Bitte machen Sie korrekte Angaben zur Verwendung des Fahrzeugs. Fehlerhafte Angaben können dazu führen, dass Sie den Versicherungsschutz - auch für die Vergangenheit - verlieren.
Was ist gewerbliche Personen- oder Güterbeförderung?
Eine gewerbliche Personen- oder Güterbeförderung liegt vor, wenn Personen oder Güter gegen Entgelt befördert werden.
Folgende Fahrzeuge versichern wir nicht
- Fahrzeuge, die zur gewerblichen Personenbeförderung verwendet werden, z. B. Taxi, Mietwagen, Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge einschließlich Sharing-Fahrzeuge
- Fahrzeuge, die zur gewerblichen Güterbeförderung verwendet werden, z. B. Kurierdienst, Spedition
- Fahrzeuge des Kraftfahrzeughandels und -handwerks, z. B. Leihfahrzeug einer Autowerkstatt
- Fahrzeuge der Kraftfahrzeughersteller, z. B. Prototyp
Gewerblich genutzte Fahrzeuge können wir leider nicht versichern.
Was ist geschäftliche Nutzung?
Eine geschäftliche Nutzung liegt hingegen vor, wenn das Fahrzeug zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit genutzt wird (z. B. Handelsvertreter, Architekten).
Was ist Gefahrgut?
Gefährliche Güter sind Stoffe und Gegenstände, von denen beim Transport Gefahren für das Leben und die Gesundheit von Menschen und Tieren sowie für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen können. Das ist beispielsweise der Fall bei explosiven Stoffen, Gasen, radioaktiven Stoffen, usw.
Für den Gefahrguttransport gilt ein internationales Regelwerk, abgekürzt ADR. Danach brauchen bei professionellen Gefahrguttransporten der Fahrer und Zugführer spezielle Genehmigungen bzw. Zulassungsbescheinigungen. Ein Fahrzeug, das Gefahrgut transportiert, muss mit einer orangefarbenen Warntafel gekennzeichnet sein. Diese Fahrzeuge können bei uns leider nicht versichert werden.
Privatpersonen dürfen gefährliche Güter befördern, wenn diese „einzelhandelsgerecht“ abgepackt und für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sind. Hiervon ist auszugehen, wenn die Güter in Geschäften, wie z.B. Supermärkten, Baumärkten und Drogerien, erworben werden, die sich an Privathaushalte richten. Es gelten aber Gewichts- oder Mengengrenzen. Trifft dieser Sachverhalt für Sie zu, kann Ihr Fahrzeug bei uns versichert werden.