Berater-Homepage von Luca Schigert

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-0WIW-5SKNB-34 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-0WIW-5SKNB-34

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-0WIW-5SKNB-34


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-0WIW-5SKNB-34 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-0WIW-5SKNB-34

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-0WIW-5SKNB-34


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Familie am Strand

Auslands­kranken­versicherung

  • Als Einzelperson schon ab 13,80 € und als Familie ab 30,60 €/Jahr
  • Weltweit abgesichert
  • 24h-Kontakt an 365 Tagen im Jahr
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Focus Money, Fairster Privater Krankenversicherer Ausgabe 04/2024
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Machen Sie sorglos Urlaub – mit Ihrer Auslandskranken­versicherung

Strandurlaub, wandern oder doch lieber Ski fahren? Wie auch immer Sie am liebsten verreisen – ergänzen Sie Ihre gesetzliche oder private Krankenversicherung mit der günstigen Auslandsreisekrankenversicherung. Verreisen Sie sorgenfrei.

Als Kunde der BARMER genießen Sie diesen Zusatzschutz zu günstigeren Konditionen.

Weil Gesundheit keine Grenzen kennt: Ihre Auslandskrankenversicherung

Mit Ihrer günstigen Auslands-Reisekrankenversicherung genießen Sie entspannt und sorgenfrei Ihren Urlaub – und das ab 13,60 € im Jahr! Ab 30,80 € können Sie die Auslandskrankenversicherung auf Ihre gesamte Familie ausweiten.

Was leistet die Auslandskranken­versicherung?

  • Wir leisten für ambulante und stationäre Behandlungen auf Reisen.
  • Sie können sich bei uns über die ärztliche Versorgung an Ihrem Urlaubsort informieren. Zudem nennen wir Ihnen deutsch- oder englischsprachige Ärzte.
  • Wir erstatten Ihnen die Behandlungskosten in voller Höhe, wenn diese für das Reiseland angemessen sind. Bei allen Ärzten, Fachärzten oder zugelassenen Therapeuten (z. B. Heilpraktiker). Das gilt ebenso für schmerzstillende Zahnbehandlungen.
  • Zudem deckt Ihre Auslandskrankenversicherung Arznei-, Heil- und Verbandmittel sowie Hilfsmittel (z. B. Unterarmgehstützen) ab, die ärztlich verordnet wurden.
  • Im Krankenhaus werden Sie als Privatpatient untergebracht – die Kosten übernimmt Ihre Auslandsreisekrankenversicherung. Auf Wunsch geben wir eine Kostenübernahmegarantie gegenüber dem Krankenhaus ab.
  • Auch der Krankentransport im Rahmen der Erstversorgung sowie die Verlegung in ein geeignetes Krankenhaus oder der Rücktransport zur letzten Unterkunft sind in unserer Auslandsreisekrankenversicherung mitversichert.
  • Wenn es erforderlich ist, stellen wir einen Kontakt zwischen dem behandelnden Arzt am Urlaubsort und Ihrem Hausarzt her.
  • Die HUK-COBURG bezahlt und organisiert den Krankenrücktransport nach Deutschland, wenn dieser medizinisch sinnvoll und vertretbar ist.
  • Wir erstatten die Kosten für Suche, Rettung oder Bergung bis höchstens 10.000 €.
  • Wir kümmern uns ebenfalls um eine Bestattung im Ausland oder die Überführung nach Deutschland, falls es dazu kommen sollte. Ihre Auslands-Reisekrankenversicherung übernimmt die Kosten für eine Überführung nach Deutschland zu 100% – für eine Bestattung im Ausland bis zur Höhe der Kosten einer Überführung.
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Wie lange bin ich versichert?

Ihre Auslandskrankenversicherung gilt bis zu 56 Tage je Reise.

Wenn Sie in dieser Zeit in ein Krankenhaus eingeliefert werden und dort ein längerer Aufenthalt nötig ist, bleibt der Versicherungsschutz natürlich bestehen. Solange Sie vor Ort behandelt oder bis Sie nach Hause transportiert werden.

Praktisch für Sie: Der Vertrag für die Auslandkrankenversicherung gilt für 12 Monate. Wenn Sie nicht kündigen, verlängert er sich automatisch von Jahr zu Jahr. Ein Punkt weniger, an den Sie vor Ihrem Urlaub denken müssen.

Ist der Krankenrücktransport versichert?

Ja, der Krankenrücktransport ist in der Auslandsreisekrankenversicherung mitversichert.

Dies ist einer der wichtigsten Vorteile, da die gesetzliche Krankenkasse grundsätzlich keine Rückreisekosten übernimmt.

Damit die Kosten für den Rücktransport übernommen werden, muss dieser medizinisch sinnvoll und durchführbar sein. Wenn Sie einen Rücktransport aus dem Ausland benötigen, setzen Sie sich bitte vorab mit unserer Notrufzentrale in Verbindung und klären die weiteren Details.

Auslands­reise­kranken­versicherung für Familien

Weiten Sie Ihre Auslands-Reisekrankenversicherung ab 30,80 € im Jahr ganz einfach auf Ihre gesamte Familie aus. Dazu gehören:

  • Ehe- oder Lebenspartner/Lebensgefährte
  • Unverheiratete Kinder bis zum 21. Lebensjahr
Langzeit-Auslandskranken­versicherung bis 356 Tage

Sie möchten länger als 56 Tage verreisen und trotzdem vollen Versicherungsschutz genießen? Dann empfehlen wir Ihnen die Langzeit-Variante. So erhalten Sie alle Leistungen der Auslandsreisekrankenversicherung für Reisen bis maximal 365 Tage.

Tipps im Leistungsfall

Bitte stimmen Sie in jedem Fall bei einer schweren Erkrankung, einem Unfall und einem notwendigen Krankenrücktransport unbedingt die weitere Vorgehensweise mit uns ab. Nur mit unserem 24h-Kontakt kann sichergestellt werden, dass die entsprechenden Hilfsmaßnahmen schnell und effektiv eingeleitet werden.

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Ich bin gesetzlich versichert: Warum ist eine Auslandskranken­versicherung für mich sinnvoll?

Für Länder, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht, gibt es für Sie keinen Versicherungsschutz durch die gesetzliche Krankenversichung und somit keinen Leistungsanspruch. Sie bleiben also auf den Kosten sitzen.

Für Länder, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, gibt es für Sie zwar Versicherungsschutz, aber die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten im Rahmen der Krankenversorgung des Gastlandes lediglich zu der Höhe, die Sie auch im Inland erstattet hätte.

In beiden Fällen kann es sehr teuer für Sie werden. Der geringe Beitrag für Ihre Auslandskrankenversicherung ist in jedem Fall gut investiert.

Außerdem übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich keine Kosten für einen Rücktransport. Genau hier springt die Auslandsreisekrankenversicherung für Sie ein.

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Ich bin privat versichert: Warum ist die Auslandskranken­versicherung für mich sinnvoll?

In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Krankenvollversicherung, die für alle Versicherungsunternehmen gültig sind, ist geregelt:

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Heilbehandlung in Europa. Während des ersten Monats eines vorübergehenden Aufenthaltes im außereuropäischen Ausland besteht auch ohne besondere Vereinbarung Versicherungsschutz.

Muss der Aufenthalt wegen notwendiger Heilbehandlung über einen Monat hinaus ausgedehnt werden, besteht Versicherungsschutz, solange die versicherte Person die Rückreise nicht ohne Gefährdung ihrer Gesundheit antreten kann, längstens aber für weitere 2 Monate.

Mit der Krankenvollversicherung der HUK-COBURG genießen Sie ohne besondere Vereinbarung bei vorübergehendem Aufenthalt im außereuropäischen Ausland bis zu 2 Monaten Versicherungsschutz!

Solange die versicherte Person die Rückreise nicht ohne Gefährdung ihres Gesundheitszustandes antreten kann, besteht Versicherungsschutz sogar über die zwei Monate hinaus, längstens bis zur Transportfähigkeit der versicherten Person.

Darüber hinaus sollten Sie als privat Versicherte(r) Ihren Vollversicherungstarif genau prüfen, denn:

  • Der Rücktransport ist nicht automatisch in jedem Tarif mitversichert.
  • Auch eventuelle Selbstbehalte aus der Vollkostenversicherung wirken sich auf die Auslandserstattung nicht aus, wenn eine Auslandsreisekrankenversicherung besteht.
  • Mit der Erstattung der Rechnungen im Rahmen der Auslandsreisekrankenversicherung sichern Sie Ihre Beitragsrückerstattung aus der Vollkostenversicherung, sollten Sie keine weiteren Rechnungen zu Behandlungen in Deutschland einreichen.
  • Mit der Auslandsreisekrankenversicherung entlasten Sie Ihre eigentliche Krankenversicherung und sichern sich gleichzeitig darüber hinausgehenden sinnvollen Schutz auf Auslandsreisen zu günstigen Preisen.
  • Sind nur die allgemeinen Krankenhausleistungen in Ihrer Vollversicherung versichert, entstehen bei Krankenhausbehandlungen im Ausland unter Umständen große Lücken.
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Weitere Informationen zu Ihrer Auslandskranken­versicherung

Wir versichern nicht nur Sie oder Ihre Familie im Ausland. Auch in unserer Autoversicherung bieten wir für Ihr Fahrzeug den passenden Schutz auf Reisen im Ausland an - inklusive Mallorca-Police.

Down­load: Alle Leis­tungen auf einen Blick

In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu unserer Auslandsreisekrankenversicherung.

Allgemeine Versicherungs­bedingungen zur Auslands­reise­kranken­versicherung bis zu 56 Tage je Reise Allgemeine Versicherungs­bedingungen zur Auslands­reise­kranken­versicherung bis zu 365 Tage je Reise

Für sicheren Rundum-Schutz auf Reisen – die günstige Auslandsreisekrankenversicherung der HUK-COBURG.

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„Meine Gesundheit“ – Alles aus einer Hand, alles in einer Hand

Sie möchten einfach und bequem Belege und Rechnungen zu Ihrer Auslandsreise-Krankenversicherung einreichen? Sie benötigen Informationen zu Gesundheitsfragen und Impfempfehlungen, Checklisten und Notrufnummern für Ihre Auslandsreise? Die App „Meine Gesundheit“ ist Ihr nützlicher Begleiter und hilft Ihnen mit praktischen Funktionen und aktuellen Informationen weiter – wann und wo Sie wollen.

Alle Informationen zur App „Meine Gesundheit“

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Häufige Fragen zur Auslandskranken­versicherung

In welchen Ländern bin ich versichert?

Der Versicherungsschutz gilt auf privaten und beruflichen Reisen, rund um die Uhr, weltweit – nicht aber in Deutschland.

Wie lange gilt der Versicherungsschutz und wie lange läuft der Vertrag?

Sie können eine Auslandsreisekrankenversicherung für Reisen bis maximal 56 Tage abschließen. Der Versicherungsschutz gilt dann für jeden Auslandsaufenthalt für maximal 56 Tage pro Reise. Der Versicherungsschutz tritt automatisch ein, sobald Sie Deutschland verlassen. Der Versicherungsschutz von 56 Tagen pro Auslandsaufenthalt beginnt mit jedem Auslandsaufenthalt von Deutschland aus erneut.

Der Vertrag wird für die Dauer eines Jahres abgeschlossen und verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht vor Ablauf Ihres individuellen Versicherungsjahres schriftlich gekündigt wird. Möchten Sie länger als 56 Tage verreisen? Dann haben Sie mit der Langzeit-Auslandsreisekrankenversicherung für eine einzelne Reise bis maximal 365 Tage den richtigen Partner an Ihrer Seite.

Der Versicherungsschutz beginnt in der Langzeit-Auslandsreisekrankenversicherung zum vereinbarten Termin, aber nicht vor Beginn des Auslandsaufenthalts. Er endet zum vereinbarten Zeitpunkt. Sie müssen den Vertrag daher nicht kündigen.

Erhalte ich einen Versicherungsnachweis?

Ein Versicherungsschein für die Auslandsreisekrankenversicherung wird nicht erstellt. Sie erhalten eine Versicherungsbestätigung. Wenn Sie eine erneute Versicherungsbestätigung wünschen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Gerne senden wir Ihnen diese per Post zu.

Stellen Sie Ihren Antrag online, erhalten Sie nach der Antragsstellung zwei E-Mails:

  • Über den Eingang Ihres Antrags
  • Die Versicherungsbestätigung

Sollte das nicht der Fall sein, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Kann ich einen Antrag zur Auslands­reise­kranken­versicherung auch kurzfristig stellen?

Die Antragsstellung kann auch sehr kurzfristig online erfolgen. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Antragsstellung immer vor Reiseantritt von Deutschland aus erfolgen muss. Als Zeitpunkt der Antragsstellung gilt der Antragseingang bei der HUK-COBURG. Die Antragsstellung vom Ausland aus ist nicht möglich. Wir empfehlen bei einem zeitnahen Reisetermin den Abschluss über unseren Tarifrechner.

Wie hilft mir die Auslandskranken­versicherung im Notfall und was muss ich beachten?

Wir stehen Ihnen mit unserem 24h-Kontakt an 365 Tagen im Jahr mit Rat und Tat zur Seite.

Sie wählen einfach die +49 69 6655544 ** – wir helfen Ihnen weiter.

Mit uns abstimmen müssen Sie auf alle Fälle die Vorgehensweise bei einer schweren Erkrankung bzw. einem Unfall und insbesondere bei einem notwendigen Krankenrücktransport. Nur durch den Kontakt mit unserer Notrufzentrale stellen Sie sicher, dass die entsprechenden Kosten in vollem Umfang übernommen werden. Rechnungen, z. B. für einen Arztbesuch oder Medikamente, können Sie vorab verauslagen und später bei uns zur Kostenerstattung einreichen.

Damit wir Ihre Ausgaben ersetzen können, achten Sie bitte darauf, dass der behandelnde Arzt auf seiner Rechnung folgende Angaben vermerkt:

  • Name und Anschrift des Leistungserbringers,
  • Vor- und Zuname sowie Geburtsdatum der behandelten Person,
  • Bezeichnung der Krankheiten (Diagnosen),
  • Art der Leistungen und
  • Die Daten der Behandlung.

Senden Sie bitte nach Beendigung der Reise die Originalrechnungen mit entsprechenden Zahlungsnachweisen und Reisedauernachweisen an die

HUK-COBURG-Krankenversicherung AG
96447 Coburg

Bei vorheriger Inanspruchnahme einer anderen Versicherung bitten wir Sie, uns die Rechnungskopie mit Original-Erstattungsvermerk einzureichen.

**

Die Ländervorwahl für Deutschland kann von Land zu Land variieren. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Telefonanbieter.

Wenn ich auf der Reise erkranke, wie lange genieße ich Schutz?

Die maximale Leistungsdauer ist in Ihren Versicherungsbedingungen geregelt. Unsere Auslandsreisekrankenversicherung bietet grundsätzlich Versicherungsschutz für beliebig viele Reisen pro Jahr mit einer maximalen Reisedauer von 56 Tagen pro Reise.

Wenn Sie länger verreisen, benötigen Sie einen angepassten Reiseschutz, der unkompliziert für bis zu 365 Tage pro Reise abgeschlossen werden kann.

Wenn eine im Ausland begonnene Behandlung im Zeitpunkt des Ablaufs des Versicherungsschutzes fortgesetzt werden muss, leisten wir für entschädigungspflichtige Versicherungsfälle über die vereinbarte Vertragsdauer hinaus, solange die Rückreise aus medizinischen Gründen nicht möglich ist.

Kann ich mich auch in der Auslandskranken­versicherung versichern, wenn ich im Ausland lebe?

Personen mit einem Wohnsitz im Ausland versichern wir in diesem Bereich nicht.

Unser Tipp: Wenden Sie sich an einen Versicherer in Ihrem Wohnland.

Wie erfolgt die Zahlung des Beitrages zur Reisekranken­versicherung?

Wir möchten Ihnen auch in Zukunft kostengünstige Produkte in diesem Bereich anbieten. Deshalb möchten wir unsere Verwaltungskosten möglichst gering halten.

Wir bitten deshalb um Ihr Verständnis, dass die Beitragszahlung in der Auslandsreisekrankenversicherung ausschließlich mittels Lastschrifteinzugsverfahren möglich ist.

Wir buchen die Beiträge bequem von Ihrem Konto ab – Sie müssen also keine Überweisung veranlassen.

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