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Unfallversicherung

Weltweit abgesichert im Berufs- und Privatleben

Wen möchten Sie versichern?

Möchten Sie ältere oder mehrere Kinder oder Ihren Partner versichern?
 

Gerne unterbreitet Ihnen die HUK-COBURG ein unverbindliches Angebot unter der Telefonnumer 09561 96 101. Gerne können Sie auch direkt einen persönlichen HUK-COBURG Berater in Ihrer Nähe kontaktieren. 

 

Relevanz für eine Unfallversicherung

Für Erwachsene
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Sie nur im Berufsleben. Nicht aber Zuhause, in Ihrer Freizeit, beim Sport oder im Urlaub. Zwei Drittel aller Unfälle passieren allerdings in der Zeit, in der Sie keinen gesetzlichen Versicherungsschutz genießen.
Unsere Unfallversicherung Classic bietet ein umfangreiches Leistungspaket zu günstigen Konditionen. Darauf können Sie sich rund um die Uhr verlassen.

 

Für Kinder
Ein privater Unfallschutz für Kinder ist besonders wichtig, weil sie durch die gesetzliche Unfallversicherung noch weniger geschützt sind als Erwachsene. 60 % der Unfälle von Kindern ereignen sich Zuhause, bei Freunden oder beim Sport. Genau dann, wenn der gesetzliche Versicherungsschutz nicht greift.

 

Besonderheit im Sterbefall
Sollten Sie versterben, dann führen wir die Unfallversicherung Ihres Kindes bis zum 18. Lebensjahr beitragsfrei fort. Vorausgesetzt Sie waren bei Versicherungsbeginn jünger 60 Jahre. 

 

Angaben zu Ihrer Person

Wie lautet Ihr Geburtsdatum?

Wie lautet die Postleitzahl Ihres Wohnorts?

Beruf

Arbeiten Sie im öffentlichen Dienst?

Angaben zur beruflichen Tätigkeit

Die Angaben zu Ihrer beruflichen Tätigkeit benötigen wir für die risikogerechte Einstufung aller, bei der HUK-COBURG Unternehmensgruppe bestehenden Verträge. Ihre Angaben werden ausschließlich intern verarbeitet, um die aktuellen Informationen auch für weitere Verträge zu verwenden.

Arbeiten Sie für ein privatisiertes, ehemals öffentlich-rechtliches Unternehmen (z. B. Deutsche Post, Deutsche Telekom, Deutsche Bahn), Banken, mildtätige oder gemeinnützige Einrichtung, dann wählen Sie bitte "Nein".

Als Rentner bzw. Pensionär geben Sie bitte bei der Abfrage Ihr ehemaliges Beschäftigungsverhältnis an. Schüler und Studenten wählen bitte "Nein".

 

Welcher beruflichen Tätigkeit gehen Sie nach?

Berufliche Tätigkeit - was müssen Sie angeben

Bitte stufen Sie Ihre tatsächlich ausgeübte berufliche Tätigkeit entsprechend ein. Wenn Sie sich in einer Ausbildung befinden, dann stufen Sie bitte Ihre Tätigkeit im Ausbildungsberuf ein.

kaufmännisch, verwaltend tätig trifft zu bei:

  • kaufmännischer bzw. verwaltender Tätigkeit im Innen- oder Außendienst
  • leitender oder aufsichtsführender Tätigkeit im Betrieb bzw. auf Baustellen
  • Tätigkeiten im Verkauf in Läden, im Laboren sowie im Gesundheitswesen und der Schönheitspflege

Beispiele: Bürotätigkeiten, Buchhalter, Friseure, Ingenieure, Erzieher, Kosmetiker, Künstler, Lehrer, Programmierer, Verkäufer usw.

 

körperlich, handwerklich tätig trifft zu bei:

  • regelmäßig körperlichen bzw. handwerklichen Tätigkeiten im beruflichen Alltag
  • Arbeiten mit ätzenden, giftigen, leicht entzündlichen bzw. explosiven Stoffen
  • Truppen-, Einsatz-oder Vollzugdienst bei der Bundeswehr, (Bundes-)Polizei, Feuerwehr, Justiz oder Zoll

Beispiel: Elektromonteure, Gartenbauer, Heizungsbauer, Kraftfahrer, Kellner, Maurer, Maler, Metzger usw.

 

nicht erwerbstätig

Sind Personen die aktuell keiner erwerbsmäßigen Tätigkeit nachgehen:
Hausfrau-/mann, Schüler*in, Student*in, Rentner*in, Pensionär*in oder Arbeitslose.

 

Folgende Berufe bzw. Tätigkeiten sind nicht versichert:

  • Sprengpersonal (inkl. Munitionssuche und -räumung)
  • Berufstaucher
  • Berufs-, Vertrags- und Lizensportler
  • Artisten und Tierbändiger
  • Rennfahrer und Rennreiter

Nicht versicherbar nach unserem Tarif sind: Sprengpersonal (einschl. Munitionssuche und -räumung), Berufstaucher, Berufs-, Vertrags- und Lizenzsportler, Artisten, Tierbändiger, Rennfahrer und Rennreiter.

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