Tragbares Warndreieck auf der Straße soll auf das Pannenfahrzeug im Hintergrund aufmerksam machen.
Tragbares Warndreieck auf der Straße soll auf das Pannenfahrzeug im Hintergrund aufmerksam machen.

Schadenservice Ausland

Unser Service kennt keine Grenzen.

Informationen zu Schäden mit Auslandsbezug

Wenn Sie einen Schadenfall durch ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug erlitten haben, müssen Sie sich nicht selbst mit der fremden Versicherung auseinandersetzen.

So können Sie Ihren Schaden melden:

Schaden per Mail melden
Schaden telefonisch melden
Schaden per Mail melden
Schaden telefonisch melden

Sie haben einen Schaden durch ein im Ausland zugelassenes Kraftfahrzeug?

Das Deutsche Büro Grüne Karte (DBGK) ist zuständig, wenn sich der Unfall in Deutschland unter Beteiligung eines ausländischen Kraftfahrzeuges ereignet hat. Es erteilt Auskunft, wer den Schaden für den ausländischen Beteiligten in Deutschland reguliert.

Sie haben bereits die Auskunft, dass die HUK-COBURG die Regulierung übernimmt:

Kontaktieren Sie den Schadenservice Ausland und melden uns den Schaden per E-Mail oder Post. Wir sind gerne für Sie da!

HUK-COBURG
Bereich Auslandsschaden
96442 Coburg

Tel.: +49 9561 9653922
ausland@huk-coburg.de

Wissen Sie noch nicht, welcher Versicherer für Ihren Schadenfall zuständig ist, können Sie über das DBGK suchen:

Deutsches Büro Grüne Karte e.V.
Wilhelmstraße 43/43G
10117 Berlin

Tel.: 030 166353800

Meldung von Schadenfällen:
claims@gruene-karte.de
www.dbgk.de

Seit mehreren Jahren können sich EU-Bürger für die Schadenregulierung bei Kraftfahrthaftpflicht-Unfällen im Ausland an den Schadenregulierungsbeauftragten wenden. Das ist der Vertreter der gegnerischen Versicherung in Deutschland.

Sie haben bereits die Auskunft, dass die HUK-COBURG die Regulierung übernimmt:

Kontaktieren Sie bitte den Schadenservice Ausland und melden uns den Schaden per E-Mail oder Post. Wir sind gerne für Sie da!

HUK-COBURG
Bereich Auslandsschaden
96442 Coburg

Tel.: +49 9561 9653922
ausland@huk-coburg.de

Den Schadenregulierungsbeauftragten erfahren Sie beim Zentralruf der Autoversicherer:

In Deutschland: 0800 2502600
(gebührenfreie Servicenummer)

Im Ausland: +49 40 300330300
Fax.: +49 40 3 3965401

www.zentralruf.de

Unfall im Ausland

Wenn es in den Ferien ins europäische Ausland geht, reisen viele deutsche Urlauber gern mit dem eigenen Fahrzeug. Aber Vorsicht bei Unfällen, denn es gibt einiges zu beachten. Wir geben Ihnen Tipps, was zu tun ist.

Wir vertreten zahlreiche ausländische Versicherungsgesellschaften.

Welche das sind, erfahren Sie hier:

Partner:

  • P & V Assurances
  • Piette & Partners
  • VIVIUM
  • AEDES S. A.
  • ARCES
  • Macif (nur für Schadenfälle in Deutschland)

Partner:

  • Laererstandens Brandforsikring
  • Runa Forsikring AVS
  • BAUTA FORSIKRING AVS

Partner: Compensa Estland

Partner:

  • ALTIMA ASSURANCES
  • CARDIF IARD
  • FFSA
  • FILIA MAIF
  • FRANCOIS BERNARD A.
  • MACIF
  • Macifilia
  • MAIF
  • MAPA
  • MATMUT
  • MATMUT & CO (AMF ASSURANCES)
  • MFA
  • SMACL
  • SMACL ASSURANCES SA

Partner: Syndea Syneteristiki

Partner:

  • Dialogo
  • Fondiaria – SAI
  • Liguria
  • Linear
  • Milano
  • MI-Assicurazioni
  • MMI-Danni
  • Navale
  • Systema
  • Unipol

Partner:

  • Croatia
  • Wiener Osiguranje

Partner: Compensa Lettland

Partner: Compensa Litauen

Partner: Macif (nur für Schadenfälle in Deutschland)

Partner:

  • Compensa
  • TUW

Partner: Wiener Städtische

Partner:

  • Folksam
  • Salus-Ansvar
  • Tre Kronor
  • Svenska

Partner: Schweizerische Mobiliar

Partner: Partner Globos Osiguranje (nur für Schadenfälle in Deutschland)

Partner:

  • Kooperativa SK
  • Kommunalna

Partner: Triglav zavarovalnica d.d.

Partner:

  • LAGUN ARO
  • A.M.A.
  • MMT
  • AMIC
  • Occident GCO
  • MACIF Internationale D.G.S.I.
  • Reale Seguros S. A.

Nach spanischem Recht kann eine Schadenregulierung erst dann erfolgen, wenn Ihre Ansprüche vollständig beziffert und belegt wurden. Bitte lassen Sie uns daher alle Belege (insb. die Reparaturrechnung) zukommen. Sofern die spanische Versicherung die Haftung anerkennt, erhalten Sie ein vollständiges Entschädigungsangebot mit einer obligatorischen Entschädigungsvereinbarung. Es ist daher nicht möglich, einzelne Zahlungen auf einen Teil der Ansprüche vorab zu erbringen.

Aufgrund der Abläufe in Spanien kann es zum Teil zu erheblichen Verzögerungen kommen.

Partner:

  • Kooperativa CZ
  • Ceska Podnikatelska Pojistovna

Partner: Alfa

Partner:

  • USG
  • Guardian
  • Kniazha (nur für Schadenfälle in Deutschland)

In der Regel kommt bei Unfällen im Ausland das Recht des Unfalllandes zur Anwendung. Der mögliche Schadenersatz unterscheidet sich daher grundlegend von dem in Deutschland rechtlich möglichen. Häufig sind die Ersatzansprüche im europäischen Ausland niedriger als in Deutschland. Die Regulierungsentscheidung liegt beim ausländischen Versicherer.