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Gesamtmasse
Die zulässige Gesamtmasse (= zulässiges Gesamtgewicht) bezeichnet die Summe aus Leergewicht und maximaler Zuladung eines Fahrzeugs.
Die Gesamtmasse finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) unter dem Punkt F2.
Bei älteren Fahrzeugscheinen - vor dem 1. Oktober 2005 ausgestellt - unter dem Punkt 15.