BGH-Urteil zum Abgasskandal
Sind Sie von der Diesel- bzw. Abgasthematik betroffen?
Der EuGH hat mit seinem Urteil vom 21. März 2023 die Rechte der Käufer von Fahrzeugen mit unzulässigen Abschalteinrichtungen gestärkt.
Mit seinen Urteilen vom 26. Juni 2023 hat sich der BGH der Auffassung des EuGH angeschlossen und bestätigt, dass Schadensersatzansprüche gegen die Hersteller auch bei Fahrlässigkeit in Betracht kommen.
Wenn Sie von der Diesel- bzw. Abgasthematik (in den Medien als „Abgasskandal“ bzw. „Dieselskandal“, mit dem Hinweis „Thermofenster“ bezeichnet) betroffen und unser Rechtsschutz-Kunde sind, dann helfen wir Ihnen gerne weiter.
Sie möchten Ihre Ansprüche prüfen lassen?
Sie können Ihre evtl. Ansprüche durch einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl prüfen lassen.
Um eine schnelle und unkomplizierte Ersteinschätzung zu erhalten, steht Ihnen einer unserer Rechtsdienstleister zur Verfügung.