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Zahnzusatzversicherung

Die zu versichernde Person muss Mitglied einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung sein.

Wann soll Ihr Versicherungsschutz beginnen?

Versicherungsbeginn ist frühestens der nächste Monatserste. Sie können den Versicherungsbeginn maximal 5 Monate in die Zukunft legen.
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Zu versichernde Person

Wen möchten Sie versichern?

Sie können für Kinder unter 18 Jahren, für die Sie der gesetzliche Vertreter sind (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder), ebenfalls eine Versicherung online abschließen.

Wie lautet Ihr Geburtsdatum?

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Als Kunde der BARMER genießen Sie diesen Zusatzschutz zu günstigeren Konditionen.
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