Berater-Homepage von Ina Bunzel
Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-30B9-27K1B-79 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-30B9-27K1B-79

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-30B9-27K1B-79


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Mann repariert ein Auto

DEKRA zertifiziert

Mann repariert ein Auto

DEKRA zertifiziert

DEKRA geprüft Sticker – Werkstattprüfung für Karosserie- und Lackierfachbetriebe

Werkstattprüfung für Karosserie- und Lackierfachbetriebe

Das Siegel bestätigt die Gleichwertigkeit eines freien Karosserie- und Lackierfachbetriebes zu einer Markenwerkstatt. Die hierfür erforderlichen fachlichen Kriterien wurden in einem durch DEKRA festgelegten Standard erarbeitet und definiert.

Des Weiteren sind in diesem Standard die anerkannten Regeln der Technik berücksichtigt. Das bedeutet, dass die verwendeten Arbeitsgeräte sowie vorhandene Ausrüstungsteile und -materialien überprüft werden. Ebenso beinhaltet die Überprüfung den Schulungsstand der Mitarbeiter. Neben der verfügbaren Ausstattung erfolgt auch eine Überprüfung anhand einer Arbeitsprobe.

Das Siegel hat eine Gültigkeitsdauer von zwei Jahren. Danach ist eine Wiederholungsprüfung erforderlich, um das Siegel weiter führen zu dürfen.

Weitere Informationen zur DEKRA Zertifizierung

Ergänzende Anforderungen der HUK-COBURG

Das Siegel bestätigt die ergänzenden Anforderungen an eine Schadenservice Partnerwerkstatt. Die hierfür erforderlichen fachlichen Kriterien wurden durch DEKRA in Zusammenarbeit mit der HUK-COBURG definiert.

Von unseren Partnerwerkstätten erwarten wir höchste Reparatur- und Servicequalität. Um diese gewährleisten zu können, sind zukunftssichere Technik, qualifizierte Mitarbeiter und effiziente Arbeitsprozesse für unsere Werkstätten ein Muss. Aber auch die Außenwirkung eines Betriebes gehört dazu.

Unter effizienten Arbeitsprozessen verstehen wir u.a. die Reparatur aus einer Hand. D.h. dass das Fahrzeug in der Werkstatt ganzheitlich repariert wird, in die es der Kunde gebracht hat und es nicht von der Werkstatt weiter verbracht werden muss. Um dies gewährleisten zu können, sind verschiedene Kompetenzen, die im Rahmen der Zertifizierung abgefragt werden, erforderlich.

Die Beherrschung der geforderten Techniken und Verfahrensweisen und die ständige Qualifizierung der Mitarbeiter garantiert gleichzeitig die Zukunftsfähigkeit des Betriebes. Durch die Zugehörigkeit des Betriebes zum Partnerwerkstattnetz „DIE PARNTERWERKSTATT“ und die Anbringung entsprechender Logo-Elemente signalisiert der Betrieb dem Kunden den hohen Qualitätsanspruch schon von außen.

Das Siegel hat eine Gültigkeitsdauer von zwei Jahren. Danach ist eine Wiederholungsprüfung erforderlich, um das Siegel weiter führen zu dürfen.

Vorteile der HUK-COBURG Partnerwerkstatt