Kinderunfallversicherung
- Versicherung für die Kleinsten
- Besondere Leistungen, z. B. Unfall-Schutzbrief
- Absicherung in vielen Lebenslagen
Kinderunfallversicherung
- Versicherung für die Kleinsten
- Besondere Leistungen, z. B. Unfall-Schutzbrief
- Absicherung in vielen Lebenslagen
Zuverlässiger Schutz für Kinder
Kinder sind von Natur aus echte Entdecker, sind wissbegierig und erkunden die Welt auf ihre eigene Art und Weise. Dabei gehen sie oft unbewusst auch Risiken ein.
Als Elternteil möchte man sein Kind vor Unfällen und Verletzungen schützen, aber nicht immer lässt sich das vermeiden.
Geht doch mal etwas schief, sind Sie und Ihre Kinder mit der privaten Unfallversicherung gegen finanzielle Folgen abgesichert.
In der Schule oder im Kindergarten sind die Kleinen in der Regel über die gesetzliche Kinderunfallversicherung versichert.
Die meisten Unfälle passieren jedoch in der Freizeit – also genau dann, wenn die gesetzliche Versicherung nicht greift.
Mit einer Kinderunfallversicherung sorgen Sie für den Ernstfall vor.
Wann leistet die Kinderunfallversicherung?
Wenn sich Ihr Kind bei einem Unfall so verletzt, dass dadurch die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt wird, greift die Unfallversicherung.
- Ein Unfall bedeutet: Ein Ereignis, das von außen und plötzlich auf den Körper einwirkt und eine Verletzung oder andere Gesundheitsschäden nach sich zieht.
- Auch Folgen durch erhöhte Kraftanstrengungen, wie z.B. ein Muskel- oder Bänderriss gelten als Unfall.
- Vor allem wenn Ihr Kind einem risikoreichen Hobby wie Reiten oder Tauchen nachgeht, sollten Sie eine umfassende Kinderunfallversicherung abschließen.
- Aber auch bei alltäglichen Freizeitbeschäftigungen wie Fußball ist das Verletzungsrisiko groß.
Der Versicherungsschutz besteht dabei weltweit und rund um die Uhr. Einen umfassenden Überblick über unsere Leistungen finden Sie in den Versicherungsbedingungen für die private Unfallversicherung.
Was kostet die Kinderunfallversicherung?
Für Ihr Kind kostet die Kinderunfallversicherung mit der von uns empfohlenen Absicherung 84,80 € im Jahr.
Möchten Sie sich und ihr Kind gemeinsam versichern, liegt der Beitrag bei 210,90 € jährlich.
Wie viel der individuelle Unfallversicherungsschutz kostet, entscheiden Sie selbst. Wählen Sie aus unseren Tarifen den für Sie und ihr Kind passenden aus.
Wie sollte ich mein Kind unfallversichern?
Wir empfehlen folgende Absicherung.
Kinderunfallversicherung für 84,80 € im Jahr:
Invaliditätsleistung, Versicherungssumme 100.000 € mit 500 % Progression, somit 500.000 € bei voller Invalidität; Todesfall-Leistung, Versicherungssumme 10.000 €; Zusatzbaustein Unfall PLUS ohne verbesserte Gliedertaxe; Unfall-Schutzbrief für Kinder; kein öffentlicher Dienst; BSP-PLZ: 67655 Kaiserslautern
Kinderunfall- und Erwachsenenunfallversicherung für 210,90 € im Jahr
Kinderunfallversicherung:
Invaliditätsleistung, Versicherungssumme 100.000 € mit 500 % Progression, somit 500.000 € bei voller Invalidität; Todesfall-Leistung, Versicherungssumme 10.000 €; Zusatzbaustein Unfall PLUS ohne verbesserte Gliedertaxe; Unfall-Schutzbrief für Kinder; kein öffentlicher Dienst; BSP-PLZ: 67655 Kaiserslautern
Erwachsenenunfallversicherung:
Invaliditätsleistung, Versicherungssumme 100.000 € mit 500 % Progression, somit 500.000 € bei voller Invalidität; Todesfall-Leistung, Versicherungssumme 10.000 €; Zusatzbaustein Unfall PLUS ohne verbesserte Gliedertaxe; Gefahrengruppe A; kein öffentlicher Dienst; BSP-PLZ: 67655 Kaiserslautern
Leistungsbeispiele
Bis zu welchem Alter gilt die Kinderunfallversicherung?
Bis zum Alter von 18 Jahren können Sie Ihre Kinder zum Kindertarif mit einer privaten Unfallversicherung absichern.
Mit Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das versicherte Kind volljährig wird, erfolgt der Wechsel auf den Erwachsenentarif.
Sie entscheiden dabei, ob der Beitrag erhöht wird und die Versicherungssummen unverändert bleiben oder ob der Beitrag gleichbleibt und die Versicherungssumme angepasst wird.
Besonderheiten im Sterbefall
Da die Versicherung Ihres Kindes über Sie und nicht direkt über Ihr Kind läuft, gibt es im Sterbefall des Versicherungsnehmers ein paar Besonderheiten.
Wenn Sie als Versicherungsnehmer eine Person unter 21 Jahren versichert haben und vor Erreichen des 21. Lebensjahrs des Kindes versterben, führen wir die Versicherung beitragsfrei weiter. Maximal bis zum Ende des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person das 21. Lebensjahr erreicht hat.
Dabei bleiben sämtliche Konditionen und Versicherungssummen unverändert. Ihr Kind ist somit weiterhin geschützt. Falls nicht anders vereinbart, wird der gesetzliche Vertreter Ihres Kindes zum neuen Versicherungsnehmer.
Mehrleistungen ohne Zusatzbeitrag in der Kinderunfallversicherung Classic
Die Kinderunfallversicherung greift in vielen verschiedenen Fällen, die über den Grundschutz hinaus gehen. Hier haben wir einige Beispiele für Sie zusammengestellt:
- Einmalzahlung bei Kopfverletzungen trotz Schutzhelm in Höhe von 500 €.
- Versicherungsschutz besteht auch für Gesundheitsschäden durch Schutzimpfungen (Impfschäden).
- Bei erstmaligen Infektionen: Beispielweise bei Borreliose und Zeckenenzephalitis nach einem Zeckenbiss oder Malaria nach einem Insektenstich.
- Bei allergischen Reaktionen auf Verletzungen der Haut oder Schleimhaut, z. B. bei Insektenstichen oder -bissen.
- Bei Vergiftungen, z. B. durch Gase oder Nahrungsmittel (ausgenommen sind Alkoholvergiftungen bei Personen ab 14 Jahren).
- Beihilfe bei Reha-Maßnahmen (2.500 €) oder bei Kur-Maßnahmen (1.000 €)
- Sofortleistung für bestimmte schwere Verletzungen, wie z. B. dem Verlust einer Hand – 20 % der Versicherungssumme für die Invaliditäts- oder Rentenleistung (min. 10.000 €, max. 20.000 €)
- Kosmetische Operationen nach einem Unfall: Wir zahlen bis zu 50.000 €.
- Bei Unfällen durch epileptische oder andere Krampfanfälle, Herz- oder Kreislaufstörungen oder bei einem Zuckerschock infolge von Diabetes.
- Bei tauchtypischen Gesundheitsschäden: z. B. durch einen Dekompressionsunfall.
- Bei Unfällen infolge von Bewusstseinsstörungen durch ärztlich verordnete Medikamente oder Alkohol (begrenzt bei Fahrern von Kfz auf 1,1 ‰ und bei Radfahrern auf 1,6 ‰).
- Kosten für Serviceleistungen, wie z. B. Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze, übernehmen wir bis zu 50.000 €.
- Vorausgesetzt es wurde keine Straftat begangen, springt die Unfallversicherung auch dann ein, wenn Jugendliche unter 18 Jahren ohne Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug fahren und in einen Unfall verwickelt werden.
Zusatzbausteine: Kinderunfallversicherung optimal ergänzt
- Sofortzahlung bei Knochenbrüchen oder einem Oberschenkelhalsbruch – bis zu 1.500 €
- Erhöhte Kostenübernahme bei kosmetischen Operationen – bis zu 100.000 €
- Erhöhte Kostenübernahme bei Serviceleistungen – bis zu 100.000 €
- Erhöhte Reha-Beihilfe – Erhöhung auf 5.000 €
- Behindertengerechter Umbau von Kraftfahrzeug und Wohnung – Kosten bis zu 30.000 €
- Kostenübernahme für medizinisch notwendige Hilfsmittel – bis 10.000 €
- Kostenübernahme für einen Blindenführhund – bis 10.000 €
- Kostenübernahme für Umschulungsmaßnahmen – bis 10.000 €
- Auf Wunsch und gegen Mehrbeitrag: Um mind. 20 % verbesserte Gliedertaxe für die Invaliditätsleistung
Haben Sie in dem Versicherungsvertrag für Ihr Kind Leistungen aus dem Unfall-Schutzbrief gegen einen Zusatzbeitrag vereinbart, stehen eine Vielzahl von Leistungen zur Verfügung – z. B.:
- Unfallbedingter Nachhilfeunterricht
- Psychologische Erstberatung
- Einkäufe und Besorgungen
- Fahrservice und Begleitung bei Arzt-, Therapie-, Krankengymnastik- und Behördengängen
- Medizinische Beratung
- Betreuung von Geschwistern
Schwere Krankheiten bei Kindern sind eine große Belastung für die ganze Familie. Sofern Sie die Kinderunfallversicherung mit Unfall-Schutzbrief abschließen, erhalten Sie weitere finanzielle Unterstützung.
Wir zahlen einen einmaligen Betrag in Höhe von 10.000 € bei folgenden Erkrankungen:
- Krebs
- Diabetes mellitus Typ 1
- Verlust des Sehvermögens**
- Verlust des Sprachvermögens**
- Verlust des Hörvermögens**
Ist nach einem Unfall eine vollstationäre Krankenhausbehandlung notwendig, erhält das versicherte Kind für jeden Tag im Krankenhaus das vereinbarte Krankenhaustagegeld – höchstens für 3 Jahre.
Im Anschluss daran erhält das versicherte Kind für jeden Kalendertag, für den Krankenhaustagegeld gezahlt wurde, das Krankenhaustagegeld PLUS – längstens für 18 Monate.
Wollen Sie Ihr Kind während dem unfallbedingten Krankenhausaufenthalt begleiten?
Dann zahlen wir für die gesamte Dauer der Begleitung die doppelte Summe, wenn:
- Ihr Kind in Folge eines Unfalls in einer vollstationären Heilbehandlung war.
- Ihr Kind zu Beginn dieser Behandlung noch keine 18 Jahre alt war.
- Dem Erziehungsberechtigten als Begleiter ein weiteres Krankenhausbett im Zimmer des Kindes bereitgestellt wurde (Rooming-In).
Download: Alle Leistungen auf einen Blick
In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu unserer Unfallversicherung und Kinderunfallversicherung.
Häufige Fragen zur Kinderunfallversicherung
Sowohl im Kindergarten als auch auf dem Hin- und Rückweg sowie allen mit der Betreuung verbundenen Aktivitäten sind Kinder gesetzlich unfallversichert.
Das bedeutet, auch auf Wanderungen, Ausflügen oder Feiern, die die Kindertageseinrichtung ausrichtet, ist Ihr Kind gesetzlich versichert.
In der Schule, auf dem Schulgelände und auf dem Schulweg sind Kinder gesetzlich unfallversichert.
Sogar bei einem Schülerpraktikum sind Schüler über die Schule gesetzlich unfallversichert.
Haben Sie das Krankenhaustagegeld vereinbart, dann zahlen wir Ihnen für die gesamte Dauer der Begleitung das doppelte Krankenhaus-Tagegeld, sofern Ihr Kind nicht älter als 18 Jahre ist.
Ja, mit unserer Unfallversicherung ist Ihr Kind bei Aufenthalten im Ausland weltweit und rund um die Uhr abgesichert.
Invalidität bedeutet, die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit des versicherten Kindes ist nach einem Unfall dauerhaft beeinträchtigt.
Dauerhaft heißt: Die Beeinträchtigung besteht aller Voraussicht nach länger als drei Jahre und eine Verbesserung des Zustands ist nicht zu erwarten.
Die Invaliditätsleistung ist eine einmalige Kapitalzahlung, die sich an der vereinbarten Versicherungssumme und dem Grad der Invalidität orientiert. Bei der HUK COBURG leisten wir bereits ab 1 % Invalidität.
Beispiel: Eine Versicherungssumme von 100.000 € und ein unfallbedingter Invaliditätsgrad von 30 % = einmalige Zahlung von 30.000 €
Zudem haben Sie die Möglichkeit, folgende Mehrleistungen zu vereinbaren:
- Progressionen: Versicherungsleistungen erhöhen sich schrittweise ab einem gewissen Grad der Invalidität. Sie wählen zwischen den Progressionen 225 %, 500 % oder 1.000 %.
- Mehrleistung bei einem Invaliditätsgrad ab 90 %: Doppelte Invaliditätsleistung ab einem Invaliditätsgrad von 90 %. Die zusätzliche Leistung ist je versicherte Person auf 200.000 € beschränkt.
Führt ein Unfall zu einem Invaliditätsgrad von mindestens 50 %, unterstützen wir die versicherte Person mit einer monatlichen Unfallrente in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Diese Rentenleistung erhält die versicherte Person lebenslang.
Neugeborene sind in der Unfallversicherung der Eltern zeitlich begrenzt mitversichert. Für sie gilt die Vorsorge-Versicherung, die Teil der Unfallversicherung ist. Hierüber besteht allerdings nur Versicherungsschutz für die Invaliditäts- und die Todesfallleistungen sowie für das Krankenhaustagegeld.
Für diese Personen bietet die Vorsorge-Versicherung für ein Jahr Versicherungsschutz:
- Leibliche und adoptierte Kinder der versicherten Person: Der Versicherungsschutz für Neugeborene beginnt mit der Geburt oder dem Tag der Adoption.
- Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner der versicherten Person sowie ihre leiblichen oder adoptierten Kinder unter 18 Jahren.
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Tag der Heirat oder dem Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft.
Die Versicherungssummen der Vorsorgeversicherung betragen je Person (sofern der Versicherungsnehmer diese Leistungen vereinbart hat):
- 100.000 € für den Invaliditätsfall (ohne Progression)
- 20.000 € für den Todesfall
- 20 € für das Krankenhaustagegeld
Unser Service für Sie
Rückrufservice
Sprechen Sie persönlich mit Ihrem Berater Dipl.-Verww. Elmar Schönberger.