bei:
- regelmäßig körperlichen bzw. handwerklichen Tätigkeiten im beruflichen Alltag
- Arbeiten mit ätzenden, giftigen, leicht entzündlichen bzw. explosiven Stoffen
- Truppen-, Einsatz-oder Vollzugdienst bei der Bundeswehr, (Bundes-)Polizei, Feuerwehr, Justiz oder Zoll
Beispiel: Elektromonteure, Gartenbauer, Heizungsbauer, Kraftfahrer, Kellner, Maurer, Maler, Metzger usw.
nicht erwerbstätig
Sind Personen die aktuell keiner erwerbsmäßigen Tätigkeit nachgehen:
Hausfrau-/mann, Schüler*in, Student*in, Rentner*in, Pensionär*in oder Arbeitslose.
Folgende Berufe bzw. Tätigkeiten sind nicht versichert:
- Sprengpersonal (inkl. Munitionssuche und -räumung)
- Berufstaucher
- Berufs-, Vertrags- und Lizensportler
- Artisten und Tierbändiger
- Rennfahrer und Rennreiter